Begleitetes Fahren ab 17
Kurz erklärt Begleitetes Fahren ab 17 erlaubt Jugendlichen, schon mit 17 Jahren Auto zu fahren, wenn eine eingetragene Begleitperson im Fahrzeug sitzt. Geregelt ist es in § 48a FeV und § 6e StVG. Wer ohne Begleitung fährt, zahlt nach dem Bußgeldkatalog 70 Euro, bekommt einen Punkt, und die Fahrerlaubnis wird widerrufen.

Inhalt 4 Abschnitte
Wie funktioniert begleitetes Fahren ab 17?
Die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE darf schon mit 17 erteilt werden, wenn Du am begleiteten Fahren teilnimmst (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b Doppelbuchst. aa FeV). Für begleitetes Fahren ab 17 sind Ausbildung und Prüfung dieselben wie für alle anderen. Statt eines Führerscheins bekommst Du eine Prüfungsbescheinigung, in der die Begleitpersonen namentlich stehen (§ 48a Abs. 3 FeV). Sie gilt bis drei Monate nach Deinem 18. Geburtstag und nur im Inland; im Fahrzeug musst Du sie mitführen.
Mit 18 entfällt die Auflage der Begleitung (§ 48a Abs. 2 Satz 2 FeV). Den Kartenführerschein stellst Du dann bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag aus (§ 48a Abs. 7 FeV). Die Probezeit beim Führerschein beginnt schon mit der Erteilung mit 17 und dauert zwei Jahre (§ 2a Abs. 1 StVG). Die begleitete Zeit zählt also mit.
Begleitetes Fahren ab 17: Wer darf Dich begleiten?
Begleiten darf nur, wer in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Die Person muss nach § 48a Abs. 5 FeV mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen und darf bei Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Weitere Begleiter können später nachgetragen werden (§ 48a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FeV). Für begleitetes Fahren ab 17 nennt die Vorschrift keine Höchstzahl.
Begleitetes Fahren ab 17 ist kein Fahrunterricht: Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer. Sie soll Dir als Ansprechpartner Sicherheit geben, Rat erteilen und kurze Hinweise geben (§ 48a Abs. 4 FeV). Ihren Führerschein muss sie dabeihaben. Ausgeschlossen ist sie ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft. Gleiches gilt ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum oder unter Drogen (§ 48a Abs. 6 FeV). Für Dich selbst gilt ohnehin das Alkoholverbot für Fahranfänger nach § 24c StVG.
Begleitetes Fahren ab 17: Was passiert, wenn Du ohne Begleitung fährst?
Laut Bußgeldkatalog kostet das Fahren ohne Begleitung 70 Euro (Anlage BKatV Lfd. Nr. 251a, Stand Oktober 2026). Dazu kommt ein Punkt in Flensburg (Anlage 13 FeV Nr. 3.3.2). Schwerer wiegt die Fahrerlaubnis: Sie ist zu widerrufen, wenn Du entgegen der Auflage allein fährst (§ 6e Abs. 2 StVG).
Der Verstoß gilt außerdem als schwerwiegende Zuwiderhandlung in der Probezeit, ein sogenannter A-Verstoß (Anlage 12 FeV Abschnitt A Nr. 2.5). Deshalb ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an, auch wenn die Fahrerlaubnis widerrufen wurde (§ 2a Abs. 2 StVG). Eine neue Fahrerlaubnis bekommst Du erst, wenn Du die Teilnahme nachweist (§ 2a Abs. 5 StVG). Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG).
Nur 10 Euro kostet es dagegen, wenn Du die Prüfungsbescheinigung bei einer Kontrolle nicht aushändigen kannst (Lfd. Nr. 251 BKatV).
Welche Fehler passieren in der Praxis?
Begleiterin nicht eingetragen: Fährt eine Tante mit, die nicht in der Bescheinigung steht, fährst Du rechtlich ohne Begleitung. Dasselbe gilt, wenn die eingetragene Person nach zwei Gläsern Wein die 0,5-Promille-Grenze erreicht. Ob dann neben der Begleitperson auch Dir ein Vorwurf gemacht wird, hängt vom Einzelfall ab.
Auslandsfahrt: Die Prüfungsbescheinigung dient nur im Inland als Nachweis (§ 48a Abs. 3 Nr. 1 FeV). Ob ein anderer Staat sie anerkennt, richtet sich nach dessen Recht; verlassen solltest Du Dich darauf nicht.
Verwarnung oder Bußgeldbescheid ignorieren: Auch Verstöße mit Begleitperson, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, treffen Dich als Fahrer in der Probezeit. Prüfe einen Bescheid deshalb früh und beachte die Einspruchsfrist von zwei Wochen nach § 67 Abs. 1 OWiG.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit 17 darfst Du nur fahren, wenn eine in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Person mitfährt (§ 48a Abs. 2 FeV).
- Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren Klasse B besitzen und dürfen höchstens einen Punkt haben (§ 48a Abs. 5 FeV).
- Fahren ohne Begleitung kostet 70 Euro und einen Punkt (BKatV Lfd. Nr. 251a, Anlage 13 FeV, Stand Oktober 2026).
- Die Fahrerlaubnis ist dann zu widerrufen (§ 6e Abs. 2 StVG); eine neue gibt es nur nach Aufbauseminar (§ 2a Abs. 5 StVG).
