Probezeit beim Führerschein

  • Zuletzt aktualisiert:
  • 4 Min. Lesezeit

Kurz erklärt Die Probezeit beim Führerschein ist Deine zweijährige Bewährungsphase nach dem ersten Erwerb der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 1 StVG). Begehst Du in der Probezeit beim Führerschein einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße, ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an. Außerdem verlängert sich Deine Probezeit dann um zwei weitere Jahre.

Junger Fahranfänger steigt in ein Auto ein, der Start der Probezeit beim Führerschein nach der Fahrerlaubnis
Inhalt 4 Abschnitte

Dauer und Beginn der Probezeit beim Führerschein

Die Probezeit läuft zwei Jahre, gerechnet ab dem Tag, an dem Dir die Fahrerlaubnis erteilt wird. So regelt es § 2a Abs. 1 StVG. Die Probezeit beim Führerschein gilt nur beim erstmaligen Erwerb. Machst Du später eine weitere Klasse, beginnt keine neue Probezeit.

Beim begleiteten Fahren ab 17 wird die Fahrerlaubnis bereits mit 17 erteilt. Die Probezeit startet deshalb schon dann und nicht erst mit dem 18. Geburtstag. Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis wird angerechnet.

Zwei Sonderfälle verschieben das Ende. Wird der Führerschein beschlagnahmt oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, ist der Ablauf gehemmt. Wird sie entzogen oder verzichtest Du auf sie, endet die Probezeit vorzeitig. Mit der neuen Fahrerlaubnis beginnt dann eine Probezeit für die restliche Dauer.

Welche Verstöße zählen in der Probezeit?

Das Gesetz unterscheidet schwerwiegende und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen. Die Liste steht in Anlage 12 zur FeV. Zu den schwerwiegenden zählen unter anderem Verstöße gegen Tempolimits, Abstand, Vorfahrt, Rotlicht und das Handyverbot. Alles Übrige ist weniger schwerwiegend. Mehr zur Abgrenzung findest Du unter A-Verstoß und B-Verstoß.

Nicht jeder Verstoß löst Maßnahmen aus. Es muss eine rechtskräftige Entscheidung vorliegen, die ins Fahreignungsregister eingetragen wird. Bei Ordnungswidrigkeiten setzt das nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG eine Geldbuße ab 60 Euro oder ein Fahrverbot voraus. Ein Beispiel aus dem Bußgeldkatalog (Stand: Oktober 2026): 16 bis 20 km/h zu schnell innerorts kosten mit dem Pkw 70 Euro (Tabelle 1, Lfd. Nr. 11.3.3) und werden nicht eingetragen. Ab 21 km/h sind es 115 Euro und ein Punkt (Lfd. Nr. 11.3.4). Damit liegt ein A-Verstoß vor.

Streng ist das Alkohol- und Cannabisverbot. Nach § 24c StVG darfst Du in der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag weder Alkohol noch THC im Spiel haben. Der Regelsatz liegt bei 250 Euro und einem Punkt (BKatV Lfd. Nr. 243b). Details erklärt der Eintrag zum Alkoholverbot für Fahranfänger.

Folgen bei Verstößen in der Probezeit beim Führerschein

§ 2a Abs. 2 StVG sieht drei Stufen vor. Die Fahrerlaubnisbehörde hat dabei keinen Spielraum.

  1. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Anordnung eines Aufbauseminars mit Frist. Zugleich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG). Mehr dazu unter Verlängerung der Probezeit.
  2. Ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße nach dem Seminar: schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, binnen zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.
  3. Danach erneut ein solcher Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es frühestens drei Monate nach Abgabe des Führerscheins (§ 2a Abs. 5 Satz 3 StVG).

Für den Zeitpunkt gilt: Entscheidend ist, dass Du den Verstoß in der Probezeit begangen hast. Die Maßnahme kommt auch dann, wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist. Wer ein angeordnetes Seminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 3 StVG.

