Verkehrsordnungswidrigkeit
Kurz erklärt Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen Verkehrsregeln, der mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird, nicht mit Strafe. Grundlage ist § 24 StVG in Verbindung mit StVO, FeV oder StVZO; die Geldbuße kann bis 2.000 Euro betragen. Die Verfolgung verjährt in der Regel nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).

Inhalt 4 Abschnitte
Was zählt rechtlich als Verkehrsordnungswidrigkeit?
Nach § 24 Abs. 1 StVG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Verkehrsvorschrift verstößt, die auf diese Bußgeldnorm verweist. Die einzelnen Tatbestände stehen vor allem in § 49 StVO, daneben in der Fahrerlaubnis-Verordnung und der StVZO.
Die Geldbuße beträgt bei § 24 Abs. 1 StVG bis zu 2.000 Euro (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG). Eigene Regeln gelten für Alkohol und Drogen: Wer mit 0,5 Promille oder mehr fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, die mit bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann. Für Fahranfänger gilt das Alkoholverbot des § 24c StVG.
Das Verfahren richtet sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Es gilt das Opportunitätsprinzip: Die Behörde verfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 Abs. 1 OWiG).
Wo liegt die Grenze zur Verkehrsstraftat?
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist Verwaltungsunrecht. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit führt zu Geldbuße und gegebenenfalls Fahrverbot, aber nicht zu einer Vorstrafe. Straftaten stehen im StGB oder im StVG. Beispiele sind Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB) und Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Dort drohen Geld- oder Freiheitsstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Grenze zwischen Verkehrsordnungswidrigkeit und Verkehrsstraftat ist oft fließend. Beim Alkohol kommt es darauf an, ob Fahruntüchtigkeit nachgewiesen ist. Unterhalb der absoluten Grenze braucht das Gericht weitere aussagekräftige Beweisanzeichen. In einem Beschluss vom 26.02.2025 hob der BGH eine Verurteilung auf, weil die relative Fahruntüchtigkeit bei mindestens 0,72 Promille nicht belegt war (4 StR 526/24). Mehr dazu unter Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Welche Folgen hat eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Die Höhe der Geldbuße ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur BKatV. Die dort genannten Beträge sind Regelsätze für fahrlässige Begehung und gewöhnliche Umstände (§ 1 Abs. 2 BKatV). Bei Vorsatz wird ein Regelsatz von mehr als 55 Euro verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV). Bis 55 Euro bleibt es bei einem Verwarnungsgeld.
Ab einer Geldbuße von 60 Euro wird der Verstoß im Fahreignungsregister gespeichert (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG), wie viele Punkte in Flensburg es gibt, regelt Anlage 13 FeV. Bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen kann ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten hinzukommen (§ 25 Abs. 1 StVG). Für Berufskraftfahrer kann das auch arbeitsrechtliche Folgen haben, siehe Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.
Wann verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Für Verstöße nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Die Verjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit beginnt mit der Tat und wird durch bestimmte Verfahrensschritte unterbrochen, etwa die Bekanntgabe der Ermittlungen oder den Erlass des Bußgeldbescheids (§ 33 Abs. 1 OWiG). Für bestimmte Fahrzeugvorschriften gelten zwei Jahre (§ 26 Abs. 3 Satz 2 StVG). Für Alkohol- und Drogenverstöße nach § 24a StVG richten sich die längeren Fristen nach § 31 Abs. 2 OWiG.
Ist die Geldbuße für die Verkehrsordnungswidrigkeit rechtskräftig, läuft die Vollstreckungsverjährung: drei Jahre bei Geldbußen bis 1.000 Euro, sonst fünf Jahre (§ 34 Abs. 2 OWiG).
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 Abs. 1 StVG kann mit einer Geldbuße bis 2.000 Euro geahndet werden (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG).
- Die Beträge des Bußgeldkatalogs sind Regelsätze für Fahrlässigkeit; bei Vorsatz verdoppelt sich ein Regelsatz über 55 Euro (§ 3 Abs. 4a BKatV).
- Ab 60 Euro Geldbuße wird der Verstoß im Fahreignungsregister gespeichert (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
- Die Verfolgungsverjährung beträgt für Verstöße nach § 24 Abs. 1 StVG sechs Monate, Unterbrechungen sind nach § 33 OWiG möglich.
- Eine Ordnungswidrigkeit führt nicht zur Vorstrafe; Trunkenheit oder Gefährdung des Straßenverkehrs sind dagegen Straftaten nach dem StGB.
