Schriftform des Mietvertrags

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Kurz erklärt Die Schriftform des Mietvertrags verlangt, dass ein Mietvertrag mit einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr schriftlich geschlossen wird. Geregelt ist das in § 550 BGB. Fehlt die Form, bleibt der Vertrag wirksam, gilt aber als unbefristet und kann frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung der Wohnung gekündigt werden.

Zwei Personen am Tisch in einer deutschen Wohnung, eine unterschreibt ein Dokument, im Hintergrund Umzugskartons, zur Schriftform des Mietvertrags
Inhalt 4 Abschnitte

Was verlangt § 550 BGB bei der Schriftform des Mietvertrags genau?

Ein Mietvertrag ist an sich formfrei. Auch eine E-Mail kann einen wirksamen Mietvertrag begründen. Anders liegt es bei der Schriftform des Mietvertrags, wenn die Parteien sich für mehr als ein Jahr binden wollen. Dann verlangt § 550 Satz 1 BGB die schriftliche Form.

Schriftlich heißt im Sinne des § 126 BGB: Beide Seiten unterschreiben eigenhändig dieselbe Urkunde, oder jede Partei unterzeichnet das für die andere bestimmte gleichlautende Exemplar. Eine qualifizierte elektronische Signatur kann die Unterschrift nach §§ 126 Abs. 3, 126a BGB ersetzen.

Formbedürftig sind alle wesentlichen Abreden. Dazu zählt nicht nur eine feste Laufzeit, sondern zum Beispiel auch ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag, wenn er länger als ein Jahr gelten soll.

Welche Folgen hat ein Formfehler?

Der Vertrag bleibt gültig. Er gilt aber nach § 550 Satz 1 BGB für unbestimmte Zeit, die vereinbarte Bindung entfällt also. Gekündigt werden kann nach Satz 2 frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums, danach mit den gesetzlichen Fristen aus der Kündigungsfrist im Mietrecht.

Wie hart das wirken kann, zeigt ein Urteil des VIII. Zivilsenats. Mieter beriefen sich auf einen Verzicht des Vermieters auf die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Der Verzicht stand aber nur auf einem losen, nicht unterschriebenen Blatt, auf das der Vertrag lediglich mit „siehe Anlagen“ verwies. Der BGH hielt ihn für formunwirksam, die Eigenbedarfskündigung hatte Bestand (BGH, Urteil vom 04.04.2007, VIII ZR 223/06, Rn. 13 bis 21).

Für Vermieter von Wohnraum gilt trotzdem weiter der Kündigungsschutz: Auch beim unbefristeten Vertrag braucht er ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB.

Warum ist die Schriftform des Mietvertrags beim Verkauf wichtig?

Der Hauptzweck des § 550 BGB ist der Schutz eines späteren Erwerbers. Nach dem Grundsatz Kauf bricht nicht Miete tritt er in den bestehenden Vertrag ein und soll aus der Urkunde erkennen können, welche langfristigen Bindungen er übernimmt (BGH VIII ZR 223/06, Rn. 17).

Aus der Schriftform des Mietvertrags folgt die Pflicht zur Einheit der Urkunde. Anlagen, Nachträge und Zusatzvereinbarungen müssen so mit dem Vertrag verbunden oder auf ihn bezogen sein, dass ihre Zugehörigkeit zweifelsfrei feststeht. Der bloße Hinweis auf nicht näher bezeichnete Anlagen reicht nicht.

Was gilt bei Gewerbemietverträgen seit 2025?

Für den Gewerbemietvertrag hat der Gesetzgeber die Form gelockert. Nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB genügt seit dem 01.01.2025 die Textform. Für ältere Verträge galt nach Art. 229 § 70 Abs. 1 EGBGB die Schriftform noch bis einschließlich 01.01.2026 weiter, außer die Parteien haben ab 2025 eine Änderung vereinbart. Für Wohnraum bleibt es bei der strengen Schriftform.

Sogenannte Schriftformheilungsklauseln, mit denen sich Vertragsparteien verpflichten, Formmängel zu beheben und nicht zu kündigen, hat der XII. Zivilsenat für unwirksam erklärt. Treuwidrig ist die Kündigung aber, wenn sich eine Seite auf den Formmangel einer nachträglichen Abrede beruft, die nur ihr selbst Vorteile brachte (BGH, Urteil vom 27.09.2017, XII ZR 114/16).

Das Wichtigste in Kürze

  • Mietverträge mit fester Bindung von mehr als einem Jahr müssen schriftlich geschlossen werden (§ 550 Satz 1 BGB).
  • Ein Formfehler macht den Vertrag nicht nichtig, sondern unbefristet; kündbar ist er frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung (§ 550 Satz 2 BGB).
  • Auch ein Verzicht nur auf die Eigenbedarfskündigung für mehr als ein Jahr braucht die Schriftform (BGH VIII ZR 223/06).
  • Für Gewerberaum genügt seit dem 01.01.2025 die Textform (§ 578 Abs. 1 Satz 2 BGB), für Wohnraum nicht.
  • Schriftformheilungsklauseln sind unwirksam (BGH XII ZR 114/16).

Häufige Fragen (10)

Ist ein Mietvertrag ohne Unterschrift gültig?

Meist ja. Der Mietvertrag ist formfrei und kommt durch übereinstimmende Erklärungen zustande, auch mündlich oder durch Einzug und Zahlung. Die fehlende Unterschrift wirkt sich nur aus, wenn eine feste Laufzeit oder ein Kündigungsausschluss von mehr als einem Jahr vereinbart sein soll. Dann gilt der Vertrag nach § 550 BGB als unbefristet. Beweisprobleme entstehen trotzdem, weil Du den Inhalt im Streit belegen musst.

