Zustimmung zur Mieterhöhung
Kurz erklärt Die Zustimmung zur Mieterhöhung ist Deine Erklärung, eine vom Vermieter verlangte Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anzunehmen. Geregelt ist sie in § 558b BGB. Du hast Zeit bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens; stimmst Du zu, schuldest Du die neue Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats.

Inhalt 4 Abschnitte
Musst Du die Zustimmung zur Mieterhöhung erteilen?
Bei einer Erhöhung nach § 558 BGB ändert sich die Miete nicht durch einseitige Erklärung. Der Vermieter braucht Deine Zustimmung zur Mieterhöhung, und Du schuldest sie nur, wenn das Verlangen berechtigt ist. Das setzt voraus:
- Die Miete war zum Erhöhungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert, das Verlangen kommt frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung (§ 558 Abs. 1 BGB).
- Die neue Miete übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete nicht, in Hamburg meist am Mietspiegel gemessen.
- Die Kappungsgrenze ist eingehalten: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in Hamburg 15 Prozent nach der Kappungsgrenzenverordnung vom 08.08.2023, gültig vom 01.09.2023 bis 31.08.2028. Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB zählen nicht mit.
- Das Verlangen ist in Textform erklärt und begründet (§ 558a Abs. 1 BGB).
Verweigerst Du eine berechtigte Zustimmung, kann der Vermieter klagen. Eine berechtigte Erhöhung bindet Dich also, eine unberechtigte nicht.
Wie lange hast Du Zeit für die Zustimmung zur Mieterhöhung?
Die Überlegungsfrist läuft bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens (§ 558b Abs. 2 BGB). Stimmst Du nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Ein Beispiel: Geht das Schreiben am 10. März zu, endet Deine Frist am 31. Mai. Stimmst Du zu, gilt die neue Miete ab 1. Juni (§ 558b Abs. 1 BGB). Die Klagefrist läuft bis 31. August.
Ist das Verlangen formell fehlerhaft, kann der Vermieter es im Prozess nachholen oder nachbessern; Du bekommst dann erneut die volle Zustimmungsfrist (§ 558b Abs. 3 BGB). Kürzere Fristen im Mietvertrag sind unwirksam (§ 558b Abs. 4 BGB). Wann die Wartefrist für die nächste Erhöhung beginnt, erklärt Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete.
In welcher Form kannst Du zustimmen?
Eine bestimmte Form für die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangt das Gesetz nicht. Während der Vermieter Textform einhalten muss, kannst Du ausdrücklich, per E-Mail oder durch schlüssiges Verhalten zustimmen. Der Bundesgerichtshof hat die dreimalige vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete als wirksame Zustimmung gewertet; eine Schriftformklausel im Mietvertrag änderte daran nichts (BGH, Beschluss vom 30.01.2018, VIII ZB 74/16). Ob schon die erste Zahlung genügt, ließ der Senat offen.
Zahlst Du nur zur Vermeidung von Streit, dann ausdrücklich unter Vorbehalt, siehe Mietzahlung unter Vorbehalt. Stimmst Du zu, bist Du daran gebunden: Ein Widerruf nach den Regeln für Fernabsatzverträge steht Dir nicht zu (BGH, Urteil vom 17.10.2018, VIII ZR 94/17).
Kannst Du teilweise zustimmen oder kündigen?
Ja, beides. § 558b Abs. 1 BGB spricht von „soweit“ Du zustimmst. Hältst Du nur einen Teil für berechtigt, etwa weil der Vermieter ein Ausstattungsmerkmal falsch eingeordnet hat, kannst Du diesem Teil zustimmen. Über den Rest muss der Vermieter klagen.
Statt zuzustimmen, darfst Du auch ausziehen. Das Sonderkündigungsrecht des Mieters aus § 561 BGB erlaubt die Kündigung bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang zum Ablauf des übernächsten Monats; die Erhöhung tritt dann nicht ein. Wirst Du später zur Zustimmung verurteilt, schützt Dich § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB zwei Monate lang vor einer Kündigung wegen der Nachzahlung, wenn nicht schon die alte Miete einen Kündigungsgrund ergab.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zustimmungsfrist endet mit Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens (§ 558b Abs. 2 BGB).
- Nach Zustimmung gilt die neue Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 1 BGB).
- Der Vermieter muss innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen; kürzere Vertragsfristen sind unwirksam.
- Die Zustimmung ist formfrei; mehrmalige vorbehaltlose Zahlung kann als Zustimmung gelten (BGH VIII ZB 74/16), ein Widerruf ist ausgeschlossen (BGH VIII ZR 94/17).
- In Hamburg beträgt die Kappungsgrenze bis 31.08.2028 15 Prozent in drei Jahren (Kappungsgrenzenverordnung vom 08.08.2023).
