Kündigung wegen Verlust des Führerscheins
Kurz erklärt Eine Kündigung wegen Verlust des Führerscheins kommt in Betracht, wenn Du Deine Arbeit ohne Fahrerlaubnis nicht mehr erbringen kannst, etwa als Berufskraftfahrer. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, ist sie in der Regel personenbedingt und muss nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt sein. Entscheidend ist die Ausfallzeit: Ein Fahrverbot dauert Monate, nach einer Entziehung gilt eine Sperre von mindestens sechs Monaten.

Inhalt 4 Abschnitte
Kündigung wegen Verlust des Führerscheins: Wann ist das ein Kündigungsgrund?
Arbeitsrechtlich zählt der Führerscheinverlust, wenn das Fahren zu Deinen geschuldeten Aufgaben gehört, etwa bei Lkw-, Bus- oder Lieferfahrern. Dann kannst Du die Arbeitsleistung vorübergehend nicht erbringen. Das ist typischerweise ein Fall der personenbedingten Kündigung.
Den Maßstab setzt das Kündigungsschutzgesetz. Es greift, wenn Dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 1 Abs. 1 KSchG) und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01.01.2004 begonnen haben, kann die Schwelle von mehr als fünf Arbeitnehmern gelten (§ 23 Abs. 1 KSchG). Vor Ablauf der Wartezeit braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund im Sinne des KSchG.
Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist die Kündigung zudem sozial ungerechtfertigt, wenn Du auf einem anderen Arbeitsplatz, nach zumutbarer Umschulung oder zu geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden kannst. Brauchst Du das Auto nur für den Arbeitsweg, fehlt bei einer Kündigung wegen Verlust des Führerscheins das Leistungshindernis.
Warum zählt, ob es ein Fahrverbot oder eine Entziehung ist?
Beides klingt gleich, wirkt aber sehr unterschiedlich lange.
- Fahrverbot: Im Bußgeldverfahren ein bis drei Monate (§ 25 Abs. 1 StVG), im Strafverfahren ein bis sechs Monate (§ 44 StGB). Danach bekommst Du den Führerschein zurück. Unter den Voraussetzungen der Viermonatsfrist nach § 25 Abs. 3 StVG kannst Du den Beginn in gewissen Grenzen planen.
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis erlischt. Das Strafgericht setzt eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest (§ 69a StGB). Auch die Behörde entzieht, etwa bei acht Punkten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG).
Bei einem kurzen Ausfall liegt nahe, dass der Arbeitgeber ihn mit Urlaub, einer Umsetzung ins Lager oder einem Einsatz als Beifahrer überbrücken kann. Bei einer langen Sperre ohne Ersatzarbeitsplatz wiegt das Interesse an einer Beendigung schwerer. Eine feste Grenze nennt das Gesetz nicht, maßgeblich ist die Interessenabwägung im Einzelfall.
Ist eine Kündigung wegen Verlust des Führerscheins auch fristlos möglich?
Eine fristlose Kündigung braucht nach § 626 BGB einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Sie muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden. Bei einer Kündigung wegen Verlust des Führerscheins erreicht der bloße Ausfall der Fahrerlaubnis diese Schwelle nicht automatisch.
Anders kann es liegen, wenn ein eigenes Fehlverhalten im Arbeitsverhältnis hinzukommt. Dazu zählen eine Trunkenheitsfahrt mit dem Firmenwagen oder Dienstfahrten trotz Fahrverbots. Wer ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Dann kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht, im Einzelfall auch fristlos.
Was kannst Du nach einer Kündigung tun?
Gegen eine Kündigung hilft nur die Kündigungsschutzklage. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 Satz 1 KSchG), sonst gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
Beim Arbeitslosengeld prüft die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit nach § 159 SGB III. Wie sie einen privat verschuldeten Führerscheinverlust bewertet, hängt vom Einzelfall ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Führerscheinverlust ist in der Regel ein personenbedingter Kündigungsgrund, wenn Fahren zur geschuldeten Arbeit gehört (§ 1 Abs. 2 KSchG).
- Ein Fahrverbot dauert ein bis drei Monate (§ 25 StVG) oder bis zu sechs Monate (§ 44 StGB); nach einer Entziehung gilt eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren (§ 69a StGB).
- Kann der Arbeitgeber den Ausfall überbrücken oder Dich anders einsetzen, ist die Kündigung angreifbar.
- Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).
