Verjährung von Lohnansprüchen
Kurz erklärt Die Verjährung von Lohnansprüchen richtet sich nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Lohn fällig wurde und Du die anspruchsbegründenden Umstände kanntest (§ 199 Abs. 1 BGB). Früher enden können Ansprüche durch Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifvertrag; den gesetzlichen Mindestlohn erfassen diese nicht.

Inhalt 3 Abschnitte
Wann tritt die Verjährung von Lohnansprüchen ein?
Für Lohn und Gehalt gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt nicht mit dem Zahltag, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Zusätzlich musst Du die Umstände gekannt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).
Entstanden ist der Lohn mit seiner Fälligkeit. Ohne Vereinbarung ist er nach Ablauf des Zeitabschnitts zu zahlen, bei Monatslohn also nach Monatsende (§ 614 BGB). Den Mindestlohn muss der Arbeitgeber spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats zahlen (§ 2 Abs. 1 MiLoG).
Rechenbeispiel: Lohn für März 2024, fällig Ende März 2024. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31.12.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2027. Wird der Dezemberlohn 2024 erst im Januar 2025 fällig, beginnt die Frist ein Jahr später. Für Deinen Fall solltest Du nicht bis zum letzten Tag warten.
Nach Ablauf der Verjährung von Lohnansprüchen darf der Arbeitgeber die Zahlung verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Das muss er aber geltend machen. Hat er trotz Verjährung gezahlt, kann er nichts zurückfordern (§ 214 Abs. 2 BGB). Ist Dein Lohn nicht gezahlt worden, helfen die Daten der Lohnabrechnung beim Nachrechnen.
Was gilt bei Ausschlussfristen?
Ansprüche können lange vor der Verjährung untergehen, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen enthalten. Im TVöD verfallen Ansprüche, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden (§ 37 Abs. 1 TVöD). Tarifliche Ausschlussfristen dürfen nur im Tarifvertrag selbst vereinbart werden (§ 4 Abs. 4 Satz 3 TVG).
Der Mindestlohn ist geschützt. Vereinbarungen, die seine Geltendmachung beschränken, sind insoweit unwirksam, Verwirkung ist ausgeschlossen (§ 3 MiLoG). Eine vorformulierte Verfallklausel in einem nach dem 31.12.2014 geschlossenen Vertrag, die den Mindestlohn nicht ausnimmt, ist sogar insgesamt unwirksam (BAG, 18.09.2018, 9 AZR 162/18). Auch Entgeltfortzahlung in Höhe des Mindestlohns unterliegt keiner Ausschlussfrist (BAG, 20.06.2018, 5 AZR 377/17).
Wie stoppst Du die Verjährung von Lohnansprüchen?
Ein Brief oder eine Mahnung stoppt die Verjährung von Lohnansprüchen nicht. Gehemmt wird die Verjährung vor allem durch eine Klage oder die Zustellung eines Mahnbescheids (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB), siehe Mahnverfahren im Arbeitsrecht. Verhandelt ihr über den Anspruch, ist die Verjährung gehemmt, bis eine Seite die Verhandlungen abbricht; sie endet frühestens drei Monate danach (§ 203 BGB).
Vorsicht nach einer Kündigung: Die Kündigungsschutzklage hemmt die Verjährung des Annahmeverzugslohns nicht (BAG, 24.06.2015, 5 AZR 509/13). Wer über Jahre um den Bestand streitet, muss die Zahlungsansprüche gesondert sichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Lohnansprüche verjähren in drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab Schluss des Jahres der Fälligkeit (§ 199 Abs. 1 BGB).
- Lohn für März 2024 verjährt mit Ablauf des 31.12.2027, wenn nichts die Verjährung hemmt.
- Ausschlussfristen können Ansprüche viel früher beenden, im TVöD nach sechs Monaten ab Fälligkeit (§ 37 Abs. 1 TVöD).
- Den gesetzlichen Mindestlohn erfassen Ausschlussfristen nicht (§ 3 MiLoG); eine Klausel ohne Ausnahme ist in Verträgen ab 2015 insgesamt unwirksam (BAG 9 AZR 162/18).
- Eine Kündigungsschutzklage hemmt die Verjährung des Annahmeverzugslohns nicht (BAG 5 AZR 509/13).
Häufige Fragen (10)
Wie lange gilt die Verjährung von Lohnansprüchen bei ausstehendem Lohn?
Regelmäßig drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Lohn fällig war (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Lohn aus dem Jahr 2024 kannst Du also bis Ende 2027 verlangen. Vorher können aber Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag greifen, die nur wenige Monate betragen können. Prüfe deshalb zuerst Deinen Vertrag. Für den gesetzlichen Mindestlohn gelten solche Fristen nicht.
Gilt die Verjährung von Lohnansprüchen auch für zu wenig gezahlten Lohn?
