Kündigungsschutz
Kurz erklärt Kündigungsschutz umfasst die gesetzlichen Regeln, die Dich als Arbeitnehmer vor einer ungerechtfertigten Kündigung schützen. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) greift nach sechs Monaten in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern. Um Dich zu wehren, musst Du binnen drei Wochen Klage erheben.

Inhalt 4 Abschnitte
Was bedeutet Kündigungsschutz?
Kündigungsschutz heißt nicht, dass Dir niemand kündigen darf. Kündigungsschutz bedeutet, dass eine Kündigung einen rechtlich anerkannten Grund braucht und bestimmte Personen zusätzlich geschützt sind. Man unterscheidet den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und den Sonderkündigungsschutz für besondere Gruppen.
Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Rechtfertigen kann sie nur ein Grund in Deiner Person, in Deinem Verhalten oder ein dringendes betriebliches Erfordernis. Bei der betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber außerdem eine Sozialauswahl treffen: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung (§ 1 Abs. 3 KSchG). Die Gründe muss der Arbeitgeber beweisen.
Ab wann gilt der Kündigungsschutz?
Zwei Schwellen müssen erfüllt sein. Erstens die Wartezeit: Dein Arbeitsverhältnis muss im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden haben (§ 1 Abs. 1 KSchG). Zweitens die Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 KSchG: Es müssen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sein, Auszubildende zählen nicht mit.
Teilzeitkräfte zählen anteilig, bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und bis 30 Stunden mit 0,75. Leiharbeitnehmer werden mitgezählt, wenn ihr Einsatz auf einem in der Regel vorhandenen Personalbedarf beruht (BAG, Urteil vom 24.01.2013, 2 AZR 140/12). Eine Ausnahme gilt für Altfälle: Wer schon vor dem 01.01.2004 im Betrieb war, ist bereits bei mehr als fünf Arbeitnehmern geschützt, solange diese Altbelegschaft fortbesteht (§ 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Ein Kleinbetrieb ist nicht rechtlos: Auch dort darf eine Kündigung nicht sittenwidrig (§ 138 BGB), treuwidrig (§ 242 BGB) oder diskriminierend nach dem AGG sein.
Wer hat besonderen Kündigungsschutz?
Für einige Gruppen gelten Schutzregeln unabhängig von Wartezeit und Betriebsgröße. Schwangeren darf nach § 17 MuSchG bis zum Ende der Schutzfrist, mindestens bis vier Monate nach der Entbindung, nicht gekündigt werden; nur die zuständige Landesbehörde kann die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. Ähnlich schützt § 18 BEEG während der Elternzeit.
Bei schwerbehinderten Menschen braucht der Arbeitgeber vorher die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX), allerdings erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Mitglieder des Betriebsrats sind nach § 15 KSchG ordentlich praktisch unkündbar. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden, sonst ist sie unwirksam (§ 102 Abs. 1 BetrVG).
Wie setzt Du den Kündigungsschutz durch?
Der Schutz wirkt nur, wenn Du ihn rechtzeitig geltend machst. Nach § 4 KSchG musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht klagen. Das gilt auch im Kleinbetrieb und in der Probezeit, wenn Du andere Unwirksamkeitsgründe rügen willst. Versäumst Du die Klagefrist von drei Wochen, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam.
Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, etwa bei Schwangerschaft, beginnt die Frist erst mit Bekanntgabe der Behördenentscheidung an Dich (§ 4 Satz 4 KSchG). Die Kündigungsschutzklage ist der Weg, um die Wirksamkeit prüfen zu lassen. Für Beamte gilt das alles nicht, ihr Status endet nur aus gesetzlichen Gründen, wie beim Beamten auf Lebenszeit beschrieben.
Das Wichtigste in Kürze
- Allgemeiner Kündigungsschutz greift nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung (§ 1 Abs. 1 KSchG).
- Der Betrieb muss in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer haben; für Altfälle vor 2004 gilt die Schwelle von mehr als fünf (§ 23 Abs. 1 KSchG).
- Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsräte haben Sonderkündigungsschutz.
- Die Klage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG), sonst gilt sie als wirksam (§ 7 KSchG).
