Einspruch beim Handyverstoß

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Kurz erklärt Der Einspruch beim Handyverstoß ist der Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid wegen verbotener Nutzung eines elektronischen Geräts am Steuer. Er richtet sich nach § 67 OWiG, der Vorwurf selbst nach § 23 Abs. 1a StVO. Einlegen musst Du ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, sonst wird der Bescheid mit Geldbuße und Punkt rechtskräftig.

Person im Fahrersitz eines deutschen Autos mit Smartphone in der Hand, eine Szene, die zum Einspruch beim Handyverstoß führen kann
Inhalt 4 Abschnitte

Einspruch beim Handyverstoß: Was wirft Dir der Bescheid genau vor?

Für den Einspruch beim Handyverstoß ist wichtig: Verboten ist nicht das Handy im Auto, sondern eine bestimmte Art der Benutzung. Nach § 23 Abs. 1a StVO darfst Du ein Gerät zur Kommunikation, Information oder Organisation nur nutzen, wenn Du es weder aufnimmst noch hältst. Erlaubt bleiben Sprachsteuerung, Vorlesefunktion oder eine kurze, der Verkehrslage angepasste Blickzuwendung. Was im Einzelnen erfasst ist, erklären die Einträge Handy am Steuer und elektronische Geräte am Steuer.

Die wichtigste Ausnahme steht in § 23 Abs. 1b StVO: Im stehenden Fahrzeug gilt das Verbot nicht, beim Kraftfahrzeug aber nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Die Start-Stopp-Automatik an der Ampel zählt ausdrücklich nicht als Ausschalten. Wie weit „Halten“ reicht, zeigt das BayObLG: Auch ein auf dem Oberschenkel abgelegtes Handy, das bedient wird, gilt als gehalten. Den Freispruch des Amtsgerichts hob das Gericht deshalb auf (Beschluss vom 10.01.2022, 201 ObOWi 1507/21).

Welche Folgen stehen im Bescheid, wenn Du nichts tust?

Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Lfd. Nr. 246.1, Stand: Oktober 2026) kostet der einfache Verstoß beim Führen eines Fahrzeugs 100 Euro. Mit Gefährdung sind es 150 Euro (Lfd. Nr. 246.2), mit Sachbeschädigung 200 Euro (Lfd. Nr. 246.3), jeweils mit einem Monat Fahrverbot. Anlage 13 FeV bewertet den einfachen Verstoß mit einem Punkt, die beiden schweren Varianten mit zwei Punkten in Flensburg. Radfahrer zahlen 55 Euro (Lfd. Nr. 246.4).

Dazu kommen Gebühren: 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, plus 3,50 Euro Zustellauslagen (§ 107 Abs. 1 und 3 OWiG). Wer beruflich fährt, sollte auch das Arbeitsverhältnis im Blick haben, denn ein Fahrverbot kann dort Folgen haben, wie der Eintrag Kündigung wegen Verlust des Führerscheins erklärt.

Wie legst Du den Einspruch beim Handyverstoß wirksam ein?

Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG). Maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Umschlag, nicht der Tag, an dem Du den Brief öffnest. Einzelheiten zur Berechnung stehen unter Einspruchsfrist. Der Einspruch geht schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Für den Einspruch beim Handyverstoß verlangt § 67 OWiG keine Begründung.

Du kannst den Einspruch auf einzelne Punkte beschränken, etwa nur auf das Fahrverbot (§ 67 Abs. 2 OWiG). Sinnvoll ist es, zuerst die Akte anzufordern, denn erst dort steht, wer was beobachtet hat. Den Weg beschreibt der Eintrag Akteneinsicht im Bußgeldverfahren. Den allgemeinen Ablauf erklärt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Wo liegen Angriffspunkte, wo die Risiken?

Beim Handyverstoß gibt es kein Messgerät wie beim Blitzer. Der Vorwurf stützt sich auf die Beobachtung von Polizeibeamten, manchmal auf ein Foto. Geprüft wird deshalb, ob die Beobachtung das Halten und die Benutzung wirklich trägt, ob das Gerät unter § 23 Abs. 1a StVO fällt und ob der Fahrer sicher feststeht. Mehr dazu unter Beweislast beim Handyverstoß. Auch die Verfolgungsverjährung von in der Regel sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG) kann eine Rolle spielen, wobei § 33 OWiG sie mehrfach unterbricht.

