Ungeziefer in der Wohnung

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Kurz erklärt Ungeziefer in der Wohnung, wie Schaben oder Mäuse, stellt einen Mietmangel dar, wenn der Befall den Gebrauch Deiner Wohnung spürbar beeinträchtigt. Deine Miete mindert sich dann nach § 536 Abs. 1 BGB automatisch. Wichtig ist, dass Du den Befall nach § 536c BGB sofort meldest, sonst verlierst Du Deine Rechte.

Nahaufnahme einer Schabe auf einer Küchenwand neben einer Steckdose in einer Mietwohnung als Beispiel für Ungeziefer in der Wohnung
Inhalt 4 Abschnitte

Ab wann ist Ungeziefer in der Wohnung ein Mietmangel?

Der Vermieter muss die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ein Schädlingsbefall, der diesen Zustand stört, ist ein Mietmangel. Das gilt für Schaben in der Küche ebenso wie für Bettwanzen oder Mäuse; den Rahmen setzt die Instandhaltungspflicht des Vermieters.

Nicht jedes Tier reicht. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt nach § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB außer Betracht, etwa ein einzelnes Silberfischchen im Bad. Entscheidend sind Art, Menge und Dauer des Befalls. Kanntest Du den Befall schon bei Vertragsschluss, stehen Dir nach § 536b BGB keine Mängelrechte zu, außer Du hast sie Dir bei der Übergabe vorbehalten.

Wer zahlt den Kammerjäger?

In der Regel der Vermieter, denn die Mangelbeseitigung gehört zu seiner Erhaltungspflicht. Anders liegt es, wenn Du den Befall selbst verursacht hast, etwa durch offene Lebensmittelreste oder eingeschleppte Möbel. Die Beweislast verteilt der BGH nach Verantwortungsbereichen: Der Vermieter muss darlegen und beweisen, dass die Ursache nicht aus seinem Bereich stammt, sondern aus Deinem Obhutsbereich (BGH, Versäumnisurteil vom 01.03.2000, XII ZR 272/97). Erst dann musst Du Dich entlasten.

Kosten für Ungezieferbekämpfung können zwar Betriebskosten sein (§ 2 Nr. 9 BetrKV). Betriebskosten sind aber nur Kosten, die laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Eine einmalige Aktion gegen einen akuten Befall gehört deshalb in der Regel nicht in die Abrechnung. Taucht sie dort auf, lohnt es sich, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen.

Wie viel Miete darfst Du bei Ungeziefer in der Wohnung mindern?

Feste Quoten nennt das Gesetz nicht. Die Minderung muss „angemessen“ sein (§ 536 Abs. 1 Satz 2 BGB). Berechnungsgrundlage ist die Bruttomiete einschließlich der Nebenkostenvorauszahlung (BGH, Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 347/04). Die Mietminderung tritt ab dem Auftreten des Mangels kraft Gesetzes ein. Ohne Mängelanzeige verlierst Du aber die Rechte für die Zeit, in der der Vermieter nichts wissen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB).

Zu hoch zu mindern ist riskant. Der BGH lässt einen Mieter für die Fehleinschätzung haften, wenn er bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Voraussetzungen der Minderung nicht vorliegen; dann droht eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs (BGH, Urteil vom 11.07.2012, VIII ZR 138/11). Ein zusätzliches Zurückbehaltungsrecht des Mieters ist zeitlich und der Höhe nach begrenzt (BGH, Versäumnisurteil vom 17.06.2015, VIII ZR 19/14). Wer unsicher ist, zahlt unter Vorbehalt.

Wann ist eine fristlose Kündigung wegen des Befalls möglich?

Beseitigt der Vermieter den Befall nicht, kannst Du nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos kündigen, weil Dir der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird. Vorher brauchst Du in der Regel eine angemessene Frist zur Abhilfe (§ 543 Abs. 3 BGB). Ist die Wohnung so befallen, dass ihre Benutzung die Gesundheit erheblich gefährdet, liegt nach § 569 Abs. 1 BGB ebenfalls ein wichtiger Grund vor. Den Grund musst Du im Kündigungsschreiben angeben (§ 569 Abs. 4 BGB). Zu Form und Risiken siehe fristlose Kündigung des Mietvertrags.

Alternativ kannst Du den Kammerjäger selbst beauftragen und die Kosten verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Wie das abläuft, beschreibt die Ersatzvornahme durch den Mieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein spürbarer Ungezieferbefall ist ein Mietmangel; die Miete mindert sich kraft Gesetzes (§ 536 Abs. 1 BGB).
  • Zeige den Befall unverzüglich an, sonst verlierst Du nach § 536c Abs. 2 BGB Rechte für die Zeit ohne Anzeige.
  • Die Minderung berechnet sich von der Bruttomiete (BGH, 20.07.2005, VIII ZR 347/04).
  • Der Vermieter muss beweisen, dass die Ursache aus Deinem Obhutsbereich stammt (BGH, 01.03.2000, XII ZR 272/97).
  • Eine einmalige Bekämpfung eines akuten Befalls ist in der Regel keine umlagefähige Betriebskostenposition, weil nur laufende Kosten umlagefähig sind (§ 1 Abs. 1 BetrKV).

Häufige Fragen (10)

Wer ist bei Ungeziefer in der Wohnung zuständig, Mieter oder Vermieter?

Zuständig für die Beseitigung ist in der Regel der Vermieter, weil er die Wohnung in gebrauchstauglichem Zustand erhalten muss (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Deine Aufgabe ist es, den Befall sofort zu melden. Stammt die Ursache nachweislich aus Deinem Bereich, etwa durch eingeschleppte Gebrauchtmöbel, kann der Vermieter die Kosten von Dir ersetzt verlangen. Kleine Vorsorge im Alltag, also Lebensmittel verschlossen lagern und Müll regelmäßig entsorgen, bleibt trotzdem Deine Sache.

