Kündigung wegen Zahlungsverzugs

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Kurz erklärt Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs beendet ein Mietverhältnis, weil der Mieter die Miete nicht oder nicht vollständig gezahlt hat. Fristlos geht das nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB ab einem Rückstand von mehr als einer Monatsmiete an zwei Terminen. Eine Nachzahlung binnen zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage rettet nur die fristlose Kündigung.

Mieter verlässt eine Wohnung im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit Umzugskartons, Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Inhalt 4 Abschnitte

Ab wann ist die Kündigung wegen Zahlungsverzugs fristlos möglich?

§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB nennt zwei Fälle. Buchstabe a: Du bist für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil im Verzug. Bei Wohnraum ist der Teil nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB nur dann nicht unerheblich, wenn er eine Monatsmiete übersteigt, außer bei Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch. Buchstabe b: Über mehr als zwei Termine ist ein Rückstand aufgelaufen, der zwei Monatsmieten erreicht.

Eine Abmahnung braucht der Vermieter für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB nicht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB) und den Grund nennen (§ 569 Abs. 4 BGB). Zur Fälligkeit der Miete am dritten Werktag (§ 556b Abs. 1 BGB) genügt nach dem BGH der Überweisungsauftrag bei gedecktem Konto (VIII ZR 222/15). Wer schon vor Zugang der Kündigung alles zahlt, ist geschützt: Dann ist die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB ausgeschlossen.

Rettet die Schonfristzahlung die Wohnung bei der Kündigung wegen Zahlungsverzugs?

Teilweise. Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage vollständig befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle, etwa das Jobcenter, zur Zahlung verpflichtet. Diese Schonfristzahlung hilft nur einmal in zwei Jahren.

Die Grenze zieht der BGH seit Jahren klar: Die Schonfristzahlung beseitigt nur die fristlose, nicht die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung. Das hat der VIII. Zivilsenat zuletzt mit Urteil vom 30.09.2026 (VIII ZR 21/26) bestätigt und ein abweichendes Urteil des Landgerichts Berlin II aufgehoben, ebenso schon am 23.10.2024 (VIII ZR 177/23). Die Nachzahlung ist aber bei der Frage zu berücksichtigen, ob die Pflichtverletzung erheblich war, und im Einzelfall kann das Berufen auf die ordentliche Kündigung treuwidrig sein (§ 242 BGB).

Was gilt für die ordentliche Kündigung wegen Mietschulden?

Neben der fristlosen Kündigung kann der Vermieter hilfsweise die ordentliche nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB erklären. Sie setzt eine schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung voraus und ist auch unterhalb der Schwelle des § 543 BGB möglich. Nicht ausreichend ist nach dem BGH ein Rückstand, der eine Monatsmiete nicht übersteigt und kürzer als einen Monat besteht (Urteil vom 10.10.2012, VIII ZR 107/12). Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist im Mietrecht, für den Vermieter je nach Mietdauer drei bis neun Monate.

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (BR-Drs. 265/26 vom 01.05.2026, BT-Drs. 21/6807 vom 01.07.2026) sieht in einem neuen § 573 Abs. 4 BGB vor, dass die Schonfristzahlung einmalig auch die ordentliche Kündigung abwenden kann. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am 14.10.2026 Sachverständige angehört. Beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet ist das Gesetz nicht. Bis zu einer Neuregelung gilt die bisherige Rechtslage, wie der BGH in VIII ZR 21/26 ausdrücklich festhält.

Wo liegen typische Angriffspunkte?

Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs lohnt häufig der Blick auf die Berechnung des Rückstands. Eine berechtigte Mietminderung mindert den geschuldeten Betrag und kann den Verzug entfallen lassen. Verzug setzt Verschulden voraus, ein fehlendes Verschulden kann nach dem BGH auch bei der ordentlichen Kündigung eine Rolle spielen.

Zuständig ist unabhängig vom Streitwert das Amtsgericht am Ort der Wohnung (§ 23 Nr. 2 Buchst. a GVG). Wer Mietschulden hat, sollte früh prüfen, ob das Jobcenter oder das Sozialamt eine Übernahme zusagt, weil diese Erklärung innerhalb der Schonfrist genügt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fristlos kündigen darf der Vermieter bei Rückstand von mehr als einer Monatsmiete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen oder von zwei Monatsmieten über einen längeren Zeitraum (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB).
  • Eine Abmahnung ist bei Zahlungsverzug nicht nötig (§ 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB).
  • Zahlung oder Übernahmeerklärung einer öffentlichen Stelle bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage macht die fristlose Kündigung unwirksam, höchstens einmal in zwei Jahren (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
  • Die hilfsweise ordentliche Kündigung bleibt von der Schonfristzahlung unberührt (BGH, 30.09.2026, VIII ZR 21/26).
  • Eine Ausweitung der Schonfrist auf die ordentliche Kündigung ist nur geplant (BR-Drs. 265/26, BT-Drs. 21/6807), Stand Oktober 2026 aber weder beschlossen noch in Kraft.

