Urlaubsanspruch
Kurz erklärt Der Urlaubsanspruch ist Dein Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Nach § 3 Abs. 1 BUrlG stehen Dir mindestens 24 Werktage im Jahr zu, bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage. Den vollen Anspruch erwirbst Du nach sechs Monaten, nehmen musst Du ihn grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr.

Inhalt 4 Abschnitte
Wie hoch ist Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch?
Das Bundesurlaubsgesetz sichert jedem Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 24 Werktagen (§ 3 BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, der Samstag zählt also mit. Das Gesetz rechnet mit einer Sechstagewoche.
Arbeitest Du an fünf Tagen, rechnest Du um: 24 geteilt durch 6, mal 5, ergibt 20 Arbeitstage. Bei vier Arbeitstagen sind es 16, bei drei Tagen 12. Die Stundenzahl spielt für den Urlaubsanspruch keine Rolle, nur die Zahl der Arbeitstage. Wie das bei unregelmäßigen Wochen geht, zeigt Urlaub bei Teilzeit berechnen.
Ein höherer Urlaubsanspruch kann aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag folgen. Schwerbehinderte Menschen erhalten nach § 208 Abs. 1 SGB IX fünf Arbeitstage Zusatzurlaub bei einer Fünftagewoche. Jugendliche unter 18 Jahren haben nach § 19 JArbSchG je nach Alter 25 bis 30 Werktage. Vom gesetzlichen Mindesturlaub darf kein Vertrag zu Deinen Lasten abweichen (§ 13 Abs. 1 BUrlG).
Ab wann entsteht der Urlaubsanspruch und was gilt beim Jobwechsel?
Den vollen Jahresurlaub erwirbst Du erstmals nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG). Vorher bekommst Du nach § 5 Abs. 1 BUrlG ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Urlaub kannst Du aber auch schon während der Probezeit beantragen.
Beim Ausscheiden zählt das Datum. Endet das Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte, gibt es nur Teilurlaub. Scheidest Du nach dem 30. Juni aus, behältst Du den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch, weil § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG nur die erste Hälfte erfasst. Für vertraglichen Mehrurlaub kann der Vertrag eine anteilige Kürzung vorsehen.
Doppelt gibt es Urlaub nicht: Was Dir ein früherer Arbeitgeber im selben Jahr gewährt hat, wird angerechnet (§ 6 Abs. 1 BUrlG). Deshalb muss der alte Arbeitgeber Dir eine Urlaubsbescheinigung aushändigen. Was Du bis zum Ende nicht mehr nehmen kannst, wird als Urlaubsabgeltung in Geld ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Hinweise für die Zeit nach einer Kündigung gibt der Eintrag Resturlaub bei Kündigung.
Wann verfällt der Urlaub und wann verjährt er?
Nach § 7 Abs. 3 BUrlG musst Du den Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung von Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig.
Automatisch verfällt der Urlaubsanspruch aber nicht. Das Bundesarbeitsgericht verlangt seit dem Urteil vom 19.02.2019 (9 AZR 541/15), dass der Arbeitgeber Dich konkret auffordert, den Urlaub zu nehmen, und Dich klar auf den drohenden Verfall hinweist. Tut er das nicht, bleibt der Anspruch bestehen. Einzelheiten stehen beim Verfall von Urlaub.
Bei langer Krankheit verfällt der gesetzliche Urlaub 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (BAG, 07.08.2012, 9 AZR 353/10). Auch die Verjährung nach drei Jahren beginnt nur, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflicht erfüllt hat (BAG, 20.12.2022, 9 AZR 266/20). Wirst Du im Urlaub krank, zählen die Tage mit ärztlichem Attest nicht als Urlaub (§ 9 BUrlG).
Wer entscheidet, wann Du Urlaub nimmst, und was gilt in der Elternzeit?
Der Arbeitgeber legt den Urlaub fest, muss aber Deine Wünsche berücksichtigen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Ablehnen darf er nur bei dringenden betrieblichen Belangen oder vorrangigen Wünschen von Kollegen, etwa mit schulpflichtigen Kindern. Wann eine Absage rechtmäßig ist, erklärt der Eintrag Urlaubsantrag abgelehnt. Der Urlaubsanspruch ist zusammenhängend zu gewähren; muss er geteilt werden, umfasst ein Teil mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage (§ 7 Abs. 2 BUrlG).
Im Urlaub bekommst Du Dein Gehalt weiter. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Ein zusätzliches Urlaubsgeld ist davon zu trennen und gibt es nur aufgrund von Vertrag oder Tarif.
Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaub um ein Zwölftel kürzen, nicht aber bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber (§ 17 Abs. 1 BEEG). Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kannst Du im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichten, auch nicht im gerichtlichen Vergleich (BAG, 03.06.2025, 9 AZR 104/24).
Das Wichtigste in Kürze
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage (§ 3 Abs. 1 BUrlG).
- Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG), vorher gibt es ein Zwölftel je vollem Monat.
- Wer nach dem 30. Juni nach erfüllter Wartezeit ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.
- Urlaub verfällt zum Jahresende oder zum 31. März nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat (BAG, 9 AZR 541/15).
