A-Verstoß und B-Verstoß

  • Zuletzt aktualisiert:
  • 4 Min. Lesezeit

Kurz erklärt A-Verstoß und B-Verstoß sind die beiden Gruppen von Zuwiderhandlungen, nach denen die Fahrerlaubnisbehörde in der Probezeit reagiert: A steht für schwerwiegend, B für weniger schwerwiegend. Die Einteilung findet sich in Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die Folgen in § 2a StVG. Schon ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu Aufbauseminar und zwei Jahren längerer Probezeit.

Junge Person mit einem Briefumschlag neben einem Auto auf einer deutschen Straße, der auf einen A-Verstoß und B-Verstoß hindeutet
Inhalt 4 Abschnitte

Was bedeuten A-Verstoß und B-Verstoß?

Die Anlage 12 zur FeV teilt Zuwiderhandlungen in zwei Abschnitte. Beim A-Verstoß und B-Verstoß umfasst Abschnitt A die schwerwiegenden Verstöße. Dazu gehören Straftaten wie Unfallflucht nach § 142 StGB oder Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Hinzu kommen Ordnungswidrigkeiten gegen zentrale StVO-Regeln: Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Rotlicht, die Rettungsgasse und das Handy am Steuer nach § 23 Abs. 1a StVO. Auch Verstöße gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger aus § 24c StVG zählen zu A.

Abschnitt B erfasst alle übrigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG sowie etwa den Kennzeichenmissbrauch. Ein Beispiel für einen B-Verstoß betrifft den Zustand des Fahrzeugs: abgefahrene Reifen. Dafür sieht Lfd. Nr. 212 der Anlage zur BKatV (Stand: Oktober 2026) 60 Euro vor.

Wann zählt ein Verstoß in der Probezeit?

Nicht jeder A-Verstoß und B-Verstoß hat Folgen. § 2a Abs. 2 StVG verlangt eine rechtskräftige Entscheidung über eine Tat innerhalb der Probezeit, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist. Ordnungswidrigkeiten werden nur eingetragen, wenn sie in Anlage 13 FeV stehen. Zusätzlich muss eine Geldbuße von mindestens 60 Euro oder ein Fahrverbot verhängt sein (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).

Daraus folgt eine Grenze bei der Geschwindigkeit. Für Pkw nennt Anlage 13 FeV erst Lfd. Nr. 11.3.4 der Tabelle 1 zur BKatV, also Überschreitungen ab 21 km/h. Wer 16 bis 20 km/h zu schnell ist, zahlt 70 Euro innerorts oder 60 Euro außerorts (Lfd. Nr. 11.3.3, Stand: Oktober 2026), bekommt aber keinen Eintrag und damit keine Probezeitfolge. Entscheidend ist der Tatzeitpunkt: Wird der Bescheid erst nach Ende der Probezeit beim Führerschein rechtskräftig, gelten die Folgen trotzdem.

Welche Folgen haben A-Verstoß und B-Verstoß?

Für A-Verstoß und B-Verstoß sieht § 2a Abs. 2 StVG drei Stufen vor. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an und setzt eine Frist. Zugleich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG). Kommt nach dem Seminar innerhalb der Probezeit ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße hinzu, folgt eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, binnen zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.

Nach Ablauf dieser zwei Monate führt ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Gleiches gilt, wenn Du das angeordnete Seminar nicht fristgerecht besuchst (§ 2a Abs. 3 StVG). Widerspruch und Klage haben gegen diese Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung (§ 2a Abs. 6 StVG). Eine neue Fahrerlaubnis gibt es nach einer Entziehung in der dritten Stufe frühestens nach drei Monaten. Wer beruflich fährt, sollte die arbeitsrechtliche Seite mitdenken, siehe Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.

Wo setzt die Gegenwehr an?

Bei A-Verstoß und B-Verstoß ist die Fahrerlaubnisbehörde an die rechtskräftige Entscheidung über den Verstoß gebunden (§ 2a Abs. 2 Satz 2 StVG). Einwände gegen Messung, Fahrereigenschaft oder Einordnung musst Du deshalb im Bußgeldverfahren vorbringen, mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid binnen zwei Wochen nach Zustellung. Wegen dieser Bindung lässt sich gegen das Aufbauseminar später kaum noch etwas einwenden.

Das kann bei Grenzfällen viel ausmachen. Liegt der Messwert nach Toleranzabzug knapp über 20 km/h, entscheidet ein Kilometer über die Probezeitfolgen. Ob sich ein Angriff auf die Messung lohnt, hängt von Gerät, Messprotokoll und Akte ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einteilung in schwerwiegende (A) und weniger schwerwiegende (B) Zuwiderhandlungen steht in Anlage 12 zur FeV.
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zum Aufbauseminar und verlängern die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2a StVG).
  • Probezeitfolgen setzen eine eintragungspflichtige Entscheidung voraus, bei Ordnungswidrigkeiten also in der Regel mindestens 60 Euro Geldbuße (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
  • Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Pkw um 16 bis 20 km/h wird nicht eingetragen und hat keine Probezeitfolgen.
  • Die dritte Stufe ist die Entziehung der Fahrerlaubnis; neu erteilt wird sie frühestens nach drei Monaten (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 StVG).

Häufige Fragen (10)

Welche Verstöße gelten als A-Verstoß und B-Verstoß in der Probezeit?

