Wallbox für Mieter

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Kurz erklärt Die Wallbox für Mieter meint Deinen Anspruch, am Stellplatz oder in der Garage eine Ladestation für ein Elektroauto einbauen zu dürfen. Grundlage ist § 554 Abs. 1 BGB: Der Vermieter muss diese bauliche Veränderung erlauben, wenn sie ihm zumutbar ist. Einbau, Betrieb und späteren Rückbau bezahlst Du in der Regel selbst.

Nahaufnahme einer Wallbox für Mieter an einem Stellplatz in einer Tiefgarage, ein Elektroauto lädt gerade
Inhalt 4 Abschnitte

Hast Du ein Recht auf eine Wallbox für Mieter?

Ja, in den meisten Fällen. Nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB kannst Du verlangen, dass Dir der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Der Anspruch auf eine Wallbox für Mieter richtet sich auf die Erlaubnis, nicht auf den Einbau durch den Vermieter.

Über § 578 Abs. 1 und 2 BGB ist § 554 BGB auch auf gemietete Grundstücke und Räume anzuwenden, also etwa auf einen separat angemieteten Stellplatz oder einen Garagenmietvertrag. Eine Klausel im Mietvertrag, die Dir jede Ladestation verbietet, hilft dem Vermieter nicht: Abweichungen zu Deinem Nachteil sind nach § 554 Abs. 2 BGB unwirksam. Für andere Umbauten gelten die allgemeinen Regeln zu baulichen Veränderungen durch den Mieter.

Wann darf der Vermieter die Ladestation verweigern?

Nur ausnahmsweise. Der Anspruch entfällt nach § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn dem Vermieter die bauliche Veränderung auch unter Würdigung Deiner Interessen nicht zugemutet werden kann. Das verlangt eine Abwägung im Einzelfall. Gegen Dein Ladeinteresse können etwa Eingriffe in die Bausubstanz, Brandschutzfragen oder ein zu schwacher Hausanschluss stehen.

Hilfreich ist ein konkreter Antrag in Textform mit Standort, Ladeleistung, Elektrofachbetrieb und Leitungsweg.

Antwortet der Vermieter gar nicht, kannst Du die Erlaubnis gerichtlich einklagen. Für Streitigkeiten aus einem Wohnraummietverhältnis ist ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 2 Buchst. a GVG). Was Du vorher tun kannst, steht im Beitrag Vermieter reagiert nicht.

Was gilt bei der Wallbox für Mieter, wenn die Wohnung eine Eigentumswohnung ist?

Bei der Wallbox für Mieter entscheidet dann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit. Dein Anspruch richtet sich trotzdem gegen Deinen Vermieter, nicht gegen die anderen Eigentümer.

Der Vermieter kann seinerseits nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Über die Durchführung, also das Wie, beschließen die Eigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Bitte den Vermieter deshalb früh, das Thema auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu setzen.

Wer zahlt Einbau, Strom und Rückbau?

Weil § 554 BGB nur einen Anspruch auf Erlaubnis gibt, trägst Du die Kosten für Gerät, Installation und Betrieb in der Regel selbst. Den Ladestrom rechnest Du am einfachsten über einen eigenen Zähler oder einen geeichten Zwischenzähler ab. Haltet das schriftlich fest, damit der Strom nicht in der Nebenkostenabrechnung landet.

Der Vermieter darf eine zusätzliche Sicherheit nicht einseitig verlangen. Du kannst Dich aber nach § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB zu einer besonderen Sicherheit verpflichten, etwa für die Kosten des Rückbaus. Für deren Anlage gilt § 551 Abs. 3 BGB entsprechend: Das Geld muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, wie bei der Mietkaution.

Ziehst Du aus, musst Du die Mietsache nach § 546 Abs. 1 BGB zurückgeben, in der Regel also im ursprünglichen Zustand. Ohne andere Vereinbarung baust Du die Wallbox für Mieter deshalb ab. Eine Übernahme gegen Ausgleich haltet Ihr am besten vor der Wohnungsübergabe beim Auszug schriftlich fest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB hast Du Anspruch auf die Erlaubnis, eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug einzubauen.
  • Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm der Einbau nach Abwägung der Interessen unzumutbar ist (§ 554 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • Über § 578 Abs. 1 und 2 BGB gilt der Anspruch auch für separat gemietete Stellplätze und Garagen.
  • Eine besondere Sicherheit für den Rückbau ist freiwillig und wird wie eine Kaution getrennt angelegt (§ 554 Abs. 1 Satz 3, § 551 Abs. 3 BGB).
  • In einer Eigentumswohnung kann der Vermieter die bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG von der Gemeinschaft verlangen.

Häufige Fragen (11)

Besteht bei einer Wallbox für Mieter ein Anspruch auf Erlaubnis?

Ja, er kann die Erlaubnis verlangen. § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB gibt Dir einen Anspruch darauf, dass der Vermieter bauliche Veränderungen zum Laden eines Elektrofahrzeugs gestattet. Er muss die Wallbox nicht selbst einbauen oder bezahlen. Ablehnen darf er nur, wenn ihm der Einbau unter Abwägung Deiner Interessen nicht zumutbar ist. Eine Vertragsklausel, die Ladestationen generell ausschließt, ist nach § 554 Abs. 2 BGB unwirksam.

