Vermögenswirksame Leistungen
Kurz erklärt Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer begünstigten Sparform anlegt, etwa einem Fondssparplan oder Bausparvertrag. Geregelt sind sie im Fünften Vermögensbildungsgesetz. Einen Anspruch gibt es nur bei Vereinbarung; der Staat fördert die Anlage unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen mit der Arbeitnehmer-Sparzulage.

Inhalt 4 Abschnitte
Was sind vermögenswirksame Leistungen genau?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die Dein Arbeitgeber nicht an Dich auszahlt, sondern direkt für Dich anlegt (§ 2 Abs. 1 5. VermBG). Begünstigt sind etwa Fondssparverträge, Bausparverträge, Wohneigentum, Banksparverträge und Kapitalversicherungen. Den Vertrag für vermögenswirksame Leistungen schließt Du selbst ab.
Arbeitsrechtlich sind VL Bestandteil Deines Lohns; der Anspruch lässt sich nicht übertragen (§ 2 Abs. 7 5. VermBG). Steuer- und sozialversicherungsrechtlich sind sie Arbeitsentgelt (§ 2 Abs. 6 5. VermBG). In der Lohnabrechnung tauchen sie deshalb zweimal auf: als Zuschuss im Brutto und als Überweisung, die vom Netto abgeht. Für Beamte, Richter und Soldaten gilt das Gesetz entsprechend (§ 1 Abs. 4 5. VermBG), die Zahlung selbst richtet sich nach dem Recht ihrer Besoldung in Bund oder Land.
Muss Dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht. VL können im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag vereinbart werden (§ 10 Abs. 1 5. VermBG). Wie viel Dir zusteht, steht dort. Für Teilzeitkräfte und Minijobber gilt das Verbot der Schlechterbehandlung: Teilbare Leistungen stehen ihnen mindestens anteilig zu (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Ohne Zuschuss kannst Du trotzdem vermögenswirksam sparen. Auf Dein schriftliches Verlangen muss der Arbeitgeber einen Vertrag schließen, nach dem er Teile Deines Lohns anlegt (§ 11 Abs. 1 5. VermBG). Für eine gesonderte Überweisung kann er Mindestbeträge von 13 Euro im Monat oder 39 Euro im Vierteljahr verlangen (§ 11 Abs. 3). Ändern, einschränken oder aufheben kannst Du den Vertrag einmal im Kalenderjahr (§ 11 Abs. 5).
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Sparzulage zahlt das Finanzamt, nicht der Arbeitgeber (§ 13 5. VermBG). Sie beträgt 20 Prozent auf Anlagen in Vermögensbeteiligungen wie Aktienfonds, begrenzt auf 400 Euro im Jahr, also höchstens 80 Euro. Für Bausparen und Wohneigentum gibt es 9 Prozent auf höchstens 470 Euro, also bis zu 42,30 Euro. Beide Förderwege für vermögenswirksame Leistungen lassen sich nebeneinander nutzen.
Voraussetzung ist, dass Dein zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro nicht übersteigt, bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro (§ 13 Abs. 1). Außerdem musst Du gegenüber dem Anbieter in die elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt eingewilligt haben. Die Zulage selbst ist steuerfrei und kein Arbeitsentgelt (§ 13 Abs. 3).
Welche Fristen gelten beim VL-Sparen?
Bei Wertpapier- und Banksparverträgen zahlst Du sechs Jahre ein, danach läuft eine Sperrfrist von sieben Jahren, die am 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung beginnt (§ 4 Abs. 1 und 2 5. VermBG, § 8 Abs. 2). Verfügst Du vorher über das Geld, entfällt die Zulage rückwirkend (§ 13 Abs. 5). Ausnahmen nennt § 4 Abs. 4, etwa Tod oder völlige Erwerbsunfähigkeit, Heirat nach mindestens zwei Jahren Sperrfrist, mindestens einjährige Arbeitslosigkeit oder eine berufliche Weiterbildung.
Die Zulage beantragst Du beim Finanzamt, in der Regel mit der Einkommensteuererklärung (§ 14 Abs. 4 5. VermBG). Ausgezahlt wird sie erst mit Ablauf der Sperrfrist oder bei unschädlicher Verfügung. Für die Festsetzung gilt die Abgabenordnung entsprechend (§ 14 Abs. 2), also in der Regel eine vierjährige Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 AO). Im Minijob zählt ein VL-Zuschuss als Arbeitsentgelt bei der Verdienstgrenze mit.
Das Wichtigste in Kürze
- Einen VL-Zuschuss gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ihn vorsehen (§ 10 Abs. 1 5. VermBG).
- Auf schriftliches Verlangen muss der Arbeitgeber Teile Deines Lohns vermögenswirksam anlegen (§ 11 Abs. 1 5. VermBG).
- Die Sparzulage beträgt 20 Prozent auf bis zu 400 Euro für Fondssparen und 9 Prozent auf bis zu 470 Euro für Bausparen (§ 13 Abs. 2 5. VermBG).
- Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro (§ 13 Abs. 1 5. VermBG).
- Bei Sparverträgen gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren; vorzeitige Verfügung kostet die Zulage, außer in den Fällen des § 4 Abs. 4 5. VermBG.
Häufige Fragen (11)
Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen beim Arbeitgeber?
Zuerst schließt Du einen begünstigten Vertrag ab, etwa einen Fondssparplan oder Bausparvertrag. Die Bescheinigung des Anbieters mit Vertragsnummer gibst Du an die Personalabteilung. Zahlt Dein Arbeitgeber einen Zuschuss, überweist er ihn ab dem nächsten Abrechnungsmonat. Willst Du zusätzlich oder ausschließlich eigenen Lohn anlegen, verlangst Du das schriftlich; der Arbeitgeber muss dann einen Vertrag nach § 11 Abs. 1 5. VermBG mit Dir schließen.
