Überstundenvergütung

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Kurz erklärt Überstundenvergütung ist die Bezahlung von Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Fehlt eine Regelung, gilt nach § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Mehrarbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB), vertragliche Ausschlussfristen können früher greifen.

Spätabendliche Szene vor einer deutschen Fabrik mit einem Mitarbeiter, der nach langer Schicht die Überstundenvergütung im Blick hat
Inhalt 4 Abschnitte

Wann schuldet der Arbeitgeber die Überstundenvergütung?

Für die Überstundenvergütung zählen zuerst Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Schweigen sie, greift § 612 Abs. 1 BGB: Eine Vergütung gilt als vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Geld zu erwarten ist. Die Höhe folgt dann der üblichen Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB).

Einen Automatismus bei der Überstundenvergütung gibt es nicht. Nicht jede Minute über der vereinbarten Zeit ist zu vergüten (BAG, Urteil vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10). Für die Überstundenvergütung entscheidend ist eine objektive Vergütungserwartung. Sie fehlt nach dem BAG in der Regel bei Diensten höherer Art und bei deutlich herausgehobener Vergütung, etwa wenn das Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet.

Eine Untergrenze setzt das Mindestlohngesetz: Auch jede der Überstunden ist mindestens mit dem Mindestlohn zu bezahlen (§ 1 Abs. 1 MiLoG).

Ist die Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ wirksam?

Als vorformulierte Klausel unterliegt dieser Satz der AGB-Kontrolle im Arbeitsvertrag. Das BAG hat die Formulierung „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ für intransparent erklärt, wenn sich aus dem Vertrag nicht ergibt, wie viele Stunden ohne Zusatzvergütung zu leisten sind (BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09; § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Klausel fällt dann weg, und für die Überstundenvergütung gilt wieder § 612 BGB. Nennt der Vertrag dagegen eine klare Zahl („bis zu fünf Überstunden im Monat sind abgegolten“), kann eine pauschale Abgeltung von Überstunden wirksam sein.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Nein. Zuschläge zur Überstundenvergütung entstehen nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Eine Ausnahme gilt für Nachtarbeit: Fehlt eine tarifliche Regelung, schuldet der Arbeitgeber Nachtarbeitnehmern nach § 6 Abs. 5 ArbZG bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag.

Für Teilzeitkräfte gilt seit 2025 eine klare Linie. Eine tarifliche Regel, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit erst ab der 41. Wochenstunde anfallen, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte nach § 4 Abs. 1 TzBfG (BAG, Urteil vom 26.11.2025, 5 AZR 118/23). Die Zuschlagsgrenze sinkt dann anteilig zur individuellen Arbeitszeit. Der Achte Senat sah darin zuvor auch eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts, wenn in der Teilzeitgruppe deutlich mehr Frauen arbeiten (BAG, Urteil vom 05.12.2024, 8 AZR 370/20).

Was musst Du im Streit um die Überstundenvergütung darlegen und bis wann?

Im Prozess musst Du zwei Dinge darlegen: dass er die Stunden geleistet hat und dass der Arbeitgeber sie veranlasst hat, also angeordnet, gebilligt, geduldet oder als notwendig vorausgesetzt. Daran ändert auch das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung nichts (BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21). Bei der Überstundenvergütung helfen eigene Aufzeichnungen mit Datum, Beginn, Ende und Auftrag. Der Arbeitgeber muss seinerseits die Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich aufzeichnen (§ 16 Abs. 2 ArbZG) (zur Arbeitszeiterfassung).

Die Verjährung von Lohnansprüchen tritt nach drei Jahren zum Jahresende ein (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Früher greifen oft Ausschlussfristen aus Vertrag oder Tarif, im Fall 5 AZR 118/23 drei Monate. Den Anspruch auf den Mindestlohn können solche Klauseln allerdings nicht beschränken (§ 3 Satz 1 MiLoG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Regelung im Vertrag gilt eine Vergütung für Überstunden nach § 612 Abs. 1 BGB als vereinbart, wenn sie nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.
  • Eine Abgeltungsklausel ohne erkennbare Stundenzahl ist intransparent und unwirksam (BAG, 01.09.2010, 5 AZR 517/09).
  • Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht; für Teilzeitkräfte müssen tarifliche Zuschlagsgrenzen anteilig sinken (BAG, 26.11.2025, 5 AZR 118/23).
  • Im Prozess musst Du Leistung und Veranlassung der Überstunden darlegen (BAG, 04.05.2022, 5 AZR 359/21).
  • Der Anspruch verjährt nach drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB), Ausschlussfristen können ihn schon nach wenigen Monaten abschneiden.

Häufige Fragen (10)

Wird die Überstundenvergütung in Geld gezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen?

Das legt in erster Linie Dein Vertrag oder Tarifvertrag fest. Viele Regelungen sehen ein Arbeitszeitkonto vor, auf dem Mehrarbeit gutgeschrieben und später durch Freizeit abgebaut wird. Ein gesetzliches Wahlrecht des Arbeitnehmers zwischen Geld und Freizeit gibt es nicht. Fehlt jede Absprache, bleibt es beim Vergütungsanspruch aus § 612 BGB. Bei einem Arbeitszeitkonto mit Mindestlohnbezug verlangt § 2 Abs. 2 MiLoG den Ausgleich spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber die Überstundenvergütung nicht zahlt?

