Höhe der Abfindung verhandeln

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Kurz erklärt Die Höhe einer Abfindung ist in den meisten Fällen Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Einen gesetzlichen Wert nennt nur § 1a KSchG mit 0,5 Monatsverdiensten je Beschäftigungsjahr. Wie viel tatsächlich gezahlt wird, hängt vor allem davon ab, wie gut eine Kündigungsschutzklage Aussicht hätte, die innerhalb von drei Wochen erhoben werden muss.

Zwei Personen in Anzug und Kostüm gehen durch einen modernen Büroflur, um die Höhe der Abfindung verhandeln zu können
Inhalt 4 Abschnitte

Gibt es einen Anspruch auf eine bestimmte Abfindung?

In der Regel nein, die Höhe der Abfindung verhandeln beide Seiten. Einen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, nur Ausnahmen. Erstens der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG: Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt mit einem entsprechenden Hinweis und lässt Du die Klagefrist verstreichen, stehen Dir 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr zu. Zweitens die gerichtliche Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG. Drittens ein Sozialplan nach § 112 BetrVG.

Sonst ist die Abfindung der Preis dafür, dass Du auf den Streit um die Kündigung verzichtest. Auch die Bundesagentur für Arbeit knüpft in ihren Fachlichen Weisungen zu § 159 SGB III an den Wert von 0,5 Monatsgehältern aus § 1a KSchG an. Der Wert taugt deshalb als Orientierung, wenn Du die Höhe der Abfindung verhandeln willst, gebunden ist aber niemand daran.

Wovon hängt Deine Verhandlungsposition ab, wenn Du die Höhe der Abfindung verhandeln willst?

Entscheidend, wenn Du die Höhe der Abfindung verhandeln willst, ist, was dem Arbeitgeber bei einer Klage droht. Greift das Kündigungsschutzgesetz, braucht die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund. Das Gesetz gilt nach § 1 Abs. 1 KSchG erst nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung und nach § 23 Abs. 1 KSchG nur in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern; wer schon vor dem 01.01.2004 dort gearbeitet hat, kann unter die alte Schwelle von mehr als fünf fallen. In einem Kleinbetrieb ist der Spielraum deshalb meist kleiner.

Hinzu kommen Fehler wie eine fehlende Anhörung des Betriebsrats und das Lohnrisiko des Arbeitgebers, siehe Annahmeverzugslohn.

All das wirkt nur mit Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam.

Wo und wie lässt sich die Höhe der Abfindung verhandeln?

Der Kündigungsschutzprozess beginnt nach § 54 Abs. 1 ArbGG mit einer Güteverhandlung. Dort kann der Streit mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht enden. In der ersten Instanz trägt nach § 12a Abs. 1 ArbGG jede Seite ihre Anwaltskosten selbst.

Außerhalb des Gerichts lässt sich die Höhe der Abfindung verhandeln und im Aufhebungsvertrag regeln. Dabei gilt: Ein Angebot, das nur zur sofortigen Annahme gilt, ist für sich noch kein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns (BAG, Urteil vom 24.02.2022, 6 AZR 333/21).

Verhandelbar sind auch bezahlte Freistellung, Resturlaub, Zeugnis oder eine Turboklausel.

Was bleibt von der Abfindung, und was kostet sie beim Arbeitslosengeld?

Die Abfindung ist steuerpflichtig, kann aber nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden, siehe Abfindung versteuern.

Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht das Arbeitslosengeld nach § 158 Abs. 1 SGB III bis zum fiktiven Fristende. Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld knüpft dagegen nicht an die Abfindung an, sondern an Deine Mitwirkung. Nach den Fachlichen Weisungen der BA ist die bloße Hinnahme einer Arbeitgeberkündigung nicht sperrzeitrelevant, auch wenn Du eine Abfindung annimmst; Gleiches gilt für einen gerichtlichen Vergleich ohne vorheriges versicherungswidriges Verhalten.

Beim Aufhebungsvertrag ist es enger. Ein wichtiger Grund liegt nach den Weisungen unter anderem vor, wenn sonst eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist gedroht hätte und die Abfindung höchstens 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr beträgt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a KSchG mit 0,5 Monatsverdiensten je Beschäftigungsjahr.
  • Die Verhandlungsposition steht und fällt mit der Klagefrist von drei Wochen nach § 4 KSchG.
  • Das KSchG gilt erst nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung und in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern (§§ 1, 23 KSchG), mit Altfallregel für Arbeitsverhältnisse vor 2004.
  • Im ersten Rechtszug zahlt nach § 12a Abs. 1 ArbGG jede Seite ihre Anwaltskosten selbst.
  • Beim Aufhebungsvertrag sieht die BA einen wichtigen Grund unter anderem bei einer Abfindung bis 0,5 Monatsgehältern je Jahr; mehr kann eine Sperrzeit nach § 159 SGB III riskieren.

Häufige Fragen (11)

Wie hoch ist eine Abfindung in der Regel und wie lässt sich die Höhe der Abfindung verhandeln?

Eine feste Regel gibt es nicht. Gesetzlich genannt wird nur der Wert aus § 1a Abs. 2 KSchG: 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr der Beschäftigung. Auch die Bundesagentur für Arbeit nimmt diesen Wert in ihren Weisungen zur Sperrzeit als Maßstab. In Verhandlungen kann das Ergebnis darunter oder darüber liegen, je nachdem, wie stark die Kündigung angreifbar ist und wie lange ein Prozess dauern würde.

Kann man die Höhe der Abfindung verhandeln?

