Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Kurz erklärt Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt, wer welche Kraftfahrzeuge führen darf und unter welchen Voraussetzungen. Die Fahrerlaubnisverordnung bestimmt in § 4 die Fahrerlaubnispflicht, in § 6 die Klassen und in § 10 das Mindestalter, dazu Eignung, MPU, Probezeit und Punkte. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar.

Inhalt 4 Abschnitte
Was regelt die Fahrerlaubnisverordnung?
Die FeV stammt vom 13.12.2010 und wurde zuletzt durch eine Verordnung vom 12.08.2026 geändert (FeV bei gesetze-im-internet.de). Kern ist § 4 Abs. 1 FeV: Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, braucht eine Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind unter anderem Mofas bis 25 km/h und Elektrokleinstfahrzeuge, für die eigene Regeln gelten, siehe E-Scooter-Verstöße.
§ 6 FeV legt die Klassen fest, § 10 FeV das Mindestalter, für Klasse B 18 Jahre oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a FeV. Den Führerschein musst Du beim Fahren mitführen; im Inland kann ihn ein digitaler Führerschein ersetzen, nicht aber während eines wirksamen Fahrverbots (§ 4 Abs. 2 bis 2b FeV). Wer ohne Erlaubnis fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
Wann verlangt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Fahrerlaubnisverordnung ein Gutachten?
Bewerber müssen die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (§ 11 Abs. 1 FeV). Bestehen Zweifel, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnen. Bei Alkohol ist die MPU unter anderem Pflicht nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr oder wiederholten Verstößen unter Alkoholeinfluss (§ 13 Satz 1 Nr. 2 FeV). In der Fahrerlaubnisverordnung gilt für Cannabis der eigene § 13a FeV.
Auch unter 1,6 Promille kann eine MPU drohen. Das BVerwG verlangte sie bei 1,3 Promille, weil der Fahrer keine Ausfallerscheinungen zeigte. Ab 1,1 Promille spricht das für Alkoholgewöhnung; die Klage auf Neuerteilung ohne Gutachten scheiterte (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20). Bringst Du ein angeordnetes Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde auf Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV).
Wie hängen FeV, Punkte und Probezeit zusammen?
Welche Verstöße wie viele Punkte in Flensburg bringen, steht in Anlage 13 zu § 40 FeV. Ein einfacher Rotlichtverstoß (Nr. 132 BKatV) bringt danach einen Punkt. Den Betrag der Geldbuße regelt dagegen der Bußgeldkatalog.
Für Fahranfänger ordnet Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung die Verstöße als schwerwiegend (A) oder weniger schwerwiegend (B) ein. Davon hängen Maßnahmen in der Probezeit beim Führerschein ab, etwa das Aufbauseminar nach § 35 FeV.
Was gilt bei Entziehung und Neuerteilung?
Erweist sich jemand als ungeeignet, muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen (§ 46 Abs. 1 FeV), bei bedingter Eignung sind Auflagen möglich (Abs. 2). Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelten die Regeln der Ersterteilung; eine neue Prüfung ordnet die Behörde nur an, wenn Kenntnisse fehlen dürften (§ 20 FeV). Beantragen kannst Du sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist für die Neuerteilung (§ 20 Abs. 4 FeV).
Wer beruflich fährt, sollte Entziehung und Sperre früh im Blick haben. Arbeitsrechtliche Folgen beschreibt Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, braucht eine Fahrerlaubnis; Mofas bis 25 km/h und Elektrokleinstfahrzeuge sind ausgenommen (§ 4 Abs. 1 FeV).
- Klasse B gibt es mit 18 Jahren oder mit 17 Jahren beim begleiteten Fahren (§ 10 Abs. 1, § 48a FeV).
- Eine MPU ist bei Alkohol unter anderem ab 1,6 Promille Pflicht (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV). Nach BVerwG 3 C 3.20 gilt das auch ab 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen.
- Wer ein angeordnetes Gutachten nicht fristgerecht vorlegt, riskiert den Schluss auf Nichteignung (§ 11 Abs. 8 FeV).
- Die Neuerteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre beantragt werden (§ 20 Abs. 4 FeV).
Häufige Fragen (10)
Was ist die Fahrerlaubnisverordnung einfach erklärt?
Die FeV ist eine Rechtsverordnung des Bundes, die das Führerscheinrecht im Detail regelt. Sie sagt, wer eine Fahrerlaubnis braucht, welche Klassen es gibt, ab welchem Alter sie erteilt werden, wie Prüfung und Probezeit ablaufen und wann die Behörde Gutachten oder eine Entziehung anordnet. Ergänzt wird die Fahrerlaubnisverordnung durch das Straßenverkehrsgesetz. Die Verhaltensregeln im Verkehr stehen dagegen in der Straßenverkehrs-Ordnung.
