Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

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Kurz erklärt Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein Gerichtsbeschluss im Strafverfahren, der Dir das Fahren schon vor dem Urteil verbietet. Grundlage ist § 111a StPO; nötig sind dringende Gründe für eine spätere Entziehung nach § 69 StGB. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis verkürzt das Mindestmaß der späteren Sperre, das aber drei Monate nicht unterschreiten darf.

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Polizist im Gespräch mit einer Person neben einem geparkten Auto, ein Ausdruck der Vorläufigen Entziehung der Fahrerlau
Inhalt 4 Abschnitte

Wann ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zulässig?

Nach § 111a Abs. 1 StPO entscheidet ein Richter durch Beschluss. Voraussetzung sind dringende Gründe für die Annahme, dass das Gericht Dir später die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB endgültig entziehen wird. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis setzt also eine Straftat voraus. Ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid fällt nicht darunter.

In der Regel als ungeeignet gilt nach § 69 Abs. 2 StGB unter anderem, wer eine dieser Taten begangen hat:

Das Gericht kann bestimmte Fahrzeugarten ausnehmen, wenn besondere Umstände dafür sprechen, dass der Zweck der Maßnahme nicht gefährdet wird (§ 111a Abs. 1 Satz 2 StPO).

Was passiert, wenn die Polizei den Führerschein gleich mitnimmt?

Führerscheine, die der Einziehung unterliegen, darf die Polizei nach § 94 Abs. 3 StPO sicherstellen oder bei Gefahr im Verzug beschlagnahmen (§ 98 Abs. 1 StPO). Widersprichst Du ausdrücklich, soll der Beamte binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung beantragen; Du selbst kannst jederzeit eine gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 98 Abs. 2 StPO).

Entscheidet der Richter dann über die vorläufige Entziehung, wirkt sein Beschluss zugleich als Beschlagnahme des Führerscheins (§ 111a Abs. 3 und 4 StPO).

Ab der Sicherstellung darfst Du kein Kraftfahrzeug führen, für das ein Führerschein vorgeschrieben ist. Sonst droht eine neue Straftat nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Wie wehrst Du Dich gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde nach § 304 StPO statthaft, auch noch, wenn das Hauptverfahren schon läuft (§ 305 Satz 2 StPO). § 304 StPO nennt keine Frist.

Ansatzpunkte können eine zweifelhafte Blutalkoholbestimmung, ein unklarer Schaden beim Unfallort oder fehlende Feststellungen zur Fahrereigenschaft sein. Unabhängig davon muss das Gericht die Maßnahme aufheben, sobald ihr Grund wegfällt oder das Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht (§ 111a Abs. 2 StPO). Endet das Verfahren mit einem Strafbefehl im Verkehrsrecht, enthält dieser die endgültige Entscheidung über Entziehung und Sperre.

Wird die Zeit ohne Führerschein später angerechnet?

Ja, teilweise. Entzieht das Urteil die Fahrerlaubnis, setzt es eine Sperrfrist für die Neuerteilung von sechs Monaten bis fünf Jahren fest. Nach § 69a Abs. 4 StGB verkürzt sich das Mindestmaß um die Zeit der vorläufigen Entziehung, aber nie unter drei Monate. Die Sicherstellung oder Beschlagnahme steht dabei gleich (§ 69a Abs. 6 StGB). Ergeht statt der Entziehung nur ein Fahrverbot nach § 44 StGB, wird die Zeit nach § 51 Abs. 5 StGB darauf angerechnet.

Die Probezeit beim Führerschein ist während der vorläufigen Entziehung gehemmt (§ 2a Abs. 1 Satz 5 StVG). Und bei Freispruch oder Einstellung kommt eine Entschädigung aus der Staatskasse in Betracht (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 StrEG), ausgeschlossen etwa, wenn Du die Maßnahme grob fahrlässig verursacht hast (§ 5 Abs. 2 StrEG). Arbeitsrechtliche Folgen: Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die vorläufige Entziehung nach § 111a StPO setzt dringende Gründe für eine spätere Entziehung nach § 69 StGB voraus, also eine Straftat.
  • Der Beschluss wirkt zugleich als Beschlagnahme des Führerscheins (§ 111a Abs. 3 StPO); wer trotzdem fährt, macht sich nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG strafbar.
  • Gegen den Beschluss hilft die Beschwerde nach §§ 304, 305 Satz 2 StPO, die nicht an eine Frist gebunden ist.
  • Die Zeit verkürzt das Mindestmaß der Sperre, das aber drei Monate nicht unterschreiten darf (§ 69a Abs. 4 StGB).
  • Bei Freispruch kommt eine Entschädigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 StrEG in Betracht.

Häufige Fragen (11)

Wie lange dauert die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nennt das Gesetz keine feste Höchstdauer. Die Maßnahme gilt, bis das Gericht sie aufhebt, weil ihr Grund weggefallen ist, oder bis ein Urteil oder Strafbefehl ohne Entziehung ergeht (§ 111a Abs. 2 StPO). Entzieht das Urteil die Fahrerlaubnis, erlischt sie mit Rechtskraft (§ 69 Abs. 3 StGB), und es beginnt die festgesetzte Sperre.