Ja, außerhalb von § 1a KSchG und Sozialplänen ist die Höhe frei verhandelbar. Ein Arbeitgeber zahlt in solchen Fällen, um das Risiko eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses und von Lohnnachzahlungen zu vermeiden. Je besser die Erfolgsaussichten einer Klage sind, desto eher lohnt sich für ihn eine Einigung. Ohne rechtzeitige Klage innerhalb von drei Wochen nach § 4 KSchG fehlt dieses Druckmittel weitgehend.

Wie hoch ist eine Abfindung nach 10 Jahren?

Nach der Formel des § 1a KSchG wären es fünf Monatsverdienste, also zehn Jahre mal 0,5. Bei 3.500 Euro brutto ergibt das 17.500 Euro. Dieser Wert ist aber nur dann ein Anspruch, wenn eine betriebsbedingte Kündigung mit dem Hinweis nach § 1a KSchG vorliegt und Du nicht klagst. In Verhandlungen hängt das Ergebnis vom Einzelfall ab und kann davon nach oben oder unten abweichen.

Wie hoch kann eine Abfindung maximal sein?

Bei einer Einigung gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Eine Grenze kennt nur die gerichtliche Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG: in der Regel bis zu zwölf Monatsverdienste, ab 50 Jahren und 15 Jahren Beschäftigung bis zu 15, ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu 18 Monatsverdienste. Die höheren Stufen gelten nicht, wenn Du zum Auflösungszeitpunkt das Alter für die Regelaltersrente erreicht hast.

Muss der Arbeitgeber bei Kündigung eine Abfindung zahlen?

In den meisten Fällen nicht. Eine Pflicht besteht nur bei einem Abfindungshinweis nach § 1a KSchG, aus einem Sozialplan oder Tarifvertrag, aus einer vertraglichen Zusage oder nach einer gerichtlichen Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG. Ansonsten ist die Abfindung eine freiwillige Leistung im Rahmen einer Einigung. Ob sich eine Verhandlung lohnt, hängt vor allem von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab.

Gibt es eine Sperrzeit, wenn die Abfindung höher als 0,5 Monatsgehälter ist?

Beim Aufhebungsvertrag kann das passieren. Nach den Fachlichen Weisungen der BA zu § 159 SGB III ist eine Abfindung bis 0,5 Monatsgehälter je Jahr ein Baustein für einen wichtigen Grund, wenn sonst eine rechtmäßige betriebs- oder personenbedingte Kündigung gedroht hätte. Bei höheren Beträgen prüft die BA genauer, ob die drohende Kündigung rechtmäßig gewesen wäre. Nimmst Du eine Kündigung nur hin, ist die Abfindung dagegen nicht sperrzeitrelevant.

Sollte man ein Abfindungsangebot annehmen oder die Höhe der Abfindung verhandeln?

Das lässt sich nur im Einzelfall sagen. Der Arbeitgeber darf ein Angebot zur sofortigen Annahme machen; das Bundesarbeitsgericht sah darin allein keinen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns (Urteil vom 24.02.2022, 6 AZR 333/21). Ein Aufhebungsvertrag lässt sich danach kaum noch beseitigen. Prüfe deshalb vor der Unterschrift Kündigungsfrist, Sperrzeitrisiko und Steuer, notfalls mit Bitte um Bedenkzeit.

Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nicht direkt, aber sie kann zum Ruhen führen. Nach § 158 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist endet und Du eine Entlassungsentschädigung erhältst. Das Ruhen dauert dann höchstens bis zu dem Tag, an dem die Frist abgelaufen wäre. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, löst die Abfindung allein kein Ruhen aus.

Kann man die Höhe der Abfindung ohne Anwalt verhandeln?

Rechtlich ja. Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang, und Du kannst selbst Klage erheben und im Gütetermin verhandeln. Das Risiko liegt in den Folgen: Fristen, Sperrzeit, Ruhen des Arbeitslosengeldes und Steuern hängen von der Formulierung der Einigung ab. Bedenke auch, dass nach § 12a Abs. 1 ArbGG jede Seite ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst trägt.

Was ist besser: Abfindung oder Weiterbeschäftigung?

Das ist eine persönliche Abwägung. Gewinnst Du den Kündigungsschutzprozess, besteht das Arbeitsverhältnis fort und Du hast in der Regel Anspruch auf Annahmeverzugslohn für die Zwischenzeit, aber keinen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung gibt Dir dagegen Planungssicherheit und Geld, beendet aber den Arbeitsplatz. Ist Dir die Fortsetzung unzumutbar, kann das Gericht nach § 9 KSchG auf Antrag auflösen.

Muss eine Abfindung brutto oder netto vereinbart werden?

Entscheidend ist, dass die Vereinbarung klar sagt, ob der Betrag brutto oder netto gemeint ist. Die Abfindung unterliegt als Arbeitslohn der Lohnsteuer. Bei einem Bruttobetrag trägst Du die Steuer selbst, bei einem Nettobetrag übernimmt sie der Arbeitgeber. Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG kann die Steuerlast mindern, sie hängt aber von Deinem übrigen Einkommen ab.

Quellen

  1. § 1a KSchG Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 10 KSchG Höhe der Abfindung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 4 KSchG Anrufung des Arbeitsgerichts
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 12a ArbGG Kostentragungspflicht
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. BAG, Urteil vom 24.02.2022, 6 AZR 333/21 (Gebot fairen Verhandelns)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  6. Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld zu § 159 SGB III (gültig ab 01.07.2026)
    BehördeBundesagentur für Arbeit · abgerufen am 27.10.2026

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