- Nicht genommener Urlaub ist bei Ende des Arbeitsverhältnisses in Geld abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Häufige Fragen (11)
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei einer 4-Tage-Woche zu?
Gesetzlich mindestens 16 Arbeitstage im Jahr. Die Rechnung lautet 24 Werktage geteilt durch 6, mal 4 Arbeitstage. Hast Du laut Vertrag zum Beispiel 30 Tage bei einer Fünftagewoche, rechnest Du 30 geteilt durch 5, mal 4. Das ergibt 24 Tage. Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Wochenstundenzahl.
Habe ich in der Probezeit einen Urlaubsanspruch?
Ein Urlaubsanspruch besteht auch dann. In den ersten sechs Monaten erwirbst Du nach § 5 Abs. 1 BUrlG für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Diese Tage kannst Du beantragen, der Arbeitgeber darf sie nicht pauschal mit Hinweis auf die Probezeit verweigern. Den vollen Jahresurlaub bekommst Du erst nach Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG).
Wie viel Urlaub habe ich bei einer Kündigung nach dem 30.06.?
Den vollen gesetzlichen Jahresurlaub, wenn das Arbeitsverhältnis schon mindestens sechs Monate bestanden hat. Die Zwölftelung nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG gilt nur beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte. Für den Mehrurlaub über das Gesetz hinaus kann Dein Vertrag eine anteilige Kürzung vorsehen. Was Du bis zum letzten Arbeitstag nicht nehmen kannst, wird ausgezahlt.
Verfällt mein Urlaub bei langer Krankheit?
Der gesetzliche Urlaub verfällt bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 07.08.2012 entschieden (9 AZR 353/10). Urlaub aus 2025 erlischt in diesem Fall also mit Ablauf des 31.03.2027. Hast Du im Urlaubsjahr vor der Erkrankung noch gearbeitet, kommt es zusätzlich darauf an, ob der Arbeitgeber Dich rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat.
Kann der Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag ablehnen?
Er darf das nur aus den Gründen des § 7 Abs. 1 BUrlG. Das sind dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die sozial vorrangig sind. Ein bloßer Hinweis auf Arbeit allein reicht nicht. Nimmst Du trotz Ablehnung eigenmächtig frei, riskierst Du eine Abmahnung oder Kündigung. Bei hartnäckiger Verweigerung kannst Du die Gewährung vor dem Arbeitsgericht durchsetzen, notfalls im Eilverfahren.
Wird der Urlaubsanspruch bei Elternzeit gekürzt?
Das darf der Arbeitgeber, er muss es aber nicht. Nach § 17 Abs. 1 BEEG kann er den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Arbeitest Du während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit, ist die Kürzung ausgeschlossen. Resturlaub aus der Zeit davor musst Du nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr erhalten (§ 17 Abs. 2 BEEG).
Haben Minijobber auch einen Urlaubsanspruch?
Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, umgerechnet auf ihre Arbeitstage. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat mindestens 8 bezahlte Urlaubstage im Jahr (24 geteilt durch 6, mal 2). Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, § 2 BUrlG kennt keine Ausnahme für geringfügig Beschäftigte. Während des Urlaubs läuft die Vergütung normal weiter.
Werden halbe Urlaubstage aufgerundet?
Ergibt die Berechnung des Teilurlaubs einen Bruchteil von mindestens einem halben Tag, wird auf einen vollen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Aus 7,5 Tagen werden also 8 Tage. Die Regel gilt nur für den Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 BUrlG, also beim Eintritt im laufenden Jahr oder beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte. Großzügigere Regeln im Vertrag oder Tarifvertrag gehen vor.
Kann ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen?
Im laufenden Arbeitsverhältnis nicht. Der gesetzliche Urlaubsanspruch dient der Erholung und muss in Freizeit gewährt werden. Eine Auszahlung, die Urlaubsabgeltung, sieht § 7 Abs. 4 BUrlG nur vor, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub deshalb nicht mehr genommen werden kann. Für vertraglichen Mehrurlaub können Arbeitgeber und Arbeitnehmer abweichende Regeln treffen, wenn sie diesen klar vom gesetzlichen Urlaub trennen.
Wie lange kann ich Urlaubsansprüche rückwirkend geltend machen?
Urlaubsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt nach BAG, 20.12.2022, 9 AZR 266/20, aber erst am Ende des Jahres, in dem der Arbeitgeber Dich über Deinen Urlaub und den drohenden Verfall informiert hat. Ohne diese Hinweise können sich alte Urlaubstage über Jahre ansammeln. Tarifliche Ausschlussfristen können daneben eine Rolle spielen.
Habe ich mit Schwerbehinderung mehr Urlaub?
Mit anerkannter Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 hast Du nach § 208 Abs. 1 SGB IX Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Arbeitstage bei einer Fünftagewoche. Arbeitest Du an weniger oder mehr Tagen, ändert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Besteht die Schwerbehinderung nicht das ganze Jahr, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat. Gleichgestellte Menschen erhalten ihn nicht (§ 151 Abs. 3 SGB IX).
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
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