Wo setzt Gegenwehr an?

Die Behörde ist an die rechtskräftige Bußgeldentscheidung gebunden. Einwände gegen Messung oder Fahreridentität bringst Du deshalb im Bußgeldverfahren vor, nicht später gegen das Seminar. Dafür bleiben nach Zustellung nur zwei Wochen für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Widerspruch und Klage gegen die Seminaranordnung oder die Entziehung haben keine aufschiebende Wirkung (§ 2a Abs. 6 StVG). Für Berufseinsteiger, die auf das Auto angewiesen sind, kann ein Verlust der Fahrerlaubnis auch arbeitsrechtliche Folgen haben, bis hin zur Kündigung wegen Verlust des Führerscheins. Ob ein Einspruch Aussicht hat, hängt vom Einzelfall ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Probezeit dauert nach § 2a Abs. 1 StVG zwei Jahre ab Erteilung der ersten Fahrerlaubnis.
  • Maßnahmen gibt es nur bei Verstößen, die ins Fahreignungsregister kommen, bei Ordnungswidrigkeiten also ab 60 Euro Geldbuße oder mit Fahrverbot.
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zum Aufbauseminar und zu zwei Jahren mehr Probezeit (§ 2a Abs. 2a StVG).
  • In der Probezeit und unter 21 gilt ein absolutes Alkohol- und THC-Verbot; Regelsatz 250 Euro und ein Punkt (BKatV Lfd. Nr. 243b).
  • Einwände gehören ins Bußgeldverfahren, weil die Behörde an die rechtskräftige Entscheidung gebunden ist.

Häufige Fragen (12)

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

Zwei Jahre ab dem Tag der Erteilung. Das steht in § 2a Abs. 1 StVG und gilt bundesweit für alle Klassen, die Du zum ersten Mal erwirbst. Begehst Du während der Probezeit beim Führerschein einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Insgesamt kann sie dann vier Jahre dauern.

Wann beginnt die Probezeit beim Führerschein für begleitetes Fahren ab 17?

Mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, also schon mit 17. Das begleitete Fahren ist eine echte Fahrerlaubnis mit Auflage. Die zwei Jahre laufen deshalb ab diesem Tag. Bleibst Du ohne relevante Verstöße, endet die Probezeit zwei Jahre nach diesem Tag, also etwa mit 19. Für Alkohol und THC gilt das Verbot aus § 24c StVG trotzdem weiter, bis Du 21 bist.

Wann endet die Probezeit beim Führerschein?

Zwei Jahre nach dem Ausstellungstag der ersten Fahrerlaubnis, sofern nichts dazwischenkommt. Später endet sie, wenn ein Aufbauseminar angeordnet wurde, denn dann kommen zwei Jahre hinzu. Auch eine Beschlagnahme des Führerscheins oder eine vorläufige Entziehung hemmen den Ablauf. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Klasse findest Du auf der Rückseite Deines Führerscheins.

Was verlängert die Probezeit beim Führerschein?

Die Anordnung eines Aufbauseminars. Dazu kommt es nach einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen, die rechtskräftig festgestellt und ins Fahreignungsregister eingetragen wurden. Die Verlängerung um zwei Jahre tritt nach § 2a Abs. 2a StVG kraft Gesetzes ein. Sie gilt auch, wenn das Seminar nur deshalb nicht angeordnet wird, weil Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Gilt in der Probezeit 0,0 Promille?

Praktisch ja. § 24c StVG verbietet Fahranfängern in der Probezeit und allen Fahrern unter 21, beim Fahren Alkohol zu trinken oder unter dessen Wirkung loszufahren. Seit der Cannabis-Reform gilt das Gleiche für THC. Der Regelsatz liegt bei 250 Euro und einem Punkt. Außerdem zählt der Verstoß als schwerwiegend und führt zum Aufbauseminar.

Was passiert, wenn man in der Probezeit beim Führerschein geblitzt wird?

