Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
Kurz erklärt Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen untersagt nach § 30 Abs. 3 StVO, Lkw über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw zur geschäftsmäßigen Güterbeförderung zwischen 0 und 22 Uhr zu führen. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, etwa für Frischware. Wer verstößt, zahlt laut Bußgeldkatalog als Fahrer 120 Euro, als anordnender Halter 570 Euro.

Inhalt 4 Abschnitte
Wen trifft das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?
Das Verbot steht in § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO. Erfasst sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t und Anhänger hinter Lastkraftwagen, also auch ein Anhänger hinter einem kleineren Lkw. Es gilt an Sonntagen und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr und auf allen öffentlichen Straßen, nicht nur auf der Autobahn.
Beim Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Verboten ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Ein privater Umzug mit gemietetem Lkw fällt nicht darunter, ein Umzugsunternehmen dagegen schon.
Welche Feiertage zählen, legt § 30 Abs. 4 StVO abschließend fest. Bundesweit sind es unter anderem Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 3. Oktober und beide Weihnachtstage. Der Reformationstag am 31. Oktober gilt nur in den dort genannten Ländern, darunter Hamburg.
Welche Ausnahmen gelten vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?
§ 30 Abs. 3 Satz 2 StVO nimmt bestimmte Fahrten aus. Dazu gehören:
- kombinierter Verkehr Schiene-Straße bis zum nächstgelegenen geeigneten Bahnhof, höchstens 200 km,
- kombinierter Verkehr Hafen-Straße im Umkreis von höchstens 150 km, was für den Hamburger Hafen relevant ist,
- frische Milch, frisches Fleisch, frische Fische und leicht verderbliches Obst und Gemüse,
- Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge im Notfall sowie die dazugehörigen Leerfahrten.
Vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen befreit in allen anderen Fällen nur eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StVO, die die Straßenverkehrsbehörde erteilt. Sie sollte bei der Fahrt mitgeführt werden. Für Lenk- und Ruhezeiten gelten daneben eigene Regeln; eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot ändert daran nichts.
Was gilt in den Sommerferien an Samstagen?
Zusätzlich greift die Ferienreiseverordnung. Nach § 1 Abs. 1 dürfen Lkw über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August zwischen 7.00 und 20.00 Uhr nicht geführt werden. Das Verbot gilt anders als das Sonntagsfahrverbot nur auf den in der Verordnung aufgezählten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten. In Norddeutschland ist etwa die A 7 zwischen Schleswig/Jagel und dem Dreieck Bordesholm betroffen.
Wer trotz Verbots länger als 15 Minuten fährt, zahlt laut Bußgeldkatalog 60 Euro, der Halter, der das zulässt, 150 Euro (Anlage BKatV, Lfd. Nr. 239 und 240, Stand: Oktober 2026).
Was kostet ein Verstoß?
Laut Bußgeldkatalog kostet das verbotswidrige Fahren an einem Sonn- oder Feiertag den Fahrer 120 Euro. Wer als Halter die Fahrt anordnet oder zulässt, zahlt 570 Euro (Anlage BKatV, Lfd. Nr. 119 und 120, Stand: Oktober 2026). Punkte in Flensburg sieht Anlage 13 zur FeV für diese Tatbestände nicht vor.
Der Verstoß ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 25 StVO. Die Verfolgung verjährt nach § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG in sechs Monaten, wobei Anhörung und andere Maßnahmen die Frist unterbrechen können. Ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn ergibt, hängt oft davon ab, ob eine Ausnahme greift. Ob der Fahrer an diesem Tag überhaupt arbeiten durfte, ist eine eigene Frage der Sonn- und Feiertagsarbeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Lkw über 7,5 t und Anhänger hinter Lkw dürfen an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr keine Güter geschäftsmäßig befördern (§ 30 Abs. 3 StVO).
- Welche Feiertage zählen, regelt § 30 Abs. 4 StVO; der Reformationstag gilt nur in den dort genannten Ländern, darunter Hamburg.
- Frischware, kombinierter Verkehr Schiene-Straße (bis 200 km) und Hafen-Straße (bis 150 km) sind ausgenommen.
- Der Bußgeldkatalog sieht 120 Euro für den Fahrer und 570 Euro für den Halter vor (Lfd. Nr. 119 und 120, Stand: Oktober 2026), Punkte gibt es nicht.
- In den Sommerferien gilt samstags von 7 bis 20 Uhr auf bestimmten Strecken zusätzlich die Ferienreiseverordnung.
Häufige Fragen (10)
Von wann bis wann gilt das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?
