Kündigung leitender Angestellter
Kurz erklärt Die Kündigung leitender Angestellter folgt im Kern dem Kündigungsschutzgesetz, mit einer gewichtigen Ausnahme. Nach § 14 Abs. 2 KSchG kann der Arbeitgeber bei Angestellten mit selbständiger Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis die Auflösung gegen Abfindung beantragen, ohne Gründe zu nennen. Gegen die Kündigung selbst gilt auch hier die Klagefrist von drei Wochen.

Inhalt 4 Abschnitte
Wer zählt bei der Kündigung leitender Angestellter als leitender Angestellter?
Es gibt zwei Begriffe. Für den Kündigungsschutz zählt § 14 Abs. 2 KSchG: Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte, soweit sie zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind. Für die Betriebsverfassung gilt der weitere Begriff des § 5 Abs. 3 BetrVG, der auch Prokuristen erfassen kann. Ein Titel wie „Head of“ oder „Bereichsleiter“ entscheidet nichts.
Das Bundesarbeitsgericht legt § 14 Abs. 2 KSchG eng aus. Die Personalbefugnis muss eine bedeutende Zahl von Arbeitnehmern oder bedeutende Arbeitnehmer erfassen, einen wesentlichen Teil der Tätigkeit ausmachen und tatsächlich ausgeübt werden. Steht sie nur auf dem Papier oder brauchst Du für Einstellungen die Zustimmung anderer, bist Du kein leitender Angestellter in diesem Sinn (BAG, Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10). Organmitglieder wie der GmbH-Geschäftsführer sind nach § 14 Abs. 1 KSchG ganz ausgenommen, siehe Kündigung eines Geschäftsführers.
Welcher Kündigungsschutz gilt bei der Kündigung leitender Angestellter?
Das Kündigungsschutzgesetz gilt für leitende Angestellte nach § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG mit Ausnahme des § 3, also ohne Einspruch beim Betriebsrat. Die Kündigung braucht deshalb nach sechs Monaten Beschäftigung in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund (§§ 1, 23 KSchG; für vor 2004 begonnene Arbeitsverhältnisse kann nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG die Schwelle von mehr als fünf gelten).
Die gesetzlichen Kündigungsfristen bei der Kündigung leitender Angestellter ergeben sich aus § 622 BGB. Willst Du die Kündigung angreifen, musst Du nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.
Was bedeutet der Auflösungsantrag ohne Begründung?
Normalerweise kann der Arbeitgeber die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach einer unwirksamen Kündigung nur beantragen, wenn Gründe eine weitere Zusammenarbeit nicht erwarten lassen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG). Bei der Kündigung leitender Angestellter nach § 14 Abs. 2 KSchG braucht der Antrag keine Begründung. Das Gericht löst das Arbeitsverhältnis dann gegen eine Abfindung auf, auch wenn die Kündigung unwirksam war.
So lag es im Fall des BAG vom 19.04.2012 (2 AZR 186/11): Die Kündigung scheiterte an einer fehlenden Abmahnung, das Arbeitsverhältnis endete trotzdem durch Auflösungsurteil gegen Abfindung. Die Abfindung beträgt nach § 10 Abs. 1 KSchG bis zu zwölf Monatsverdienste, ab 50 Jahren und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit bis zu 15, ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu 18 (Abs. 2); die Erhöhung entfällt, wenn Du bei der Auflösung schon das Regelrentenalter erreicht hast. Mehr dazu unter Auflösungsantrag.
Muss der Betriebsrat oder der Sprecherausschuss beteiligt werden?
Für leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Eine Anhörung nach § 102 BetrVG entfällt, der Betriebsrat ist nach § 105 BetrVG nur rechtzeitig zu informieren. Für alle anderen gilt die Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung. Ist die Einordnung unsicher, ist es für den Arbeitgeber sicherer, beide Gremien anzuhören.
Gibt es einen Sprecherausschuss, muss der Arbeitgeber ihn nach § 31 Abs. 2 SprAuG vor jeder Kündigung anhören und die Gründe mitteilen. Eine Kündigung leitender Angestellter ohne diese Anhörung ist unwirksam.
Das Wichtigste in Kürze
- Leitender Angestellter nach § 14 Abs. 2 KSchG ist nur, wer selbständig einstellen oder entlassen darf und das tatsächlich tut (BAG 2 AZR 167/10).
- Das KSchG gilt auch für ihn, nur § 3 nicht; die Klagefrist beträgt drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG).
- Der Arbeitgeber kann die Auflösung gegen Abfindung ohne Begründung beantragen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KSchG).
- Die Abfindung beträgt bis zu 12, unter Voraussetzungen bis zu 15 oder 18 Monatsverdienste (§ 10 KSchG).
- Ein vorhandener Sprecherausschuss muss vor jeder Kündigung angehört werden, sonst ist sie unwirksam (§ 31 Abs. 2 SprAuG).
Häufige Fragen (11)
Gibt es bei der Kündigung leitender Angestellter Kündigungsschutz?
Ja. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nach § 14 Abs. 2 KSchG auch für leitende Angestellte, ausgenommen nur § 3 KSchG zum Einspruch beim Betriebsrat. Der Arbeitgeber braucht also einen Kündigungsgrund, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer hat. Der Schutz ist aber schwächer, weil der Arbeitgeber die Auflösung gegen Abfindung ohne Begründung beantragen kann.
