Kommunale Verkehrsüberwachung

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Kurz erklärt Kommunale Verkehrsüberwachung bedeutet, dass Städte, Kreise oder Gemeinden Parkverstöße ahnden oder selbst die Geschwindigkeit messen. Ob sie dafür zuständig sind, legt die Landesregierung per Rechtsverordnung fest (§ 26 Abs. 1 StVG, § 36 OWiG). Es gilt derselbe Bußgeldkatalog wie bei der Polizei, und die Verfolgungsverjährung beträgt in der Regel sechs Monate.

Kommunale Verkehrsüberwachung: Mitarbeiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung dokumentiert einen Parkverstoß an einem Auto in einer deutschen Innenstadt
Inhalt 4 Abschnitte

Wer ist für die kommunale Verkehrsüberwachung bei Blitzern und Knöllchen zuständig?

Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt die Verwaltungsbehörde (§ 35 OWiG). Welche Behörde das ist, bestimmt nach § 26 Abs. 1 StVG die Landesregierung durch Rechtsverordnung: eine Polizeidienststelle oder eine andere Behörde. Überträgt das Land die Aufgabe auf Kreise oder Städte, betreiben diese eine eigene Bußgeldstelle. Wer in Deinem Fall zuständig war, steht im Kopf des Bescheids; Grundlagen erklärt Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren.

Die Polizei bleibt neben der Zuständigkeit für die kommunale Verkehrsüberwachung ebenfalls zuständig. Sie erforscht Ordnungswidrigkeiten (§ 53 OWiG) und darf Fahrzeuge zur Kontrolle anhalten (§ 36 Abs. 5 StVO). Diese Befugnis zum Anhalten nennt die StVO nur für Polizeibeamte.

Was umfasst die kommunale Verkehrsüberwachung der Gemeinde?

Wie weit die kommunale Verkehrsüberwachung reicht, regelt jedes Land selbst. Sie kann auf den ruhenden Verkehr beschränkt sein oder auch Geschwindigkeitsmessungen umfassen. Für geringfügige Parkverstöße sieht das Gesetz das Verwarnungsgeld vor: 5 bis 55 Euro, wirksam nur mit Deinem Einverständnis und Zahlung (§ 56 OWiG). Außendienstkräfte müssen sich ausweisen (§ 57 Abs. 1 OWiG).

Für Verstöße gilt bundesweit der Bußgeldkatalog; Punkte trägt das KBA nach denselben Regeln ein, egal ob Stadt oder Polizei gemessen hat.

Dürfen private Firmen für die Stadt blitzen?

Das OWiG weist die Verfolgung der Behörde zu (§ 35 OWiG); eine Befugnis, diese Aufgabe auf private Unternehmen zu übertragen, enthält es nicht. Unternehmen können einer Kommune aber Messgeräte vermieten oder sie warten. Entscheidend ist, wer gemessen und ausgewertet hat und ob die Behörde das Verfahren selbst geführt hat. Hintergründe stehen unter Private Dienstleister bei Blitzern.

Klären lässt sich das über die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren. Aus dem Messprotokoll und dem Schulungsnachweis ergibt sich, wer am Gerät war.

Wie gehst Du gegen einen Bescheid der Stadt vor?

Der Einspruch geht binnen zwei Wochen nach Zustellung an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG); siehe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Hilft sie nicht ab, entscheidet das Amtsgericht. Die Verfolgungsverjährung beträgt nach § 26 Abs. 3 StVG in der Regel sechs Monate und wird etwa durch die Anhörung unterbrochen (§ 33 Abs. 1 OWiG).

Du darfst auch Messdaten außerhalb der Bußgeldakte verlangen. Das BVerfG leitet das aus dem Recht auf ein faires Verfahren ab, mit sachgerechten Grenzen (Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Droht ein Fahrverbot und brauchst Du den Führerschein im Job, lies auch Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.

Das Wichtigste in Kürze

  • Welche Behörde Verkehrsverstöße verfolgt, legt die Landesregierung per Rechtsverordnung fest (§ 26 Abs. 1 StVG).
  • Ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro wird nur mit Deinem Einverständnis und Zahlung wirksam (§ 56 OWiG).
  • Fahrzeuge anhalten dürfen nach § 36 Abs. 5 StVO nur Polizeibeamte.
  • Gegen einen Bescheid der Stadt hast Du zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG).
  • Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).

Häufige Fragen (11)

Kommunale Verkehrsüberwachung: Dürfen Städte und Gemeinden blitzen?

Ja, wenn das Landesrecht es ihnen erlaubt. § 26 Abs. 1 StVG überlässt es der Landesregierung, die zuständige Behörde zu bestimmen. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich: Sie können Kommunen ganz, nur ab einer bestimmten Größe oder nur für bestimmte Straßen zuständig machen. Fehlt die Zuständigkeit für die kommunale Verkehrsüberwachung, ist das ein Angriffspunkt; ob er trägt, zeigt die Prüfung der jeweiligen Landesverordnung.

Kommunale Verkehrsüberwachung: Sind Blitzer von privaten Firmen erlaubt?

