Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitszeitgesetz
Kurz erklärt Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Arbeitnehmer vor zu langen Arbeitszeiten. Es begrenzt die werktägliche Arbeitszeit nach § 3 ArbZG auf acht, ausnahmsweise zehn Stunden, schreibt Pausen nach § 4 und eine Ruhezeit von elf Stunden nach § 5 vor. Verstöße kann die Aufsichtsbehörde beim Arbeitgeber mit Geldbußen bis 30.000 Euro ahnden.

Inhalt 4 Abschnitte
Wie viele Stunden darfst Du laut Arbeitszeitgesetz am Tag arbeiten?
§ 3 ArbZG setzt die Grenze bei acht Stunden pro Werktag. Im Arbeitszeitgesetz sind Werktage Montag bis Samstag. Aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich eine Obergrenze von 48 Stunden pro Woche.
Die Höchstarbeitszeit darf auf zehn Stunden steigen. Dann muss der Arbeitgeber innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen auf einen Schnitt von acht Stunden kommen. Wer also im Frühjahr mehrere Zehn-Stunden-Tage leistet, braucht später kürzere Tage oder freie Tage als Ausgleich.
Für Überstunden gilt dieselbe Grenze. Eine Regel, nach der Mehrarbeit „mit dem Gehalt abgegolten“ ist, ändert daran nichts. Tarifverträge dürfen nach § 7 ArbZG in engen Grenzen abweichen, etwa bei Bereitschaftsdienst.
Welche Pausen und Ruhezeiten schreibt das Gesetz vor?
Nach § 4 ArbZG brauchst Du bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die Pause darf in Blöcke von je 15 Minuten geteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück darfst Du nicht ohne Pause arbeiten. Details zur Lage der Pausen erklärt der Eintrag Pausenregelung.
Zwischen zwei Arbeitstagen liegen mindestens elf Stunden Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Wer um 22 Uhr Feierabend hat, darf also frühestens um 9 Uhr wieder anfangen. Kliniken, Gastronomie und Verkehrsbetriebe dürfen die Ruhezeit um eine Stunde kürzen, wenn sie das ausgleichen.
An Sonn- und Feiertagen gilt nach § 9 ArbZG ein Beschäftigungsverbot mit zahlreichen Ausnahmen. Wer sonntags arbeiten darf, muss nach § 11 Abs. 1 ArbZG mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben.
Muss Dein Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen?
Ja. Das ArbZG selbst verlangt in § 16 Abs. 2 nur die Aufzeichnung der Zeit über acht Stunden pro Werktag. Das Bundesarbeitsgericht hat aber mit Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21, entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen müssen.
Eine bestimmte Form schreibt das Gericht nicht vor. Stand Oktober 2026 hat der Gesetzgeber die Details noch nicht abschließend im ArbZG geregelt. Für die Praxis der Arbeitszeiterfassung heißt das: Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss die Zeit dokumentiert werden.
Die Aufzeichnungen dienen auch Dir als Beweis, etwa bei Streit über Überstundenvergütung. Umgekehrt können manipulierte Zeiten arbeitsrechtliche Folgen haben, bis hin zur Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht und was droht bei Verstößen?
Nach § 18 ArbZG fallen leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, Chefärzte und Leiter öffentlicher Dienststellen nicht unter das Gesetz. Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, für Beamte gelten eigene Arbeitszeitverordnungen.
Adressat der Bußgelder nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber, nicht Du. Laut § 22 ArbZG kann die Aufsichtsbehörde Verstöße gegen Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit oder Aufzeichnungspflicht mit bis zu 30.000 Euro ahnden. Vorsätzliche Verstöße, die Gesundheit gefährden, sind nach § 23 ArbZG sogar strafbar. Kontrolliert wird das von den Arbeitsschutzbehörden der Länder, in Hamburg von der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die werktägliche Arbeitszeit ist nach § 3 ArbZG auf acht Stunden begrenzt, mit Ausgleich auf bis zu zehn.
- Ab mehr als sechs Stunden Arbeit stehen Dir nach § 4 ArbZG 30 Minuten Pause zu, ab mehr als neun Stunden 45 Minuten.
- Zwischen zwei Schichten liegen nach § 5 ArbZG mindestens elf Stunden Ruhezeit.
- Arbeitgeber müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit erfassen (BAG, 1 ABR 22/21).
- Verstöße kann die Behörde nach § 22 ArbZG mit bis zu 30.000 Euro gegen den Arbeitgeber ahnden.
Häufige Fragen (10)
Wie lange darf man am Tag arbeiten?