Was steht in § 6 der Fahrerlaubnisverordnung?
§ 6 FeV legt die Fahrerlaubnisklassen fest, also AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sowie L und T. Für jede Klasse ist beschrieben, welche Fahrzeuge Du damit führen darfst, etwa nach Hubraum, Leistung oder zulässiger Gesamtmasse. Die Vorschrift regelt auch, welche Klassen in einer anderen eingeschlossen sind. Ein Blick in den Normtext lohnt sich bei Anhängern und Wohnmobilen.
Ab welchem Alter darf man nach der Fahrerlaubnisverordnung Auto fahren?
Mit Klasse B ab 18 Jahren (§ 10 Abs. 1 FeV). Mit 17 Jahren ist das begleitete Fahren nach § 48a FeV möglich: Dann darfst Du nur fahren, wenn eine namentlich eingetragene Begleitperson mitfährt. Die Auflage entfällt mit dem 18. Geburtstag. Für bestimmte Berufsausbildungen, etwa zum Berufskraftfahrer, sieht § 10 FeV ebenfalls 17 Jahre mit Auflagen vor.
Muss ich den Führerschein immer dabeihaben?
Ja. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV musst Du beim Führen eines Kraftfahrzeugs einen gültigen Führerschein mitführen und auf Verlangen aushändigen. Seit der Einführung des digitalen Führerscheins kannst Du den Nachweis im Inland auch damit führen (§ 4 Abs. 2a FeV). Das gilt nicht, solange ein Fahrverbot wirksam ist oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde (§ 4 Abs. 2b FeV). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach § 75 FeV.
Ab wann ordnet die Behörde eine MPU wegen Alkohol an?
Pflicht ist sie nach § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV unter anderem nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder 0,8 mg/l Atemalkohol. Dasselbe gilt bei wiederholten Verstößen unter Alkoholeinfluss und wenn sonst Tatsachen auf Alkoholmissbrauch hindeuten. Das BVerwG hat Letzteres bei einer Fahrt ab 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen bejaht (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20). Verstöße nur gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger zählen bei der Wiederholung nicht mit.
Was regelt Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung?
Anlage 4 listet häufige Erkrankungen und Mängel auf, die die Fahreignung ausschließen oder einschränken können, etwa Sehstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, neurologische und psychische Erkrankungen sowie Alkohol und Drogen. Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 FeV sind die Anforderungen nicht erfüllt, wenn ein dort genannter Mangel die Eignung ausschließt. Ob das im Einzelfall so ist, klärt regelmäßig ein ärztliches Gutachten.
Welche Verstöße gibt es nach der FeV in der Probezeit?
Anlage 12 zur FeV teilt Verstöße in Fahranfänger-Kategorien ein. A-Verstöße sind schwerwiegend, etwa zahlreiche dort aufgeführte Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße oder das Missachten des Alkoholverbots. B-Verstöße sind weniger schwerwiegend. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen nach dem Straßenverkehrsgesetz zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit. Prüfe die Einstufung Deines Verstoßes direkt in Anlage 12.
Wann muss ich nach einer Entziehung die Prüfung neu machen?
Nicht automatisch. Nach § 20 Abs. 1 FeV gelten für die Neuerteilung die Vorschriften der Ersterteilung. Die Prüfung ordnet die Behörde aber nur an, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dir die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV). Das kann etwa nach sehr langer Zeit ohne Fahrpraxis der Fall sein. Eine MPU bleibt unabhängig davon möglich (§ 20 Abs. 3 FeV).
Ist Fahren ohne Führerschein dabei eine Straftat?
Nein, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Hast Du eine gültige Fahrerlaubnis, aber den Führerschein vergessen, verstößt Du gegen die Mitführpflicht aus § 4 Abs. 2 FeV, die § 75 FeV als Ordnungswidrigkeit einordnet. Eine Straftat nach § 21 StVG liegt erst vor, wenn Du die erforderliche Fahrerlaubnis gar nicht hast oder trotz Fahrverbots fährst. Beim Fahren ohne passende Klasse kommt es auf die Fahrzeugklasse nach § 6 FeV an.
Wo finde ich die aktuelle Fassung der FeV?
Die amtlich gepflegte Fassung steht beim Bundesministerium der Justiz auf gesetze-im-internet.de, dort mit Stand der letzten Änderung. Im Oktober 2026 ist das eine Verordnung vom 12.08.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 236). Kommentare und Ratgeberseiten können veraltet sein. Für Anlagen wie die Punktebewertung in Anlage 13 oder die A- und B-Verstöße in Anlage 12 lohnt sich immer der Blick in diese Originalfassung.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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