Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch

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Kurz erklärt Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch sind Veränderungen und Verschlechterungen der Mietwohnung, die durch normales Wohnen entstehen. Nach § 538 BGB muss der Mieter sie nicht vertreten, also auch keinen Schadensersatz leisten. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterungen verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB).

Abgenutzter Holzfußboden in einer leeren Mietwohnung mit Kratzern und Verfärbungen durch Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch
Inhalt 4 Abschnitte

Was zählt als Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch?

§ 538 BGB stellt klar: Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nicht zu vertreten. Die Kosten für die Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch sind mit der Miete abgegolten. Typisch sind Laufspuren auf Parkett oder Teppich, verblasste Wandfarbe, leichte Kratzer, Abdrücke von Möbeln und eine übliche Zahl von Dübellöchern für Bilder oder Regale.

Die Grenze zieht der Vertrag. Was vereinbart oder bei einer Wohnung dieser Art üblich ist, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Schäden durch Unachtsamkeit, unterlassene Pflege oder ungewöhnliche Nutzung gehören nicht dazu. Dann haftet der Mieter, siehe Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache.

Wo endet die Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch und beginnt der Schaden?

Der BGH hat die Grenze am Beispiel des Rauchens gezogen. Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich vertragsgemäß (Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05). Es geht aber über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus, wenn die Verschlechterungen nicht mehr durch Schönheitsreparaturen, sondern nur durch weitergehende Instandsetzung zu beseitigen sind (Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 37/07). Dann schuldet der Mieter Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB. Mehr unter Rauchen in der Mietwohnung.

Für echte Substanzschäden, etwa ein Brandloch im Laminat oder eine gesprungene Waschtischkeramik, braucht der Vermieter Dir vorher keine Frist zur Reparatur zu setzen. Er kann Wiederherstellung oder Geld verlangen (BGH, Urteil vom 28.02.2018, VIII ZR 157/17). Er darf durch den Ersatz aber nicht besser stehen als vorher (§ 249 BGB); bei alten Teilen kommt deshalb ein Abzug „neu für alt“ in Betracht.

Was hat das mit Schönheitsreparaturen zu tun?

Gegen normale Abnutzung helfen Schönheitsreparaturen: Streichen, Tapezieren, Lackieren von Heizkörpern und Innentüren. Diese Pflicht trägt nach dem Gesetz der Vermieter (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB), er kann sie aber im Mietvertrag auf Dich übertragen. Ob die Klausel wirksam ist, prüft man unter Schönheitsreparaturen.

Wurde Dir die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergeben, ist eine formularmäßige Abwälzung ohne angemessenen Ausgleich unwirksam (BGH, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14). Dann musst Du auch die Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch aus Deiner Mietzeit nicht beseitigen. Beim Auszug schuldest Du ohne wirksame Klausel nur eine „besenreine“ Rückgabe, also die Beseitigung grober Verschmutzungen (BGH VIII ZR 124/05).

Wie lange kann der Vermieter Ersatz verlangen?

Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren in sechs Monaten. Die Frist beginnt, wenn der Vermieter die Wohnung zurückerhält (§ 548 Abs. 1 BGB). Danach kann er sie nicht mehr durchsetzen, auch nicht über eine Klage. Mit einem Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung darf er gegen die Barkaution unter Umständen auch nach Ablauf der Frist noch aufrechnen (BGH, Urteil vom 10.07.2024, VIII ZR 184/23), siehe Rückzahlung der Mietkaution und Verjährung im Mietrecht.

Wichtigstes Beweismittel ist das Wohnungsübergabeprotokoll. Halte beim Einzug vorhandene Spuren fest und dokumentiere beim Auszug den Zustand mit datierten Fotos.

Das Wichtigste in Kürze

  • Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch muss der Mieter nicht ersetzen (§ 538 BGB).
  • Rauchen ist vertragsgemäß, solange Schönheitsreparaturen die Spuren beseitigen (BGH VIII ZR 37/07).
  • Für Substanzschäden kann der Vermieter Schadensersatz ohne vorherige Fristsetzung verlangen (BGH VIII ZR 157/17).
  • Bei unrenoviert übergebener Wohnung ist eine Renovierungsklausel ohne Ausgleich unwirksam (BGH VIII ZR 185/14).
  • Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB).

Häufige Fragen (10)

Was ist Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch in einer Mietwohnung?

Alles, was durch übliches Wohnen entsteht: Laufspuren auf dem Boden, leicht vergilbte Wände, Abdrücke von Möbeln, kleine Kratzer, Dübellöcher in üblicher Zahl. Nach § 538 BGB musst Du solche Veränderungen nicht ersetzen, weil sie mit der Miete abgegolten sind. Wer die Wohnung beim Auszug renovieren muss, richtet sich dagegen nach einer wirksamen Klausel zu Schönheitsreparaturen.

