Härteeinwand bei Modernisierung
Kurz erklärt Der Härteeinwand bei Modernisierung ist Dein Recht als Mieter, Dich gegen eine Modernisierung oder die anschließende Mieterhöhung auf eine unzumutbare persönliche oder wirtschaftliche Härte zu berufen. Grundlage sind § 555d Abs. 2 und § 559 Abs. 4 BGB. Die Härtegründe musst Du in der Regel bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung in Textform mitteilen.

Inhalt 4 Abschnitte
Wogegen richtet sich der Härteeinwand bei Modernisierung?
Beim Härteeinwand bei Modernisierung trennt das Gesetz zwei Stufen. Zuerst geht es um die Duldung: Du musst eine Modernisierung hinnehmen (§ 555d Abs. 1 BGB), es sei denn, sie bedeutet für Dich, Deine Familie oder Haushaltsangehörige eine nicht zu rechtfertigende Härte. Abgewogen werden die Interessen des Vermieters, anderer Mieter sowie Energieeinsparung und Klimaschutz (§ 555d Abs. 2 BGB). Die künftige Miete spielt hier noch keine Rolle.
Die finanzielle Seite kommt erst bei der Modernisierungsmieterhöhung. Der Vermieter darf die Jahresmiete um 8 Prozent der aufgewendeten Kosten erhöhen (§ 559 Abs. 1 BGB). Innerhalb von sechs Jahren sind höchstens 3 Euro je Quadratmeter erlaubt, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro nur 2 Euro (§ 559 Abs. 3a BGB). Die Erhöhung ist ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der künftigen Betriebskosten eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre (§ 559 Abs. 4 BGB).
Bis wann musst Du den Härteeinwand bei Modernisierung erheben?
Die Frist läuft bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt. Die Gründe musst Du in Textform nennen, etwa per Brief oder E-Mail (§ 555d Abs. 3 Satz 1 BGB). Geht die Ankündigung am 10. März zu, endet die Frist also mit dem 30. April. Sie beginnt nur, wenn die Ankündigung § 555c BGB entspricht, also unter anderem Art und Umfang, Beginn und Dauer sowie die erwartete Mieterhöhung nennt.
Verspätete Gründe zählen noch, wenn Du ohne Verschulden verhindert warst und sie unverzüglich nachreichst. Härtegründe gegen die Mieterhöhung müssen dann aber spätestens bis zum Beginn der Arbeiten vorliegen (§ 555d Abs. 4 BGB). Hat der Vermieter nicht auf Form und Frist hingewiesen, gilt die Frist nicht, die Grenze des Baubeginns bleibt (§ 555d Abs. 5 BGB). Übersteigt die tatsächliche Erhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent, entfällt die Ausschlussfrist ganz (§ 559 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Wann ist eine Mieterhöhung eine wirtschaftliche Härte?
Für den Härteeinwand bei Modernisierung nennt das Gesetz keine festen Prozentgrenzen, es kommt auf eine Abwägung im Einzelfall an. Der BGH hat dazu entschieden, dass eine für Deine Verhältnisse deutlich zu große Wohnung zwar zu Deinen Lasten zählt. Maßstab sind aber nicht die Wohnflächengrenzen aus Sozialleistungs- oder Förderrecht, sondern alle Umstände, auch Deine Verwurzelung und Gesundheit (BGH, Urteil vom 09.10.2019, VIII ZR 21/19). Im Fall lebte ein Mieter mit Arbeitslosengeld II allein auf gut 85 Quadratmetern, seit er fünf Jahre alt war. Die Wohnungsgröße stand seinem Härteeinwand nicht entgegen, über andere Punkte muss das Landgericht neu entscheiden.
Keine Abwägung findet statt, wenn die Wohnung nur in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wurde oder der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hatte (§ 559 Abs. 4 Satz 2 BGB). Ob Balkone oder Fassadendämmung darunter fallen, ist eine Frage des Einzelfalls. Bei der Üblichkeit kann der Mietspiegel ein Anhaltspunkt sein.
Welche Möglichkeiten hast Du außerdem?
Nach Zugang der Ankündigung kannst Du außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, wenn Du das bis zum Ablauf des Folgemonats erklärst (§ 555e Abs. 1 BGB). Dieses Sonderkündigungsrecht des Mieters läuft parallel zur Härtefrist. Abweichende Vereinbarungen zu Deinem Nachteil sind unwirksam (§ 555d Abs. 7 BGB).
Kommt es zum Streit, entscheidet unabhängig vom Streitwert das Amtsgericht (§ 23 Nr. 2 Buchst. a GVG), in dessen Bezirk die Wohnung liegt (§ 29a Abs. 1 ZPO). Nicht zu verwechseln ist der Härteeinwand mit dem Widerspruch gegen eine Kündigung nach § 574 BGB, den der Eintrag Härtefall bei Eigenbedarf erklärt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen die Duldung zählen persönliche Härten, die Mieterhöhung wird erst nach § 559 Abs. 4 BGB berücksichtigt (§ 555d Abs. 2 Satz 2 BGB).
- Härtegründe musst Du bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Ankündigung in Textform mitteilen (§ 555d Abs. 3 BGB).
- Die Frist beginnt nur bei einer Ankündigung, die § 555c BGB entspricht.
- Eine zu große Wohnung zählt gegen Dich, Maßstab sind aber alle Umstände des Einzelfalls (BGH VIII ZR 21/19).
