Kündigungsfrist im Mietrecht
Kurz erklärt Die Kündigungsfrist im Mietrecht ist die Zeit zwischen Zugang der Kündigung und Ende des Mietverhältnisses. Sie ist in § 573c BGB geregelt. Mieter kündigen mit rund drei Monaten Frist, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zugeht. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren Mietdauer.

Inhalt 4 Abschnitte
Kündigungsfrist im Mietrecht: Was für Dich als Mieter gilt
Für Dich als Mieter gilt bei einem unbefristeten Wohnraummietvertrag eine einheitliche Kündigungsfrist im Mietrecht. Nach § 573c Abs. 1 BGB ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Das sind knapp drei Monate. Wie lange Du schon in der Wohnung wohnst, spielt keine Rolle. Eine Ausnahme gilt nur für Altverträge aus der Zeit vor dem 1. September 2001: Dort individuell vereinbarte längere Fristen bleiben nach Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB wirksam.
Längere Fristen zu Deinen Lasten sind nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam. Anders liegt es bei einem wirksamen Kündigungsverzicht im Mietvertrag oder einem befristeten Zeitmietvertrag. Dann ist die ordentliche Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen.
Die Kündigung braucht nach § 568 Abs. 1 BGB die Schriftform, also ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben. Ein Grund ist für Mieter nicht nötig. Den Ablauf beschreibt der Beitrag zur Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter.
Welche Kündigungsfrist gilt für Vermieter?
Für die Kündigung durch den Vermieter staffelt § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB die Frist nach der Wohndauer seit Überlassung der Wohnung:
| Wohndauer | Kündigungsfrist Vermieter |
|---|---|
| bis 5 Jahre | 3 Monate |
| mehr als 5 Jahre | 6 Monate |
| mehr als 8 Jahre | 9 Monate |
Der Vermieter braucht zusätzlich ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB, etwa Eigenbedarf. Gegen eine ordentliche Kündigung kannst Du unter Umständen nach § 574 BGB Widerspruch wegen Härte einlegen. Für Einliegerwohnungen gilt die erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus mit einer um drei Monate verlängerten Frist.
Wie berechnest Du die Kündigungsfrist richtig?
Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Zugegangen ist ein Brief, wenn er so in den Briefkasten gelangt, dass mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Der Monat des Zugangs zählt mit, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag ankommt (Karenztage).
Ein Rechenbeispiel: Der 1. März 2027 ist ein Montag. Geht Deine Kündigung am Dienstag, 2. März 2027 zu, endet das Mietverhältnis am 31. Mai 2027. Kommt sie erst am Freitag, 5. März 2027 an, ist der dritte Werktag verpasst. Das Mietende verschiebt sich auf den 30. Juni 2027.
Der Samstag zählt dabei nach dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04) als Werktag mit, außer der letzte Karenztag fällt auf einen Samstag; dann verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Plane trotzdem einen Puffer ein und lass die Kündigung möglichst schon am ersten Werktag zugehen. Ein Einwurf-Einschreiben oder ein Bote mit Zeugen hilft beim Nachweis.
Ausnahmen bei der Kündigungsfrist im Mietrecht
Ohne Kündigungsfrist endet das Mietverhältnis bei der fristlosen Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund nach § 543 BGB, etwa bei Mietrückständen, oder wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 569 Abs. 1 BGB. Kürzere Fristen gelten beim Sonderkündigungsrecht des Mieters: Nach einer Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 BGB kannst Du nach § 561 BGB bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch und möblierte Zimmer in der Vermieterwohnung sieht § 573c Abs. 2 und 3 BGB kürzere Fristen vor. Vom Arbeitsrecht unterscheidet sich die Regel deutlich: Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer richtet sich nach § 622 BGB und beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Das Wichtigste in Kürze
- Mieter kündigen nach § 573c Abs. 1 BGB spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats.
- Für Vermieter verlängert sich die Frist nach mehr als 5 Jahren auf 6 Monate und nach mehr als 8 Jahren auf 9 Monate.
- Die Kündigung braucht nach § 568 Abs. 1 BGB die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
- Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum des Absendens.
- Nach einer Mieterhöhung gilt das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB.
Häufige Fragen (10)
Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist im Mietrecht?
