Fahreignung

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Kurz erklärt Fahreignung bedeutet, dass Du die körperlichen und geistigen Anforderungen an das Führen von Kraftfahrzeugen erfüllst und nicht erheblich oder wiederholt gegen Verkehrs- oder Strafvorschriften verstoßen hast. Geregelt ist das in § 2 Abs. 4 StVG und § 11 FeV. Fehlt sie, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nach § 3 StVG entziehen.

Person geht von einem geparkten Auto weg, um die Fahreignung im deutschen Straßenverkehr zu reflektieren
Inhalt 3 Abschnitte

Was bedeutet Fahreignung rechtlich?

Nach § 2 Abs. 4 StVG ist geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat. Wer nur bedingt geeignet ist, bekommt die Fahrerlaubnis mit Auflagen, etwa der Brillenpflicht. § 11 FeV verweist für Krankheiten und Mängel auf die Anlagen 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung.

Von der Fahreignung zu trennen ist die Befähigung, also das Können, das die Fahrprüfung nachweist. Fahrtüchtigkeit wiederum beschreibt, anders als die Fahreignung, nur den Zustand in einer konkreten Fahrt, etwa nach Alkohol.

Wann zweifelt die Behörde an Deiner Fahreignung?

Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anordnen (§ 11 Abs. 2 FeV). Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist nach § 11 Abs. 3 FeV unter anderem bei erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen und bei Straftaten mit Verkehrsbezug möglich. Bei Alkohol ist sie nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV anzuordnen, wenn Du mit 1,6 Promille oder mehr gefahren bist. Das BVerwG hat am 06.04.2017 (3 C 24.15) entschieden, dass eine einmalige Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille ohne weitere Tatsachen keine MPU rechtfertigt, auch nicht nach strafgerichtlicher Entziehung. Für Cannabis gilt seit 2024 die eigene Regel des § 13a FeV.

Auch das Punktesystem knüpft an die Fahreignung an. Bei acht oder mehr Punkten gilt der Inhaber kraft Gesetzes als ungeeignet, die Fahrerlaubnis ist zu entziehen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG). Vorher stehen Ermahnung bei vier oder fünf und Verwarnung bei sechs oder sieben Punkten, siehe Fahreignungs-Bewertungssystem.

Was passiert, wenn Du das Gutachten nicht vorlegst?

Die Behörde setzt eine Frist, nennt die Fragestellung und weist auf die Folgen hin (§ 11 Abs. 6 FeV). Weigerst Du Dich oder bringst Du das Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie nach § 11 Abs. 8 FeV auf Deine Nichteignung schließen. Dann folgt in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG und § 46 FeV. Die Kosten der Untersuchung zur Fahreignung trägst Du.

Spätestens im Verfahren gegen die Entziehung wird geprüft, ob die Anordnung rechtmäßig war. Fehlende Anlasstatsachen oder eine zu weite Fragestellung sind dann Ansatzpunkte. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte auch die arbeitsrechtliche Seite kennen, siehe Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geeignet ist nach § 2 Abs. 4 StVG, wer die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat.
  • Bei 1,6 Promille oder mehr muss die Behörde eine MPU anordnen (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV), darunter braucht es weitere Tatsachen (BVerwG 3 C 24.15).
  • Mit acht Punkten gilt man als ungeeignet, die Fahrerlaubnis wird entzogen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG).
  • Wer ein gefordertes Gutachten nicht fristgerecht vorlegt, darf als ungeeignet gelten (§ 11 Abs. 8 FeV).

Häufige Fragen (10)

Was ist der Unterschied zwischen Fahreignung und Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen. Fahreignung ist eine ihrer Voraussetzungen: Nach § 2 Abs. 2 StVG wird die Fahrerlaubnis nur erteilt, wenn Du geeignet und befähigt bist. Fällt die Eignung später weg, bleibt die Erlaubnis nicht einfach bestehen, sondern die Behörde muss sie nach § 3 Abs. 1 StVG entziehen.

Wer prüft die Fahreignung?

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort, in Hamburg der Landesbetrieb Verkehr. Sie prüft aber nicht selbst medizinisch, sondern ordnet Gutachten an. Diese erstellen je nach Frage ein Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, ein Amtsarzt oder eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (§ 11 Abs. 2 und 3 FeV). Die Stelle wählst Du aus den genannten Möglichkeiten selbst.

