Sonderkündigungsschutz
Kurz erklärt Sonderkündigungsschutz ist ein besonderer Schutz bestimmter Beschäftigter vor Kündigungen, der neben dem Kündigungsschutzgesetz gilt. Er betrifft etwa Schwangere, Eltern in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Betriebsratsmitglieder und ist unter anderem in § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX und § 15 KSchG geregelt. Auch eine verbotene Kündigung musst Du binnen drei Wochen angreifen.

Inhalt 4 Abschnitte
Wer hat Sonderkündigungsschutz?
Die wichtigsten Gruppen im Überblick:
| Gruppe | Norm | Wirkung |
|---|---|---|
| Schwangere und Mütter bis zum Ende der Schutzfrist, mindestens vier Monate nach der Entbindung | § 17 MuSchG | Verbot, Ausnahme nur mit Zulässigkeitserklärung der Behörde |
| Eltern in Elternzeit | § 18 BEEG | Verbot ab dem Verlangen, frühestens acht Wochen vor Beginn |
| Beschäftigte in Pflegezeit | § 5 PflegeZG | Verbot ab Ankündigung, höchstens zwölf Wochen vor Beginn |
| Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte | § 168 SGB IX | vorherige Zustimmung des Integrationsamts |
| Betriebsratsmitglieder, Wahlvorstand, Bewerber | § 15 KSchG | nur außerordentliche Kündigung mit Zustimmung |
| Auszubildende nach der Probezeit | § 22 Abs. 2 BBiG | nur aus wichtigem Grund |
Dazu kommen weitere Gruppen, etwa Pflicht-Datenschutzbeauftragte nach § 38 Abs. 2, § 6 Abs. 4 BDSG.
Was unterscheidet den Sonderkündigungsschutz vom allgemeinen Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten (§ 1 Abs. 1 KSchG) und in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern; für Altarbeitnehmer kann noch die Schwelle von mehr als fünf gelten (§ 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Es verlangt einen sozial gerechtfertigten Grund.
Der Sonderkündigungsschutz setzt früher und härter an. Beim Sonderkündigungsschutz gilt das Kündigungsverbot in der Schwangerschaft vom ersten Tag an und auch im Kleinbetrieb. Andere Regeln haben eigene Schwellen: Der Schutz schwerbehinderter Menschen beginnt erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Mehrere Schutzrechte des Sonderkündigungsschutzes können nebeneinander gelten.
Eine Ausnahme bei der Schwerbehinderung: Der Schutz entfällt, wenn sie bei Zugang der Kündigung nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt nach Ablauf der Frist des § 152 Abs. 1 Satz 3 SGB IX wegen fehlender Mitwirkung nicht entscheiden konnte (§ 173 Abs. 3 SGB IX). Für den Sonderkündigungsschutz ist ein früh gestellter und gut begleiteter Antrag deshalb wichtig.
Was muss der Arbeitgeber wissen?
Beim Sonderkündigungsschutz im Mutterschutz kommt es auf die Kenntnis an. Wusste der Arbeitgeber bei der Kündigung nichts, genügt es, wenn Du ihm die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zugang mitteilst (§ 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Verpasst Du die Frist ohne eigenes Verschulden, reicht eine unverzügliche Nachholung (Satz 2). Das Verbot beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin (BAG, Urteil vom 24.11.2022, 2 AZR 11/22). Mehr unter Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen.
Welche Frist gilt, wenn trotzdem gekündigt wird?
Eine Kündigung ohne die nötige Zustimmung ist wegen des Sonderkündigungsschutzes unwirksam. Angreifen musst Du sie trotzdem: Nach § 4 Satz 1 KSchG gilt die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, läuft die Frist nach Satz 4 erst ab Bekanntgabe der Entscheidung an Dich. Ob dieser spätere Beginn greift, hängt aber unter anderem davon ab, ob der Arbeitgeber Deinen Schutzstatus kannte. Beim Sonderkündigungsschutz ist es sicherer, immer binnen drei Wochen zu klagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sonderkündigungsschutz gilt neben dem KSchG und teils schon ab dem ersten Arbeitstag, etwa nach § 17 MuSchG.
- Schwerbehinderte Menschen sind erst nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung geschützt (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX).
- Die Schwangerschaft kannst Du noch binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen (§ 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG).
- Auch gegen eine verbotene Kündigung solltest Du innerhalb von drei Wochen Klage erheben (§ 4 KSchG).
Häufige Fragen (11)
Ab wann gilt der Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung?
Wenn das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung ohne Unterbrechung länger als sechs Monate besteht (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Außerdem fehlt der Schutz, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt wegen fehlender Mitwirkung nicht entscheiden konnte (§ 173 Abs. 3 SGB IX). Gleichgestellte genießen denselben Schutz. Dann braucht der Arbeitgeber vor jeder Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts nach § 168 SGB IX.
Gilt der Sonderkündigungsschutz auch in der Probezeit?