Häufige Fragen (10)
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrsordnungswidrigkeit und Verkehrsstraftat?
Eine Ordnungswidrigkeit wird mit Verwarnungs- oder Bußgeld und gegebenenfalls Fahrverbot geahndet, sie führt zu keiner Vorstrafe. Eine Straftat wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft und kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (§ 69 StGB). Zuständig ist bei Straftaten die Staatsanwaltschaft, bei Ordnungswidrigkeiten zunächst die Bußgeldbehörde. Manche Verstöße können je nach Umständen eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein.
Wann verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Für Verstöße nach § 24 Abs. 1 StVG nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Die Frist wird jedoch durch Maßnahmen wie die Anhörung oder den Erlass des Bußgeldbescheids unterbrochen und beginnt dann neu (§ 33 OWiG). Absolut verjährt ist die Tat spätestens nach dem Doppelten der Frist, mindestens aber nach zwei Jahren. Für Alkohol- und Drogenverstöße gelten längere Fristen.
Welche Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es?
Die meisten Tatbestände stehen in § 49 StVO. Dazu gehören Geschwindigkeitsverstöße, zu geringer Abstand, Rotlichtverstöße, Handynutzung am Steuer, Vorfahrtsverstöße, Überholverstöße sowie Halt- und Parkverstöße. Weitere stehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung und der StVZO, etwa zu Fahrzeugmängeln oder zur Hauptuntersuchung. Eigene Tatbestände regeln Alkohol und Drogen (§ 24a StVG) und das Alkoholverbot für Fahranfänger (§ 24c StVG).
Was kostet eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Das hängt von der Verkehrsordnungswidrigkeit ab. Die Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog der BKatV; prüfe den konkreten Betrag nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Zur Geldbuße kommen bei einem Bußgeldbescheid eine Gebühr von 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, und Auslagen hinzu (§ 107 OWiG). Bei Verwarnungen bis 55 Euro fallen diese Gebühren nicht an.
Welche Behörde verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Zuständig ist die Behörde oder Polizeidienststelle, die die jeweilige Landesregierung per Verordnung bestimmt (§ 26 Abs. 1 StVG). Nach einem Einspruch geht die Sache über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. In bestimmten, im Gesetz genannten Fällen ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig (§ 26 Abs. 2 StVG).
Gibt es für jede Verkehrsordnungswidrigkeit Punkte in Flensburg?
Nein. Eingetragen werden nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG nur Ordnungswidrigkeiten, für die eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde und die in Anlage 13 FeV als punktrelevant aufgeführt sind. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie ein Parkverstoß mit Verwarnungsgeld führt daher nicht zu Punkten. Die Punkte entstehen erst, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist.
Was passiert bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit in der Probezeit?
Zusätzlich zu Bußgeld und Punkten kann die Probezeit Folgen haben. Ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende (B-Verstöße) nach Anlage 12 FeV führen zur Anordnung eines Aufbauseminars und verlängern die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2 und 2a StVG). Voraussetzung ist eine rechtskräftige Entscheidung über den Verstoß.
Kann ich bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit die Aussage verweigern?
Ja. Als Betroffener musst Du nur Angaben zu Deiner Person machen, zur Sache darfst Du schweigen (§ 55 OWiG in Verbindung mit § 163a StPO). Das Schweigen darf nicht gegen Dich verwendet werden. Wirst Du als Zeuge zu einem Verstoß eines Angehörigen befragt, kann Dir ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen (§ 52 StPO in Verbindung mit § 46 OWiG).
Ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
Beides ist möglich. Ab 0,5 Promille oder entsprechender Atemalkoholkonzentration liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Eine Straftat nach § 316 StGB setzt Fahruntüchtigkeit voraus. Unterhalb der absoluten Grenze braucht es dafür zusätzliche Beweisanzeichen wie Fahrfehler; der BGH hat das am 26.02.2025 noch einmal betont (4 StR 526/24). Für Fahranfänger gilt das absolute Alkoholverbot des § 24c StVG.
Kann eine Verkehrsordnungswidrigkeit eingestellt werden?
Ja. Es gilt das Opportunitätsprinzip: Die Behörde kann das Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen einstellen (§ 47 Abs. 1 OWiG). Ist die Sache beim Gericht, kann es mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen (§ 47 Abs. 2 OWiG). Ein Anspruch auf Einstellung besteht nicht. Eine Einstellung kommt etwa in Betracht, wenn der Tatnachweis zweifelhaft ist oder der Aufwand außer Verhältnis zum Vorwurf steht.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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