Arbeit auf Abruf

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Kurz erklärt Arbeit auf Abruf heißt, dass Du nach dem Arbeitsanfall arbeitest und der Arbeitgeber die einzelnen Einsätze bestimmt. Geregelt ist sie in § 12 TzBfG. Der Vertrag muss eine wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festlegen; fehlt die Wochenzeit, gelten 20 Stunden als vereinbart, und jeder Einsatz muss mindestens vier Tage vorher angekündigt werden.

Person in Arbeitskleidung blickt auf ein digitales Gerät neben einem Lieferwagen, bereit für Arbeit auf Abruf
Inhalt 4 Abschnitte

Was bedeutet Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG?

Bei Arbeit auf Abruf steht im Arbeitsvertrag nur der Umfang Deiner Arbeitszeit, nicht ihre Lage. Bei Arbeit auf Abruf legt der Arbeitgeber nach Bedarf fest, wann Du arbeitest. Die Regeln dazu stehen in § 12 TzBfG, also im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Außerdem muss der Arbeitgeber einen Zeitrahmen aus Referenzstunden und Referenztagen bestimmen. Abzugrenzen ist das von der Rufbereitschaft, bei der Du in einem festen Arbeitsverhältnis zusätzlich erreichbar bist; dazu der Eintrag Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.

Was gilt bei Arbeit auf Abruf, wenn im Vertrag keine Stundenzahl steht?

Fehlt die Wochenarbeitszeit, gelten nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG 20 Stunden als vereinbart. Fehlt die Tageszeit, muss der Arbeitgeber Dich jeweils für mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden einsetzen.

Das Bundesarbeitsgericht hält an dieser Fiktion fest. Im Urteil vom 18.10.2023 (5 AZR 22/23) hatte eine Beschäftigte jahrelang durchschnittlich 103,2 Stunden im Monat gearbeitet und wollte diesen Umfang festschreiben lassen. Das BAG wies die Revision zurück: Das bloße Abrufverhalten ändert die 20 Stunden nicht. Eine Abweichung kommt nur in Betracht, wenn objektive Anhaltspunkte für einen anderen Willen bei Vertragsschluss bestehen.

Ruft der Arbeitgeber weniger ab, kann Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB entstehen. Beim Minijob wird die Fiktion heikel: 20 Wochenstunden zum Mindestlohn von 13,90 Euro (Stand 2026) ergeben deutlich mehr als die Grenze von 603 Euro im Monat.

Wie viel Spielraum hat der Arbeitgeber beim Abruf?

Ist eine Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber höchstens 25 Prozent zusätzlich abrufen. Bei einer Höchstarbeitszeit darf er nur bis zu 20 Prozent weniger abrufen (§ 12 Abs. 2 TzBfG). Bei mindestens 10 Wochenstunden sind also bis zu 12,5 Stunden möglich.

Arbeiten musst Du nur, wenn Dir der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilt und der Einsatz im festgelegten Zeitrahmen liegt (§ 12 Abs. 3 Satz 2 TzBfG). Ein Tarifvertrag darf davon nach Abs. 6 auch zu Deinen Ungunsten abweichen.

Wie werden Krankheit, Feiertage und Urlaub bezahlt?

Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zählt nach § 12 Abs. 4 TzBfG die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Zeiten von Urlaub, Kurzarbeit oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis bleiben außer Betracht. Für die Feiertagsvergütung gilt dasselbe (Abs. 5).

Urlaub steht Dir bei Arbeit auf Abruf wie jedem Teilzeitbeschäftigten zu. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach § 11 BUrlG nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung. Wie viele Tage es sind, erklärt Urlaub bei Teilzeit berechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fehlt eine vereinbarte Wochenarbeitszeit, gelten nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG 20 Stunden als vereinbart.
  • Jeder Einsatz muss mindestens vier Tage vorher angekündigt werden, sonst musst Du nicht arbeiten (§ 12 Abs. 3 TzBfG).
  • Über eine Mindestarbeitszeit hinaus darf der Arbeitgeber höchstens 25 Prozent zusätzlich abrufen (§ 12 Abs. 2 TzBfG).
  • Das bloße Abrufverhalten ändert die 20-Stunden-Fiktion nicht (BAG, 18.10.2023, 5 AZR 22/23).
  • Entgeltfortzahlung und Feiertagslohn richten sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate (§ 12 Abs. 4 und 5 TzBfG).

Häufige Fragen (10)

Wie wird Arbeit auf Abruf bezahlt?

Bezahlt wird jede abgerufene Stunde mit dem vereinbarten Stundenlohn, mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto (Stand 2026, § 1 MiLoV5). Ist eine Wochenarbeitszeit vereinbart oder gilt die gesetzliche Fiktion von 20 Stunden, schuldet der Arbeitgeber diesen Umfang auch dann, wenn er Dich seltener einsetzt. Der Anspruch folgt dann aus Annahmeverzug nach § 615 BGB.

Muss Arbeit auf Abruf bezahlt werden, wenn kein Einsatz kommt?

