Wohnberechtigungsschein WBS

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Kurz erklärt Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine behördliche Bescheinigung, ohne die Du keine öffentlich geförderte Sozialwohnung mieten darfst. Er wird nach § 27 WoFG und § 5 WoBindG erteilt, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigt. Der Schein gilt nach § 27 Abs. 2 WoFG für die Dauer eines Jahres.

Ein junger Erwachsener betrachtet im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses eine Infotafel, während er einen Wohnberechtigungsschein in der Hand hält
Inhalt 4 Abschnitte

Wofür brauchst Du einen Wohnberechtigungsschein?

Geförderte Wohnungen sind Haushalten mit geringerem Einkommen vorbehalten. Nach § 27 Abs. 1 WoFG darf der Vermieter eine solche Wohnung nur überlassen, wenn Du ihm vorher einen Wohnberechtigungsschein übergibst. Für ältere Sozialwohnungen gilt dasselbe über § 5 WoBindG. Überlässt der Vermieter die Wohnung ohne Schein, kann die Behörde nach § 27 Abs. 6 WoFG verlangen, dass er kündigt, und notfalls vom Mieter die Räumung fordern.

Die Miete solcher Wohnungen ist gebunden, mehr dazu unter Sozialwohnung und Kostenmiete. Der Wohnberechtigungsschein ist keine Zusage für eine Wohnung. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt Dich nur, Dich auf geförderte Wohnungen zu bewerben. Mit dem Wohngeld hat er nichts zu tun; beides kannst Du unabhängig voneinander beantragen.

Welche Einkommensgrenze gilt?

Der Bund setzt in § 9 Abs. 2 WoFG folgende Jahresgrenzen:

  • 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt,
  • 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt,
  • plus 4.100 Euro für jede weitere Person und 500 Euro für jedes Kind.

Die Länder dürfen nach § 9 Abs. 3 WoFG abweichende Grenzen festlegen, und im WBS ist anzugeben, welche Grenze eingehalten ist (§ 27 Abs. 3 Satz 3 WoFG). Hamburg unterscheidet mehrere Förderwege mit unterschiedlichen Grenzen. Die aktuell geltenden Werte prüfst Du am besten mit dem Vorprüfungsrechner der Stadt, der auf der Hamburger Serviceseite zum WBS verlinkt ist.

Für den Wohnberechtigungsschein ist nicht das Brutto maßgeblich, sondern das Gesamteinkommen nach §§ 20 bis 24 WoFG, ermittelt zum Zeitpunkt der Antragstellung. § 24 WoFG zieht Freibeträge ab, etwa 4.000 Euro für junge Ehepaare bis zum fünften Kalenderjahr nach der Heirat oder 4.500 Euro für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100.

Wie beantragst Du den Wohnberechtigungsschein in Hamburg?

Für den Wohnberechtigungsschein ist das Bezirksamt Deines Wohnorts zuständig. Wer noch nicht in Hamburg wohnt, kann den Antrag nach Angaben der Stadt bei jedem der sieben Hamburger Bezirksämter stellen. Laut hamburg.de musst Du in der Regel volljährig sein und einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Ein befristeter Titel muss für mindestens zwölf Monate erteilt und bei Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Du brauchst den Antrag, eine Einkommenserklärung für jede Person mit eigenem Einkommen, Ausweise aller Haushaltsmitglieder und Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate. Der Antrag geht online mit Servicekonto oder auf Papier. Die Gebühr liegt nach Angaben der Stadt zwischen 10,25 und 20,50 Euro. Gegen die Ablehnung des Wohnberechtigungsscheins kannst Du Widerspruch einlegen. Den passenden Mietvertrag schließt Du danach direkt mit dem Vermieter, siehe Mietvertrag.

Was ist der Dringlichkeitsschein?

In besonderen Notlagen, etwa bei drohender Obdachlosigkeit oder aus schweren gesundheitlichen oder familiären Gründen, vergibt Hamburg einen Dringlichkeitsschein. Er setzt nach Angaben der Stadt voraus, dass Du seit mindestens drei Jahren in Hamburg gemeldet bist, und läuft nicht über den Online-Dienst. Wende Dich dafür direkt an das Bezirksamt.

Droht der Verlust der Wohnung wegen Rückständen, hilft zuerst der Blick auf Mietschulden und die Schonfrist. Weitere Hamburger Besonderheiten sammelt der Eintrag Mietrecht Hamburg.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne WBS darf eine geförderte Wohnung nicht überlassen werden (§ 27 Abs. 1 WoFG, § 5 WoBindG).
  • Der WBS gilt ein Jahr ab Erteilung (§ 27 Abs. 2 WoFG).
  • Bundesgrenze nach § 9 Abs. 2 WoFG: 12.000 Euro für eine Person, 18.000 Euro für zwei, plus 4.100 Euro je weitere Person und 500 Euro je Kind; die Länder dürfen abweichen.
  • In Hamburg beantragst Du den WBS beim Bezirksamt; die Gebühr liegt nach Angaben der Stadt bei 10,25 bis 20,50 Euro (Stand: Oktober 2026).
  • Für den Hamburger Dringlichkeitsschein musst Du laut Stadt mindestens drei Jahre in Hamburg gemeldet sein.

