Aufbauseminar
Kurz erklärt Das Aufbauseminar ist eine Nachschulung für Fahranfänger, die in der Probezeit einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen haben. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet es nach § 2a Abs. 2 StVG mit einer Frist an. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, und wer die Frist versäumt, verliert die Fahrerlaubnis.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann musst Du ein Aufbauseminar machen?
Die erste Fahrerlaubnis gibt es nach § 2a StVG auf Probe, die Probezeit beim Führerschein dauert zwei Jahre. Wird in dieser Zeit ein Verstoß rechtskräftig geahndet und ins Fahreignungsregister eingetragen, muss die Fahrerlaubnisbehörde handeln. Bei einem schwerwiegenden Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden ordnet sie das Aufbauseminar an. Ein Ermessen hat sie dabei nicht.
Was schwer wiegt, regelt Anlage 12 FeV. Zur Gruppe A gehören unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Rotlicht, Handy am Steuer, zu geringer Abstand, Alkohol und Cannabis nach § 24a StVG sowie Verstöße gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger nach § 24c StVG. Alle übrigen eingetragenen Ordnungswidrigkeiten zählen zu Gruppe B.
Eine Falle: Die Behörde ist an den rechtskräftigen Bußgeldbescheid gebunden (§ 2a Abs. 2 Satz 2 StVG). Einwände gegen die Tat gehören deshalb in den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, nicht in das spätere Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde. Das gilt selbst dann, wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist.
Wie läuft das Aufbauseminar ab?
Die Behörde ordnet das Aufbauseminar nach § 34 Abs. 2 FeV schriftlich an, nennt die Verstöße und setzt eine angemessene Frist. Die Anordnung legst Du bei der Anmeldung in der Fahrschule vor. Das normale Seminar besteht nach § 35 FeV aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten in zwei bis vier Wochen. Zwischen erster und zweiter Sitzung findet eine Fahrprobe statt, mit mindestens 30 Minuten reiner Fahrzeit pro Person. Die Gruppe umfasst sechs bis zwölf Teilnehmer. Auf Antrag kann die Behörde ein Einzelseminar erlauben (§ 2b Abs. 1 StVG), dann sind es vier Sitzungen zu je 60 Minuten.
Wer wegen Alkohol oder Drogen auffällt, kommt nach § 36 FeV in ein besonderes Aufbauseminar. Es besteht aus einem Vorgespräch und drei Sitzungen zu je 180 Minuten und wird von anerkannten Verkehrspsychologen geleitet, nicht von Fahrlehrern. Eine Prüfung gibt es in keinem der beiden Seminare. Am Ende stellt der Seminarleiter eine Teilnahmebescheinigung nach § 37 FeV aus, die Du der Behörde vorlegst.
Folgen bei versäumtem Seminar und neuen Verstößen
Wer die Frist verstreichen lässt, verliert nach § 2a Abs. 3 StVG die Fahrerlaubnis. Ein Ermessen besteht auch hier nicht. Danach führt der Weg nur über einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Nach einem Entzug wegen Alkohol oder Drogen in der Probezeit verlangt § 36 Abs. 2 FeV zusätzlich den Nachweis des besonderen Aufbauseminars.
Auch nach dem Aufbauseminar bleibt die Probezeit ein Stufensystem. Begehst Du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, folgen nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, binnen zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Kommt danach noch ein weiterer Verstoß hinzu, wird die Fahrerlaubnis entzogen (Nr. 3). Unabhängig davon kann die Behörde bei Zweifeln an der Eignung eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen (§ 2a Abs. 4 StVG).
Punkte baut das Aufbauseminar nicht ab. Einen Punktabzug sieht § 4 Abs. 7 StVG nur für das freiwillige Fahreignungsseminar vor, und auch das nur bei einem Stand von einem bis fünf Punkten.
Bußgeldbescheid prüfen und Seminar vermeiden
Der beste Zeitpunkt für Einwände ist vor der Rechtskraft. Bei einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG) und den Kosten des Seminars geht es für Fahranfänger um deutlich mehr als das Bußgeld. Ein Beispiel: Mit 70 km/h statt 50 km/h innerorts geblitzt, bleiben nach Toleranzabzug 17 km/h. Das kostet laut BKatV 70 Euro ohne Punkt, ein Aufbauseminar folgt nicht. Bei 74 km/h gemessen sieht es anders aus.
Prüfen lassen sich die Messung, die Fahreridentifizierung und die Zustellung. Ob Einwände Aussicht haben, hängt vom Einzelfall ab. Nach Rechtskraft ist die Fahrerlaubnisbehörde an das Ergebnis gebunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in der Probezeit führen nach § 2a Abs. 2 StVG zwingend zum Aufbauseminar.
- Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG).
- Das Seminar umfasst vier Sitzungen zu je 135 Minuten plus Fahrprobe (§ 35 FeV), bei Alkohol oder Drogen ein besonderes Seminar nach § 36 FeV.
- Wer die Frist versäumt, verliert die Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
- Einwände gegen den Verstoß gehören in den Einspruch innerhalb von zwei Wochen, weil die Behörde an den rechtskräftigen Bescheid gebunden ist.
Häufige Fragen (11)
Wie lange dauert ein Aufbauseminar?
Das normale Aufbauseminar besteht nach § 35 FeV aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten, verteilt auf zwei bis vier Wochen. Pro Tag ist höchstens eine Sitzung erlaubt. Dazu kommt eine Fahrprobe mit mindestens 30 Minuten reiner Fahrzeit. Das besondere Seminar bei Alkohol oder Drogen hat ein Vorgespräch und drei Sitzungen zu je 180 Minuten, ebenfalls innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Was kostet ein Aufbauseminar?
