Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

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Kurz erklärt Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist die schwerste Disziplinarmaßnahme gegen aktive Beamte. Sie setzt ein schweres Dienstvergehen voraus, durch das das Vertrauen endgültig zerstört ist, im Bund nach § 13 Abs. 4 BDG, in Hamburg nach § 11 Abs. 6 HmbDG. Der Beamte verliert Bezüge und Versorgung und erhält in der Regel sechs Monate lang einen Unterhaltsbeitrag von 50 Prozent.

Person mit einem Karton verlässt ein Verwaltungsgebäude, eine Szene, die die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis andeutet
Inhalt 3 Abschnitte

Wann droht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis?

Grundlage ist immer ein Dienstvergehen, also eine schuldhafte Pflichtverletzung. Für Landes- und Kommunalbeamte regelt das § 47 BeamtStG, für Bundesbeamte § 77 BBG.

Im Bund ist ein Beamter nach § 13 Abs. 4 BDG zu entfernen, wenn er durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat. Bei der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis besteht dann kein Ermessen. Die Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei ist nach § 13 Abs. 3 BDG in der Regel ein schweres Dienstvergehen.

In Hamburg gilt das Hamburgische Disziplinargesetz. Nach § 11 Abs. 6 HmbDG ist die Entfernung auszusprechen, wenn das dienstliche Vertrauensverhältnis zerstört ist oder das Dienstvergehen einen erheblichen Ansehensverlust bewirkt hat. Gegen Beamte auf Probe oder Widerruf sind nach § 3 Abs. 4 HmbDG nur Verweis und Geldbuße möglich, bei ihnen kommt stattdessen die Entlassung in Betracht.

Abzugrenzen ist der Verlust der Beamtenrechte. Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert sein Amt nach § 24 BeamtStG automatisch mit Rechtskraft des Urteils.

Wie läuft das Verfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ab?

Am Anfang steht das Disziplinarverfahren mit Ermittlungen und Anhörung. Im Bund wird die Entfernung heute durch Disziplinarverfügung ausgesprochen, zuständig ist nach § 33 Abs. 1 und § 34 Abs. 4 BDG die oberste Dienstbehörde. In Hamburg ist es ebenfalls eine Disziplinarverfügung (§ 33 Abs. 1 HmbDG), ausgesprochen von der für Entlassungen zuständigen Stelle (§ 34 Abs. 4 HmbDG). Die Klage zum Verwaltungsgericht Hamburg ist nach § 48 Abs. 1 HmbDG innerhalb eines Monats zu erheben.

Dass eine Behörde und nicht erst ein Gericht entscheidet, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass das Lebenszeitprinzip keinen Richtervorbehalt verlangt, wenn effektiver nachgelagerter Rechtsschutz gesichert ist (Beschluss vom 14.01.2020, 2 BvR 2055/16). Die Verfassungsbeschwerde eines entfernten Polizeibeamten blieb erfolglos.

Ist die Entfernung zu erwarten, kann die oberste Dienstbehörde in Hamburg schon vorher vorläufig des Dienstes entheben. Sie darf dann bis zu 50 Prozent der Bezüge einbehalten (§§ 37, 38 HmbDG).

Welche Folgen hat die Entfernung?

Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis endet das Dienstverhältnis. Nach § 10 Abs. 1 BDG und § 8 Abs. 1 HmbDG verlierst Du den Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung sowie das Recht, die Amtsbezeichnung zu führen. Eine erneute Ernennung ist ausgeschlossen, in Hamburg kann der Landespersonalausschuss Ausnahmen zulassen (§ 8 Abs. 2 HmbDG).

Für den Übergang gibt es einen Unterhaltsbeitrag: sechs Monate lang 50 Prozent der Dienstbezüge (§ 10 Abs. 3 BDG, § 72 Abs. 1 HmbDG). Er entfällt, wenn Du seiner nicht würdig oder nicht bedürftig bist, und bei Entfernung wegen Verstoßes gegen die Treuepflicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Für die Alterssicherung wirst Du nach § 8 Abs. 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wer schon im Ruhestand ist, dem droht statt der Entfernung die Aberkennung des Ruhegehalts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Entfernung setzt ein Dienstvergehen voraus, das das Vertrauen endgültig zerstört (§ 13 Abs. 4 BDG, § 11 Abs. 6 HmbDG).
  • Im Bund und in Hamburg wird sie durch Disziplinarverfügung ausgesprochen, in Hamburg ist binnen eines Monats Klage möglich (§ 48 Abs. 1 HmbDG).
  • Ein Richtervorbehalt ist nach dem BVerfG nicht nötig, wenn nachträglicher Rechtsschutz gesichert ist (2 BvR 2055/16).
  • Folge ist der Verlust von Bezügen, Versorgung und Amtsbezeichnung, für sechs Monate gibt es meist 50 Prozent Unterhaltsbeitrag.
  • Die Alterssicherung wird durch Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt (§ 8 Abs. 2 SGB VI).

Häufige Fragen (10)

Wann kommt es zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis?

Wenn er durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat. So formuliert es § 13 Abs. 4 BDG für Bundesbeamte, für Hamburger Beamte gilt § 11 Abs. 6 HmbDG mit ähnlichem Maßstab. Typisch sind schwere Straftaten im Dienst, Verstöße gegen die Verfassungstreue oder Taten mit großem Ansehensverlust. Entscheidend ist immer eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls.