Muss ich die Wallbox für Mieter selbst bezahlen?

In der Regel ja. Weil der Anspruch nur auf die Erlaubnis gerichtet ist, trägst Du die Kosten für Gerät, Leitungen, Elektrofachbetrieb und Betrieb selbst. Etwas anderes gilt, wenn Ihr eine abweichende Vereinbarung trefft, zum Beispiel weil der Vermieter die Ladestation später übernehmen möchte. Halte jede Kostenabsprache schriftlich fest, damit es beim Auszug keinen Streit über Ausgleichszahlungen gibt.

Wann darf der Vermieter die Wallbox ablehnen?

Nur wenn ihm der Einbau auch unter Würdigung Deiner Interessen nicht zugemutet werden kann (§ 554 Abs. 1 Satz 2 BGB). Denkbar sind etwa erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, Brandschutzbedenken oder ein Hausanschluss ohne ausreichende Leistung. Entscheidend ist der konkrete Fall. Ein bloßes Desinteresse oder der Hinweis, man wolle grundsätzlich keine Umbauten, reicht für eine Ablehnung nicht aus.

Gilt der Anspruch auf die Wallbox für Mieter auch für einen Stellplatz in der Tiefgarage?

Ja. § 578 Abs. 1 BGB erklärt § 554 BGB auf Mietverhältnisse über Grundstücke für entsprechend anwendbar, § 578 Abs. 2 BGB auf Räume, die keine Wohnräume sind. Damit sind auch ein separat gemieteter Stellplatz und eine Garage erfasst. Gehört der Stellplatz zum Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft, muss Dein Vermieter allerdings intern die Zustimmung der Gemeinschaft einholen.

Wie beantrage ich als Mieter eine Wallbox?

Am besten schriftlich oder per E-Mail mit allen Eckdaten: gewünschter Standort, Ladeleistung, Leitungsweg, ausführender Elektrofachbetrieb und geplante Stromabrechnung. Lege ein Angebot des Betriebs bei und setze eine angemessene Frist zur Antwort. Biete bei Bedarf eine Sicherheit für den Rückbau an. Ein vollständiger Antrag erleichtert die Zustimmung und hilft später als Beleg, falls Du die Erlaubnis gerichtlich durchsetzen musst.

Was passiert mit der Wallbox beim Auszug?

Ohne andere Absprache baust Du sie wieder ab. Nach § 546 Abs. 1 BGB gibst Du die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurück, in der Regel im ursprünglichen Zustand. Möchte der Vermieter die Ladestation behalten, könnt Ihr eine Übernahme gegen Ausgleich vereinbaren. Eine Pflicht zur Übernahme besteht für ihn nicht. Kläre das vor der Wohnungsübergabe, damit kein Streit um Rückbaukosten entsteht.

Darf der Vermieter wegen der Wallbox die Miete erhöhen?

Nicht wegen einer Wallbox, die Du selbst einbaust und bezahlst. Eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme durchgeführt und die Kosten getragen hat. Errichtet dagegen der Vermieter auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur im Haus, richtet sich eine Erhöhung nach den allgemeinen Regeln zur Modernisierung und deren Ankündigung.

Wie wird der Strom für die Wallbox abgerechnet?

Am saubersten über einen eigenen Zähler oder einen geeichten Zwischenzähler, über den Du den Ladestrom direkt mit Deinem Stromversorger oder mit dem Vermieter abrechnest. Hängt die Wallbox am Allgemeinstrom, braucht Ihr eine klare schriftliche Vereinbarung. Sonst droht Streit darüber, ob und wie der Ladestrom in der Betriebskostenabrechnung auf andere Mieter verteilt wird.

Kann der Vermieter eine zusätzliche Kaution für die Wallbox verlangen?

Einseitig nicht. § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB sieht vor, dass Du Dich zu einer besonderen Sicherheit verpflichten kannst. Das ist ein Angebot von Deiner Seite. Bietest Du eine Sicherheit an, muss der Vermieter sie wie eine Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB). In der Praxis kann ein solches Angebot den Einwand entkräften, der Rückbau sei nicht gesichert.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter auf meinen Antrag nicht reagiert?

Erinnere ihn schriftlich und setze eine letzte Frist. Bleibt er still, kannst Du auf Erteilung der Erlaubnis klagen. Zuständig ist bei Wohnraum ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das Amtsgericht (§ 23 Nr. 2 Buchst. a GVG). Baue die Wallbox nicht eigenmächtig ein: Ein Umbau ohne Erlaubnis kann eine Abmahnung und im Extremfall eine Kündigung nach sich ziehen.

Gilt das Recht auf eine Wallbox für Mieter auch in einer vermieteten Eigentumswohnung?

Ja, Dein Anspruch aus § 554 BGB besteht auch dann gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter braucht für Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum aber einen Beschluss der Eigentümer. Er kann nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG angemessene bauliche Veränderungen zum Laden von Elektrofahrzeugen verlangen. Über die Art der Durchführung entscheidet die Eigentümerversammlung, was den Einbau zeitlich verzögern kann.

Quellen

  1. § 554 BGB Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 20 WEG Bauliche Veränderungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 23 GVG Zuständigkeit der Amtsgerichte
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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