Was soll ich bei Ungeziefer in der Wohnung zuerst tun?

Dokumentiere den Befall mit Fotos, Datum und Fundorten. Dann informierst Du den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich, am besten per Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung, und setzt eine Frist zur Abhilfe. Bekämpfe einen größeren Befall nicht auf eigene Faust mit starken Mitteln, bevor der Vermieter reagieren konnte. Sonst wird später schwer nachweisbar, wie groß der Befall war und woher er kam.

Wie viel Prozent Mietminderung sind bei Kakerlaken möglich?

Einen festen Prozentsatz gibt es nicht. Gerichte setzen die Minderung je nach Einzelfall fest, etwa danach, ob nur der Keller oder auch Küche und Schlafzimmer betroffen sind und wie lange der Befall andauert. Tabellen aus dem Internet geben nur Anhaltspunkte aus einzelnen Urteilen. Wer eine Quote wählt, trägt das Risiko, falsch zu liegen. Deshalb ist es oft sicherer, unter Vorbehalt voll zu zahlen und die Minderung nachträglich zurückzufordern.

Muss der Vermieter den Kammerjäger bezahlen?

In der Regel ja, wenn die Ursache nicht in Deinem Verantwortungsbereich liegt. Der Kammerjäger dient der Mangelbeseitigung, die zu den Pflichten des Vermieters gehört. Bestreitet der Vermieter seine Verantwortung, muss er beweisen, dass der Befall aus Deinem Obhutsbereich stammt (BGH, Versäumnisurteil vom 01.03.2000, XII ZR 272/97). Beauftragst Du selbst einen Schädlingsbekämpfer, bekommst Du die Kosten nach § 536a Abs. 2 BGB nur ersetzt, wenn der Vermieter mit der Beseitigung im Verzug war.

Darf der Vermieter die Schädlingsbekämpfung auf die Nebenkosten umlegen?

Nur unter Voraussetzungen. § 2 Nr. 9 BetrKV nennt die Kosten der Ungezieferbekämpfung zwar als Betriebskosten. Umlegen darf der Vermieter sie aber nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB) und es sich um laufend entstehende Kosten handelt (§ 1 Abs. 1 BetrKV), etwa eine regelmäßige vorbeugende Kontrolle. Eine einmalige Bekämpfung eines akuten Befalls gehört in der Regel zur Instandhaltung und damit zu den Kosten des Vermieters.

Kann ich wegen Bettwanzen fristlos kündigen?

Das kann möglich sein, wenn der Vermieter den Befall trotz Anzeige und angemessener Frist nicht beseitigt (§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB). Bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung kommt auch § 569 Abs. 1 BGB in Betracht. Die Kündigung muss den Grund nennen (§ 569 Abs. 4 BGB). Wer ohne tragfähigen Grund fristlos kündigt und auszieht, riskiert Mietforderungen bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist. Eine Prüfung vor dem Auszug ist deshalb sinnvoll.

Muss ich Ungeziefer dem Vermieter sofort melden?

Ja, § 536c Abs. 1 BGB verlangt eine unverzügliche Anzeige, also ohne schuldhaftes Zögern. Unterlässt Du sie, haftest Du für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich der Befall ausbreitet. Außerdem verlierst Du Minderung, Schadensersatz und das Recht zur fristlosen Kündigung ohne Abhilfefrist, soweit der Vermieter wegen der fehlenden Anzeige nicht helfen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB). Eine kurze E-Mail mit Fotos genügt als Nachweis meist besser als ein Anruf.

Was passiert, wenn das Ungeziefer aus der Nachbarwohnung kommt?

Für Dich als Mieter ändert das wenig. Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter, und er schuldet Dir eine mangelfreie Wohnung, egal woher das Ungeziefer in der Wohnung kommt. Er muss sich darum kümmern, dass auch die Nachbarwohnung oder der Schacht behandelt wird. Ob er beim Nachbarn oder dessen Vermieter Rückgriff nehmen kann, ist seine Sache. Deine Minderung hängt nicht davon ab, ob er dort Erfolg hat.

Darf ich bei Ungeziefer in der Wohnung die Miete komplett einbehalten?

Eine vollständige Befreiung von der Miete sieht § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB nur vor, wenn die Tauglichkeit der Wohnung ganz aufgehoben ist. Bei einem gewöhnlichen Befall ist das selten der Fall. Daneben darf der Mieter einen Teil der geminderten Miete zurückhalten, um Druck auszuüben, aber nach der Rechtsprechung nur begrenzt in Höhe und Dauer (BGH, Versäumnisurteil vom 17.06.2015, VIII ZR 19/14). Zu viel einzubehalten kann eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs auslösen.

Kann der Vermieter mir wegen Ungeziefer in der Wohnung kündigen?

Allein der Befall ist kein Kündigungsgrund gegen Dich. Anders kann es liegen, wenn Du ihn durch eine erhebliche Vernachlässigung der Wohnung verursacht hast und die Mietsache dadurch gefährdest; § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB nennt das als wichtigen Grund, in der Regel erst nach Abmahnung. Typisch ist das bei stark vermüllten Wohnungen. Häufiger entsteht eine Kündigungsgefahr aber durch eine zu hohe eigenmächtige Minderung, die zu Mietrückständen führt.

Quellen

  1. § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 536c BGB Mängelanzeige durch den Mieter
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten (Nr. 9 Ungezieferbekämpfung)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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