Häufige Fragen (10)
Ist die Kündigung wegen Verlust des Führerscheins automatisch zulässig?
Nicht automatisch. Ein Kündigungsgrund liegt nahe, wenn Du ohne Fahrerlaubnis Deine Hauptaufgabe nicht mehr erledigen kannst, etwa als Berufskraftfahrer. Brauchst Du das Auto nur für den Arbeitsweg, betrifft der Verlust Deinen privaten Bereich. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss der Arbeitgeber zudem prüfen, ob er Dich auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigen kann (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich ein Fahrverbot habe?
Wenn Fahren zu Deiner Arbeit gehört, solltest Du ihn rechtzeitig informieren. Aus der Pflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis (§ 241 Abs. 2 BGB) folgt, dass der Arbeitgeber planen können muss. Wer schweigt und trotzdem Dienstfahrten übernimmt, macht sich nach § 21 StVG strafbar und riskiert eine verhaltensbedingte, unter Umständen fristlose Kündigung.
Kann ich während des Fahrverbots Urlaub nehmen?
Du kannst Urlaub für diesen Zeitraum beantragen. Nach § 7 Abs. 1 BUrlG muss der Arbeitgeber Deine Urlaubswünsche berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder vorrangige Wünsche anderer Beschäftigter stehen entgegen. Da Du den Beginn eines Bußgeld-Fahrverbots unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 3 StVG selbst bestimmen kannst, lassen sich Urlaub und Fahrverbot unter Umständen aufeinander abstimmen.
Was gilt bei einer Kündigung wegen Verlust des Führerscheins in der Probezeit?
In den ersten sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht (§ 1 Abs. 1 KSchG). Der Arbeitgeber braucht dann keinen Kündigungsgrund im Sinne des KSchG. Bei vereinbarter Probezeit beträgt die Frist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Schutz bieten in dieser Phase nur allgemeine Grenzen wie Treu und Glauben, das Diskriminierungsverbot oder besonderer Kündigungsschutz, etwa in der Schwangerschaft.
Muss mir der Arbeitgeber eine andere Stelle anbieten?
Wenn eine passende Stelle frei ist, regelmäßig ja. Eine Kündigung ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial ungerechtfertigt, wenn Du auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterbeschäftigt werden kannst. Bei einer Kündigung wegen Verlust des Führerscheins gilt das auch bei geänderten Arbeitsbedingungen, wenn Du zustimmst. Einen neuen Arbeitsplatz eigens schaffen muss der Arbeitgeber dafür nicht.
Wie lange dauert die Sperre nach einem Führerscheinentzug?
Entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis, setzt es eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest, in Ausnahmefällen für immer (§ 69a Abs. 1 StGB). Wurde in den drei Jahren vor der Tat schon einmal eine Sperre angeordnet, beträgt das Mindestmaß ein Jahr (§ 69a Abs. 3 StGB). Nach Ablauf der Sperre musst Du die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Bekomme ich Arbeitslosengeld nach einer Kündigung wegen Verlust des Führerscheins?
Grundsätzlich ja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Agentur für Arbeit prüft aber eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III. Sie greift, wenn Du durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben und die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hast. Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt in der Regel zwölf Wochen (§ 159 Abs. 3 SGB III).
Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot weiter fahre?
Du begehst eine Straftat. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn Du ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots führst. Geschieht das auf einer Dienstfahrt, ist zusätzlich das Arbeitsverhältnis gefährdet. Auch der Arbeitgeber kann sich strafbar machen, wenn er das Fahren anordnet oder zulässt (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG).
Habe ich bei einer Kündigung wegen Verlust des Führerscheins Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Eine Abfindung entsteht etwa, wenn der Arbeitgeber sie bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG anbietet, wenn das Gericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag auflöst (§§ 9, 10 KSchG) oder wenn sich beide Seiten im Kündigungsschutzprozess vergleichen. Bei einer personenbedingten Kündigung bleibt sie Verhandlungssache.
Zählen acht Punkte in Flensburg als Führerscheinverlust?
Ja. Bei acht oder mehr Punkten gilt der Inhaber nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG als ungeeignet, und die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen. Arbeitsrechtlich ist das eine Entziehung mit längerem Ausfall, keine kurze Fahrpause. Für eine Kündigung kommt es dann darauf an, wie lange Du nicht fahren darfst und ob eine andere Beschäftigung möglich ist.
Quellen
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