Strafverfahren gegen Beamte
Kurz erklärt Ein Strafverfahren gegen Beamte ist ein gewöhnliches Strafverfahren, das zusätzlich dienstrechtliche Folgen auslösen kann. Nach § 24 BeamtStG und § 41 BBG endet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Gericht und Staatsanwaltschaft informieren den Dienstherrn spätestens mit der Anklage (§ 49 BeamtStG).

Inhalt 4 Abschnitte
Welche Folgen hat ein Strafverfahren gegen Beamte?
Beim Strafverfahren gegen Beamte laufen oft zwei Verfahren nebeneinander. Das Strafgericht entscheidet über Schuld und Strafe, der Dienstherr im Disziplinarverfahren über ein mögliches Dienstvergehen. Ein solches begeht, wer schuldhaft seine Pflichten verletzt (§ 47 Abs. 1 BeamtStG für Landesbeamte, § 77 Abs. 1 BBG im Bund).
Für außerdienstliches Fehlverhalten gilt eine Schwelle: Es muss im Einzelfall in besonderem Maße geeignet sein, das Vertrauen in einer für Dein Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Für Landes- und Kommunalbeamte gilt neben dem BeamtStG das Landesrecht, in Hamburg etwa das Hamburgische Disziplinargesetz.
Ab welcher Strafe im Strafverfahren gegen Beamte verlierst Du Deinen Beamtenstatus?
Nach § 24 Abs. 1 BeamtStG endet das Beamtenverhältnis mit Rechtskraft des Urteils, wenn ein deutsches Gericht Dich im ordentlichen Strafverfahren wegen einer Vorsatztat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Bei Hochverrat, Landesverrat, Volksverhetzung oder Bestechlichkeit im Hauptamt genügen sechs Monate. Für Bundesbeamte gilt § 41 BBG.
Der Verlust der Beamtenrechte tritt kraft Gesetzes ein. Hebt ein Wiederaufnahmeverfahren das Urteil auf, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen (§ 24 Abs. 2 BeamtStG).
Sonderfall Strafbefehl: Er ergeht ohne Hauptverhandlung und kann Freiheitsstrafe nur bis zu einem Jahr mit Bewährung festsetzen, wenn Du einen Verteidiger hast (§ 407 Abs. 2 StPO). Ohne Einspruch binnen zwei Wochen steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 StPO). Ob ein Strafbefehl über genau ein Jahr die Folge des § 24 BeamtStG auslöst, sagt der Wortlaut nicht eindeutig. Das gehört in die Prüfung vor Fristablauf.
Erfährt der Dienstherr von dem Strafverfahren?
Ja. Nach § 49 BeamtStG und § 115 BBG übermittelt die Justiz Anklageschrift, Strafbefehlsantrag und die abschließende Entscheidung. Im Strafverfahren gegen Beamte werden Haftbefehle ebenfalls mitgeteilt.
Bei Fahrlässigkeitstaten gilt das nur für schwere Verstöße wie Trunkenheit im Straßenverkehr oder fahrlässige Tötung oder wenn es im Einzelfall erforderlich ist. Eine strafbare Fahrt mit Alkohol am Steuer erreicht den Dienstherrn damit regelmäßig.
Wie hängen Strafurteil und Disziplinarverfahren zusammen?
Im Bund wird das Disziplinarverfahren nach Anklageerhebung in der Regel ausgesetzt (§ 22 BDG). Die Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils sind danach bindend (§ 23 Abs. 1 BDG).
Nach einer Strafe oder einer Einstellung gegen Auflagen schließt § 14 BDG Verweis und Geldbuße aus. Eine Kürzung der Dienstbezüge ist nur zulässig, wenn sie zusätzlich nötig ist. Schwerere Maßnahmen bleiben möglich. Die Länder regeln das eigenständig.
Droht der Statusverlust, kann eine vorläufige Dienstenthebung folgen. Beamte auf Probe können schon entlassen werden, wenn ihr Verhalten bei Lebenszeitbeamten mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge rechtfertigen würde (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 BeamtStG).
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe endet das Beamtenverhältnis mit Rechtskraft (§ 24 BeamtStG, § 41 BBG).
- Bei Volksverhetzung, Landesverrat oder Bestechlichkeit im Hauptamt genügen schon sechs Monate Freiheitsstrafe.
- Anklageschrift, Strafbefehlsantrag und Urteil gehen nach § 49 BeamtStG an den Dienstherrn, bei Fahrlässigkeit nur in schweren Fällen wie Trunkenheit im Verkehr.
- Gegen einen Strafbefehl hast Du zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch (§ 410 Abs. 1 StPO).
- Im Bund sperrt eine Strafe nach § 14 BDG leichte Disziplinarmaßnahmen, schwere bleiben möglich.
Häufige Fragen (10)
Was passiert im Strafverfahren gegen Beamte, wenn ein Strafbefehl kommt?