Wie viel vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber?
Einen gesetzlichen Betrag für vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht. Die Höhe ergibt sich allein aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag (§ 10 Abs. 1 5. VermBG). Findest Du dort nichts, besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss. Gefördert werden über die Sparzulage höchstens 400 Euro im Jahr für Vermögensbeteiligungen und 470 Euro für Bausparen. Was darüber hinaus angelegt wird, ist erlaubt, bekommt aber keine Zulage.
Warum werden vermögenswirksame Leistungen vom Netto abgezogen?
Weil der Arbeitgeber das Geld nicht an Dich, sondern an Deinen Anbieter überweist. Der Zuschuss erscheint zunächst im Brutto, denn er ist steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 2 Abs. 6 5. VermBG). Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben zieht der Arbeitgeber den gesamten VL-Betrag vom Netto ab und leitet ihn weiter. Unter dem Strich hast Du also mehr Vermögen, aber nicht mehr Geld auf dem Konto.
Werden vermögenswirksame Leistungen versteuert?
Ja, der Zuschuss des Arbeitgebers ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtig in der Sozialversicherung (§ 2 Abs. 6 5. VermBG). Anders die Arbeitnehmer-Sparzulage: Sie gilt weder als steuerpflichtige Einnahme noch als Arbeitsentgelt (§ 13 Abs. 3 5. VermBG). Erträge aus dem Sparvertrag, etwa Fondsgewinne, unterliegen den allgemeinen Regeln für Kapitalerträge. Die Abgeltungsteuer behandelt dieses Lexikon nicht im Einzelnen.
Wann bekommt man vermögenswirksame Leistungen ausgezahlt?
Bei Fonds- und Banksparverträgen mit Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist. Sie beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die erste Einzahlung beim Anbieter eingeht (§ 4 Abs. 2 5. VermBG). Bei einer ersten Einzahlung im Mai 2026 endet sie also mit Ablauf des 31.12.2032. Für Bausparverträge gelten die Fristen des Wohnungsbau-Prämiengesetzes. Die Sparzulage zahlt das Finanzamt ebenfalls erst mit dem Ende der Sperrfrist aus (§ 14 Abs. 4).
Kann ich vermögenswirksame Leistungen vorzeitig auszahlen lassen?
Ja, das Geld gehört Dir, aber die Sparzulage entfällt dann rückwirkend (§ 13 Abs. 5 5. VermBG). Ausnahmen nennt § 4 Abs. 4: Tod oder völlige Erwerbsunfähigkeit, Heirat nach Vertragsschluss, wenn seit Beginn der Sperrfrist mindestens zwei Jahre vergangen sind, Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr, die noch andauert, und der Einsatz für eine berufliche Weiterbildung außerhalb des Betriebs. Dann bleibt die Förderung erhalten.
Welche Einkommensgrenze gilt für die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Anlage: höchstens 40.000 Euro, bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren 80.000 Euro (§ 13 Abs. 1 5. VermBG). Das zu versteuernde Einkommen liegt meist deutlich unter dem Bruttogehalt, weil etwa Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgezogen werden. Ob Du darunter liegst, zeigt Dein Einkommensteuerbescheid. Ändert sich der Bescheid später, kann die Zulage nachträglich festgesetzt werden (§ 14 Abs. 5).
Bekommen Minijobber vermögenswirksame Leistungen?
Wenn der Arbeitgeber VL vergleichbaren Vollzeitkräften zahlt, ja, und zwar mindestens anteilig nach ihrer Arbeitszeit. Minijobber gelten als Teilzeitbeschäftigte (§ 2 Abs. 2 TzBfG) und dürfen nicht schlechter behandelt werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Weil VL Arbeitsentgelt sind, zählen sie bei der Verdienstgrenze mit. Bei 13,90 Euro Mindestlohn liegt die Geringfügigkeitsgrenze 2026 bei 603 Euro im Monat (§ 8 Abs. 1a SGB IV).
Bekommen Beamte vermögenswirksame Leistungen?
Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz gilt für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit entsprechend (§ 1 Abs. 4 5. VermBG). Sie können also ebenfalls begünstigt sparen und die Sparzulage erhalten. Ob und in welcher Höhe der Dienstherr selbst einen Zuschuss zahlt, regelt das Besoldungsrecht des Bundes oder des jeweiligen Landes. Ob eine Zahlung vorgesehen ist, zeigt Deine Bezügemitteilung.
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?
Zahlt Dein Arbeitgeber einen Zuschuss, ist das zusätzliches Arbeitsentgelt, das ohne VL-Vertrag ungenutzt bleibt. Die staatliche Zulage erhältst Du nur unterhalb der Einkommensgrenzen des § 13 Abs. 1 5. VermBG. Welche Anlageform zu Dir passt, ist eine Frage der persönlichen Finanzplanung, die eine Bank oder unabhängige Beratung beantworten kann. Rechtlich wichtig ist vor allem, dass der gewählte Vertrag zu den begünstigten Anlagen des § 2 gehört.
Was passiert mit dem VL-Vertrag bei einem Jobwechsel?
Der Sparvertrag läuft weiter, denn Du hast ihn mit dem Anbieter geschlossen und nicht mit dem Arbeitgeber. Der neue Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss nur, wenn er das in Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zugesagt hat. Gib ihm die Vertragsdaten, damit er die Überweisung übernimmt. Zahlst Du eine Zeit lang nichts ein, gefährdet das die bereits angelegten Beträge nicht, solange Du vor Ablauf der Sperrfrist nicht verfügst.
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
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