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist nach § 35 OWiG Sache der Behörde, das OWiG sieht keine Übertragung an Private vor. Das Gesetz verbietet einer Kommune nicht, Geräte zu mieten oder warten zu lassen. Problematisch wird es, wenn eine Firma die Messung selbst durchführt und auswertet. Ob das in Deinem Fall so war, ergibt sich aus der Bußgeldakte.

Darf das Ordnungsamt mich anhalten?

Im fließenden Verkehr nennt § 36 Abs. 5 StVO nur Polizeibeamte als befugt, Fahrzeuge zur Verkehrskontrolle anzuhalten. Mitarbeiter des Ordnungsamts können Dich ansprechen, wenn Du parkst oder hältst, und ein Verwarnungsgeld anbieten. Dabei müssen sie sich nach § 57 Abs. 1 OWiG ausweisen. Einen Halt auf der Fahrbahn erzwingen dürfen sie nach der StVO nicht.

Muss ich ein Verwarnungsgeld vom Ordnungsamt bezahlen?

Nein, die Verwarnung ist ein Angebot. Wirksam wird sie nach § 56 Abs. 2 OWiG nur, wenn Du einverstanden bist und fristgerecht zahlst, die Frist soll eine Woche betragen. Zahlst Du nicht, kann die Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten. Dann kommen nach § 107 OWiG Gebühren von mindestens 25 Euro plus Auslagen hinzu, wenn ein Bescheid ergeht.

Bekomme ich Punkte, wenn die kommunale Verkehrsüberwachung geblitzt hat?

Ja, die kommunale Verkehrsüberwachung zählt unter denselben Voraussetzungen wie eine Polizeimessung. Eingetragen wird nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG bei einer Geldbuße ab 60 Euro oder einem Fahrverbot, soweit die Tat in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt ist. Die Kommune meldet die rechtskräftige Entscheidung an das Kraftfahrt-Bundesamt.

Wie lange hat die Stadt Zeit, einen Bußgeldbescheid zu schicken?

In der Regel sechs Monate ab der Tat (§ 26 Abs. 3 StVG). Die Frist wird aber durch bestimmte Schritte unterbrochen und beginnt dann neu, etwa durch die Anhörung oder deren Anordnung (§ 33 Abs. 1 OWiG). Zwei Jahre gelten nach Satz 2 für Verstöße gegen Vorschriften über Fahrzeuge oder Fahrzeugteile, deren Bauart genehmigt werden muss. Ob ein Bescheid zu spät kam, lässt sich nur mit den Daten aus der Akte berechnen.

Wo lege ich Einspruch gegen einen Bescheid der Stadt ein?

Bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, also bei der Bußgeldstelle der Stadt oder des Kreises (§ 67 Abs. 1 OWiG). Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift. Nimmt die Behörde den Bescheid nicht zurück, gibt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab.

Gilt der Toleranzabzug auch bei Messungen der Gemeinde?

Ja. Der Abzug richtet sich nach dem eingesetzten Messgerät, nicht nach der Behörde. Nach der Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt werden bis 100 km/h 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Steht im Bescheid ein Wert ohne Abzug oder mit falschem Abzug, lohnt ein genauer Blick.

Kann ich die Messdaten eines kommunalen Blitzers anfordern?

Ja. Neben der Akteneinsicht kannst Du Zugang zu Unterlagen verlangen, die nicht in der Bußgeldakte liegen, etwa die Messreihe oder Wartungsnachweise. Das BVerfG hat das am 12.11.2020 (2 BvR 1616/18) aus dem Recht auf ein faires Verfahren abgeleitet. Der Anspruch ist begrenzt auf Informationen mit erkennbarem Bezug zum Vorwurf.

Wer bekommt das Geld aus Bußgeldern der Stadt?

Nach § 90 Abs. 2 OWiG fließen Geldbußen in die Landeskasse, wenn eine Landesbehörde den Bescheid erlassen hat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Länder können abweichend regeln, dass Kommunen die Einnahmen behalten. Für Deine Verteidigung spielt das keine Rolle: Maßstab sind allein Zuständigkeit, Messung und Verfahren.

Was passiert, wenn die kommunale Verkehrsüberwachung gar nicht zuständig war?

Erlässt eine unzuständige Behörde den Bußgeldbescheid, ist er angreifbar. Ob die Stadt zuständig war, ergibt sich aus der Zuständigkeitsverordnung des Landes nach § 26 Abs. 1 StVG und § 36 Abs. 2 OWiG. Welche Folgen ein Fehler hat, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb gehört die Zuständigkeit zu den ersten Punkten, die Du nach Zustellung prüfen lassen solltest.

Quellen

  1. § 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 35 OWiG Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 56 OWiG Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 36 StVO Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 (Zugang zu Messdaten außerhalb der Akte)
    UrteilRechtsinformationsportal des Bundes · abgerufen am 28.10.2026
  6. Stellungnahme der PTB zum Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung
    BehördePhysikalisch-Technische Bundesanstalt · abgerufen am 28.10.2026

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