Kündigung im Gewerbemietrecht
Kurz erklärt Die Kündigung im Gewerbemietrecht beendet ein Mietverhältnis über Geschäftsräume wie Laden, Büro oder Praxis. Bei unbefristeten Verträgen ist nach § 580a Abs. 2 BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Quartals zu kündigen. Einen Kündigungsschutz wie bei Wohnraum gibt es nicht, befristete Verträge sind ordentlich nicht kündbar.

Inhalt 4 Abschnitte
Welche Frist gilt für die Kündigung im Gewerbemietrecht?
Ist im Gewerbemietvertrag nichts anderes vereinbart, gilt § 580a Abs. 2 BGB. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zugehen und wirkt zum Ablauf des nächsten Vierteljahres. Ein Beispiel: Geht sie in den ersten Januartagen zu, endet der Vertrag am 30. Juni. Rechne bei der Kündigung im Gewerbemietrecht mit einigen Tagen Puffer, weil Feiertage den dritten Werktag verschieben. Die Frist ist damit deutlich länger als die Kündigungsfrist im Mietrecht für Wohnungen.
Befristete Verträge enden nach § 542 Abs. 2 BGB mit Ablauf der Zeit und sind nur außerordentlich kündbar, ähnlich wie ein Zeitmietvertrag. Optionen und Verlängerungsklauseln regelt allein der Vertrag.
Braucht der Vermieter einen Kündigungsgrund?
Nein. § 578 BGB verweist für Geschäftsräume nur auf einzelne Wohnraumregeln, die Vorschriften über das berechtigte Interesse des Vermieters (§ 573 BGB) und die Sozialklausel gehören nicht dazu. Eine Eigenbedarfskündigung braucht es deshalb nicht; die ordentliche Kündigung ist ohne Begründung möglich.
Auch die Schriftform des § 568 BGB gilt nicht. Gesetzlich ist die Kündigung im Gewerbemietrecht formfrei. Verlangt der Vertrag Schriftform, genügt nach § 127 Abs. 2 BGB im Zweifel die telekommunikative Übermittlung. Entscheidend bleibt der Nachweis des Zugangs.
Wann ist eine fristlose Kündigung im Gewerbemietrecht möglich?
Jede Seite kann aus wichtigem Grund nach § 543 BGB fristlos kündigen. Für den Vermieter steht der Zahlungsverzug im Vordergrund: zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil, oder ein Rückstand in Höhe von zwei Monatsmieten über einen längeren Zeitraum (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB). Mehr dazu unter Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Die Schutzregeln des § 569 Abs. 3 BGB gelten nur für Wohnraum, § 578 Abs. 2 BGB verweist nicht darauf. Eine Schonfristzahlung nach Zugang der Kündigung rettet den Gewerbemieter deshalb nicht. Zahlt er vorher vollständig, ist die Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB ausgeschlossen.
Wann hilft ein Formmangel aus dem langen Vertrag heraus?
Ein Mietvertrag über mehr als ein Jahr, der nicht in der gesetzlichen Form geschlossen ist, gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen und wird ordentlich kündbar, frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung. Für Gewerberaum verlangt § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB seit dem 01.01.2025 nur noch Textform statt Schriftform. Für ältere Verträge galt nach Art. 229 § 70 EGBGB das alte Schriftformerfordernis bis einschließlich 01.01.2026 weiter, bei Änderungen ab 2025 schon die neue Regel.
Noch zum Schriftformrecht hat der BGH Klauseln, die Formmängel nachträglich heilen sollen, für unwirksam erklärt. Treuwidrig ist es aber, sich auf einen Formmangel einer nachträglichen Abrede zu berufen, die nur einem selbst vorteilhaft war (BGH, Urteil vom 27.09.2017, XII ZR 114/16). Dort scheiterte die Räumungsklage der Vermieterin. Mehr unter Schriftform des Mietvertrags.
Das Wichtigste in Kürze
- Unbefristete Gewerbemietverträge kündigst Du nach § 580a Abs. 2 BGB spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals.
- Einen Kündigungsgrund braucht der Vermieter für die ordentliche Kündigung von Geschäftsräumen nicht.
- Die Schonfristzahlung des § 569 Abs. 3 BGB gilt im Gewerbemietrecht nicht.
- Seit dem 01.01.2025 genügt für langfristige Gewerbemietverträge nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB die Textform; Altverträge folgten bis 01.01.2026 der Schriftform.
- Schriftformheilungsklauseln sind nach BGH XII ZR 114/16 unwirksam, eine Berufung auf den Formmangel kann aber treuwidrig sein.
Häufige Fragen (10)
Kann ich eine Kündigung im Gewerbemietrecht per E-Mail aussprechen?