Häufige Fragen (10)
Wie lange habe ich Zeit für die Zustimmung zur Mieterhöhung?
Bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Monat, in dem Dir das Verlangen zugegangen ist (§ 558b Abs. 2 BGB). Kommt das Schreiben im April an, läuft die Frist bis 30. Juni. Der Zugangsmonat zählt also nicht mit. In dieser Zeit darf der Vermieter nicht klagen. Nutze sie, um Mietspiegel, Wartefrist und Kappungsgrenze zu prüfen.
Was passiert ohne Zustimmung zur Mieterhöhung?
Dann bleibt es zunächst bei der alten Miete. Der Vermieter kann innerhalb von drei Monaten nach Ablauf Deiner Überlegungsfrist auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 Satz 2 BGB). Verpasst er die Klagefrist, ist dieses Verlangen erledigt, er kann aber ein neues stellen. Eine Kündigung, um die höhere Miete durchzusetzen, schließt § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB aus. Verliert er den Prozess, trägt er die Kosten.
Muss die Zustimmung zur Mieterhöhung schriftlich sein?
Nein. § 558b BGB schreibt keine Form vor, Du kannst mündlich, per E-Mail oder durch Zahlung zustimmen. Auch eine Schriftformklausel im Mietvertrag macht die Schriftform nicht zur Pflicht, wie der BGH im Beschluss VIII ZB 74/16 entschieden hat. Zum Nachweis ist eine kurze Erklärung in Textform trotzdem sinnvoll, mit Angabe der neuen Miete und des Beginns.
Gilt Zahlen der höheren Miete als Zustimmung?
Das kann passieren. Der BGH hat die dreimal hintereinander vorbehaltlos gezahlte erhöhte Miete als schlüssige Zustimmung gewertet (VIII ZB 74/16). Ob schon eine einzige Zahlung reicht, hat er offengelassen. Wer die Erhöhung prüfen will, aber Ärger vermeiden möchte, sollte nur unter ausdrücklichem Vorbehalt zahlen und das schriftlich festhalten.
Kann ich meine Zustimmung zur Mieterhöhung widerrufen?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat am 17.10.2018 entschieden (VIII ZR 94/17), dass die Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558b BGB nicht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge widerrufen werden kann, auch wenn sie per Brief oder E-Mail erklärt wurde. Prüfe das Verlangen deshalb vor der Zustimmung zur Mieterhöhung. Lag ein Irrtum über wesentliche Tatsachen vor, bleibt allenfalls eine Anfechtung im Einzelfall.
Kann ich einer Mieterhöhung nur teilweise zustimmen?
Ja. § 558b Abs. 1 BGB knüpft die Pflicht zur erhöhten Zahlung daran, „soweit“ Du zustimmst. Hältst Du nur einen Teil des Betrags für berechtigt, stimmst Du diesem Teil zu. Für den übrigen Betrag muss der Vermieter fristgerecht klagen und beweisen, dass die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Formuliere die Teilzustimmung mit konkretem Eurobetrag.
Ab wann muss ich die erhöhte Miete zahlen?
Ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens, wenn Du zugestimmt hast (§ 558b Abs. 1 BGB). Bei Zugang im Februar ist das der 1. Mai. Wirst Du erst durch Urteil zur Zustimmung verurteilt, wirkt die Erhöhung ebenfalls auf diesen Zeitpunkt zurück; die Nachzahlung schützt § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB zwei Monate lang vor einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Was muss ich vor der Zustimmung prüfen?
Erstens die Form: Textform und Begründung, etwa mit Mietspiegel (§ 558a BGB). Zweitens die Fristen: 15 Monate unveränderte Miete und ein Jahr seit der letzten Erhöhung. Drittens die Höhe: ortsübliche Vergleichsmiete und Kappungsgrenze, in Hamburg 15 Prozent in drei Jahren. Viertens die Wohnungsdaten wie Fläche, Baualter und Ausstattung, denn falsche Angaben verschieben das Mietspiegelfeld.
Kann ich nach einer Mieterhöhung außerordentlich kündigen?
Ja. Nach § 561 Abs. 1 BGB kannst Du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Erhöhung tritt dann nicht ein. Das Recht gilt bei Erhöhungen nach § 558 und nach Modernisierung (§ 559 BGB). Eine Vereinbarung, die dieses Recht zu Deinem Nachteil einschränkt, ist unwirksam.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Hamburg sein?
Höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent. Die abgesenkte Kappungsgrenze gilt in ganz Hamburg nach der Kappungsgrenzenverordnung vom 08.08.2023, befristet bis 31.08.2028. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit. Die Vergleichsmiete ergibt sich meist aus dem Hamburger Mietenspiegel 2025.
Quellen
Weitere Begriffe in Mietrecht
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