Neuerteilung der Fahrerlaubnis

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Kurz erklärt Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist das Verfahren, mit dem Du nach einer Entziehung oder einem Verzicht wieder einen Führerschein bekommst. Es richtet sich nach § 20 FeV, der auf die Regeln der Ersterteilung verweist. Den Antrag kannst Du frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre stellen, erteilt wird erst danach und nur bei nachgewiesener Eignung.

Person verlässt das Straßenverkehrsamt mit neuem Führerschein nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Inhalt 4 Abschnitte

Was bedeutet die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und wann brauchst Du sie?

Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis ist die alte Fahrerlaubnis erloschen. Sie lebt nicht von selbst wieder auf. Anders als beim Fahrverbot bekommst Du den Führerschein also nicht einfach zurück, sondern musst eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Rechtsgrundlage ist § 20 FeV. Nach Abs. 1 gelten die Vorschriften für die Ersterteilung, die Fahrerlaubnisprüfung nach § 15 FeV entfällt aber grundsätzlich. Eine neue Prüfung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 20 Abs. 2 FeV nur an, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass Dir die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen. Dasselbe Verfahren der Neuerteilung der Fahrerlaubnis gilt nach einem freiwilligen Verzicht.

Ab wann kannst Du die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen?

Entscheidend ist die Sperre. Entzieht ein Strafgericht die Fahrerlaubnis, etwa nach einer Trunkenheit im Verkehr, legt es nach § 69a Abs. 1 StGB eine Sperrfrist für die Neuerteilung von sechs Monaten bis fünf Jahren fest. Sie beginnt mit Rechtskraft des Urteils (§ 69a Abs. 5 StGB). Das Gericht kann sie nach § 69a Abs. 7 StGB vorzeitig aufheben, frühestens nach drei Monaten, im Wiederholungsfall nach einem Jahr.

Beim Führerscheinentzug bei 8 Punkten gibt es eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung (§ 4 Abs. 10 Satz 1 StVG). Die Frist beginnt in der Regel erst mit der Abgabe des Führerscheins. Den Antrag darfst Du nach § 20 Abs. 4 FeV schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Das lohnt sich bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, weil Gutachten und Registerauskünfte Zeit brauchen.

Wann verlangt die Behörde eine MPU?

Die Behörde prüft vor jeder Neuerteilung der Fahrerlaubnis Deine Eignung und holt dazu Auskünfte aus dem Fahreignungsregister ein (§ 22 Abs. 2 FeV). Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist in mehreren Fällen vorgesehen:

  • nach einer Entziehung wegen 8 Punkten in der Regel (§ 4 Abs. 10 Satz 4 StVG),
  • wenn die Fahrerlaubnis aus Alkoholgründen entzogen war, etwa ab 1,6 Promille (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und d FeV),
  • wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 FeV).

Eine Grenze hat das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille darf die Behörde die Neuerteilung nicht allein wegen der strafgerichtlichen Entziehung von einem positiven Gutachten abhängig machen. Anders liegt es, wenn weitere Tatsachen künftigen Alkoholmissbrauch nahelegen (BVerwG, Urteil vom 06.04.2017, 3 C 24.15).

Was gilt in der Probezeit und welche Unterlagen brauchst Du?

War Deine Fahrerlaubnis noch auf Probe, beginnt mit der Neuerteilung keine volle neue Probezeit beim Führerschein. Sie läuft nur für die Restdauer der alten Probezeit weiter (§ 2a Abs. 1 Satz 7 StVG). Wurde die Fahrerlaubnis in der Probezeit entzogen, musst Du nach § 2a Abs. 5 StVG zusätzlich die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachweisen.

Für den Antrag gelten die Unterlagen der Ersterteilung nach § 21 Abs. 3 FeV: Lichtbild, Sehtestbescheinigung und Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung. Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, sollte die Zeit bis zur Neuerteilung früh planen. Ein Verlust des Führerscheins kann im Job Folgen haben, bis hin zu einer Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; Du musst nach § 20 FeV eine neue beantragen.
  • Eine strafgerichtliche Sperre dauert sechs Monate bis fünf Jahre und beginnt mit Rechtskraft (§ 69a Abs. 1 und 5 StGB).
  • Der Antrag ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre zulässig (§ 20 Abs. 4 FeV).
  • Nach Entzug wegen 8 Punkten gibt es eine neue Fahrerlaubnis frühestens nach sechs Monaten und in der Regel nur mit MPU (§ 4 Abs. 10 StVG).
  • Bei einer einmaligen Fahrt unter 1,6 Promille reicht die Entziehung allein nicht für eine MPU (BVerwG, 3 C 24.15).

Häufige Fragen (11)

Wie lange dauert die Neuerteilung der Fahrerlaubnis?

Eine feste Bearbeitungszeit schreibt das Gesetz nicht vor. Die Dauer hängt davon ab, welche Nachweise die Behörde verlangt. Sie holt Auskünfte aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister ein (§ 22 Abs. 2 FeV), bei Bedarf auch ein MPU-Gutachten. Weil Du den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen darfst (§ 20 Abs. 4 FeV), lässt sich die Wartezeit nach Sperrende oft verkürzen.

Muss ich nach dem Entzug den Führerschein komplett neu machen?