Was bedeutet Zweifel an der Fahreignung?

Gemeint sind konkrete Tatsachen, die Bedenken an Deiner körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eignung begründen. Bloße Vermutungen reichen nicht. Typische Anlässe sind eine Trunkenheitsfahrt, Hinweise auf Drogenkonsum, eine Erkrankung aus Anlage 4 FeV oder viele Verkehrsverstöße. Die Behörde muss diese Tatsachen in ihrer Anordnung benennen (§ 11 Abs. 6 FeV).

Kann der Hausarzt die Fahreignung melden?

Eine allgemeine Meldepflicht für Ärzte gibt es nicht, sie unterliegen der Schweigepflicht. Nur in eng begrenzten Ausnahmen, bei erheblicher Gefahr für andere, kann eine Offenbarung als Notstand nach § 34 StGB gerechtfertigt sein. Häufiger erfährt die Behörde von Eignungszweifeln durch Polizei, Gerichte oder Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamts.

Ab wann muss man zur MPU?

Bei Alkohol zwingend ab 1,6 Promille im Blut oder 0,8 mg/l Atemalkohol (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV), außerdem bei wiederholten Alkoholfahrten. Darunter braucht die Behörde zusätzliche Tatsachen, die auf Alkoholmissbrauch schließen lassen (BVerwG, 06.04.2017, 3 C 24.15). Daneben kann eine MPU nach § 11 Abs. 3 FeV bei erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen und bestimmten Straftaten angeordnet werden.

Kann man sich gegen die Anordnung eines Gutachtens wehren?

Das hängt vom Einzelfall ab und ist heikel. Wer das Gutachten nicht beibringt, riskiert nach § 11 Abs. 8 FeV den Schluss auf Nichteignung und damit die Entziehung. Spätestens im Widerspruch oder in der Klage gegen die Entziehung wird geprüft, ob die Anordnung auf ausreichenden Tatsachen beruhte. Bis dahin kann die Fahrerlaubnis aber schon weg sein, deshalb lohnt eine frühe Prüfung der Anordnung.

Verliert man mit 8 Punkten automatisch die Fahreignung?

Ja, rechtlich wird die Nichteignung dann unterstellt. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG gilt als ungeeignet, wer acht oder mehr Punkte hat, und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Eine Einzelfallprüfung der Eignung findet nicht statt. Voraussetzung ist aber, dass die Behörde vorher die Stufen Ermahnung und Verwarnung eingehalten hat.

Wie stellt man die Fahreignung wieder her?

Das hängt vom Grund des Verlusts ab. Häufig verlangt die Behörde bei der Neuerteilung ein positives MPU-Gutachten, etwa nach Alkohol- oder Drogenfahrten. Nach § 2 Abs. 8 StVG kann statt eines erneuten Gutachtens auch die Bescheinigung über einen amtlich anerkannten Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung genügen, wenn ein vorheriges Gutachten diese Kursteilnahme empfohlen hat.

Beeinflusst Cannabis die Fahreignung?

Es kann. Seit 2024 regelt § 13a FeV eigene Gutachtenanlässe für Cannabis: ein ärztliches Gutachten bei Anzeichen für Abhängigkeit, eine MPU bei Anzeichen für Missbrauch oder wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss. Fährst Du mit THC im Blut, droht außerdem ein Bußgeld nach § 24a StVG.

Muss man im Alter die Fahreignung nachweisen?

Eine regelmäßige Pflichtuntersuchung allein wegen des Alters gibt es für den Pkw-Führerschein der Klasse B in Deutschland nicht. Die Behörde kann aber auch bei älteren Fahrern Gutachten anordnen, wenn Tatsachen Bedenken begründen, etwa nach einem Unfall mit Orientierungslosigkeit. Anders bei Lkw und Bussen: Die Klassen C und D werden nach § 23 Abs. 1 FeV längstens für fünf Jahre erteilt.

Quellen

  1. § 2 StVG Fahrerlaubnis und Führerschein (Abs. 4 Eignung)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 11 FeV Eignung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 13 FeV Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. BVerwG, Urteil vom 06.04.2017, 3 C 24.15 (MPU unter 1,6 Promille)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 28.10.2026

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