Bußgeldbescheid

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Kurz erklärt Ein Bußgeldbescheid ist die schriftliche Entscheidung, mit der eine Behörde eine Ordnungswidrigkeit wie zu schnelles Fahren ahndet (§§ 65, 66 OWiG). Du kannst gegen diesen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Tust Du das nicht, wird die Entscheidung rechtskräftig und vollstreckbar.

Deutscher Autofahrer vor seinem Wagen auf einer Wohnstraße mit einem geschlossenen Briefumschlag, der einen Bußgeldbescheid enthalten könnte
Inhalt 4 Abschnitte

Was ist ein Bußgeldbescheid und was muss drinstehen?

Eine Ordnungswidrigkeit wird nach § 65 OWiG durch Bußgeldbescheid geahndet, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Im Straßenverkehr erlässt ihn die Bußgeldstelle, die das jeweilige Land bestimmt (§ 26 Abs. 1 StVG). Vorher bekommst Du meist einen Anhörungsbogen. Der umgangssprachliche „Strafzettel“ ist dagegen oft nur ein Verwarnungsgeld bis 55 Euro nach § 56 OWiG, das ohne Gebühren auskommt.

Was der Bescheid enthalten muss, regelt § 66 OWiG. Nach Absatz 1 sind das Angaben zu Deiner Person, die Bezeichnung der Tat mit Zeit und Ort, die gesetzlichen Merkmale, die angewendeten Bußgeldvorschriften, die Beweismittel sowie Geldbuße und Nebenfolgen wie ein Fahrverbot. Absatz 2 verlangt Hinweise: Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig, und nach einem Einspruch kann auch eine für Dich nachteiligere Entscheidung fallen. Eine weitere Begründung ist nach Absatz 3 nicht nötig.

Wie lange hast Du Zeit für den Einspruch und wie geht es danach weiter?

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG). Eine Begründung schreibt das Gesetz nicht vor. Du kannst den Einspruch nach Absatz 2 auch auf einzelne Punkte beschränken, etwa nur auf das Fahrverbot.

Ist der Einspruch verspätet, verwirft ihn die Behörde als unzulässig (§ 69 Abs. 1 OWiG). Hast Du die Frist ohne Verschulden versäumt, hilft unter Umständen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Antrag muss binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden (§ 52 OWiG in Verbindung mit § 45 StPO).

Bei einem zulässigen Einspruch prüft die Behörde den Fall erneut. Hält sie am Bußgeldbescheid fest, gehen die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht (§ 69 Abs. 3 OWiG). Entscheidet das Gericht ohne Hauptverhandlung durch Beschluss, darf es nach § 72 Abs. 3 Satz 2 OWiG nicht zu Deinem Nachteil abweichen. Nach einer Hauptverhandlung ist eine Verböserung nach Einspruch dagegen möglich.

Was kostet ein Bußgeldbescheid und bis wann musst Du zahlen?

Zur Geldbuße kommen Gebühren und Auslagen. Nach § 107 OWiG beträgt die Gebühr 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro und höchstens 7.500 Euro. Für jede förmliche Zustellung kommen pauschal 3,50 Euro hinzu. Ein Rechenbeispiel: Wer innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, zahlt laut Bußgeldkatalog (Anhang BKatV, Lfd. Nr. 11.3.3, Stand Oktober 2026) 70 Euro. Mit 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro Zustellung ergibt das 98,50 Euro.

Zahlen musst Du nach § 66 Abs. 2 Nr. 2 OWiG spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft. Kannst Du das nicht, legst Du der Vollstreckungsbehörde Deine wirtschaftlichen Verhältnisse dar; möglich ist dann eine Ratenzahlung beim Bußgeld. Wer weder zahlt noch reagiert, riskiert Erzwingungshaft nach § 96 OWiG.

Enthält der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot, wird es nach § 25 Abs. 2 StVG spätestens einen Monat nach Rechtskraft wirksam. Gab es in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot und wird bis zur Entscheidung auch keins rechtskräftig, muss die Behörde eine längere Frist bestimmen: Das Fahrverbot wird dann spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam (§ 25 Abs. 3 StVG). Wer beruflich fährt, sollte diese Zeit planen, denn eine Kündigung wegen Verlust des Führerscheins ist arbeitsrechtlich ein eigenes Thema.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid und wo liegen typische Fehler?