Einen gesetzlich festgelegten Preis gibt es nicht. Die Fahrschule oder beim besonderen Seminar der Kursleiter bestimmt den Preis selbst, deshalb lohnt sich ein Vergleich. Die Kosten trägst Du selbst, eine Erstattung durch die Behörde sieht das Gesetz nicht vor. Das besondere Seminar nach § 36 FeV wird von Verkehrspsychologen geleitet und hat einen anderen Umfang als das normale Seminar. Frag vor der Anmeldung nach dem Gesamtpreis inklusive Fahrprobe.
Kann man mit dem Aufbauseminar Punkte abbauen?
Nein. Das Aufbauseminar ist eine Pflichtmaßnahme der Probezeit und bringt keinen Punktabzug. Einen Abzug von einem Punkt gibt es nach § 4 Abs. 7 StVG nur für das freiwillige Fahreignungsseminar, und zwar bei einem Stand von einem bis fünf Punkten und höchstens einmal in fünf Jahren. Die Teilnahmebescheinigung muss dafür binnen zwei Wochen bei der Behörde eingehen.
Ab wie viel km/h zu schnell droht ein Aufbauseminar?
Mit dem Pkw ab 21 km/h zu viel nach Toleranzabzug. Ab diesem Wert gibt es laut Anlage 13 FeV einen Punkt, der Verstoß wird eingetragen und zählt nach Anlage 12 FeV als schwerwiegend. Bei 16 bis 20 km/h innerorts sind 70 Euro fällig, ein Eintrag erfolgt aber nicht. Maßgeblich ist die rechtskräftige Entscheidung, nicht die erste Mitteilung der Bußgeldstelle.
Was passiert, wenn ich das Aufbauseminar nicht mache?
Dann wird Dir die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 3 StVG entzogen, sobald die gesetzte Frist ungenutzt abläuft. Die Behörde hat dabei keinen Spielraum. Für einen neuen Führerschein musst Du später einen Antrag auf Neuerteilung stellen und die Voraussetzungen erneut erfüllen. Wer die Frist aus wichtigen Gründen nicht schafft, sollte früh mit der Behörde sprechen und eine Verlängerung beantragen.
Welche Frist gilt für das Aufbauseminar?
Die Frist setzt die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall. § 34 Abs. 2 FeV verlangt nur, dass sie angemessen ist, eine feste Zahl nennt die Verordnung nicht. Die genaue Frist steht in der schriftlichen Anordnung. Weil die Kurse in Gruppen stattfinden und nicht jede Woche starten, ist eine frühe Anmeldung sinnvoll. Am Ende zählt, dass die Teilnahmebescheinigung rechtzeitig bei der Behörde vorliegt.
Ist das Aufbauseminar das Gleiche wie eine MPU?
Nein. Das Aufbauseminar ist eine Schulung in der Gruppe ohne Prüfung, Du erhältst lediglich eine Teilnahmebescheinigung. Die MPU ist eine Begutachtung Deiner Fahreignung durch eine anerkannte Stelle mit offenem Ergebnis. Eine MPU kann die Behörde nach § 2a Abs. 4 StVG zusätzlich anordnen, wenn Verstöße schon Zweifel an Deiner Eignung begründen, etwa bei schweren Alkoholdelikten.
Kann man das Aufbauseminar nicht bestehen?
Eine Prüfung ist nicht vorgesehen, durchfallen kannst Du also nicht. Nach § 37 Abs. 2 FeV muss der Kursleiter die Bescheinigung aber verweigern, wenn Du nicht an allen Sitzungen und an der Fahrprobe teilgenommen hast. Beim besonderen Seminar gilt das auch, wenn Du die Kursaufgaben verweigerst. Ohne Bescheinigung fehlt der Nachweis für die Behörde.
Was passiert, wenn ich nach dem Aufbauseminar wieder geblitzt werde?
Kommt in der Probezeit ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße hinzu, verwarnt Dich die Behörde schriftlich nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG. Sie legt Dir eine verkehrspsychologische Beratung innerhalb von zwei Monaten nahe. Folgt nach Ablauf dieser zwei Monate noch ein solcher Verstoß, wird die Fahrerlaubnis nach Nr. 3 entzogen. Eine erneute Verlängerung der Probezeit sieht das Gesetz dafür nicht vor.
Muss ich beim Aufbauseminar meinen Führerschein abgeben?
Nein. Mit der Anordnung des Aufbauseminars darfst Du weiter fahren, der Führerschein bleibt bei Dir. Etwas anderes gilt nur, wenn zusätzlich ein Fahrverbot verhängt wurde oder die Fahrerlaubnis entzogen ist. Liegt ein Fahrverbot vor, fährst Du bei der Fahrprobe nach § 2b Abs. 3 StVG wie ein Fahrschüler unter Aufsicht des Fahrlehrers. Den Führerschein gibst Du dann bei der Behörde ab.
Wann kommt der Brief für das Aufbauseminar?
Erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Die rechtskräftige Entscheidung wird im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts eingetragen, danach wird die Fahrerlaubnisbehörde tätig. Eine gesetzliche Frist für ihre Anordnung gibt es nicht. Die Anordnung kommt nach § 2a Abs. 2 StVG auch dann noch, wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist. Entscheidend ist, dass die Tat in der Probezeit lag.
Quellen
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