Häufige Fragen (10)
Ab welcher Betriebsgröße gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Ab in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern, gezählt nach Köpfen mit Teilzeitfaktor. So bestimmt es § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG. Auszubildende zählen nicht mit, Teilzeitkräfte anteilig mit 0,5 oder 0,75. Für Arbeitnehmer, die schon vor dem 01.01.2004 im Betrieb waren, gilt eine niedrigere Schwelle von mehr als fünf Arbeitnehmern, solange diese Altbelegschaft groß genug bleibt.
Warum greift der Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten?
Das Gesetz gibt beiden Seiten eine Phase zum Kennenlernen. § 1 Abs. 1 KSchG verlangt, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung, nicht das Ende der Kündigungsfrist. Geht die Kündigung am letzten Tag der Wartezeit zu, greift der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht. Sonderkündigungsschutz kann trotzdem schon bestehen.
Wie zählen Minijobber beim Kündigungsschutz?
Minijobber sind Arbeitnehmer und zählen bei der Betriebsgröße mit. Entscheidend ist ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit: Bis 20 Stunden zählen sie mit 0,5, so § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG. Zwei Minijobber ergeben also einen Arbeitnehmer. Haben Minijobber selbst mehr als sechs Monate im Betrieb gearbeitet, können sie sich in einem Betrieb oberhalb der Schwelle auch selbst auf das KSchG berufen.
Was bedeutet kein Kündigungsschutz?
Ohne Kündigungsschutz braucht der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung keinen sozialen Rechtfertigungsgrund. Er muss aber Schriftform (§ 623 BGB), Kündigungsfrist und Sonderkündigungsschutz beachten. Auch dann darf eine Kündigung nicht sittenwidrig, treuwidrig oder diskriminierend sein. Willst Du solche Mängel geltend machen, gilt ebenfalls die dreiwöchige Klagefrist nach § 4 KSchG.
Ab wann gilt der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?
Ab Beginn der Schwangerschaft, unabhängig von Wartezeit und Betriebsgröße. Voraussetzung nach § 17 Abs. 1 MuSchG: Der Arbeitgeber kennt die Schwangerschaft oder erfährt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung davon. Wird diese Frist ohne Verschulden versäumt, reicht eine unverzügliche Nachholung. Der Schutz reicht mindestens bis vier Monate nach der Entbindung.
Ab wann haben Schwerbehinderte Kündigungsschutz?
Wenn das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung länger als sechs Monate bestanden hat (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Dann braucht der Arbeitgeber vorher die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX). Ausnahmen regelt § 173 Abs. 3 SGB IX, etwa wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung nicht nachgewiesen ist. Auch Gleichgestellte sind geschützt.
Kann man auf Kündigungsschutz verzichten?
Im Voraus nicht wirksam, die Regeln des KSchG sind zu Deinen Gunsten zwingend. Nach Zugang einer Kündigung kannst Du aber entscheiden, nicht zu klagen, etwa im Gegenzug für eine Abfindung. Wichtig ist, was Du dafür bekommst und was Du aufgibst. Prüfe auch die Folgen beim Arbeitslosengeld, bevor Du etwas unterschreibst, etwa einen Aufhebungsvertrag.
Welche Betriebsratsmitglieder haben Kündigungsschutz?
Nach § 15 KSchG die Mitglieder des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und weiterer Arbeitnehmervertretungen. Ihnen darf nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden, und der Betriebsrat muss zustimmen (§ 103 BetrVG). Nach dem Ende der Amtszeit bleibt eine ordentliche Kündigung noch ein Jahr lang ausgeschlossen. Auch Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstands sind für bestimmte Zeiträume geschützt.
Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für Beamte?
Beamte werden nicht gekündigt, deshalb gilt das KSchG für sie nicht. Ihr Dienstverhältnis endet nur aus gesetzlich geregelten Gründen, etwa durch Entlassung, Verlust der Beamtenrechte, Entfernung im Disziplinarverfahren oder Ruhestand (§ 21 BeamtStG für Landesbeamte). Das bietet Beamten auf Lebenszeit einen stärkeren Bestandsschutz als jedes Arbeitsverhältnis. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst fallen dagegen unter das KSchG.
Gilt Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Der allgemeine Schutz aus § 1 KSchG greift erst nach sechs Monaten, unabhängig davon, wie lange die vereinbarte Probezeit dauert. In den ersten sechs Monaten kann der Arbeitgeber ohne sozialen Grund kündigen, mit der verkürzten Frist von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB. Sonderkündigungsschutz, etwa bei Schwangerschaft, gilt dagegen vom ersten Tag an.
Quellen
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