Wird die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Sperrfrist angerechnet?

Ja, auf das Mindestmaß. Nach § 69a Abs. 4 StGB verkürzt sich die Mindestsperre um die Zeit der vorläufigen Entziehung oder Sicherstellung, sie darf aber drei Monate nicht unterschreiten. Außerdem wird die Zeit nach der letzten Tatsacheninstanz in die laufende Sperre eingerechnet (§ 69a Abs. 5 Satz 2 StGB). Wie lang die Sperre im Ergebnis wird, entscheidet das Gericht.

Darf die Polizei meinen Führerschein einfach mitnehmen?

Ja, wenn er voraussichtlich eingezogen wird und Gefahr im Verzug besteht, etwa bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrt (§ 94 Abs. 3, § 98 Abs. 1 StPO). Du kannst widersprechen und jederzeit eine gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 98 Abs. 2 StPO). Über die vorläufige Entziehung selbst entscheidet danach nur ein Richter.

Muss ich den Führerschein abgeben, wenn er mir vorläufig entzogen wurde?

Ja. Der Beschluss wirkt als Anordnung der Beschlagnahme (§ 111a Abs. 3 StPO). Hast Du das Dokument noch, gib es bei der Stelle ab, die das Schreiben nennt. Gibst Du es nicht freiwillig heraus, kann es beschlagnahmt werden. Bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR wird die Entziehung stattdessen im Dokument vermerkt (§ 111a Abs. 6 StPO).

Gibt es eine Frist für die Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Nein, eine Frist gibt es nicht. Die Beschwerde nach § 304 StPO ist auch noch zulässig, wenn das Hauptverfahren eröffnet ist (§ 305 Satz 2 StPO). Sinnvoll ist sie vor allem, wenn Zweifel am dringenden Tatverdacht oder an der Ungeeignetheit bestehen.

Darf ich ohne Führerschein Fahrrad fahren?

Ja, für ein Fahrrad brauchst Du keine Fahrerlaubnis, und § 111a StPO verbietet es nicht. Die Promillegrenzen gelten aber auch auf dem Rad: Fahruntüchtig im Sinne von § 316 StGB ist auch, wer betrunken Rad fährt. Bei motorisierten Fahrzeugen solltest Du vor der ersten Fahrt klären lassen, ob dafür ein Führerschein vorgeschrieben ist.

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich freigesprochen werde?

Möglicherweise. § 2 Abs. 2 Nr. 5 StrEG zählt die vorläufige Entziehung zu den entschädigungsfähigen Maßnahmen; ersetzt wird vor allem der dadurch verursachte Vermögensschaden (§ 7 Abs. 1 StrEG). Ausgeschlossen ist die Entschädigung unter anderem, wenn Du die Maßnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hast (§ 5 Abs. 2 StrEG) oder die Fahrerlaubnis am Ende doch entzogen wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 StrEG).

Kann das Gericht Ausnahmen für meinen Lkw oder Traktor machen?

Ja, das ist möglich. Nach § 111a Abs. 1 Satz 2 StPO kann das Gericht bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird. Du musst diese Umstände konkret vortragen, etwa eine berufliche Tätigkeit mit einem bestimmten Fahrzeug ohne Bezug zur Tat. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Gilt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch für meinen EU-Führerschein?

Ja, wenn Du Deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hast. Dann wirkt der Beschluss auch als Beschlagnahme eines Führerscheins aus einem anderen EU- oder EWR-Staat (§ 111a Abs. 3 Satz 2 StPO). Bei Führerscheinen aus anderen Staaten wird die Entziehung im Dokument vermerkt, bis dahin kann es beschlagnahmt werden (§ 111a Abs. 6 StPO).

Was passiert mit meiner Probezeit während der vorläufigen Entziehung?

Sie läuft nicht weiter. Nach § 2a Abs. 1 Satz 5 StVG hemmen die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung des Führerscheins und die vorläufige Entziehung den Ablauf der Probezeit. Wird die Fahrerlaubnis später entzogen, endet die Probezeit vorzeitig; mit der neuen Fahrerlaubnis beginnt eine Probezeit im Umfang der Restdauer (§ 2a Abs. 1 Satz 6 und 7 StVG).

Was droht, wenn ich trotz vorläufiger Entziehung Auto fahre?

Eine neue Straftat. Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl ihm die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen oder der Führerschein beschlagnahmt ist, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Zusätzlich kann das Fahrzeug eingezogen werden (§ 21 Abs. 3 StVG), und die Tat spricht später gegen Deine Eignung. Die Folgen treffen auch den Halter, der die Fahrt zulässt.

Quellen

  1. § 111a StPO Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 69 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 69a StGB Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 305 StPO Beschwerde gegen Entscheidungen vor dem Urteil
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 2 StrEG Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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