Der Dienstherr erfährt davon, denn schon der Antrag der Staatsanwaltschaft wird nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG übermittelt. Wird der Strafbefehl rechtskräftig, wirkt er wie ein Urteil (§ 410 Abs. 3 StPO). Danach prüft der Dienstherr ein Disziplinarverfahren. Gegen den Strafbefehl kannst Du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch beim Amtsgericht einlegen, dann folgt eine Hauptverhandlung.
Verliert ein Beamter bei einer Bewährungsstrafe seinen Job?
Das kann passieren. § 24 BeamtStG und § 41 BBG knüpfen an die Höhe der Freiheitsstrafe an, nicht an ihre Vollstreckung. Eine Verurteilung wegen einer Vorsatztat zu einem Jahr auf Bewährung beendet das Beamtenverhältnis daher ebenso wie eine vollstreckte Strafe. Unterhalb dieser Grenze bleibt der Status bestehen, disziplinarrechtliche Folgen bis zur Entfernung aus dem Dienst sind aber weiterhin möglich.
Was passiert mit der Pension nach einer Verurteilung im Strafverfahren gegen Beamte?
Endet das Beamtenverhältnis nach § 41 BBG, entfallen Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für die Dienstzeit erfolgt in der Regel eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Ruhestandsbeamte im Bund verlieren ihre Versorgung nach § 59 BeamtVG, wenn eine Tat aus der aktiven Zeit zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte. Für Landesbeamte gilt das jeweilige Landesversorgungsrecht.
Was droht einem Beamten auf Probe bei einer Straftat?
Eine Entlassung ist leichter möglich als bei Lebenszeitbeamten. Nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 BeamtStG kann der Dienstherr Probebeamte entlassen, wenn sie eine Handlung begehen, die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte. Eine Verurteilung ist dafür nicht Voraussetzung. Für Bundesbeamte enthält § 34 BBG die entsprechende Regel.
Ist eine Geldstrafe für Beamte ein Problem?
Für den Status in der Regel nicht, für das Disziplinarrecht unter Umständen schon. Eine Geldstrafe löst den automatischen Verlust der Beamtenrechte nicht aus. Im Bund verbietet § 14 Abs. 1 BDG danach Verweis und Geldbuße wegen desselben Sachverhalts; eine Kürzung der Dienstbezüge ist nur zusätzlich und ausnahmsweise erlaubt. Zurückstufung oder Entfernung bleiben bei schweren Dienstvergehen möglich.
Was bedeutet eine Einstellung gegen Auflage für Beamte?
Eine Einstellung nach § 153a StPO ist keine Verurteilung, das Beamtenverhältnis bleibt bestehen. Im Bund behandelt § 14 Abs. 1 BDG die erfüllte Auflage aber wie eine Strafe: Verweis, Geldbuße und Kürzung des Ruhegehalts sind dann ausgeschlossen, eine Kürzung der Dienstbezüge nur bei zusätzlichem Bedarf zulässig. Ob die Einstellung an den Dienstherrn geht, richtet sich nach § 49 Abs. 3 BeamtStG.
Was passiert bei einem Freispruch im Strafverfahren gegen Beamte?
Der Freispruch beendet das Strafverfahren gegen Beamte, nicht automatisch das Disziplinarverfahren. Im Bund darf nach § 14 Abs. 2 BDG wegen desselben Sachverhalts nur noch dann eine Disziplinarmaßnahme verhängt werden, wenn das Verhalten ein Dienstvergehen ist, ohne einen Straf- oder Bußgeldtatbestand zu erfüllen. Typisch ist ein Verstoß gegen Dienstpflichten, der strafrechtlich keine Rolle spielt.
Muss das Disziplinarverfahren im Strafverfahren gegen Beamte auf das Urteil warten?
Im Bund in der Regel ja. Ist wegen desselben Sachverhalts Anklage erhoben, wird das Disziplinarverfahren nach § 22 Abs. 1 BDG ausgesetzt. Ausnahmen gelten, wenn am Sachverhalt keine begründeten Zweifel bestehen oder im Strafverfahren aus Gründen in Deiner Person nicht verhandelt werden kann. Spätestens mit rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens geht es weiter.
Ist jede private Straftat ein Dienstvergehen?
Nein. Außerhalb des Dienstes ist ein Verhalten nach § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für Dein Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Entscheidend sind die Art der Tat, ihr Bezug zum Amt und die Strafhöhe. Für Bundesbeamte setzt § 77 Abs. 1 BBG eine vergleichbare Schwelle, die zusätzlich das Ansehen des Beamtentums nennt.
Kann man nach dem Verlust der Beamtenrechte wieder Beamter werden?
Ein Automatismus besteht nur in einem Fall: Wird das Strafurteil in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis nach § 24 Abs. 2 BeamtStG als nicht unterbrochen. Ansonsten wäre eine neue Ernennung nötig, für die erneut die Voraussetzungen der Verbeamtung erfüllt sein müssen, einschließlich der persönlichen Eignung. Das prüft der jeweilige Dienstherr im Einzelfall.
Quellen
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