Kündigungsverzicht im Mietvertrag

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Kurz erklärt Ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag bedeutet, dass Du und Dein Vermieter für eine bestimmte Zeit auf die ordentliche Kündigung verzichtet. Im Formularvertrag ist dieser Verzicht laut BGH wirksam, wenn er beide Seiten bindet und maximal vier Jahre dauert (VIII ZR 27/04). Eine Ausnahme gilt bei Staffelmieten (§ 557a Abs. 3 BGB).

Junges Paar in der Tür eines Mietshauses, auf einen Umzugswagen blickend, im Kontext eines Kündigungsverzicht im Mietvertrag
Inhalt 3 Abschnitte

Was bedeutet ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag?

Mit einem Kündigungsverzicht verzichten Mieter, Vermieter oder beide für einen festen Zeitraum auf die ordentliche Kündigung. Das Mietverhältnis bleibt unbefristet, es lässt sich nur vorübergehend nicht ordentlich beenden. Anders der Zeitmietvertrag nach § 575 BGB: Er endet von selbst und braucht einen gesetzlich anerkannten Befristungsgrund.

Die außerordentliche Kündigung bleibt immer möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB, etwa bei erheblicher Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung (§ 569 Abs. 1 BGB), kann nach § 569 Abs. 5 BGB nicht zum Nachteil des Mieters abbedungen werden. Auch gesetzliche Sonderkündigungsrechte wie nach § 561 BGB bei einer Mieterhöhung bleiben bestehen, siehe Sonderkündigungsrecht des Mieters.

Wann ist ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag wirksam?

Im Formularmietvertrag prüft der BGH den Verzicht am Maßstab des § 307 BGB. Ein beidseitiger Ausschluss für zwei Jahre ab Vertragsschluss ist danach wirksam (Urteil vom 30.06.2004, VIII ZR 379/03). Dauert der Verzicht mehr als vier Jahre, ist er in der Regel unwirksam, auch wenn er beide Seiten bindet (VIII ZR 27/04, Urteil vom 06.04.2005). Im entschiedenen Fall sah die Klausel fünf Jahre vor; die Kündigung des Mieters beendete das Mietverhältnis trotzdem.

Einseitig zulasten des Mieters geht es in der Regel nicht. Mit Urteil vom 19.11.2008 (VIII ZR 30/08) hielt der BGH einen formularmäßigen Verzicht nur des Mieters für ein Jahr für unwirksam. Der Vermieter hatte sich nicht gleich gebunden, ein ausgleichender Vorteil fehlte. Eine Ausnahme ist die Staffelmiete: Nach § 557a Abs. 3 BGB darf das Kündigungsrecht des Mieters bis zu vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden.

Individuell ausgehandelte Vereinbarungen unterliegen nicht der AGB-Kontrolle (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB). Ob eine Klausel wirklich ausgehandelt wurde, ist aber eine Frage des Einzelfalls.

Wie kommst Du trotz Kündigungsverzicht früher aus dem Vertrag?

Der einfachste Weg ist ein Mietaufhebungsvertrag, den beide Seiten frei vereinbaren können. Oft hilft es, einen geeigneten Nachmieter anzubieten. Einen allgemeinen Anspruch auf Entlassung gegen Stellung eines Nachmieters gibt es aber nicht; das hängt vom Vertrag und den Umständen ab.

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, kannst Du nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, es sei denn, in der Person des Untermieters liegt ein wichtiger Grund. Mehr dazu unter Untervermietung. Ist der Kündigungsverzicht im Mietvertrag unwirksam, gilt die normale Kündigungsfrist des § 573c Abs. 1 BGB von drei Monaten für Mieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kündigungsverzicht schließt nur die ordentliche Kündigung aus; die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt (§ 569 Abs. 5 BGB).
  • Ein beidseitiger formularmäßiger Verzicht ist wirksam, wenn der Mieter spätestens vier Jahre nach Vertragsschluss ausziehen kann, länger in der Regel nicht (BGH, VIII ZR 27/04 und VIII ZR 86/10).
  • Ein einseitiger Verzicht nur des Mieters im Formularvertrag ist ohne ausgleichenden Vorteil unwirksam (BGH, 19.11.2008, VIII ZR 30/08).
  • Bei einer Staffelmiete darf das Kündigungsrecht des Mieters für höchstens vier Jahre ausgeschlossen werden (§ 557a Abs. 3 BGB).
  • Verweigert der Vermieter die Untervermietung ohne wichtigen Grund, kannst Du nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB mit gesetzlicher Frist kündigen.

Häufige Fragen (10)

Ist ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag rechtens?

Ja, wenn er die Grenzen der Rechtsprechung einhält. Im vorformulierten Mietvertrag muss der Verzicht in der Regel beide Seiten binden und darf höchstens vier Jahre dauern (BGH VIII ZR 27/04). Ein einseitiger Verzicht nur des Mieters ist dort ohne Ausgleich unwirksam (VIII ZR 30/08), außer bei einer Staffelmiete nach § 557a Abs. 3 BGB. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen unterliegen nicht der AGB-Kontrolle.