In der Regel nein. Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 FeV ist die Fahrerlaubnisprüfung bei der Neuerteilung grundsätzlich nicht erforderlich. Die Behörde ordnet sie nur an, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass Dir die nötigen Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV). Das kann etwa nach sehr langer Zeit ohne Fahrpraxis der Fall sein. Fahrstunden sind nur nötig, wenn Du tatsächlich eine Prüfung ablegen musst.

Hat man nach der Neuerteilung wieder Probezeit?

Nur wenn die alte Fahrerlaubnis noch auf Probe war. Dann beginnt mit der Neuerteilung eine neue Probezeit, allerdings nur für die Restdauer der vorherigen (§ 2a Abs. 1 Satz 7 StVG). Bist Du also nach einem Jahr Probezeit aufgefallen, bleibt ungefähr ein Jahr übrig. War die Probezeit schon abgelaufen, gibt es keine neue. Fällst Du in der neuen Probezeit erneut auf, ordnet die Behörde nach § 2a Abs. 5 StVG in der Regel eine MPU an.

Wann kann ich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen?

Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre. Das regelt § 20 Abs. 4 FeV für Sperren nach § 69a StGB, nach § 4 Abs. 10 StVG (Punkte) und nach § 2a Abs. 5 StVG (Probezeit). Erteilt wird die Fahrerlaubnis aber erst, wenn die Sperre abgelaufen ist und alle Voraussetzungen vorliegen. Ein früher Antrag schafft vor allem Zeit für Gutachten und Registerauskünfte.

Kann ich den Führerschein ohne MPU zurückbekommen?

Das ist möglich, wenn keiner der gesetzlichen MPU-Gründe vorliegt. Pflichtfälle sind etwa eine Fahrt ab 1,6 Promille, eine Entziehung aus Alkoholgründen (§ 13 FeV) oder eine wiederholte Entziehung (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 FeV). Nach dem Punkteentzug verlangt die Behörde das Gutachten in der Regel (§ 4 Abs. 10 Satz 4 StVG). Bei einer einmaligen Fahrt unter 1,6 Promille genügt die Entziehung allein nicht für eine MPU-Anordnung (BVerwG, 3 C 24.15).

Was kostet die Neuerteilung der Fahrerlaubnis?

Einen bundesweit festen Gesamtbetrag gibt es nicht. Die Kosten setzen sich aus der Verwaltungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde, Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und den Registerauskünften zusammen, die nach § 22 Abs. 2 FeV auf Deine Kosten eingeholt werden. Den größten Posten bildet oft eine angeordnete MPU, deren Kosten Du nach § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV selbst trägst. Frage die Gebühren vorab bei Deiner Behörde nach.

Kann die Sperre vorzeitig aufgehoben werden?

Ja, über das Gericht. Nach § 69a Abs. 7 StGB kann es die Sperre vorzeitig aufheben, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Du nicht mehr ungeeignet bist. Das ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate gedauert hat, nach einer Wiederholungssperre im Sinne von § 69a Abs. 3 StGB erst nach einem Jahr. Hilfreich sind Nachweise über Schulungen oder Abstinenz. Einen Anspruch auf Verkürzung gibt es nicht.

Was passiert, wenn ich das MPU-Gutachten nicht vorlege?

Dann darf die Behörde auf Deine Nichteignung schließen und die Neuerteilung ablehnen (§ 11 Abs. 8 FeV). Voraussetzung ist eine rechtmäßige Anordnung mit angemessener Frist. Gerade bei Alkoholfahrten unter 1,6 Promille lohnt sich ein genauer Blick, ob die Anordnung auf zusätzliche Tatsachen gestützt ist. Gegen die Ablehnung der Neuerteilung kommt ein Rechtsbehelf vor dem Verwaltungsgericht in Betracht.

Brauche ich für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis einen neuen Erste-Hilfe-Kurs?

Dem Antrag ist nach § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe beizufügen, weil für die Neuerteilung die Regeln der Ersterteilung gelten (§ 20 Abs. 1 FeV). Ob eine ältere Bescheinigung reicht, entscheidet Deine Fahrerlaubnisbehörde. Dasselbe gilt für Sehtestbescheinigung und Lichtbild. Kläre das am besten vor der Antragstellung, damit die Bearbeitung nicht stockt.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung?

Beim Fahrverbot ruht die Fahrerlaubnis nur für einen bis drei Monate nach § 25 StVG, im Strafrecht bis zu sechs Monate nach § 44 StGB. Danach bekommst Du den Führerschein ohne Antrag zurück. Die Entziehung lässt die Fahrerlaubnis dagegen erlöschen. Du musst nach Ablauf der Sperre eine Neuerteilung beantragen und Deine Eignung gegebenenfalls nachweisen.

Werden die Punkte nach der Neuerteilung gelöscht?

Ja, die Punkte schon. Nach § 4 Abs. 3 StVG dürfen Punkte für Entscheidungen, die vor der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis rechtskräftig wurden, nicht mehr berücksichtigt werden; sie werden gelöscht. Du startest also bei null. Die Eintragungen selbst verschwinden aber erst nach den Tilgungsregeln des § 29 StVG aus dem Fahreignungsregister. Eine aktuelle Auskunft über Deinen Stand erhältst Du beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Quellen

  1. § 20 FeV Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 69a StGB Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem (Abs. 10)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 13 FeV Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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