Die Liste steht in Abschnitt A der Anlage 12 FeV. Dazu gehören Straftaten wie Unfallflucht, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei den Ordnungswidrigkeiten zählen unter anderem Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Abbiegen, Rotlicht, Fußgängerüberweg, Rettungsgasse, Handy am Steuer sowie Alkohol und Cannabis nach §§ 24a, 24c StVG. Folgen hat ein Verstoß nur, wenn er ins Fahreignungsregister eingetragen wird.

Ab wie viel km/h ist es ein A-Verstoß in der Probezeit?

Mit dem Pkw ab 21 km/h zu viel, innerorts wie außerorts. Geschwindigkeitsverstöße gehören zwar immer zu Abschnitt A der Anlage 12 FeV. Eingetragen wird bei Pkw aber erst Lfd. Nr. 11.3.4 der Tabelle 1 zur BKatV, also 21 bis 25 km/h. Die Stufe 16 bis 20 km/h kostet 70 oder 60 Euro (Stand: Oktober 2026), führt aber nicht zum Eintrag und damit nicht zum Aufbauseminar.

Ist eine rote Ampel in der Probezeit ein A-Verstoß?

Ja. Das Verhalten an Wechsellichtzeichen nach § 37 Abs. 2 StVO steht in Abschnitt A der Anlage 12 FeV. Der einfache Rotlichtverstoß mit dem Auto kostet nach Lfd. Nr. 132 der Anlage zur BKatV 90 Euro und einen Punkt (Stand: Oktober 2026). Damit wird er eingetragen und löst in der Probezeit das Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre aus.

Ist der Führerschein nach einem A-Verstoß in der Probezeit weg?

Nein, nicht beim ersten Mal. Ein A-Verstoß führt zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Entzogen wird die Fahrerlaubnis erst in der dritten Stufe des § 2a Abs. 2 StVG oder wenn Du das Seminar nicht fristgerecht besuchst. Unabhängig davon kann ein Gericht bei schweren Verstößen ein Fahrverbot verhängen, etwa bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Was passiert bei zwei A-Verstößen in der Probezeit?

Das hängt von der zeitlichen Reihenfolge ab. Wurde nach dem ersten Verstoß bereits das Aufbauseminar besucht, folgt beim zweiten eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung binnen zwei Monaten. Erst ein dritter A-Verstoß nach Ablauf dieser zwei Monate führt zur Entziehung. Bei schweren Verstößen kann die Behörde nach § 2a Abs. 4 StVG zudem jederzeit ein Gutachten zur Fahreignung anordnen.

Was unterscheidet A-Verstoß und B-Verstoß in der Probezeit?

Ein weniger schwerwiegender Verstoß nach Abschnitt B der Anlage 12 FeV. Darunter fallen alle Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG, die nicht in Abschnitt A stehen, etwa Mängel am Fahrzeug wie abgefahrene Reifen. Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Folgen. Erst zwei eingetragene B-Verstöße innerhalb der Probezeit stehen einem A-Verstoß gleich und führen zum Aufbauseminar.

Zählt Falschparken in der Probezeit als B-Verstoß?

Nur wenn der Verstoß eingetragen wird. Viele Parkverstöße liegen nach dem Bußgeldkatalog unter 60 Euro und werden nicht gespeichert. Anders ist es etwa beim Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: Lfd. Nr. 58.1 der Anlage zur BKatV sieht 80 Euro vor, und Anlage 13 FeV nennt diesen Tatbestand (Stand: Oktober 2026). Dann zählt er in der Probezeit als B-Verstoß.

Gelten A-Verstoß und B-Verstoß auch, wenn die Probezeit schon vorbei ist?

Ja, wenn die Tat innerhalb der Probezeit begangen wurde. § 2a Abs. 2 StVG ordnet die Maßnahmen ausdrücklich auch dann an, wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist. Maßgeblich ist der Tattag, nicht der Tag der Rechtskraft. Liegt die Tat dagegen nach dem Ende der Probezeit, gelten nur die allgemeinen Regeln zu Punkten und Fahrverbot.

Was gilt für A-Verstoß und B-Verstoß in der verlängerten Probezeit?

Die verlängerte Probezeit ist rechtlich weiter Probezeit. Hast Du das Aufbauseminar bereits besucht, führt ein neuer A-Verstoß oder zwei neue B-Verstöße zur zweiten Stufe, also zur schriftlichen Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Die dritte Stufe mit Entziehung droht danach, wenn nach Ablauf der Zweimonatsfrist ein weiterer Verstoß hinzukommt.

Droht nach einem A-Verstoß in der Probezeit eine MPU?

Nicht automatisch. Die Stufen des § 2a Abs. 2 StVG sehen Seminar, Verwarnung und Entziehung vor, keine MPU. Die Behörde kann aber nach § 2a Abs. 4 StVG ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn die Verstöße schon Zweifel an der Eignung begründen. Nach einer Entziehung und neuer Probezeit soll sie bei erneuten Verstößen in der Regel ein solches Gutachten verlangen (§ 2a Abs. 5 Satz 5 StVG).

Quellen

  1. § 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. Anlage 13 zu § 40 FeV: Bezeichnung und Bewertung der Zuwiderhandlungen im Fahreignungsregister
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 28 StVG Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters (Abs. 3 Nr. 3)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. Anhang zur BKatV, Tabelle 1 Geschwindigkeitsüberschreitungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

Redaktion

Redaktion Kanzlei CleverLaw

Redaktion Rechtslexikon

Zur Redaktionsrichtlinie

Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren

Kostenlose Fallprüfung

Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.