Muss ich Dübellöcher beim Auszug zumachen?

Dübellöcher in üblichem Umfang, etwa für Bilder, Regale oder Badzubehör, gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch nach § 538 BGB. Sie zu schließen, ist Teil der Schönheitsreparaturen. Hast Du diese wirksam übernommen, gehört das Verspachteln dazu; sonst nicht. Ungewöhnlich viele Löcher oder Bohrungen in Fliesen können dagegen einen ersatzpflichtigen Schaden darstellen.

Wer zahlt Kratzer im Parkett nach dem Auszug?

Das hängt von der Art der Kratzer ab. Oberflächliche Gebrauchsspuren durch Laufen und Möbel sind normale Abnutzung (§ 538 BGB) und gehen zulasten des Vermieters. Tiefe Kerben, Wasserflecken oder Brandstellen sind ein Schaden, für den Du nach § 280 Abs. 1 BGB haftest, wenn Du ihn zu vertreten hast. Bei altem Parkett darf der Vermieter nicht die Kosten eines neuen Bodens in voller Höhe verlangen.

Ist Rauchen in der Mietwohnung eine Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch?

Grundsätzlich ja. Der BGH sieht Rauchen als vertragsgemäßen Gebrauch, solange die Spuren mit üblichen Schönheitsreparaturen wie Streichen zu beseitigen sind (VIII ZR 124/05). Sind darüber hinaus Instandsetzungsarbeiten nötig, etwa weil Nikotin durch mehrere Anstriche durchschlägt, schuldet der Mieter Schadensersatz (Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 37/07).

Muss ich beim Auszug streichen?

Nur, wenn Dein Mietvertrag eine wirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen enthält. Klauseln können unwirksam sein, etwa starre Fristenpläne oder die Abwälzung bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung ohne Ausgleich (BGH VIII ZR 185/14). Fehlt eine wirksame Regelung, musst Du die Wohnung nur besenrein zurückgeben, also ohne grobe Verschmutzungen. Ungewöhnliche Farben können eine Ausnahme sein.

Wie lange kann der Vermieter nach dem Auszug Schäden geltend machen?

Sechs Monate ab Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB). Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Vermieter die Wohnung zurückerhält, in der Regel mit der Schlüsselübergabe. Danach sind seine Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjährt. Hemmen kann er die Verjährung zum Beispiel durch eine Klage oder die Zustellung eines Mahnbescheids (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB).

Muss der Vermieter mir vor einer Reparatur eine Frist setzen?

Bei Schäden an der Substanz der Wohnung nicht. Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter Schadensersatz wegen Obhutspflichtverletzungen nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB ohne vorherige Fristsetzung verlangen kann, wahlweise als Reparatur oder in Geld (Urteil vom 28.02.2018, VIII ZR 157/17).

Was bedeutet besenrein?

Besenrein heißt, dass grobe Verschmutzungen beseitigt sind. Der BGH hat die Pflicht zur besenreinen Rückgabe darauf beschränkt (Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05). Du musst also ausräumen, fegen und groben Schmutz entfernen, aber nicht renovieren. Abnutzungsspuren nach § 538 BGB darfst Du stehen lassen, wenn Dich keine wirksame Renovierungsklausel trifft.

Darf der Vermieter die Kaution wegen Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch einbehalten?

Wegen einer Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht, denn dafür schuldest Du nach § 538 BGB keinen Ersatz. Einbehalten darf er nur für berechtigte Ansprüche, etwa echte Schäden oder offene Nebenkosten. Für die Prüfung hat er eine angemessene Frist. Wegen streitiger Forderungen darf er die Kaution während des Mietverhältnisses nicht verwerten (BGH, Urteil vom 07.05.2014, VIII ZR 234/13).

Wer muss beweisen, ob ein Schaden oder eine Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch vorliegt?

In der Regel muss der Vermieter, der Ersatz verlangt, beweisen, dass die Wohnung bei Rückgabe schlechter ist als bei Übergabe und dass das über normale Abnutzung hinausgeht. Deshalb ist ein gemeinsames Übergabeprotokoll beim Einzug so wichtig. Fehlt es, lässt sich der Anfangszustand oft nur über Zeugen oder Fotos klären. Halte deshalb beim Auszug den Zustand mit datierten Bildern fest und unterschreibe kein Protokoll, das Schäden pauschal anerkennt.

Quellen

  1. § 538 BGB Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. BGH, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05 (Rauchen, besenreine Rückgabe)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 28.10.2026
  4. BGH, Urteil vom 28.02.2018, VIII ZR 157/17 (Substanzschäden ohne Fristsetzung)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 28.10.2026

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