Für die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung sechs Monate (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG). Für bestimmte Verstöße gegen Bauartvorschriften gelten nach Satz 2 zwei Jahre. Die früher verbreitete Drei-Monats-Frist steht nicht mehr im Gesetz. Für Alkohol- und Drogenverstöße nach § 24a StVG gelten die allgemeinen Fristen des § 31 OWiG.

Der Erlass des Bescheids unterbricht die Verjährung, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird, sonst erst die Zustellung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG). Danach beginnt die Frist neu. Spätestens tritt Verjährung ein, wenn seit der Tat das Doppelte der gesetzlichen Frist, mindestens zwei Jahre, verstrichen ist (§ 33 Abs. 3 OWiG). Ob das in Deinem Fall greift, hängt an der Zustellung des Bußgeldbescheids und an jeder einzelnen Unterbrechungshandlung. Einzelheiten stehen unter Verjährung des Bußgeldbescheids.

Angriffspunkte liegen oft in Tatzeit, Tatort oder Fahreridentität und in der Messung. Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.11.2020 (2 BvR 1616/18) entschieden, dass Betroffene grundsätzlich Zugang zu Messunterlagen außerhalb der Bußgeldakte verlangen können, etwa zu den Rohmessdaten. Ob ein Fehler den Bußgeldbescheid zu Fall bringt, hängt immer vom Einzelfall ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bußgeldbescheid ahndet eine Ordnungswidrigkeit; Inhalt und Pflichthinweise regelt § 66 OWiG.
  • Der Einspruch ist binnen zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen (§ 67 Abs. 1 OWiG).
  • Zur Geldbuße kommen mindestens 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro je förmlicher Zustellung (§ 107 OWiG).
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG verjähren in der Regel nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG), Unterbrechungen nach § 33 OWiG verlängern die Frist.
  • Nach einer Hauptverhandlung kann das Ergebnis schlechter ausfallen, bei einer Entscheidung durch Beschluss nicht (§ 72 Abs. 3 OWiG).

Häufige Fragen (11)

Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

Eine feste Frist für die Zustellung gibt es nicht. Die Behörde muss aber die Verfolgungsverjährung beachten, die bei den meisten Verkehrsverstößen sechs Monate beträgt (§ 26 Abs. 3 StVG). Ein Anhörungsbogen oder andere Maßnahmen nach § 33 OWiG unterbrechen die Frist und lassen sie neu laufen. Deshalb kann ein Bescheid auch mehrere Monate nach der Tat noch wirksam ankommen.

Wie lange habe ich Zeit, einen Bußgeldbescheid zu bezahlen?

Gezahlt werden muss spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 OWiG). Rechtskräftig wird der Bußgeldbescheid, wenn die Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung ohne Einspruch verstreicht. Praktisch hast Du ab Zustellung also rund vier Wochen. Fehlt das Geld, kannst Du der Vollstreckungsbehörde Deine Lage darlegen und um Zahlungserleichterungen bitten.

Ist ein Bußgeldbescheid nach drei Monaten verjährt?

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG gilt nach dem aktuellen § 26 Abs. 3 StVG eine Verfolgungsverjährung von sechs Monaten. Eine Drei-Monats-Frist steht nicht mehr im Gesetz, ältere Ratgeber sind insoweit überholt. Zudem unterbrechen Anhörung, Erlass und Zustellung des Bescheids die Frist nach § 33 OWiG. Ob tatsächlich Verjährung eingetreten ist, lässt sich nur mit Blick auf die Akte sagen.

Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid enthalten?

§ 66 Abs. 1 OWiG nennt die Pflichtangaben: Personalien, gegebenenfalls Verteidiger, Tat mit Zeit und Ort, gesetzliche Merkmale und angewendete Bußgeldvorschriften, Beweismittel sowie Geldbuße und Nebenfolgen. Hinzu kommen Hinweise auf Rechtskraft, mögliche Verschlechterung nach Einspruch, Zahlungsaufforderung und Erzwingungshaft. Fehlt etwas Wesentliches, etwa die genaue Tatbeschreibung, kann das ein Angriffspunkt sein.

