Verbot der Annahme von Belohnungen
Kurz erklärt Das Verbot der Annahme von Belohnungen untersagt Beamten, in Bezug auf ihr Amt Geschenke oder sonstige Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Für Landes- und Kommunalbeamte regelt das § 42 BeamtStG, für Bundesbeamte § 71 BBG. Ausnahmen brauchen die Zustimmung des Dienstherrn. Ein Verstoß ist ein Dienstvergehen und kann zusätzlich strafbar sein.

Inhalt 4 Abschnitte
Was regelt das Verbot der Annahme von Belohnungen genau?
Für Beamte der Länder und Kommunen gilt § 42 Abs. 1 BeamtStG, auch in Hamburg, denn das Beamtenstatusgesetz regelt nach seinem § 1 das Statusrecht der Landesbeamten unmittelbar. Im Bund steht die fast wortgleiche Regel in § 71 BBG, siehe Bundesbeamtengesetz.
Verboten ist, Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn sie einen Bezug zum Amt haben. Vorteil ist alles, was Dich besser stellt: Sachgeschenke, Rabatte, Einladungen, Reisen. Das Verbot gilt ausdrücklich auch nach dem Ende des Beamtenverhältnisses, also im Ruhestand. Private Geschenke ohne jeden Amtsbezug, etwa unter Freunden, erfasst es nicht.
Welche Geschenke darfst Du annehmen?
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung. Für Landesbeamte erteilt sie der gegenwärtige oder letzte Dienstherr (§ 42 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG). Im Bund ist es die oberste oder letzte oberste Dienstbehörde, die diese Befugnis auf andere Behörden übertragen kann (§ 71 Abs. 1 Satz 2 und 3 BBG). Eine feste Wertgrenze nennt das Verbot der Annahme von Belohnungen nicht.
Viele Dienstherren erteilen für geringwertige Aufmerksamkeiten eine allgemeine Zustimmung in Verwaltungsvorschriften; Einzelheiten und Beträge unterscheiden sich. Für die Bundesverwaltung verweist etwa das Auswärtige Amt auf das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 08.11.2004. Was in Deiner Behörde gilt, erfährst Du bei der Personalstelle oder der Ansprechperson für Korruptionsprävention. Bei Zweifeln gilt: vorher fragen oder ablehnen.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen?
Ein schuldhafter Verstoß ist ein Dienstvergehen (§ 47 Abs. 1 BeamtStG). Für Ruhestandsbeamte gilt ein Verstoß gegen § 42 BeamtStG nach § 47 Abs. 2 BeamtStG ausdrücklich als Dienstvergehen. Welche Disziplinarmaßnahmen drohen, regeln die Disziplinargesetze von Bund und Ländern. Im Bund reicht die Skala nach § 5 BDG vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, bei Ruhestandsbeamten bis zur Aberkennung des Ruhegehalts.
Das Erlangte musst Du auf Verlangen an den Dienstherrn herausgeben (§ 42 Abs. 2 BeamtStG); im Bund umfasst das auch eine Auskunftspflicht (§ 71 Abs. 2 BBG). Strafrechtlich kommen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) in Betracht. Eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe beendet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes, wenn sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG; siehe Verlust der Beamtenrechte).
Wie reagierst Du, wenn Dir ein Geschenk angeboten wird oder ein Vorwurf im Raum steht?
Lehne beim Verbot der Annahme von Belohnungen ab, wenn Du unsicher bist, oder nimm vorläufig an und zeige das Geschenk unverzüglich an. Das schützt auch strafrechtlich: Nach § 331 Abs. 3 StGB ist die Annahme eines nicht geforderten Vorteils nicht als Vorteilsannahme strafbar, wenn die Behörde sie vorher genehmigt hat oder Du sie unverzüglich anzeigst und die Behörde sie genehmigt. Halte Datum, Geber, Anlass und Wert schriftlich fest.
Wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, hast Du ein Recht auf Anhörung im Disziplinarverfahren und kannst Dich vertreten lassen. Äußere Dich nicht vorschnell, bevor Du die Vorwürfe und die Akte kennst. Läuft parallel ein Strafverfahren gegen Beamte, wirkt sich dessen Ausgang regelmäßig auf das Disziplinarverfahren aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Landes- und Kommunalbeamte dürfen nach § 42 BeamtStG keine Vorteile mit Amtsbezug annehmen, Bundesbeamte nach § 71 BBG.
- Das Verbot gilt auch nach dem Ende des Beamtenverhältnisses, also im Ruhestand.
- Ausnahmen brauchen die Zustimmung des Dienstherrn; eine gesetzliche Wertgrenze gibt es nicht.
- Ein Verstoß ist ein Dienstvergehen (§ 47 BeamtStG); im Bund reicht die Skala bis zur Entfernung aus dem Dienst (§ 5 BDG).
- Wer einen nicht geforderten Vorteil unverzüglich anzeigt und genehmigen lässt, ist nicht wegen Vorteilsannahme strafbar (§ 331 Abs. 3 StGB).
Häufige Fragen (10)
Gibt das Verbot der Annahme von Belohnungen eine Wertgrenze für Geschenke vor?
Eine Euro-Grenze steht weder im Beamtenstatusgesetz noch im Bundesbeamtengesetz. Beide verlangen für jede Ausnahme die Zustimmung des Dienstherrn. Viele Dienstherren lassen geringwertige Aufmerksamkeiten über eine allgemeine Zustimmung in Verwaltungsvorschriften zu, die Beträge unterscheiden sich aber zwischen Bund, Ländern und einzelnen Behörden. Verlass Dich nicht auf Zahlen aus dem Internet, sondern frag Deine Personalstelle nach der Regel, die für Dich gilt.