Welche Abfindung gibt es bei der Kündigung leitender Angestellter?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht automatisch. Löst das Gericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag auf, setzt es nach § 10 KSchG bis zu zwölf Monatsverdienste fest, bei älteren Arbeitnehmern mit langer Betriebszugehörigkeit bis zu 15 oder 18. Im Vergleich verhandeln die Parteien frei. Die Höhe hängt dann vor allem davon ab, wie gut die Kündigung begründet ist und wie sicher der Status als leitender Angestellter feststeht.
Muss der Betriebsrat bei der Kündigung leitender Angestellter angehört werden?
Nein, wenn Du leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 BetrVG bist. Dann gilt § 102 BetrVG nicht; der Arbeitgeber muss die Kündigung dem Betriebsrat nach § 105 BetrVG nur rechtzeitig mitteilen. Stellt sich später heraus, dass Du kein leitender Angestellter warst, fehlt die Anhörung und die Kündigung ist unwirksam. Bei Zweifeln ist eine vorsorgliche Anhörung für den Arbeitgeber deshalb der sichere Weg.
Was ist ein Sprecherausschuss und muss er vor der Kündigung gehört werden?
Der Sprecherausschuss ist die Vertretung der leitenden Angestellten nach dem Sprecherausschussgesetz. Besteht einer, muss der Arbeitgeber ihn nach § 31 Abs. 2 SprAuG vor jeder Kündigung anhören und die Gründe mitteilen. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam. Äußert sich der Ausschuss nicht innerhalb einer Woche bei ordentlicher oder drei Tagen bei außerordentlicher Kündigung, gilt das als Einverständnis.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Kündigung leitender Angestellter?
Gesetzlich dieselbe wie für alle Arbeitnehmer nach § 622 BGB, also vier Wochen zum 15. oder Monatsende und je nach Betriebszugehörigkeit bis zu sieben Monate zum Monatsende. Der Arbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen, die für den Arbeitgeber dann verbindlich sind. Kürzere Fristen sind nur in engen Grenzen zulässig. Prüfe deshalb zuerst Deinen Vertrag und einen möglichen Tarifvertrag.
Kann ein leitender Angestellter Kündigungsschutzklage erheben?
Das kann er, und zwar innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Versäumst Du die Frist, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam, wenn keine nachträgliche Zulassung möglich ist. Im Prozess klärt das Arbeitsgericht dann auch, ob Du überhaupt leitender Angestellter nach § 14 Abs. 2 KSchG bist. Davon hängt ab, ob ein Auflösungsantrag ohne Begründung möglich ist.
Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsführer und leitendem Angestellten bei der Kündigung?
Der GmbH-Geschäftsführer ist als Organ nach § 14 Abs. 1 KSchG vollständig vom allgemeinen Kündigungsschutz ausgenommen. Der leitende Angestellte ist Arbeitnehmer und behält ihn, nur mit der Besonderheit des Auflösungsantrags ohne Begründung. Ein Geschäftsführer, der zugleich einen Arbeitsvertrag hat, ist ein Sonderfall, bei dem es auf die Vertragsgestaltung ankommt. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung der Verträge.
Reicht die Prokura, um leitender Angestellter zu sein?
Für die Betriebsverfassung kann sie reichen, für den Kündigungsschutz nicht. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG nennt Generalvollmacht oder eine im Innenverhältnis nicht unbedeutende Prokura. § 14 Abs. 2 KSchG verlangt dagegen die Befugnis zur selbständigen Einstellung oder Entlassung. Ein Prokurist ohne Personalbefugnis bleibt deshalb voll vom KSchG geschützt, auch wenn der Betriebsrat für ihn nicht zuständig ist.
Kann der Arbeitgeber einen leitenden Angestellten ohne Grund loswerden?
Nicht ohne Weiteres. Die Kündigung leitender Angestellter braucht im Geltungsbereich des KSchG einen Grund. Ist sie unwirksam, kann der Arbeitgeber aber nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KSchG die Auflösung gegen Abfindung beantragen, ohne dafür Gründe zu nennen. Das Arbeitsverhältnis endet dann durch Urteil, nicht durch die Kündigung. Der Preis dafür ist die vom Gericht festgesetzte Abfindung.
Gilt Sonderkündigungsschutz auch für Führungskräfte?
Der besondere Kündigungsschutz knüpft nicht an die Position an. Schwerbehinderte Führungskräfte brauchen vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts nach § 168 SGB IX, Schwangere sind nach § 17 MuSchG geschützt, Beschäftigte in Elternzeit nach § 18 BEEG. Verstößt der Arbeitgeber dagegen, ist die Kündigung unwirksam, unabhängig vom Status als leitender Angestellter.
Wie wird der Monatsverdienst für die Abfindung berechnet?
Nach § 10 Abs. 3 KSchG zählt, was Dir bei regelmäßiger Arbeitszeit in dem Monat zusteht, in dem das Arbeitsverhältnis endet, an Geld und Sachbezügen. Dazu können Dienstwagen zur Privatnutzung oder anteilige Sonderzahlungen gehören. Bei Führungskräften mit variablen Bestandteilen kann die Berechnung streitig sein. Halte Zielvereinbarungen und Abrechnungen deshalb bereit.
Quellen
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