Teilweise. Das Kündigungsverbot in der Schwangerschaft nach § 17 MuSchG gilt ab dem ersten Tag, also auch in der Probezeit. Dasselbe gilt für den Schutz während der Elternzeit nach § 18 BEEG. Schwerbehinderte Menschen sind dagegen erst nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung geschützt. Auszubildende können in ihrer Probezeit jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG), danach nur aus wichtigem Grund.
Gilt der Sonderkündigungsschutz bei einem Aufhebungsvertrag?
Nein. Die Schutzvorschriften verbieten oder beschränken die Kündigung durch den Arbeitgeber, nicht die einvernehmliche Beendigung. Unterschreibst Du einen Aufhebungsvertrag, gibst Du den Schutz deshalb faktisch auf. Prüfe vorher genau, was Du dafür bekommst, etwa eine Abfindung, und welche Folgen beim Arbeitslosengeld drohen. Wurdest Du zur Unterschrift gedrängt oder getäuscht, kommt eine Anfechtung in Betracht.
Gilt der Sonderkündigungsschutz bei einer Betriebsschließung?
Der Sonderkündigungsschutz wird schwächer, entfällt aber nicht automatisch. Betriebsratsmitglieder dürfen bei Stilllegung frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung gekündigt werden (§ 15 Abs. 4 KSchG). Bei schwerbehinderten Menschen muss das Integrationsamt zustimmen, wenn der Betrieb dauerhaft eingestellt wird und zwischen Kündigung und letztem Lohntag mindestens drei Monate liegen (§ 172 Abs. 1 SGB IX). Bei Schwangeren braucht der Arbeitgeber weiterhin die behördliche Zulässigkeitserklärung.
Schützt der Sonderkündigungsschutz auch vor einer fristlosen Kündigung?
Das kommt auf die Gruppe an. Betriebsratsmitglieder sind gerade nur außerordentlich kündbar, mit Zustimmung des Betriebsrats oder deren gerichtlicher Ersetzung (§ 15 Abs. 1 KSchG). Bei Schwangeren gilt das Verbot auch für die fristlose Kündigung; nur die Behörde kann sie ausnahmsweise zulassen. Bei schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitgeber die Zustimmung binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Gründe beantragen (§ 174 Abs. 2 SGB IX).
Hat man nach einer Fehlgeburt Sonderkündigungsschutz?
Ja, nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ablauf von vier Monaten (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG). Voraussetzung ist wie in der Schwangerschaft, dass der Arbeitgeber davon weiß oder Du es ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilst. Auch Vorbereitungsmaßnahmen für eine Kündigung sind in dieser Zeit unzulässig. Eine Ausnahme kann nur die zuständige Landesbehörde zulassen.
Wie lange gilt der Kündigungsschutz in der Elternzeit?
Er beginnt mit dem Verlangen der Elternzeit. Liegt die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes, setzt er frühestens acht Wochen vor Beginn ein. Bei einer Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag sind es frühestens 14 Wochen (§ 18 Abs. 1 BEEG). Er endet mit der Elternzeit. Eine Nachwirkung wie bei Betriebsratsmitgliedern sieht das Gesetz nicht vor. Wer während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet, bleibt ebenfalls geschützt.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber trotz Sonderkündigungsschutz kündigt?
Mit Sonderkündigungsschutz ist die Kündigung unwirksam, wenn die erforderliche Zustimmung fehlt oder ein gesetzliches Verbot greift. Wirksam wird sie aber, wenn Du nicht rechtzeitig klagst: § 7 KSchG fingiert eine Kündigung als wirksam, wenn die Unwirksamkeit nicht fristgerecht geltend gemacht wird. Deshalb ist die Dreiwochenfrist so wichtig. Bewahre den Briefumschlag mit Datum auf und notiere, wann die Kündigung bei Dir angekommen ist.
Spielt eine Schwerbehinderung bei der Sozialauswahl eine Rolle?
Ja. Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung ausreichend berücksichtigen. Das ist Teil des allgemeinen Kündigungsschutzes und unabhängig von der Zustimmung des Integrationsamts. Auf Verlangen muss der Arbeitgeber Dir die Gründe für seine Auswahl nennen. Beides kann nebeneinander zu prüfen sein.
Haben Datenschutzbeauftragte Sonderkündigungsschutz?
Ja, wenn das Unternehmen zur Benennung verpflichtet ist, etwa weil in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG). Dann ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig, und zwar auch noch ein Jahr nach dem Ende der Tätigkeit (§ 38 Abs. 2, § 6 Abs. 4 BDSG). Bei freiwilliger Benennung gilt dieser Schutz nicht.
Haben Betriebsratsmitglieder nach Ende der Amtszeit noch Kündigungsschutz?
Ja, für ein Jahr. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist eine ordentliche Kündigung innerhalb eines Jahres nach Ende der Amtszeit unzulässig; erlaubt bleibt nur die Kündigung aus wichtigem Grund. Dieser nachwirkende Schutz entfällt, wenn die Mitgliedschaft durch eine gerichtliche Entscheidung geendet hat. Für Wahlvorstand und Wahlbewerber gilt eine Nachwirkung von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 15 Abs. 3 Satz 2 KSchG).
Quellen
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