Warum gibt es das Verbot der Annahme von Belohnungen für Beamte?
Das Verbot schützt das Vertrauen der Allgemeinheit, dass Verwaltungsentscheidungen nicht käuflich sind. Schon der Anschein, eine Entscheidung könne durch Zuwendungen beeinflusst sein, beschädigt dieses Vertrauen. Deshalb setzt § 42 BeamtStG keine Gegenleistung voraus: Es genügt der Bezug zum Amt. Das Verbot ergänzt die Pflichten, Aufgaben unparteiisch und gerecht (§ 33 Abs. 1 BeamtStG) sowie uneigennützig (§ 34 Abs. 1 BeamtStG) wahrzunehmen.
Dürfen Lehrkräfte Geschenke von Schülern oder Eltern annehmen?
Verbeamtete Lehrkräfte unterliegen demselben Verbot, denn das Geschenk steht im Zusammenhang mit ihrem Amt. Ob kleine Aufmerksamkeiten zum Schuljahresende als genehmigt gelten, regeln die Länder in eigenen Vorschriften, oft mit gesonderten Hinweisen für Sammelgeschenke einer Klasse. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Im Zweifel hilft eine kurze Nachfrage bei der Schulleitung.
Gilt das Verbot der Annahme von Belohnungen auch im Ruhestand?
Ja. Sowohl § 42 Abs. 1 BeamtStG als auch § 71 Abs. 1 BBG stellen klar, dass das Verbot auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses gilt. Erfasst sind Vorteile, die sich auf das frühere Amt beziehen, etwa ein Dankeschön für eine Entscheidung aus der aktiven Zeit. Verstöße von Ruhestandsbeamten gelten nach § 47 Abs. 2 BeamtStG als Dienstvergehen. Im Bund kann das bis zur Aberkennung des Ruhegehalts führen (§ 5 Abs. 2 BDG).
Darf ein Beamter eine Einladung zum Essen annehmen?
Auch eine Bewirtung ist ein Vorteil im Sinne des Gesetzes, wenn sie mit dem Amt zusammenhängt. Ob sie zulässig ist, hängt von der Zustimmung des Dienstherrn ab. Viele Verwaltungsvorschriften behandeln übliche und angemessene Bewirtung bei dienstlichen Terminen anders als private Einladungen eines Antragstellers. Eine Einladung von jemandem, über dessen Angelegenheit Du entscheidest, solltest Du ohne ausdrückliche Zustimmung nicht annehmen.
Was passiert, wenn ich ein Geschenk versehentlich angenommen habe?
Zeig es unverzüglich Deiner Dienststelle an und bitte um Entscheidung. Diese Anzeige ist wichtig: Nach § 331 Abs. 3 StGB entfällt die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme, wenn der Vorteil nicht gefordert war, Du ihn unverzüglich anzeigst und die Behörde die Annahme genehmigt. Disziplinarrechtlich wirkt eine schnelle, offene Meldung ebenfalls entlastend. Wird die Genehmigung verweigert, musst Du das Geschenk zurückgeben oder an den Dienstherrn herausgeben.
Dürfen Beamte Geschenke von Kollegen annehmen?
Geschenke aus dem Kollegenkreis zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Dienstjubiläum haben meist keinen Bezug zum Amt im Sinne von § 42 BeamtStG. Viele Verwaltungsvorschriften stellen solche üblichen und angemessenen Geschenke ausdrücklich frei. Anders sieht es aus, wenn eine Sammlung von Dritten außerhalb der Behörde finanziert wird oder ein ungewöhnlich hoher Wert im Spiel ist. Dann ist eine Nachfrage beim Dienstherrn sinnvoll.
Muss ich ein unerlaubt angenommenes Geschenk zurückgeben?
Der Dienstherr kann verlangen, dass Du das Erlangte an ihn herausgibst, soweit es nicht schon im Strafverfahren eingezogen wurde (§ 42 Abs. 2 BeamtStG). Für Bundesbeamte regelt § 71 Abs. 2 BBG das ausführlicher: Der Umfang richtet sich nach Bereicherungsrecht, und Du musst Auskunft über Art, Umfang und Verbleib geben. Die Herausgabe ersetzt nicht ein mögliches Disziplinarverfahren, beide Folgen stehen nebeneinander.
Ist ein Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen strafbar?
Ein Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen kann strafbar sein. Wer als Amtsträger für die Dienstausübung einen Vorteil annimmt, macht sich nach § 331 Abs. 1 StGB wegen Vorteilsannahme strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Geht es um eine pflichtwidrige Diensthandlung, kommt Bestechlichkeit nach § 332 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in Betracht. Nicht jeder disziplinarrechtliche Verstoß ist aber auch eine Straftat.
Wer ist für Hamburger Beamte zuständig, wenn es um Geschenke geht?
Für Hamburger Landes- und Bezirksbeamte gilt § 42 BeamtStG unmittelbar. Die Zustimmung erteilt der Dienstherr, praktisch die Dienststelle, bei der Du beschäftigt bist. Welche Aufmerksamkeiten allgemein als genehmigt gelten, ergibt sich aus den Verwaltungsvorschriften, die für Deine Dienststelle gelten. Ansprechpartner sind Personalstelle und Vorgesetzte. Wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, richtet es sich nach dem Hamburgischen Disziplinargesetz.
Quellen
Weitere Begriffe in Beamtenrecht
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.