Erlaubt sind acht Stunden pro Werktag, in Ausnahmefällen zehn Stunden. Die längeren Tage muss der Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen ausgleichen, sodass im Schnitt acht Stunden herauskommen. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Tarifverträge können in bestimmten Branchen längere Arbeitszeiten zulassen, zum Beispiel wenn regelmäßig Bereitschaftsdienst anfällt. Mehr als zehn Stunden sind ohne solche Sonderregeln nicht zulässig.
Wann muss ich laut Arbeitszeitgesetz spätestens Pause machen?
Spätestens nach sechs Stunden ununterbrochener Arbeit. § 4 Satz 3 ArbZG verbietet, Arbeitnehmer länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause zu beschäftigen. Die Pause muss im Voraus feststehen, also nicht erst am Ende des Tages angehängt werden. Wer um 8 Uhr beginnt, braucht seine erste Pause somit spätestens um 14 Uhr. Eine Pause am Arbeitsende, um früher zu gehen, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht.
Wann muss man 45 Minuten Pause machen?
Sobald Deine Arbeitszeit mehr als neun Stunden beträgt. Bis neun Stunden reichen 30 Minuten, ab der ersten Minute darüber werden es 45 Minuten. Du kannst die Pause in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufteilen. Kürzere Unterbrechungen, etwa fünf Minuten für einen Kaffee, zählen nicht als Ruhepause im Sinne des Gesetzes. Ob Pausen bezahlt werden, regelt nicht das ArbZG, sondern Vertrag oder Tarif.
Wie viele Stunden pro Woche erlaubt das Arbeitszeitgesetz?
Im Durchschnitt 48 Stunden, kurzfristig bis zu 60 Stunden. Das ergibt sich aus acht bzw. zehn Stunden an sechs Werktagen. Der Ausgleichszeitraum von sechs Monaten oder 24 Wochen sorgt dafür, dass die Grenze von 48 Stunden im Schnitt eingehalten wird. Eine eigene wöchentliche Höchstgrenze nennt das Gesetz in der Fassung vom Oktober 2026 nicht. Prüfe bei Änderungen stets den aktuellen Gesetzestext.
Wie viele Stunden müssen zwischen zwei Schichten liegen?
Mindestens elf Stunden am Stück. Diese Ruhezeit beginnt mit dem Ende der Arbeit und darf nicht durch dienstliche Anrufe oder E-Mails unterbrochen werden, die Arbeit darstellen. In Krankenhäusern, Pflege, Gastronomie, Verkehr, Rundfunk und Landwirtschaft darf die Ruhezeit auf zehn Stunden sinken. Der Arbeitgeber muss das dann innerhalb eines Monats oder vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgleichen.
Wer ist vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen?
Ausgenommen sind nach § 18 ArbZG vor allem leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG und Chefärzte. Dazu kommen Leiter öffentlicher Dienststellen, Personen in häuslicher Gemeinschaft mit Betreuten und der liturgische Bereich der Kirchen. Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, für Beamte das jeweilige Beamtenrecht. Ein Titel wie „Teamleiter“ macht Dich noch nicht zum leitenden Angestellten.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes?
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder, in Hamburg die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Sie dürfen nach § 17 ArbZG Betriebe besichtigen, Unterlagen anfordern und Anordnungen treffen. Beschäftigte können sich auch anonym an die Behörde wenden. Innerhalb des Betriebs überwacht zudem der Betriebsrat die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften. Einen Anspruch auf Schadensersatz musst Du dagegen selbst vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
Muss das Arbeitszeitgesetz im Betrieb aushängen?
Ja, das Arbeitszeitgesetz muss aushängen oder auf anderem Weg zugänglich sein. § 16 Abs. 1 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber, das Gesetz und die für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit auszuhängen, auszulegen oder über die übliche Informationstechnik bereitzustellen. Ein Intranet genügt also, wenn alle Beschäftigten Zugriff haben. Fehlt der Aushang, droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Zählt der Arbeitsweg zur Arbeitszeit?
Der normale Weg von der Wohnung zum Betrieb zählt nicht zur Arbeitszeit. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Fährst Du im Auftrag des Arbeitgebers vom Betrieb zu einem Kunden, gehört das deshalb regelmäßig dazu. Ob auch Dienstreisen, die Anfahrt im Außendienst oder Umkleidezeiten mitzählen, hängt von der konkreten Gestaltung ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Was soll sich am Arbeitszeitgesetz ändern?
Politisch wird seit Längerem über eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit und über eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung diskutiert. Verbindlich ist für Dich nur, was im Gesetz steht. Stand Oktober 2026 gilt weiter die tägliche Grenze aus § 3 ArbZG, wie sie bei gesetze-im-internet.de veröffentlicht ist. Ändert der Bundestag das Gesetz, gelten neue Regeln erst ab ihrem Inkrafttreten.
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
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