Das hängt vom Vertrag ab. Das Gesetz schreibt für die Kündigung von Geschäftsräumen keine Form vor, weil § 578 BGB nicht auf § 568 BGB verweist. Enthält der Vertrag eine Schriftformklausel, genügt nach § 127 Abs. 2 BGB im Zweifel auch die telekommunikative Übermittlung, etwa per E-Mail, wenn nicht ein anderer Wille anzunehmen ist. Verlangt der Vertrag ausdrücklich ein unterschriebenes Original, reicht die E-Mail nicht. Sichere bei einer Kündigung im Gewerbemietrecht in jedem Fall den Zugangsnachweis.
Kann ich den Gewerbemietvertrag wegen Geschäftsaufgabe vorzeitig kündigen?
Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen Geschäftsaufgabe gibt es nicht. Das wirtschaftliche Risiko, die Räume zu nutzen, trägt der Mieter. Bei einem unbefristeten Vertrag bleibt die Frist des § 580a Abs. 2 BGB, bei einem befristeten Vertrag läuft er bis zum Ende weiter. Ausweg kann eine Nachmieterklausel, eine Untervermietung mit Erlaubnis oder ein Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter sein.
Gibt es bei der Kündigung im Gewerbemietrecht einen Kündigungsschutz?
Nicht wie bei Wohnraum. Die Regeln über das berechtigte Interesse (§ 573 BGB) und den Widerspruch wegen Härte (§ 574 BGB) gehören nicht zu den Vorschriften, auf die § 578 BGB für Geschäftsräume verweist. Der Vermieter kann einen unbefristeten Vertrag deshalb ohne Grund mit der gesetzlichen Frist kündigen. Schutz bieten nur lange Laufzeiten, Optionsrechte oder vertragliche Kündigungsbeschränkungen.
Was passiert mit dem Gewerbemietvertrag beim Tod des Mieters?
Der Vertrag geht auf die Erben über. Nach § 580 BGB können aber sowohl die Erben als auch der Vermieter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Für Geschäftsräume gilt dann die Quartalsfrist des § 580a Abs. 2 BGB, das ergibt sich aus § 580a Abs. 4 BGB. Ist eine GmbH Mieterin, ändert der Tod eines Gesellschafters am Vertrag nichts.
Kann der Vermieter den Gewerbemietvertrag bei Verkauf der Immobilie kündigen?
Nicht wegen des Verkaufs. Nach § 566 BGB, der über § 578 BGB auch für Geschäftsräume gilt, tritt der Erwerber in das bestehende Mietverhältnis ein. Ein befristeter Vertrag läuft deshalb weiter. Ein unbefristeter Vertrag kann vom neuen Eigentümer allerdings wie vom alten mit der Frist des § 580a Abs. 2 BGB gekündigt werden, weil es keinen Kündigungsschutz gibt.
Ab wie viel Mietrückstand ist eine fristlose Kündigung im Gewerbemietrecht durch den Vermieter möglich?
Nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, wenn Du für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil im Verzug bist, oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten. Anders als bei Wohnraum gilt die Grenze von mehr als einer Monatsmiete aus § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB nicht. Was „nicht unerheblich“ ist, entscheidet im Streit das Gericht.
Kann ich eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch Nachzahlung heilen?
Im Gewerbemietrecht nur eingeschränkt. Zahlst Du den Rückstand vollständig, bevor die Kündigung zugeht, ist sie nach § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Nach Zugang hilft eine Zahlung nicht mehr; die Schonfrist von zwei Monaten nach Klageerhebung gibt es nur für Wohnraum (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Unwirksam wird die Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 3 BGB nur, wenn Du unverzüglich mit einer bestehenden Gegenforderung aufrechnest.
Darf ich kündigen, wenn der Vermieter die Untervermietung verweigert?
Möglicherweise. Nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB kann der Mieter außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert und in der Person des Dritten kein wichtiger Grund vorliegt. Die Vorschrift gilt für alle Mietverhältnisse, also auch für Geschäftsräume. Gewerbemietverträge können dieses Recht einschränken; ob das wirksam ist, hängt von der Klausel ab.
Muss ich eine Kündigung im Gewerbemietrecht begründen?
Für die ordentliche Kündigung nein, weder als Mieter noch als Vermieter. Bei einer fristlosen Kündigung schreibt das Gesetz für Geschäftsräume ebenfalls keine Begründung im Schreiben vor, weil § 569 Abs. 4 BGB nur für Wohnraum gilt. Der wichtige Grund muss aber tatsächlich vorliegen und im Streit bewiesen werden. Ihn im Schreiben zu nennen, schafft Klarheit und vermeidet Streit über nachgeschobene Gründe.
Kann ein Gewerbemieter wegen Mängeln fristlos kündigen?
Ja, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch ganz oder teilweise nicht gewährt oder wieder entzogen wird (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB). In der Regel musst Du dem Vermieter vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen (§ 543 Abs. 3 BGB). Sind die Räume zum Aufenthalt von Menschen bestimmt und gesundheitsgefährdend, gilt nach § 578 Abs. 2 Satz 3 BGB auch § 569 Abs. 1 BGB. Prüfe vorher, ob ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss eingreift.
Quellen
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