Mach den Anspruch zuerst schriftlich und mit konkreter Stundenaufstellung geltend, damit eine vertragliche Ausschlussfrist gewahrt ist. Lege Belege bei: Dienstpläne, Nachrichten mit Arbeitsaufträgen, eigene Notizen. Reagiert der Arbeitgeber nicht, bleibt die Zahlungsklage vor dem Arbeitsgericht. Achte darauf, ob der Vertrag eine zweite Stufe verlangt, also eine Klage innerhalb einer bestimmten Frist nach Ablehnung. Eine Prüfung der Fristen im Einzelfall lohnt sich, bevor Ansprüche verfallen.

Müssen Überstunden bei einer Kündigung ausgezahlt werden?

Eine Kündigung lässt den Anspruch auf Vergütung geleisteter Überstunden nicht entfallen. Was mit einem Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto geschieht, regeln meist Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung, etwa durch Abbau in der Kündigungsfrist. Für den Mindestlohnanteil schreibt § 2 Abs. 2 Satz 2 MiLoG vor, dass nicht ausgeglichene Stunden spätestens im Kalendermonat nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszugleichen sind. Prüfe außerdem, ob eine Ausgleichsquittung oder ein Vergleich Ansprüche erledigt.

Ist die Überstundenvergütung höher als die Bezahlung normaler Arbeitsstunden?

Eine höhere Überstundenvergütung gibt es nur, wenn eine Regelung das vorsieht. Das Gesetz kennt keinen allgemeinen Mehrarbeitszuschlag; ohne Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Vertragsklausel bekommst Du für eine Überstunde den normalen Stundenlohn. Häufig sind Zuschläge in Tarifverträgen, deren Höhe stark schwankt. Eine gesetzliche Sonderregel gibt es für Nachtarbeitnehmer: § 6 Abs. 5 ArbZG verlangt einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage, wenn kein Tarifvertrag den Ausgleich regelt.

Sind bezahlte Überstunden steuerfrei?

Nein, Vergütung für Überstunden ist normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, und zwar bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns, für Nachtarbeit etwa 25 Prozent. Fällt eine Überstunde in die Nacht oder auf einen Sonntag, kann der darauf entfallende Zuschlag also steuerfrei sein. Für reine Mehrarbeitszuschläge enthält das EStG mit Stand Oktober 2026 keine Befreiung.

Wie berechne ich die Bezahlung meiner Überstunden?

Bei Stundenlohn ist es einfach: Anzahl der Überstunden mal Stundenlohn, plus ein eventueller Zuschlag aus Tarif oder Vertrag. Bei Monatsgehalt rechnest Du den Stundensatz aus dem Gehalt und der vertraglichen Monatsarbeitszeit heraus. Viele Tarifverträge geben dafür einen festen Teiler vor. Ein Beispiel: 3.400 Euro brutto bei 170 Stunden im Monat ergeben 20 Euro je Stunde. Zehn Überstunden ohne Zuschlag entsprechen dann 200 Euro brutto.

Bekommen Minijobber Überstunden bezahlt?

Ja, für die Überstundenvergütung gelten bei Minijobbern dieselben Regeln wie für andere Arbeitnehmer. Jede geleistete Stunde ist mindestens mit dem Mindestlohn zu vergüten (§ 1 MiLoG). Werden Stunden auf ein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto gebucht, dürfen das monatlich höchstens 50 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit sein (§ 2 Abs. 2 Satz 3 MiLoG). Viele bezahlte Überstunden können den Verdienst über die Minijob-Grenze heben. Dann ändert sich die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des Jobs.

Müssen freiwillige Überstunden bezahlt werden?

Ob freiwillige Überstunden zur Überstundenvergütung führen, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber sie veranlasst hat. Bleibst Du aus eigenem Antrieb länger, ohne dass jemand das angeordnet, gebilligt oder geduldet hat, entsteht in der Regel kein Vergütungsanspruch. Duldet der Arbeitgeber die Mehrarbeit aber wissentlich oder ist sie nötig, um zugewiesene Aufgaben zu schaffen, gilt sie als veranlasst. So hat es das BAG in seiner Rechtsprechung zur Darlegungslast formuliert (Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21).

Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsregel Zuschläge vorsieht, dürfen Teilzeitkräfte dabei nicht schlechter gestellt werden. Eine Zuschlagsgrenze, die für alle erst ab der Vollzeitstundenzahl greift, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Das BAG senkt die Grenze dann anteilig nach der individuellen Arbeitszeit ab (Urteil vom 26.11.2025, 5 AZR 118/23). Eine Teilzeitkraft mit 30 Stunden bei 40 Stunden Vollzeit erreicht die Schwelle also früher.

Wie lange kann ich die Überstundenvergütung rückwirkend einfordern?

Gesetzlich gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem die Überstunden geleistet und fällig wurden (§ 199 Abs. 1 BGB). Überstunden aus 2024 verjähren also mit Ablauf des 31.12.2027. In der Praxis begrenzen Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifverträgen den Zeitraum oft auf wenige Monate. Ob eine solche Klausel wirksam ist, hängt von ihrer Formulierung ab, deshalb lohnt sich ein genauer Blick.

Quellen

  1. § 612 BGB Vergütung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09 (Abgeltungsklausel intransparent)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  3. BAG, Urteil vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10 (Vergütungserwartung)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21 (Darlegungslast Überstunden)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. BAG, Urteil vom 26.11.2025, 5 AZR 118/23 (Mehrarbeitszuschläge Teilzeit)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 2 MiLoG Fälligkeit des Mindestlohns
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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