Ja. Auch die Differenz zwischen gezahltem und geschuldetem Lohn ist ein Lohnanspruch und verjährt in drei Jahren ab Jahresende der Fälligkeit (§§ 195, 199 BGB). Hat Dich der Arbeitgeber etwa falsch eingruppiert, beginnt die Frist für jeden Monat gesondert. Ein Tarifvertrag kann aber eine Ausschlussfrist vorsehen, im TVöD sechs Monate, nach der auch Differenzansprüche verfallen. Eine einmalige Geltendmachung wirkt dort auch für später fällige Beträge (§ 37 Abs. 1 Satz 2 TVöD).
Wann verjährt zu viel gezahlter Lohn, den der Arbeitgeber zurückwill?
Auch der Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers verjährt nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit Schluss des Jahres, in dem er die Überzahlung kannte oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen musste (§ 199 Abs. 1 BGB). Gilt eine Ausschlussfrist für beide Seiten, wie § 37 Abs. 1 TVöD, kann sie seinen Anspruch früher beenden. Ob Du Dich auf Entreicherung berufen kannst, hängt vom Einzelfall ab.
Hemmt eine schriftliche Forderung die Verjährung von Lohnansprüchen?
Nein. Ein Forderungsschreiben wahrt zwar eine Ausschlussfrist, wenn diese nur Textform verlangt, die Verjährung aber hemmt es nicht. Dafür nennt § 204 Abs. 1 BGB vor allem die Klage und die Zustellung eines Mahnbescheids. Eine Ausnahme sind ernsthafte Verhandlungen über den Anspruch: Sie hemmen die Verjährung nach § 203 BGB, bis eine Seite sie abbricht. Das solltest Du beweisen können.
Gilt die Verjährung von Lohnansprüchen auch für Überstunden?
Vergütung für Überstunden ist Arbeitslohn und verjährt nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem sie fällig wurde. Neben der Frist kommt es auf den Beweis an: Du musst darlegen, wann Du gearbeitet hast und dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder geduldet hat. Ausschlussfristen im Vertrag gelten auch hier.
Was passiert, wenn ich nach einer Kündigung klage und der Prozess lange dauert?
Dann kann der Lohn aus der Zeit nach der Kündigung verjähren, obwohl Du den Prozess gewinnst. Das BAG hat entschieden, dass eine Kündigungsschutzklage die Verjährung des Annahmeverzugslohns nicht hemmt (Urteil vom 24.06.2015, 5 AZR 509/13). Willst Du sicher sein, klagst Du die Zahlungsansprüche ausdrücklich mit ein oder beantragst einen Mahnbescheid. Ausschlussfristen müssen zusätzlich gewahrt werden.
Kann der Arbeitgeber auf die Verjährung verzichten?
Ja, nach Eintritt der Verjährung kann er sich entscheiden, die Einrede nicht zu erheben. Die Verjährung wirkt nicht von selbst: Nach § 214 Abs. 1 BGB ist der Arbeitgeber nur berechtigt, die Leistung zu verweigern. Zahlt er trotzdem, auch ohne von der Verjährung zu wissen, kann er das Geld nicht zurückfordern (§ 214 Abs. 2 BGB). Eine Verzichtserklärung solltest Du Dir schriftlich geben lassen.
Kann ich auf meinen Mindestlohn verzichten?
Nur in einem gerichtlichen Vergleich. § 3 Satz 2 MiLoG lässt einen Verzicht auf entstandenen Mindestlohn ausschließlich dort zu, im Übrigen ist er ausgeschlossen. Verwirkung ist ebenfalls ausgeschlossen (§ 3 Satz 3 MiLoG). Eine Ausgleichsquittung oder ein Aufhebungsvertrag mit Erledigungsklausel erfasst den Mindestlohn deshalb nicht. Verjähren kann der Anspruch aber nach drei Jahren wie jeder andere Lohn.
Wo klage ich ausstehenden Lohn in Hamburg ein?
Zuständig ist das Arbeitsgericht, für Arbeitsverhältnisse mit Bezug zu Hamburg in der Regel das Arbeitsgericht Hamburg. Alternativ kannst Du einen Mahnbescheid beantragen, der die Verjährung mit Zustellung ebenso hemmt wie eine Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Widerspricht der Arbeitgeber, geht das Verfahren in ein normales Klageverfahren über. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
Verjähren Lohnansprüche auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses?
Die Verjährung von Lohnansprüchen läuft unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht. Verhandlungen über den Anspruch hemmen die Verjährung nach § 203 BGB, ein bloßes Abwarten nicht. Wer nicht klagen will, kann mit dem Arbeitgeber einen schriftlichen Verzicht auf die Verjährungseinrede für einen bestimmten Zeitraum vereinbaren.
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
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