Für Mieter beträgt sie knapp drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt dann zum Ende des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Geht sie am 2. Mai zu, endet der Vertrag am 31. Juli. Für Vermieter gilt dieselbe Kündigungsfrist im Mietrecht, die sich aber nach fünf und acht Jahren Mietdauer um jeweils drei Monate verlängert.
Kann ich meine Wohnung früher als drei Monate kündigen?
Einseitig nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB. Häufiger ist eine einvernehmliche Lösung: Ihr könnt einen Mietaufhebungsvertrag mit früherem Auszugstermin schließen. Einen Anspruch darauf hast Du in der Regel nicht. Stellst Du einen geeigneten Nachmieter, ist der Vermieter nur dann zur Entlassung verpflichtet, wenn der Vertrag das vorsieht oder ein besonderes Interesse besteht.
Zählt der Samstag bei der Kündigungsfrist im Mietrecht als Werktag?
Bei der Kündigung ja, das hat der Bundesgerichtshof geklärt (Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Der Samstag zählt bei den drei Karenztagen als Werktag mit. Fällt aber der dritte Werktag selbst auf einen Samstag, endet die Frist erst am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Bei der Mietzahlung zählt der Samstag dagegen nicht mit (BGH, Urteil vom 13.07.2010, VIII ZR 129/09). Ein Puffer von ein, zwei Tagen ist trotzdem sinnvoll.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für den Vermieter nach 10 Jahren?
Nach mehr als acht Jahren seit Überlassung der Wohnung beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter neun Monate. Das ergibt sich aus § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB. Nach zehn Jahren Mietdauer gilt also ebenfalls diese Frist. Zusätzlich braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB, etwa Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters.
Muss die Kündigung der Wohnung schriftlich sein?
Ja. § 568 Abs. 1 BGB verlangt die Schriftform. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein, bei mehreren Mietern von allen. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Fax ist unwirksam. Auch ein eingescanntes Schreiben genügt nicht. Am sichersten ist ein Einwurf-Einschreiben oder die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder vor einem Zeugen.
Gilt die Kündigungsfrist im Mietrecht auch bei abweichender Klausel im Mietvertrag?
Längere Fristen zum Nachteil des Mieters sind nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam. Steht im Vertrag etwa eine Frist von sechs Monaten für Dich, gilt trotzdem die gesetzliche Frist von knapp drei Monaten. Zulässig ist unter bestimmten Voraussetzungen ein beidseitiger Kündigungsverzicht für einige Jahre. Dann kannst Du erst nach Ablauf des Verzichts ordentlich kündigen.
Wie berechne ich die Kündigungsfrist für meine Wohnung?
Nimm den Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt. Liegt er spätestens auf dem dritten Werktag des Monats, zählst Du diesen Monat mit und rechnest zwei weitere Monate dazu. Ein Zugang am 3. Februar führt so zum Mietende am 30. April. Ist der dritte Werktag verpasst, beginnt die Rechnung erst mit dem Folgemonat. Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage.
Welche Kündigungsfrist im Mietrecht gilt bei einem befristeten Mietvertrag?
Ein wirksamer Zeitmietvertrag nach § 575 BGB endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit ausgeschlossen. Ist die Befristung unwirksam, etwa weil der Grund im Vertrag fehlt, gilt der Vertrag nach § 575 Abs. 1 Satz 2 BGB als unbefristet. Ob Du dann mit der normalen Frist von knapp drei Monaten kündigen kannst, ist aber nicht sicher: Eine unwirksame Befristung kann im Einzelfall als beidseitiger Kündigungsverzicht auszulegen sein. Lass das vor einer Kündigung prüfen. Die fristlose Kündigung bleibt immer möglich.
Kann der Vermieter ohne Grund kündigen?
Bei Wohnraum in der Regel nicht. Der Vermieter braucht für eine ordentliche Kündigung ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB. Typisch sind Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzungen oder eine Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Eine Ausnahme gilt nach § 573a BGB für Wohnungen in einem vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit höchstens zwei Wohnungen.
Was passiert, wenn ich nach der Kündigung nicht ausziehe?
Bleibst Du nach Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung, schuldest Du dem Vermieter für jeden Monat eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der bisherigen Miete (§ 546a BGB). Außerdem kann er Räumungsklage erheben. Zieht der Mieter nicht aus und widerspricht der Vermieter nicht binnen zwei Wochen, verlängert sich das Mietverhältnis nach § 545 BGB auf unbestimmte Zeit.
Quellen
Weitere Begriffe in Mietrecht
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