Von 0.00 bis 22.00 Uhr. So bestimmt es § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO für Sonntage und die in § 30 Abs. 4 StVO genannten Feiertage. Ab 22 Uhr endet das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, Lkw über 7,5 t dürfen also wieder fahren. Am Samstag gilt das Sonntagsfahrverbot nicht. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. August greift samstags aber auf bestimmten Strecken die Ferienreiseverordnung von 7 bis 20 Uhr.
Gilt das Sonntagsfahrverbot auch für Lkw unter 7,5 Tonnen?
In der Regel nicht. § 30 Abs. 3 StVO erfasst Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t. Es gibt aber eine Ausnahme: Anhänger hinter Lastkraftwagen sind unabhängig vom Gewicht des Zugfahrzeugs erfasst. Ein 3,5-Tonner mit Anhänger darf deshalb bei geschäftsmäßiger Güterbeförderung sonntags ebenfalls nicht fahren. Ohne Anhänger dürfen leichtere Lkw unterwegs sein.
Gilt das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen nur auf der Autobahn?
Nein. Das Sonntagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO gilt auf allen öffentlichen Straßen, also auch auf Landstraßen und innerorts. Nur die Ferienreiseverordnung für die Samstage im Juli und August beschränkt sich auf die dort aufgezählten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte. Wer sonntags auf eine Landstraße ausweicht, verstößt also trotzdem gegen das Verbot, wenn keine Ausnahme greift.
Welche Feiertage zählen für das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?
Nur die in § 30 Abs. 4 StVO aufgezählten. Bundesweit sind das Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober und der 1. und 2. Weihnachtstag. Fronleichnam und Allerheiligen gelten nur in den dort genannten Ländern, der Reformationstag ebenfalls nur in bestimmten Ländern, etwa Hamburg und Niedersachsen. Andere Landesfeiertage sind für das Fahrverbot nicht erfasst.
Welche Ausnahmen gibt es vom Sonntagsfahrverbot?
Kraft Gesetzes ausgenommen sind nach § 30 Abs. 3 Satz 2 StVO unter anderem der kombinierte Verkehr Schiene-Straße bis 200 km und Hafen-Straße bis 150 km. Frei ist auch der Transport frischer Milch, frischen Fleisches, frischer Fische, leicht verderblichen Obsts und Gemüses sowie lebender Bienen. Dazu kommt Abschlepp- und Pannenhilfe im Notfall. Für andere Fahrten braucht es eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StVO.
Wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung für den Sonntag?
Über die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StVO kann sie in Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot genehmigen. Du musst begründen, warum die Fahrt nicht auf einen Werktag verschoben werden kann. Die Genehmigung ist an Bedingungen geknüpft und sollte auf der Fahrt mitgeführt werden, damit sie bei einer Kontrolle vorgezeigt werden kann.
Was kostet ein Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot?
Laut Bußgeldkatalog 120 Euro für den Fahrer (Anlage BKatV, Lfd. Nr. 119) und 570 Euro für den Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt (Lfd. Nr. 120), Stand: Oktober 2026. Fährt der Halter selbst, gilt nach § 3 Abs. 2 BKatV der höhere Halter-Regelsatz. Dazu kommen Gebühren und Auslagen nach § 107 OWiG. Punkte sieht Anlage 13 FeV für diese Tatbestände nicht vor.
Darf ich sonntags privat mit einem Lkw umziehen?
In der Regel ja. § 30 Abs. 3 StVO verbietet nur die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. Ein privater Umzug, bei dem Du Deine eigenen Möbel mit einem gemieteten Lkw transportierst, ist keine solche Beförderung. Anders liegt es, wenn ein Umzugsunternehmen gegen Entgelt fährt. Für einen Lkw über 7,5 t brauchst Du außerdem die passende Fahrerlaubnisklasse.
Warum gibt es das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?
Die StVO nennt keinen ausdrücklichen Zweck. Die Vorschrift steht aber im Abschnitt „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ des § 30 StVO. Sie schützt damit die Sonn- und Feiertagsruhe und entlastet die Straßen an Tagen mit viel Freizeitverkehr. Die Ausnahmen für Frischware und kombinierte Verkehre zeigen, dass der Gesetzgeber die Versorgung und den Umstieg auf Bahn und Schiff nicht behindern wollte.
Gilt das deutsche Sonntagsfahrverbot auch für ausländische Lkw?
Ja. § 30 Abs. 3 StVO knüpft an das Fahrzeug und die Fahrt auf deutschen Straßen an, nicht an die Zulassung. Auch Lkw mit ausländischem Kennzeichen dürfen deshalb sonntags in Deutschland nicht fahren, wenn keine Ausnahme greift. Viele Nachbarländer kennen eigene Fahrverbote mit anderen Zeiten. Diese richten sich nach dem Recht des jeweiligen Landes und sind vor einer Tour gesondert zu prüfen.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.