Was ist der Unterschied zwischen Entfernung und Verlust der Beamtenrechte?

Die Entfernung ist eine Disziplinarmaßnahme, die eine Behörde nach einem Disziplinarverfahren ausspricht. Der Verlust der Beamtenrechte tritt dagegen kraft Gesetzes ein, sobald ein Strafurteil rechtskräftig wird. Nach § 24 Abs. 1 BeamtStG genügt dafür eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, bei bestimmten Delikten wie Bestechlichkeit im Hauptamt schon sechs Monate. Für Bundesbeamte enthält § 41 BBG eine entsprechende Regel.

Bekomme ich nach der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eine Rente?

Ja, über die Nachversicherung. Weil Du Deinen Versorgungsanspruch verlierst, wirst Du nach § 8 Abs. 2 SGB VI für die Zeit im Beamtenverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Dienstherr zahlt die Beiträge nach. Deine spätere Rente richtet sich dann nach den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung und fällt in der Regel niedriger aus als die Pension, die Du erreicht hättest.

Wie hoch ist der Unterhaltsbeitrag nach der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis?

Sechs Monate lang 50 Prozent der Dienstbezüge, die Dir bei Unanfechtbarkeit der Entscheidung zustanden. Das regeln § 10 Abs. 3 BDG im Bund und § 72 Abs. 1 HmbDG in Hamburg. In Härtefällen kann der Beitrag verlängert werden. Er entfällt, wenn Du seiner nicht würdig oder nicht bedürftig bist und wenn die Entfernung auf einem Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue beruht.

Kann ich gegen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis klagen?

Ja. Gegen die Disziplinarverfügung steht der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen. In Hamburg ist die Klage nach § 48 Abs. 1 HmbDG innerhalb eines Monats bei der Fachkammer für Disziplinarsachen des Verwaltungsgerichts zu erheben. Ob vorher Widerspruch einzulegen ist, regelt § 36 Abs. 1 HmbDG, bei der Entfernung kann er entfallen. Im Bund gelten die Fristen des Bundesdisziplinargesetzes. Bis zur Unanfechtbarkeit bleibt das Beamtenverhältnis bestehen, gegebenenfalls mit vorläufiger Dienstenthebung.

Kann ein Beamter auf Probe aus dem Dienst entfernt werden?

Nicht durch Disziplinarmaßnahme. In Hamburg sind gegen Beamte auf Probe und auf Widerruf nach § 3 Abs. 4 HmbDG nur Verweis und Geldbuße zulässig. Bei einem Dienstvergehen, das bei einem Lebenszeitbeamten mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge rechtfertigen würde, kann der Dienstherr sie aber nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG entlassen. Für Bundesbeamte auf Probe enthält § 34 BBG eine vergleichbare Regel.

Was passiert mit der Krankenversicherung nach der Entfernung?

Mit den Dienstbezügen entfällt die Grundlage für Beihilfe, die an das Beamtenverhältnis anknüpft. Wer privat versichert war, muss deshalb klären, wie er den Versicherungsschutz künftig gestaltet, etwa durch Anpassung des Tarifs oder Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung bei einer neuen Beschäftigung. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Alter, neuer Tätigkeit und Versicherungsvertrag ab. Das solltest Du früh im Verfahren prüfen lassen.

Darf ein entfernter Beamter später im öffentlichen Dienst arbeiten?

Als Beamter in der Regel nicht. Nach § 10 Abs. 6 BDG darf ein entfernter Bundesbeamter nicht wieder ernannt werden, und es soll auch kein anderes Beschäftigungsverhältnis begründet werden. Für Hamburg gilt dasselbe nach § 8 Abs. 2 HmbDG für den Dienst der Freien und Hansestadt und landesunmittelbarer Körperschaften, der Landespersonalausschuss kann Ausnahmen zulassen. Eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft ist davon nicht berührt.

Führt jede Straftat eines Beamten zur Entfernung?

Nein. Nicht jede Straftat führt zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, denn nicht jede ist ein Dienstvergehen, das das Vertrauen endgültig zerstört. Außerdienstliches Verhalten ist nach § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur dann ein Dienstvergehen, wenn es in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Welche Maßnahme angemessen ist, ergibt sich aus Schwere der Tat, Persönlichkeitsbild und Bezug zum Amt. Eine Strafverurteilung bindet das Disziplinarverfahren nur in den tatsächlichen Feststellungen.

Was ist eine vorläufige Dienstenthebung?

Eine Maßnahme während des laufenden Disziplinarverfahrens. In Hamburg kann die oberste Dienstbehörde einen Beamten nach § 37 Abs. 1 HmbDG vorläufig des Dienstes entheben, wenn der begründete Verdacht eines Dienstvergehens besteht, das die Entfernung rechtfertigen kann. Zugleich kann sie nach § 38 Abs. 1 HmbDG bis zu 50 Prozent der monatlichen Dienstbezüge einbehalten. Gegen beides ist gerichtlicher Rechtsschutz möglich.

Quellen

  1. § 13 BDG Bemessung der Disziplinarmaßnahme
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 10 BDG Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 8 HmbDG Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (im Browser geprüft, gültig ab 01.04.2025)
    GesetzFreie und Hansestadt Hamburg (Landesrecht Hamburg) · abgerufen am 27.10.2026
  4. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2020, 2 BvR 2055/16 (Entfernung durch Verwaltungsakt)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 24 BeamtStG Verlust der Beamtenrechte
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 8 SGB VI Nachversicherung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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