- Kein Härteeinwand gegen die Erhöhung, wenn nur ein allgemein üblicher Zustand hergestellt wurde (§ 559 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 BGB).
Häufige Fragen (10)
Welche Frist gilt für den Härteeinwand bei Modernisierung?
Du hast Zeit bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt (§ 555d Abs. 3 Satz 1 BGB). Kommt die Ankündigung im Oktober, musst Du Deine Gründe also bis Ende November mitteilen. Die Frist gilt für beide Arten der Härte, gegen die Duldung und gegen die Mieterhöhung. Rechne mit Postlaufzeiten, denn entscheidend ist der Zugang beim Vermieter.
In welcher Form muss ich den Härteeinwand bei Modernisierung erheben?
In Textform, also als lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger mit Deinem Namen (§ 555d Abs. 3 Satz 1 BGB). Eine E-Mail genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig. Nenne die konkreten Umstände, etwa Einkommen, Gesundheit oder Pflegebedarf, und füge Belege bei. Ein bloßer Satz wie „Das kann ich mir nicht leisten“ macht die Abwägung schwer.
Was passiert, wenn ich die Frist für den Härteeinwand bei Modernisierung verpasse?
Dann sind Härtegründe in der Regel ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt, wenn Du ohne Verschulden an der Frist gehindert warst und die Gründe unverzüglich nachreichst; gegen die Mieterhöhung zählen sie aber nur bis zum Beginn der Arbeiten (§ 555d Abs. 4 BGB). Außerdem lebt der Einwand wieder auf, wenn die tatsächliche Erhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt (§ 559 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Ab wann gilt eine Modernisierungsmieterhöhung als finanzielle Härte?
Beim Härteeinwand bei Modernisierung gibt es keine feste Grenze. Das Gericht wägt die Erhöhung zusammen mit den künftigen Betriebskosten gegen die berechtigten Interessen des Vermieters ab (§ 559 Abs. 4 Satz 1 BGB). Maßgeblich sind Dein Einkommen, die verbleibenden Mittel und die Angemessenheit der Wohnung für Deine Bedürfnisse. Der BGH lehnt starre Flächenvorgaben ab und betrachtet alle Umstände (VIII ZR 21/19).
Muss ich die Modernisierung dulden, wenn ich mir die Miete danach nicht leisten kann?
In der Regel ja. Bei der Duldung bleibt die erwartete Mieterhöhung außer Betracht (§ 555d Abs. 2 Satz 2 BGB). Gegen die Arbeiten selbst kannst Du Dich nur mit persönlichen Härten wehren, etwa einer schweren Erkrankung, die Lärm und Staub unzumutbar macht. Die finanzielle Härte wirkt erst später und kann die Mieterhöhung ganz oder teilweise ausschließen.
Gilt der Härteeinwand bei Modernisierung auch bei einer neuen Heizung?
Für den Einbau einer Heizungsanlage gelten Sonderregeln. Der Härteeinwand gegen die Mieterhöhung ist zwar ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hatte. Das gilt aber nicht, wenn sie zugleich eine Modernisierung nach § 555b Nr. 1 oder Nr. 1a BGB ist und durch den Einbau einer Heizungsanlage umgesetzt wurde (§ 559 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 BGB). Zudem gilt eine Kappung von 0,50 Euro je Quadratmeter (§ 559 Abs. 3a Satz 3 BGB).
Kann der Vermieter die Modernisierung lange im Voraus ankündigen?
Ja. Der BGH verlangt keinen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ankündigung und Baubeginn; die Planung muss nur so weit sein, dass die Pflichtangaben des § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB möglich sind (Urteil vom 18.03.2021, VIII ZR 305/19). Mindestens drei Monate vor Beginn muss die Ankündigung zugehen (§ 555c Abs. 1 Satz 1 BGB). Für Deinen Härteeinwand beginnt die Frist trotzdem mit dem Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Härteeinwand und Sonderkündigungsrecht?
Mit dem Härteeinwand bleibst Du in der Wohnung und wehrst Dich gegen Duldung oder Mieterhöhung. Mit dem Sonderkündigungsrecht nach § 555e BGB beendest Du das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats. Die Erklärung muss bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Ankündigung erfolgen, also in derselben Frist. Beide Wege kannst Du nebeneinander prüfen, entscheiden musst Du Dich aber rechtzeitig.
Muss mich der Vermieter auf den Härteeinwand hinweisen?
Er soll es tun, denn § 555c Abs. 2 BGB verlangt einen Hinweis auf Form und Frist des Härteeinwands in der Ankündigung. Fehlt der Hinweis, musst Du weder die Textform noch die Monatsfrist einhalten (§ 555d Abs. 5 Satz 1 BGB). Härtegründe gegen die Mieterhöhung musst Du aber auch dann spätestens bis zum Beginn der Modernisierung mitteilen (§ 555d Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 4 Satz 2).
Zählt bei der Härte auch, wie lange ich schon in der Wohnung lebe?
Bei der Frage, ob die Wohnung für Dich zu groß ist, ja. Der BGH hat ausdrücklich die Verwurzelung des Mieters und seine gesundheitliche Verfassung als Umstände genannt, die in die Bewertung einfließen können (VIII ZR 21/19). Im entschiedenen Fall sprach für den Mieter, dass er seit seiner Kindheit in der Wohnung lebte. Die Härte selbst bemisst sich aber an der wirtschaftlichen Belastung.
Quellen
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