Das Gegenrisiko kennst Du aus dem Bescheid selbst: Nach einem Einspruch ist eine nachteiligere Entscheidung möglich (§ 66 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b OWiG). Nimmt das Gericht Vorsatz an, kann es den Regelsatz nach § 3 Abs. 4a BKatV verdoppeln. Wie das abläuft, steht unter Verböserung nach Einspruch. Ob sich der Schritt lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG).
  • Der einfache Handyverstoß kostet 100 Euro und 1 Punkt, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 150 oder 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte (BKatV Lfd. Nr. 246.1 bis 246.3, Stand Oktober 2026).
  • Im stehenden Auto ist das Handy nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor erlaubt, Start-Stopp reicht nicht (§ 23 Abs. 1b StVO).
  • Der Einspruch lässt sich auf einzelne Punkte wie das Fahrverbot beschränken (§ 67 Abs. 2 OWiG).
  • Nach einem Einspruch ist eine höhere Geldbuße möglich, bei Vorsatz kann sich der Regelsatz verdoppeln (§ 3 Abs. 4a BKatV).

Häufige Fragen (11)

Lohnt sich ein Einspruch beim Handyverstoß am Steuer?

Das lässt sich erst nach einem Blick in die Akte sagen. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Beobachtung lückenhaft ist, der Fahrer nicht sicher feststeht oder ein Fahrverbot droht, das Dich beruflich trifft. Dagegen steht das Risiko einer höheren Geldbuße und zusätzlicher Verfahrenskosten. Ein möglicher Weg: zunächst fristwahrend Einspruch einlegen, dann die Akte prüfen und danach entscheiden, ob der Einspruch aufrechterhalten oder zurückgenommen wird.

Wie begründe ich den Einspruch beim Handyverstoß?

Gar nicht, wenn Du nicht willst. § 67 OWiG verlangt keine Begründung, ein Satz wie „Gegen den Bußgeldbescheid vom … lege ich Einspruch ein“ genügt, mit Aktenzeichen und Unterschrift. Eine Begründung kann sogar schaden, wenn sie Angaben zur Fahrereigenschaft oder zur Handynutzung enthält, die die Behörde noch nicht beweisen konnte. Wer etwas vortragen will, tut das besser erst nach der Akteneinsicht.

Was kostet ein Einspruch beim Handyverstoß?

Das Einlegen selbst löst keine Gebühr aus. Kosten entstehen, wenn das Verfahren vor dem Amtsgericht mit einer Verurteilung endet: Dann trägst Du in der Regel die Gerichtskosten und Deine eigenen Anwaltskosten (§ 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 465 Abs. 1 StPO). Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten je nach Vertrag. Wird das Verfahren eingestellt oder endet es mit Freispruch, sieht die Lage anders aus.

Gibt es eine Vorlage für den Einspruch beim Handyverstoß?

Eine amtliche Vorlage für den Einspruch beim Handyverstoß gibt es nicht, und sie ist auch nicht nötig. Der Einspruch braucht Deinen Namen, das Aktenzeichen des Bescheids, die Erklärung, dass Du Einspruch einlegst, und Deine Unterschrift. Schick ihn so, dass Du den Zugang bei der Behörde nachweisen kannst, etwa per Fax mit Sendebericht. Ob eine einfache E-Mail genügt, ist eine eigene Frage, die der Eintrag zum Einspruch per E-Mail behandelt.

Ist das Handy in der Halterung am Steuer erlaubt?

Ja, solange Du es dort nicht in die Hand nimmst. § 23 Abs. 1a StVO verbietet das Aufnehmen und Halten, nicht das Gerät in einer festen Halterung. Bedienen darfst Du es per Sprachsteuerung oder mit einer kurzen Blickzuwendung, die zur Verkehrslage passt. Längeres Tippen, Scrollen oder Videos schauen fällt auch in der Halterung unter das Verbot, weil die zulässige kurze Blickzuwendung dann überschritten ist.