Häufige Fragen (10)

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Ein Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr. § 27 Abs. 2 WoFG bestimmt, dass der Schein für die Dauer eines Jahres erteilt wird. Hast Du bis dahin keine Wohnung gefunden, musst Du einen neuen Antrag stellen und Dein Einkommen erneut nachweisen. Vorlegen musst Du ihn nach § 27 Abs. 1 WoFG vor der Überlassung der Wohnung, also vor dem Einzug.

Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Hamburg?

Beim Bezirksamt, in dessen Bezirk Du wohnst. Wohnst Du noch nicht in Hamburg, kannst Du laut Serviceseite der Stadt bei jedem der sieben Bezirksämter beantragen. Der Antrag funktioniert online mit einfachem Servicekonto oder mit dem Papierformular. Für den Dringlichkeitsschein, für unverheiratete Paare ohne Kinder und bei Vermögen wendest Du Dich direkt an das Bezirksamt.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für einen WBS in Hamburg?

Hamburg arbeitet mit mehreren Förderwegen und eigenen Grenzen, die die Länder nach § 9 Abs. 3 WoFG festlegen dürfen. Als Ausgangspunkt nennt § 9 Abs. 2 WoFG 12.000 Euro für eine Person und 18.000 Euro für zwei. Den aktuell für Dich geltenden Wert ermittelst Du verlässlich mit dem Vorprüfungsrechner auf hamburg.de oder beim Bezirksamt.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wohnberechtigungsschein?

In Hamburg verlangt das Bezirksamt den ausgefüllten Antrag, eine Einkommenserklärung für jede Person mit eigenem Einkommen, die Ausweise aller Haushaltsmitglieder, gegebenenfalls die Heiratsurkunde und Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate. Je nach Fall kommen Atteste, Schwangerschaftsbescheinigung oder Mietvertrag hinzu. Fehlende Unterlagen fordert die Behörde nach.

Was kostet ein Wohnberechtigungsschein in Hamburg?

Zwischen 10,25 und 20,50 Euro. Diese Spanne nennt die Stadt auf ihrer Serviceseite, die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab (Stand: Oktober 2026). Die Gebühr fällt für die Bearbeitung an, nicht erst bei Vermittlung einer Wohnung. Für einen neuen Schein nach Ablauf eines Jahres entsteht die Gebühr erneut.

Wird beim WBS das Brutto- oder Nettoeinkommen berechnet?

Weder noch im Alltagssinn. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen des Haushalts nach §§ 20 bis 24 WoFG: die Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, gemindert um gesetzliche Frei- und Abzugsbeträge. Abgezogen werden etwa Freibeträge für schwerbehinderte Menschen, junge Ehepaare oder Alleinerziehende sowie Unterhaltszahlungen. Es zählen die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung (§ 20 WoFG).

Kann ich mit WBS jede Wohnung mieten?

Du kannst Dich damit auf geförderte Wohnungen bewerben, deren Förderweg und Größe zu Deinem Schein passen. Der WBS gibt nach § 27 Abs. 4 WoFG die für Deinen Haushalt maßgebliche Wohnungsgröße an. Frei finanzierte Wohnungen kannst Du auch ohne WBS mieten. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung begründet der Schein nicht.

Was ist ein Dringlichkeitsschein in Hamburg?

Ein Schein für Haushalte in besonderer Notlage, etwa bei drohender Obdachlosigkeit oder schweren gesundheitlichen oder familiären Gründen. Voraussetzung ist nach Angaben der Stadt, dass Du seit mindestens drei Jahren in Hamburg gemeldet bist. Den Dringlichkeitsschein kannst Du nicht online beantragen, sondern nur direkt beim zuständigen Bezirksamt.

Bekomme ich einen WBS, wenn ich Bürgergeld beziehe?

In der Regel ja, wenn das Haushaltseinkommen unter der Grenze liegt; Leistungen des Grundsicherungsgelds (früher Bürgergeld) werden dabei mit erfasst. Die Hamburger Einkommenserklärung fragt solche Leistungen ausdrücklich ab. Achte darauf, dass die Miete der neuen Wohnung auch für das Jobcenter angemessen ist, sonst übernimmt es die Kosten nach § 22 SGB II nicht vollständig.

Kann ein WBS auch über der Einkommensgrenze erteilt werden?

Ausnahmsweise ja, ein Wohnberechtigungsschein ist auch über der Grenze möglich. Nach § 27 Abs. 3 Satz 4 WoFG kann die Behörde den Schein abweichend von der Einkommensgrenze erteilen, wenn die Versagung eine besondere Härte wäre oder Du durch den Umzug eine andere geförderte, günstigere oder für Dich zu große Wohnung freimachst. Umgekehrt ist er zu versagen, wenn die Erteilung offensichtlich nicht gerechtfertigt wäre.

Quellen

  1. § 27 WoFG Wohnberechtigungsschein
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 9 WoFG Einkommensgrenzen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 24 WoFG Frei- und Abzugsbeträge
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 5 WoBindG Wohnberechtigungsschein
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. Hamburg Service: Wohnberechtigungsbescheinigung beantragen
    BehördeFreie und Hansestadt Hamburg · abgerufen am 27.10.2026

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