Häufige Fragen (10)

Wie viele Monatsmieten Rückstand braucht die Kündigung wegen Zahlungsverzugs?

Es kommt auf das Muster an. Bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen genügt ein Rückstand, der insgesamt mehr als eine Monatsmiete beträgt (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Verteilt sich der Rückstand über mehr als zwei Termine, muss er zwei volle Monatsmieten erreichen (Buchst. b). Maßgeblich ist die Miete einschließlich der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten.

Kann der Vermieter kündigen, wenn ich die Miete immer zu spät zahle?

Ja, das ist möglich, aber auf anderem Weg. Ständig unpünktliche Zahlungen erfüllen nicht § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, wenn kein Rückstand in der genannten Höhe entsteht. Sie können aber eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB oder eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB tragen. Dafür ist in der Regel vorher eine Abmahnung nötig.

Was ist die Schonfrist bei Mietschulden?

Die Schonfrist beträgt zwei Monate ab Zustellung der Räumungsklage. Zahlst Du bis dahin alle fälligen Mieten und die Nutzungsentschädigung oder verpflichtet sich eine öffentliche Stelle dazu, wird die fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam. Das gilt nicht, wenn schon innerhalb der letzten zwei Jahre eine Kündigung auf diesem Weg unwirksam geworden ist. Die ordentliche Kündigung bleibt bestehen.

Gilt die Schonfristzahlung auch für die ordentliche Kündigung?

Nein, nach geltendem Recht nicht. Der BGH hat das mehrfach entschieden, zuletzt am 30.09.2026 (VIII ZR 21/26) und am 23.10.2024 (VIII ZR 177/23). § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ist auf die ordentliche Kündigung weder direkt noch analog anwendbar. Die Bundesregierung plant eine Änderung (BR-Drs. 265/26, BT-Drs. 21/6807), sie ist aber weder beschlossen noch in Kraft. Die Zahlung kann bei der Abwägung trotzdem helfen.

Kann ich die Kündigung wegen Zahlungsverzugs abwenden, wenn ich sofort zahle?

Zahlst Du den gesamten Rückstand, bevor die Kündigung zugeht, ist die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Teilzahlungen reichen dafür nicht. Für die ordentliche Kündigung gilt diese Regel nach dem BGH nicht entsprechend (VIII ZR 21/26). Nach Zugang hilft die Schonfristzahlung bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage, allerdings nur gegen die fristlose Kündigung.

Muss der Vermieter vor der Kündigung wegen Zahlungsverzugs abmahnen?

Nein, nicht bei der fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB. § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB macht eine Frist oder Abmahnung in diesem Fall ausdrücklich entbehrlich. Anders kann es bei der Kündigung wegen ständig verspäteter Zahlungen ohne ausreichenden Rückstand sein. Dort verlangen die Gerichte in der Regel eine vorherige Abmahnung, damit der Mieter sein Verhalten ändern kann.

Zählen Nebenkostennachzahlungen zum Mietrückstand?

Für die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB in der Regel nicht. Gemeint ist die laufend geschuldete Miete, zu der auch die monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten gehören. Eine einmalige Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung zählt nicht dazu. Bleibt sie unbezahlt, kann der Vermieter sie einklagen, und im Einzelfall kann sie eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB tragen.

Hilft eine Mietminderung gegen die Kündigung wegen Zahlungsverzugs?

Wenn sie berechtigt ist, ja. Bei einem Mangel ist die Miete nach § 536 BGB kraft Gesetzes gemindert, insoweit entsteht kein Rückstand. Riskant wird es, wenn Du zu viel einbehältst: Der BGH hat entschieden, dass eine vermeidbar überhöhte Minderung die Kündigung tragen kann (VIII ZR 138/11). Wer unsicher ist, zahlt besser unter Vorbehalt und klärt die Minderungsquote.

Kann das Jobcenter die Kündigung verhindern?

Es kann die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam machen. Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB genügt es, wenn sich eine öffentliche Stelle innerhalb der Schonfrist zur Befriedigung des Vermieters verpflichtet. Dafür ist eine verbindliche Erklärung gegenüber dem Vermieter nötig, ein bloßer Antrag reicht nicht. Die hilfsweise ordentliche Kündigung beseitigt auch die Zusage des Jobcenters nach geltendem Recht nicht.

Welches Gericht ist für die Räumungsklage zuständig?

Ausschließlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Das folgt für Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse aus § 23 Nr. 2 Buchst. a GVG, unabhängig vom Streitwert. In Hamburg sind das je nach Stadtteil verschiedene Amtsgerichte. Ab Zustellung der Klage läuft die zweimonatige Schonfrist. Zur Verteidigung gegen die Räumungsklage gibt es Fristen, die das Gericht in der Zustellung mitteilt.

Quellen

  1. § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 569 BGB Schonfrist und nicht unerheblicher Rückstand
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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