Ja, soweit die vereinbarte oder fingierte Mindestarbeitszeit nicht abgerufen wird. Bei Arbeit auf Abruf trägt der Arbeitgeber das Risiko, dass er keine Arbeit hat. Nach § 615 BGB kannst Du dann die Vergütung für die ausgefallenen Stunden verlangen, ohne sie nachzuarbeiten. Das BAG hat im Urteil 5 AZR 22/23 bestätigt, dass die allgemeinen Regeln zum Annahmeverzug auch bei Arbeit auf Abruf gelten. Anrechnen lassen musst Du Dir anderweitigen Verdienst.

Wie kurzfristig darf der Arbeitgeber mich abrufen?

Die gesetzliche Vorlaufzeit beträgt vier Tage. Teilt der Arbeitgeber Dir die Lage Deiner Arbeitszeit kurzfristiger mit, bist Du nach § 12 Abs. 3 Satz 2 TzBfG nicht verpflichtet zu arbeiten. Du darfst einen kurzfristigen Einsatz freiwillig annehmen. Ein Tarifvertrag kann die Frist nach § 12 Abs. 6 TzBfG verkürzen, wenn er Regeln zur Arbeitszeit und zur Vorankündigung enthält.

Darf ich einen Abruf ablehnen?

Innerhalb des vereinbarten Rahmens grundsätzlich nicht, wenn der Arbeitgeber die Vier-Tage-Frist einhält und der Einsatz im festgelegten Zeitrahmen aus Referenzstunden und Referenztagen liegt. Ablehnen kannst Du Einsätze, die zu kurzfristig angekündigt sind, außerhalb dieses Zeitrahmens liegen oder die vereinbarte Höchstgrenze überschreiten. Ob eine Ablehnung arbeitsrechtliche Folgen haben kann, hängt vom Einzelfall ab.

Wie viele Stunden gelten bei Arbeit auf Abruf ohne Vereinbarung?

20 Stunden pro Woche. So bestimmt es § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG für den Fall, dass der Vertrag keine Wochenarbeitszeit festlegt. Für den einzelnen Arbeitstag gilt ohne Vereinbarung eine Mindestdauer von drei aufeinanderfolgenden Stunden. Eine höhere oder niedrigere Zeit lässt das BAG nur ausnahmsweise über eine ergänzende Vertragsauslegung zu, wenn objektive Anhaltspunkte für einen anderen Willen bei Vertragsschluss bestehen.

Ist Arbeit auf Abruf im Minijob erlaubt?

Ja, aber die Stundenzahl muss im Vertrag stehen. Fehlt sie, gelten 20 Wochenstunden, und bei 13,90 Euro Mindestlohn liegt der Verdienst dann weit über der Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat (Stand 2026). Das kann zur Sozialversicherungspflicht führen. Deshalb sollte ein Minijob auf Abruf eine feste wöchentliche Stundenzahl enthalten, die zusammen mit dem Lohn unter der Grenze bleibt.

Habe ich bei Arbeit auf Abruf Anspruch auf Urlaub?

Ja. Arbeit auf Abruf ist ein normales Arbeitsverhältnis, meist in Teilzeit, und der gesetzliche Mindesturlaub nach dem BUrlG gilt auch hier. Bei unregelmäßigen Arbeitstagen wird der Anspruch auf die tatsächliche Verteilung der Arbeitszeit umgerechnet. Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach § 11 Abs. 1 BUrlG am durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Überstundenvergütung.

Wie wird die Lohnfortzahlung bei Krankheit berechnet?

Maßgeblich ist die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 12 Abs. 4 TzBfG). Besteht das Arbeitsverhältnis kürzer, zählt der kürzere Zeitraum. Zeiten von Kurzarbeit, Urlaub, Arbeitsausfällen und unverschuldeter Arbeitsversäumnis bleiben außer Betracht. Günstigere Regeln, etwa aus einem Tarifvertrag, gehen vor. Die Entgeltfortzahlung dauert wie sonst bis zu sechs Wochen.

Darf der Arbeitgeber weniger Stunden abrufen als vereinbart?

Nur in engen Grenzen. Ist eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf er nach § 12 Abs. 2 TzBfG höchstens 20 Prozent weniger abrufen. Ist eine feste Wochenarbeitszeit vereinbart, schuldet er diesen Umfang. Ruft er weniger ab, bleibt der Vergütungsanspruch über § 615 BGB bestehen. Achte darauf, offene Beträge rechtzeitig geltend zu machen, falls Dein Vertrag Ausschlussfristen enthält.

Wie lange muss ein Einsatz bei Arbeit auf Abruf mindestens dauern?

Steht keine tägliche Arbeitszeit im Vertrag, muss der Arbeitgeber Dich nach § 12 Abs. 1 Satz 4 TzBfG jeweils für mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden in Anspruch nehmen. Ein Abruf für eine Stunde wäre dann trotzdem mit drei Stunden zu vergüten. Haben die Parteien eine tägliche Dauer vereinbart, gilt diese. Ein Tarifvertrag kann nach § 12 Abs. 6 TzBfG abweichende Regeln treffen.

Quellen

  1. § 12 TzBfG Arbeit auf Abruf
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 11 BUrlG Urlaubsentgelt
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 1 MiLoV5 Höhe des Mindestlohns
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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