Darf ich an der roten Ampel aufs Handy schauen?

Nur mit vollständig ausgeschaltetem Motor. § 23 Abs. 1b StVO nimmt stehende Fahrzeuge vom Verbot aus, bei Kraftfahrzeugen aber nur, wenn der Motor ganz aus ist. Die automatische Abschaltung durch eine Start-Stopp-Funktion oder das Ruhen eines Elektroantriebs gilt ausdrücklich nicht als Ausschalten. Wer im Stau oder an der Ampel mit laufendem oder automatisch gestopptem Motor das Handy in die Hand nimmt, begeht deshalb einen Verstoß.

Kann ich den Einspruch nur gegen das Fahrverbot einlegen?

Ja. § 67 Abs. 2 OWiG erlaubt es, den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte zu beschränken, also etwa auf die Rechtsfolgen und dort auf das Fahrverbot. Der Vorwurf selbst wird dann rechtskräftig, über das Fahrverbot entscheidet das Amtsgericht. Das kann sinnvoll sein, wenn der Verstoß feststeht, das Fahrverbot Dich aber besonders hart trifft. Die Beschränkung sollte klar formuliert sein, damit kein Streit über ihren Umfang entsteht.

Was passiert nach dem Einspruch gegen den Handyverstoß?

Zuerst prüft die Bußgeldbehörde den Fall noch einmal im Zwischenverfahren (§ 69 Abs. 2 OWiG). Sie kann weiter ermitteln, den Bescheid zurücknehmen oder an ihm festhalten. Hält sie ihn aufrecht, schickt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht (§ 69 Abs. 3 OWiG). Das Gericht entscheidet dann nach einer Hauptverhandlung durch Urteil oder, wenn niemand widerspricht, schriftlich durch Beschluss nach § 72 OWiG.

Kann ich den Einspruch beim Handyverstoß wieder zurücknehmen?

Ja, bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug (§ 71 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 411 Abs. 3 StPO). Nach Beginn der Hauptverhandlung braucht es die Zustimmung der Staatsanwaltschaft, wenn sie an der Verhandlung teilnimmt (§ 303 StPO, § 75 Abs. 2 OWiG). Mit der Rücknahme wird der ursprüngliche Bescheid rechtskräftig. Eine Verböserung ist dann ausgeschlossen, bereits angefallene Kosten des gerichtlichen Verfahrens können aber bleiben.

Muss ich im Einspruch angeben, wer gefahren ist?

Nein. Als Betroffener musst Du Dich zur Sache nicht äußern. Die Behörde muss Dir nur Gelegenheit zur Äußerung geben (§ 55 OWiG), und im Zwischenverfahren weist sie darauf hin, dass es Dir freisteht, nicht zur Sache auszusagen (§ 69 Abs. 2 Satz 2 OWiG). Angaben zur Person, also Name und Anschrift, sind etwas anderes. Wer gefahren ist, muss die Behörde selbst beweisen, etwa durch Zeugen oder ein Foto.

Gilt das Handyverbot auch auf dem Fahrrad?

Ja. § 23 Abs. 1a StVO spricht von jedem, der ein Fahrzeug führt, und dazu gehört das Fahrrad. Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Lfd. Nr. 246.4, Stand: Oktober 2026) kostet der Verstoß beim Radfahren 55 Euro. Weil dieser Betrag unter 60 Euro liegt, folgt daraus kein Punkt im Fahreignungsregister (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Gegen einen Bescheid kannst Du auch hier binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.

Quellen

  1. § 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. Anlage zur BKatV (Bußgeldkatalog), Lfd. Nr. 246
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 67 OWiG Form und Frist des Einspruchs
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. Anlage 13 FeV Bewertung der Ordnungswidrigkeiten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. BayObLG, Beschluss vom 10.01.2022, 201 ObOWi 1507/21 (Handy auf dem Oberschenkel)
    UrteilBayerisches Oberstes Landesgericht · abgerufen am 27.10.2026

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