Wie lange darf ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag maximal sein?

Im Formularvertrag höchstens vier Jahre, gerechnet vom Vertragsschluss bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du erstmals ausziehen kannst (BGH, Urteil vom 08.12.2010, VIII ZR 86/10). Ein Verzicht für vier Jahre ab Mietbeginn mit anschließender Kündigungsfrist ist deshalb schon zu lang. Längere Verzichte sind in der Regel unwirksam, auch wenn sie beide Seiten binden (VIII ZR 27/04). Ist die Klausel zu lang, entfällt sie insgesamt und es gelten die gesetzlichen Fristen.

Ab wann darf ich bei einem Kündigungsverzicht kündigen?

Das hängt vom Wortlaut der Klausel ab. Manche Klauseln erlauben die Kündigung erstmals zum Ablauf des Verzichtszeitraums, dann kannst Du schon vorher mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Andere schließen die Kündigung bis zu einem Datum aus, dann beginnt die Frist erst danach; Verzicht und Kündigungsfrist dürfen dann zusammen vier Jahre ab Vertragsschluss nicht überschreiten (BGH, VIII ZR 86/10). Für die Staffelmiete regelt § 557a Abs. 3 Satz 2 BGB, dass die Kündigung frühestens zum Ablauf der vier Jahre zulässig ist.

Kann ich trotz Kündigungsverzicht im Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Ordentlich nicht, solange der Verzicht wirksam ist. Möglich bleiben die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB und das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB bei einer Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 BGB. Verweigert der Vermieter die Untervermietung grundlos, kannst Du nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB kündigen. Daneben bleibt der einvernehmliche Mietaufhebungsvertrag.

Hilft ein Nachmieter bei einem Kündigungsverzicht?

Nicht automatisch. Das Gesetz kennt keinen allgemeinen Anspruch, gegen Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden. Ein solches Recht kann sich aus einer Nachmieterklausel im Vertrag ergeben; ob darüber hinaus ein Anspruch besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein solventer, passender Nachmieter erleichtert aber die Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag.

Was passiert, wenn der Kündigungsverzicht im Mietvertrag unwirksam ist?

Dann entfällt die Klausel, und es gilt das Gesetz. Als Mieter kannst Du nach § 573c Abs. 1 BGB mit einer Frist von drei Monaten kündigen, spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Eine Reduzierung der zu langen Klausel auf das zulässige Maß findet im Formularvertrag nicht statt. Der Vermieter braucht für seine Kündigung weiterhin ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB.

Ist ein einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters wirksam?

Im Formularvertrag nur ausnahmsweise. Der BGH hat einen einseitigen Verzicht des Mieters für ein Jahr ohne Gegenleistung für unwirksam erklärt (Urteil vom 19.11.2008, VIII ZR 30/08). Wirksam ist er nach § 557a Abs. 3 BGB bei einer Staffelmiete, weil die Staffel dem Mieter Planungssicherheit bei der Miethöhe verschafft. Ein einseitiger Verzicht nur des Vermieters ist für Dich dagegen unproblematisch.

Gilt ein Kündigungsverzicht auch bei Eigenbedarf?

Ja, wenn auch der Vermieter verzichtet hat. Ein beidseitiger Kündigungsverzicht schließt jede ordentliche Kündigung des Vermieters für den vereinbarten Zeitraum aus, also auch die Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Erst nach Ablauf kann er wieder ordentlich kündigen. Ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag nur des Mieters schützt Dich dagegen nicht vor einer Eigenbedarfskündigung.

Gilt der Kündigungsverzicht bei Trennung oder Jobwechsel?

Ja, persönliche Gründe wie Trennung, Jobwechsel oder Umzug in eine andere Stadt heben einen wirksamen Kündigungsverzicht nicht auf. Sie sind kein wichtiger Grund im Sinne des § 543 BGB, weil sie aus Deiner Sphäre stammen. Lösungen bieten dann ein Mietaufhebungsvertrag, eine Nachmieterregelung oder, bei Zustimmung des Vermieters, eine Untervermietung. Ob der Verzicht selbst wirksam ist, solltest Du zuerst prüfen.

Gilt ein Kündigungsverzicht auch im Gewerbemietvertrag?

Im Gewerbemietrecht gelten die Wohnraumgrenzen nicht. § 557a Abs. 3 BGB und die Kündigungsschutzregeln des Wohnraummietrechts greifen dort nicht. Längere Bindungen sind daher möglich, eine unangemessene Klausel kann aber auch hier an § 307 BGB scheitern. Bei Bindungen über mehr als ein Jahr ist außerdem die Textform nach § 578 Abs. 1 in Verbindung mit § 550 BGB zu beachten.

Quellen

  1. § 557a BGB Staffelmiete
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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