- Die zweijährige Probezeit beginnt schon mit der Erteilung mit 17 (§ 2a Abs. 1 StVG).
Häufige Fragen (10)
Wer darf beim begleiteten Fahren ab 17 begleiten?
Jede Person, die in Deiner Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragen ist und die Voraussetzungen des § 48a Abs. 5 FeV erfüllt. Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf bei der Beantragung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Das müssen nicht die Eltern sein; auch Großeltern, Freunde der Familie oder Nachbarn kommen in Betracht.
Wie alt muss die Begleitperson beim BF17 sein?
Mindestens 30 Jahre. So schreibt es § 48a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 FeV vor. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Neben dem Alter zählt die Fahrpraxis: Die Person muss seit mindestens fünf Jahren die Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus der EU, dem EWR oder der Schweiz besitzen. Ein 29-jähriger Bruder darf also auch dann nicht eingetragen werden, wenn er schon zehn Jahre Auto fährt.
Begleitetes Fahren ab 17: Wie viele Begleitpersonen kann man eintragen lassen?
Die FeV nennt keine Höchstzahl. Nach § 48a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FeV werden die vorgesehenen Begleitpersonen in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt; weitere können auf Antrag später nachgetragen werden. Für jede neue Person prüft die Fahrerlaubnisbehörde erneut Alter, Fahrerlaubnis und Punktestand, maßgeblich ist dann der Zeitpunkt des Nachtragsantrags. Für das Nachtragen können Verwaltungsgebühren anfallen, deren Höhe die Behörde mitteilt.
Darf die Begleitperson Punkte in Flensburg haben?
Höchstens einen Punkt, und zwar zum Zeitpunkt der Beantragung (§ 48a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 FeV). Die Behörde holt dazu eine Auskunft beim Fahreignungsregister ein. Bekommt die Begleitperson später weitere Punkte, verliert sie die Eintragung nach dem Wortlaut nicht automatisch. Beim Nachtragen weiterer Begleiter kommt es auf deren Punktestand im Zeitpunkt des Nachtragsantrags an. Den eigenen Punktestand kann jede Person beim KBA abfragen.
Begleitetes Fahren ab 17: Was passiert, wenn man allein fährt?
Es drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt (Anlage BKatV Lfd. Nr. 251a, Stand Oktober 2026). Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis außerdem nach § 6e Abs. 2 StVG widerrufen. Weil es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit handelt, wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um zwei Jahre verlängert (§ 2a StVG). Eine neue Fahrerlaubnis gibt es erst mit Nachweis des Seminars. Bis dahin darfst Du gar nicht fahren, auch nicht begleitet.
Gilt begleitetes Fahren ab 17 auch in Österreich oder anderen Ländern?
Nach deutschem Recht dient die Prüfungsbescheinigung nur im Inland als Nachweis der Fahrberechtigung (§ 48a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV, § 6e Abs. 1 Nr. 5 StVG). Auch die Fahrerlaubnis selbst trägt bis zum 18. Geburtstag die Auflage, nur im Inland zu fahren (§ 10 Abs. 1 FeV). Ob ein Nachbarstaat Fahrten trotzdem duldet, regelt allein dessen Recht. Erkundige Dich vor einer Reise bei den Behörden des Ziellands und verlass Dich nicht auf Hörensagen.
Wie beantrage ich den Führerschein mit 17?
Du meldest Dich bei einer Fahrschule an und stellst bei der Fahrerlaubnisbehörde Deines Wohnorts den Antrag auf eine Fahrerlaubnis mit begleitetem Fahren. Im Antrag nennst Du die gewünschten Begleitpersonen; die Behörde prüft deren Voraussetzungen nach § 48a Abs. 5 FeV. Nach bestandener Prüfung erhältst Du statt eines Führerscheins die Prüfungsbescheinigung. Erst mit 18 bekommst Du auf Antrag den Kartenführerschein (§ 48a Abs. 7 FeV).
Welche Fahrzeuge darf man beim begleiteten Fahren fahren?
Fahrzeuge der Klassen B und BE, für die die Auflage nach § 48a Abs. 2 FeV gilt, also Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, bei BE auch mit schwererem Anhänger. Hast Du zusätzlich die Klasse AM, A1, L oder T, bleibt Dein bisheriger Führerschein für diese Klassen bestehen (§ 48a Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV). Diese Fahrzeuge darfst Du weiter ohne Begleitung fahren, weil die Auflage nur für B und BE gilt.
Muss die Begleitperson nüchtern sein?
Sie darf nicht begleiten, wenn sie 0,5 Promille oder mehr im Blut oder 0,25 mg/l oder mehr in der Atemluft hat (§ 48a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 FeV). Für Cannabis liegt die Grenze bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum, außerdem darf sie nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Ausgenommen sind bestimmungsgemäß eingenommene ärztlich verschriebene Arzneimittel. Für Dich als Fahrer gilt dagegen die Null-Promille-Grenze des § 24c StVG.
Wann beginnt beim BF17 die Probezeit?
Mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, also schon mit 17. § 2a Abs. 1 StVG knüpft die zweijährige Probezeit an die erstmalige Erteilung an, und die Prüfungsbescheinigung beruht auf einer echten Fahrerlaubnis. Wer mit 17 die Prüfung besteht, hat die Probezeit daher regulär mit 19 hinter sich, wenn nichts dazwischenkommt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu einem Aufbauseminar und einer Verlängerung um zwei Jahre.
Quellen
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