Strafbefehl im Verkehrsrecht

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Kurz erklärt Ein Strafbefehl im Verkehrsrecht ist eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung, etwa wegen Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht. Grundlage sind die §§ 407 bis 412 StPO: Das Amtsgericht erlässt ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Gegen den Strafbefehl kannst Du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, sonst wirkt er wie ein rechtskräftiges Urteil.

Person wirft einen Brief in einen deutschen Briefkasten, assoziiert mit der Zustellung und dem Einspruch gegen einen Strafbefehl im Verkehrsrecht
Inhalt 4 Abschnitte

Wann droht ein Strafbefehl im Verkehrsrecht?

Ein Strafbefehl setzt eine Straftat voraus, genauer ein Vergehen (§ 407 Abs. 1 StPO). Bei einer bloßen Ordnungswidrigkeit wie zu schnellem Fahren kommt dagegen ein Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde. Den Unterschied erklärt der Eintrag Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Im Verkehr betrifft das vor allem die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB und das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG.

Welche Strafen sind im Strafbefehl möglich?

Der Katalog ist begrenzt. Nach § 407 Abs. 2 StPO sind vor allem Geldstrafe, Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von höchstens zwei Jahren möglich. Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geht nur, wenn Du einen Verteidiger hast und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt, mindestens 5 und in der Regel höchstens 360 (§ 40 StGB). Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach Deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen pro Tag und liegt zwischen 1 und 30.000 Euro. Bei der Entziehung bestimmt das Gericht eine Sperrfrist für die Neuerteilung.

Im Fahreignungsregister bringt eine Verkehrsstraftat aus Anlage 13 zur FeV mit Entziehung 3 Punkte, sonst 2 Punkte (§ 4 Abs. 2 StVG); fahrlässige Körperverletzung oder Nötigung zählen ohne Entziehung nur, wenn ein Fahrverbot angeordnet wurde. Für Berufsfahrer stellt sich zusätzlich die Frage nach einer Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.

Wie läuft der Einspruch gegen den Strafbefehl im Verkehrsrecht ab?

Die Frist beträgt 2 Wochen ab Zustellung. Der Einspruch geht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle an das Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat (§ 410 Abs. 1 StPO). Eine Begründung verlangt das Gesetz nicht.

Du kannst den Einspruch auf einzelne Punkte beschränken, etwa auf die Höhe der Tagessätze. Entscheidet das Gericht darüber mit Zustimmung aller Beteiligten per Beschluss, darf es nicht zu Deinem Nachteil abweichen (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO). Nach einem vollen Einspruch ist das Gericht in der Hauptverhandlung nicht an den Strafbefehl gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO).

Eine Rücknahme ist bis zum Urteil möglich, nach Beginn der Verhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 411 Abs. 3, § 303 StPO). Bleibst Du dem Termin fern, ohne dass ein bevollmächtigter Verteidiger Dich vertritt, wird der Einspruch in der Regel verworfen (§ 412 StPO). Wer die Frist ohne eigenes Verschulden verpasst, kann binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§§ 44, 45 StPO).

Gilt man nach einem Strafbefehl als vorbestraft?

Ja. Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO) und wird in das Bundeszentralregister eingetragen. Ins Führungszeugnis kommt eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen aber nicht, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).

Im Bundeszentralregister wird eine solche Verurteilung in der Regel nach 5 Jahren getilgt (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG). Im Fahreignungsregister gelten eigene Fristen: 5 Jahre für eine Verkehrsstraftat, 10 Jahre, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde (§ 29 Abs. 1 StVG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Strafbefehl setzt eine Straftat voraus, also mehr als eine Ordnungswidrigkeit (§ 407 Abs. 1 StPO).
  • Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung beim erlassenden Gericht eingehen (§ 410 Abs. 1 StPO).
  • Nach einem vollen Einspruch ist das Gericht nicht an die Strafe im Strafbefehl gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO).
  • Eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze erscheint nicht im Führungszeugnis, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
  • Eine Verkehrsstraftat aus Anlage 13 FeV bringt mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte, sonst in der Regel 2 Punkte (§ 4 Abs. 2 StVG).

Häufige Fragen (12)

Ist man mit einem Strafbefehl im Verkehrsrecht vorbestraft?

Ja, sobald der Strafbefehl im Verkehrsrecht rechtskräftig ist. Er steht dann einem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO) und wird im Bundeszentralregister gespeichert. Davon zu trennen ist das Führungszeugnis: Eine Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen erscheint dort nicht, solange im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Viele Betroffene meinen mit „vorbestraft“ genau diesen Eintrag im Führungszeugnis.

Muss ein Einspruch gegen den Strafbefehl begründet werden?

Nein. § 410 Abs. 1 StPO verlangt nur, dass der Einspruch rechtzeitig schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht eingeht. Ein Satz wie „Gegen den Strafbefehl lege ich Einspruch ein“ mit Aktenzeichen und Unterschrift genügt. Eine Begründung kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn Du nur die Tagessatzhöhe angreifen willst. Das lässt sich nach Akteneinsicht auch später nachreichen.

Kann die Strafe nach Einspruch gegen den Strafbefehl im Verkehrsrecht höher werden?