Das hängt von der Höhe der Überschreitung ab. Innerorts bleiben bis zu 20 km/h mit dem Pkw unter der Eintragungsgrenze und haben für die Probezeit keine Folgen. Ab 21 km/h kostet es 115 Euro und einen Punkt, das ist ein schwerwiegender Verstoß. Dann folgen Aufbauseminar und Verlängerung. Außerorts liegen die Grenzen nach Tabelle 1 der BKatV etwas anders.

Bekommt man in der Probezeit Punkte in Flensburg?

Ja, das Punktesystem gilt parallel. Jeder eintragungspflichtige Verstoß bringt Punkte nach § 4 StVG und zählt gleichzeitig für die Probezeitregeln. Beide Systeme laufen nebeneinander. Es kann also sein, dass Du wegen eines Punktes noch keine Maßnahme nach dem Punktesystem bekommst, aber trotzdem ein Aufbauseminar wegen der Probezeit besuchen musst.

Was ändert sich nach Ablauf der Probezeit?

Die Stufenmaßnahmen aus § 2a StVG fallen für neue Verstöße weg. Ab dann gilt für Dich nur noch das allgemeine Punktesystem. Bist Du jünger als 21, bleibt das Alkohol- und THC-Verbot bestehen. Verstöße aus der Probezeit können die Behörde allerdings auch nach deren Ende noch zu einem Aufbauseminar veranlassen, wenn die Entscheidung erst später rechtskräftig wird.

Gibt es eine neue Probezeit, wenn ich eine weitere Führerscheinklasse mache?

Nein. Die Fahrerlaubnis auf Probe gibt es nur beim erstmaligen Erwerb. Machst Du zum Beispiel später den Motorradführerschein, beginnt keine zweite Probezeit. Läuft Deine erste Probezeit noch, gilt sie für alle Klassen gemeinsam. Ein Verstoß mit dem Motorrad kann also Folgen für die gesamte Fahrerlaubnis haben.

Was passiert, wenn ich das Aufbauseminar nicht mache?

Dann wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. § 2a Abs. 3 StVG lässt der Behörde keinen Ermessensspielraum, wenn Du die gesetzte Frist ohne Teilnahme verstreichen lässt. Für eine spätere Neuerteilung musst Du die Teilnahme an einem Aufbauseminar trotzdem nachweisen. Wer die Frist aus wichtigem Grund nicht halten kann, sollte frühzeitig mit der Behörde sprechen.

Kann man sich gegen die Anordnung des Aufbauseminars wehren?

Nur eingeschränkt. Die Fahrerlaubnisbehörde ist an die rechtskräftige Bußgeld- oder Strafentscheidung gebunden. Ob Du wirklich zu schnell warst, wird im Seminarverfahren nicht mehr geprüft. Ein Widerspruch hätte zudem keine aufschiebende Wirkung. Sinnvoller ist es, den Bußgeldbescheid selbst innerhalb von zwei Wochen prüfen zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen A-Verstoß und B-Verstoß?

A-Verstöße sind schwerwiegend, B-Verstöße weniger schwerwiegend. Die Einteilung folgt Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Zu A gehören etwa Tempo-, Abstands-, Rotlicht- und Handyverstöße sowie Alkohol am Steuer. B ist der Rest, zum Beispiel ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht. Ein A-Verstoß reicht für das Aufbauseminar, bei B braucht es zwei.

Quellen

  1. § 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 24c StVG Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 28 StVG Fahreignungsregister (Eintragungsgrenze)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. Anlage 12 FeV Bewertung der Zuwiderhandlungen in der Probezeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. Anlage BKatV (Bußgeldkatalog)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. Anhang BKatV Tabelle 1 (Geschwindigkeit)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

Redaktion

Redaktion Kanzlei CleverLaw

Redaktion Rechtslexikon

Zur Redaktionsrichtlinie

Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren

Kostenlose Fallprüfung

Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.