Reicht eine elektronische Signatur für die Schriftform des Mietvertrags?

Nur eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die Schriftform des Mietvertrags. Das folgt aus § 126 Abs. 3 und § 126a BGB: Beide Parteien müssen ein gleichlautendes Dokument qualifiziert signieren. Einfache Lösungen wie ein Häkchen, eine eingefügte Bilddatei oder viele gängige Online-Signaturdienste erreichen dieses Niveau nicht. Für einen Wohnraummietvertrag mit langer Bindung ist das relevant, für unbefristete Verträge spielt es keine Rolle.

Genügt bei Gewerbemietverträgen eine E-Mail?

Seit dem 01.01.2025 reicht bei Mietverträgen über Grundstücke und Gewerberäume die Textform, also eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger mit Nennung des Erklärenden (§ 578 Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine E-Mail kann das erfüllen. Für Verträge aus der Zeit vor 2025 galt nach Art. 229 § 70 EGBGB eine Übergangsfrist bis einschließlich 01.01.2026. Inhaltlich vollständig sein muss die Vereinbarung trotzdem.

Was passiert, wenn ein Nachtrag zum Mietvertrag nicht unterschrieben ist?

Betrifft der Nachtrag einen wesentlichen Punkt, etwa Miete, Laufzeit oder Mietfläche, und soll er länger als ein Jahr gelten, kann der Formverstoß die feste Laufzeit des ganzen Vertrags kippen. Die Partei, die sich auf den Mangel beruft, darf dies aber nicht treuwidrig tun. Nach BGH XII ZR 114/16 ist es unzulässig, einen nur für sich selbst vorteilhaften Nachtrag als Ausstiegsgrund zu nutzen.

Kann ich als Mieter wegen eines Fehlers bei der Schriftform des Mietvertrags früher kündigen?

Ja, das ist der praktische Hauptfall. Ist die Laufzeit oder ein Kündigungsverzicht nicht formgerecht vereinbart, gilt der Vertrag als unbefristet. Du kannst dann mit der gesetzlichen Frist des § 573c BGB kündigen, frühestens aber zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung der Wohnung (§ 550 Satz 2 BGB). Ob ein Formfehler vorliegt, entscheidet die Urkunde im Einzelfall, deshalb lohnt sich eine Prüfung.

Gilt die Schriftform des Mietvertrags auch für einen Staffelmietvertrag?

Eine Staffelmiete muss nach § 557a Abs. 1 BGB ohnehin schriftlich vereinbart werden, unabhängig von § 550 BGB. Kommt ein befristeter Kündigungsausschluss von mehr als einem Jahr hinzu, greift zusätzlich § 550 BGB. Fehlt die Schriftform, ist die Staffelvereinbarung unwirksam, und eine lange Bindung trägt nach § 550 BGB nicht. Ein Kündigungsverzicht ist bei Staffelmiete außerdem nach § 557a Abs. 3 BGB auf höchstens vier Jahre begrenzt.

Müssen alle Mieter den Mietvertrag unterschreiben?

Für die Schriftform müssen alle Vertragsparteien unterschreiben oder sich wirksam vertreten lassen. Unterschreibt nur einer von zwei Mietern, ist offen, ob der andere überhaupt Vertragspartei geworden ist. Unterzeichnet jemand für einen anderen, sollte das Vertretungsverhältnis aus der Urkunde hervorgehen, etwa durch den Zusatz „i. V.“. Sonst drohen Zweifel an der Formwahrung bei langfristiger Bindung.

Ist eine Schriftformheilungsklausel im Mietvertrag wirksam?

Nein. Der BGH hat am 27.09.2017 (XII ZR 114/16) entschieden, dass solche Klauseln mit dem zwingenden § 550 BGB unvereinbar sind. Sie hindern eine Partei nicht daran, wegen eines Formmangels ordentlich zu kündigen. Einen Schutz bietet dann nur noch der Grundsatz von Treu und Glauben, etwa wenn sich jemand auf einen Formfehler beruft, den er selbst zu seinem Vorteil herbeigeführt hat.

Wann beginnt die Jahresfrist nach § 550 BGB?

Maßgeblich ist die Überlassung des Wohnraums, also in der Regel die Schlüsselübergabe, nicht die Unterschrift. Ab diesem Tag läuft ein Jahr. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Jahres zulässig. Die Kündigung selbst kann schon vorher ausgesprochen werden, sie wirkt dann aber nicht vor diesem Zeitpunkt. Danach gelten die üblichen Kündigungsfristen und beim Vermieter der Kündigungsschutz.

Gilt die Schriftform des Mietvertrags auch für eine Garage?

Ein isoliert gemieteter Stellplatz oder eine Garage ist kein Wohnraum. Bei Räumen und Grundstücken, die keine Wohnräume sind, verweist § 578 BGB auf § 550 BGB mit der Maßgabe, dass seit 2025 die Textform genügt. Wird die Garage zusammen mit der Wohnung in einer Urkunde vermietet, sollte auch die Garagenabrede vollständig in dieser Urkunde stehen.

Quellen

  1. § 550 BGB Form des Mietvertrags
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. Art. 229 § 70 EGBGB Übergangsvorschrift zum Schriftformerfordernis bei Gewerbemietverträgen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. BGH, Urteil vom 27.09.2017, XII ZR 114/16 (Schriftformheilungsklauseln)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 126 BGB Schriftform
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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