Was passiert, wenn ich einen Bußgeldbescheid nicht bezahle?

Nach Rechtskraft ist der Bescheid vollstreckbar (§ 89 OWiG). Die Behörde kann dann Zwangsvollstreckung betreiben, etwa eine Kontopfändung. Zahlst Du nicht und legst auch nicht dar, warum Dir die Zahlung unzumutbar ist, kann das Gericht Erzwingungshaft nach § 96 OWiG anordnen. Sie soll die Zahlung durchsetzen; abwenden kannst Du sie jederzeit, indem Du zahlst (§ 97 Abs. 2 OWiG). Nach Rechtskraft kann die Vollstreckungsbehörde Zahlungserleichterungen wie Raten bewilligen (§ 93 Abs. 1 OWiG).

Heißt es Einspruch oder Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Richtig ist der Einspruch nach § 67 OWiG. Den Widerspruch kennt das Verwaltungsverfahren, etwa bei Gebührenbescheiden. Wer im Schreiben „Widerspruch“ schreibt, verliert dadurch in aller Regel nichts, weil die Erklärung als Einspruch ausgelegt wird. Entscheidend ist, dass sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der richtigen Behörde eingeht.

Wer bekommt den Bußgeldbescheid, Halter oder Fahrer?

Der Bußgeldbescheid richtet sich gegen die Person, der die Behörde den Verstoß vorwirft, also gegen den Fahrer. Der Halter bekommt oft zunächst einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Bei Halt- und Parkverstößen kann der Halter nach § 25a StVG die Verfahrenskosten tragen müssen, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird. Eine Geldbuße gegen den Halter allein wegen der Haltereigenschaft gibt es nicht.

Was kostet ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Der Einspruch selbst ist bei der Behörde kostenfrei. Kosten entstehen, wenn das Verfahren vor das Amtsgericht geht und Du dort unterliegst: Dann kommen Gerichtskosten und gegebenenfalls Gutachterkosten hinzu. Eigene Anwaltskosten trägst Du, sofern keine Rechtsschutzversicherung eintritt. Wird das Verfahren eingestellt oder endet es mit Freispruch, trägt in der Regel die Staatskasse die Verfahrenskosten.

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig?

In aller Regel ja, das ist bei maschinell erstellten Bescheiden üblich. § 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG lässt ausdrücklich zu, dass ein mit automatischen Einrichtungen erstelltes Dokument zugestellt wird. Eine fehlende Unterschrift macht den Bescheid deshalb nicht unwirksam. Ein Einspruch lohnt sich eher dort, wo Inhalt, Messung oder Fahreridentität fraglich sind.

Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid ohne Foto Einspruch einlegen?

Einspruch ist immer möglich, unabhängig vom Foto. Ein fehlendes oder unscharfes Foto kann die Frage aufwerfen, ob die Behörde Dich als Fahrer nachweisen kann. Bei Halt- und Parkverstößen spielt das Foto meist keine Rolle, weil dort die Kostentragung des Halters nach § 25a StVG greifen kann. Ob die Beweislage trägt, zeigt meist erst die Akteneinsicht.

Wann ist ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Rechtskräftig wird der Bescheid mit Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist nach Zustellung, wenn Du keinen Einspruch eingelegt hast. Ein rechtzeitiger Einspruch hält die Rechtskraft auf. Nimmst Du ihn später zurück, wird der Bescheid mit der Rücknahme rechtskräftig. Erst ab Rechtskraft laufen die Zahlungsfrist, die Eintragung von Punkten und die Fristen für ein Fahrverbot.

Quellen

  1. § 66 OWiG Inhalt des Bußgeldbescheides
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 67 OWiG Form und Frist des Einspruchs
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 107 OWiG Gebühren und Auslagen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde, Verjährung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 33 OWiG Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 (Zugang zu Rohmessdaten)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026

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