Ja, das ist möglich. Nach § 411 Abs. 4 StPO ist das Gericht in der Hauptverhandlung nicht an den Strafbefehl gebunden. Es kann also mehr Tagessätze, eine längere Sperre oder ein Fahrverbot festsetzen, wenn die Beweisaufnahme das trägt. Anders liegt es beim Einspruch, der allein die Tagessatzhöhe betrifft und ohne Verhandlung per Beschluss entschieden wird: Dort ist eine Verschlechterung ausgeschlossen (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO).

Wann wird ein Strafbefehl rechtskräftig?

Mit Ablauf der Einspruchsfrist von 2 Wochen nach Zustellung, wenn kein Einspruch eingelegt wurde (§ 410 Abs. 3 StPO). Maßgeblich ist das Zustelldatum, das auf dem gelben Umschlag vermerkt ist, nicht das Datum auf dem Strafbefehl selbst. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Ab Rechtskraft wird die Strafe vollstreckt.

Kann man einen Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen?

Ja, bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug (§ 411 Abs. 3 StPO). Vor Beginn der Hauptverhandlung geht das ohne Zustimmung. Läuft die Verhandlung schon, muss die Staatsanwaltschaft zustimmen (§ 303 StPO). Mit der Rücknahme wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig. Das kann sich lohnen, wenn sich in der Verhandlung abzeichnet, dass das Ergebnis schlechter ausfallen könnte als der Strafbefehl.

Was passiert, wenn man den Strafbefehl im Verkehrsrecht nicht bezahlen kann?

Du kannst Zahlungserleichterungen beantragen. Nach Rechtskraft entscheidet darüber die Vollstreckungsbehörde, also die Staatsanwaltschaft (§ 459a StPO in Verbindung mit § 42 StGB). Möglich sind Ratenzahlung oder eine Zahlungsfrist. Wer gar nicht zahlt und bei dem die Geldstrafe uneinbringlich ist, muss mit Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Nach § 43 StGB entspricht dabei ein Tag Haft zwei Tagessätzen.

Wie lange steht ein Strafbefehl im Führungszeugnis?

Bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen in der Regel 3 Jahre (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 BZRG). Liegt die Geldstrafe bei höchstens 90 Tagessätzen und ist keine weitere Strafe eingetragen, erscheint sie gar nicht (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Für Behördenführungszeugnisse gelten teils Sonderregeln. Die Frist für das Führungszeugnis ist kürzer als die Tilgungsfrist im Bundeszentralregister.

Wie lange bleibt ein Strafbefehl im Bundeszentralregister?

Bei einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen beträgt die Tilgungsfrist 5 Jahre, sofern keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe eingetragen ist (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG). Höhere Strafen bleiben in der Regel 10 oder 15 Jahre gespeichert. Getrennt davon läuft die Tilgung im Fahreignungsregister beim KBA, dort 5 oder 10 Jahre nach § 29 StVG.

Gibt es bei einem Strafbefehl im Verkehrsrecht Punkte in Flensburg?

Ja, wenn die Tat in Anlage 13 zur FeV aufgeführt ist, etwa Trunkenheit, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach § 4 Abs. 2 StVG gibt es 3 Punkte, wenn das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet hat, sonst 2 Punkte. Fahrlässige Körperverletzung oder Nötigung bringen ohne Entziehung nur Punkte, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde. Die Punkte entstehen mit der Tat, werden aber erst mit Rechtskraft eingetragen. Bei 8 Punkten entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG).

Wer erlässt einen Strafbefehl im Verkehrsrecht?

Ein Richter am Amtsgericht, und zwar nur auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft (§ 407 Abs. 1 StPO). Polizei oder Bußgeldstelle können keinen Strafbefehl ausstellen. Der Richter prüft den Antrag: Hält er Dich nicht für hinreichend verdächtig, lehnt er ab (§ 408 Abs. 2 StPO). Hat er sonst Bedenken oder will er eine andere Strafe festsetzen und bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag, setzt er eine Hauptverhandlung an (§ 408 Abs. 3 Satz 2 StPO).

Muss ich nach dem Einspruch selbst zur Verhandlung erscheinen?

Nicht zwingend. Nach § 411 Abs. 2 StPO kannst Du Dich durch einen Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten lassen. Erscheinst Du ohne genügende Entschuldigung nicht und ist auch kein bevollmächtigter Verteidiger da, wird der Einspruch nach § 412 StPO in Verbindung mit § 329 StPO verworfen. Der Strafbefehl wird dann rechtskräftig, so als hättest Du nie Einspruch eingelegt.

Kann ein Strafbefehl auch ein Fahrverbot enthalten?

Ja. § 407 Abs. 2 Nr. 1 StPO erlaubt im Strafbefehl ein Fahrverbot nach § 44 StGB von 1 bis 6 Monaten. Es wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens einen Monat nach Rechtskraft (§ 44 Abs. 2 StGB). Die Viermonatsfrist aus dem Bußgeldrecht gilt hier nicht, weil sie nur in § 25 StVG für Ordnungswidrigkeiten geregelt ist.

Quellen

  1. § 407 StPO Zulässigkeit des Strafbefehls
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 410 StPO Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 411 StPO Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 40 StGB Verhängung in Tagessätzen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 32 BZRG Inhalt des Führungszeugnisses
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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