Atemalkoholtest

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Kurz erklärt Der Atemalkoholtest misst den Alkohol in der Atemluft in Milligramm pro Liter. Den Grenzwert setzt § 24a Abs. 1 StVG: Ab 0,25 mg/l sieht der Bußgeldkatalog in der Regel 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot vor. Pusten musst Du nicht; verweigerst Du den Test, kann die Polizei eine Blutprobe anordnen.

Polizist führt bei einer Verkehrskontrolle auf einer nächtlichen Straße einen Atemalkoholtest bei einem Autofahrer durch
Inhalt 4 Abschnitte

Was misst der Atemalkoholtest, und welcher Wert zählt?

Bei einer Kontrolle kommt meist zuerst ein Vortest mit einem Handgerät. Der Atemalkoholtest als Vortest dient als Verdachtsprobe. Für das Bußgeld zählt die beweissichere Messung mit einem bauartzugelassenen, geeichten Gerät auf der Wache. Den Grenzwert nennt § 24a Abs. 1 StVG: 0,25 mg/l in der Atemluft oder 0,5 Promille im Blut.

Der BGH lässt einen solchen Messwert ohne Sicherheitsabschlag gelten, wenn das Verfahren eingehalten ist: mindestens 20 Minuten seit Trinkende, 10 Minuten Kontrollzeit vor der Messung und eine Doppelmessung im Abstand von höchstens 5 Minuten (BGH, Beschluss vom 03.04.2001, 4 StR 507/00). Atem- und Blutwert sind dabei eigenständige Grenzwerte; eine exakte Umrechnung ist nach dem BGH ausgeschlossen. Einen Überblick gibt der Eintrag Promillegrenzen.

Musst Du den Atemalkoholtest bei einer Kontrolle machen?

Nein. Weder das StVG noch die StPO verpflichten Dich, aktiv an einem Atemtest mitzuwirken. Auch Angaben zum Trinken musst Du nicht machen, mehr dazu unter Aussageverweigerungsrecht im Bußgeldverfahren.

Die Verweigerung hat aber eine Kehrseite. Bei Verdacht kann die Polizei eine Blutprobe anordnen, und zwar ohne Richter: bei Straftaten wie § 316 StGB nach § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO, bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a und § 24c StVG nach § 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG. Die Blutprobe dulden musst Du, beim Atemalkoholtest mitwirken nicht.

Welche Folgen hat ein Atemalkoholtest mit einem Wert ab 0,25 mg/l?

Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Lfd. Nr. 241, Stand Oktober 2026) kostet der erste Verstoß 500 Euro und bringt 1 Monat Fahrverbot. Mit einer Voreintragung sind es 1.000 Euro und 3 Monate (Nr. 241.1), bei mehreren 1.500 Euro und 3 Monate (Nr. 241.2). Dazu kommen 2 Punkte (Anlage 13 FeV, Nr. 2.2.1).

In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot: 250 Euro (Lfd. Nr. 243b) und 1 Punkt, siehe Alkoholverbot für Fahranfänger. Für die Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr stützen sich die Gerichte auf die Blutprobe; eine Verurteilung allein auf einen Atemwert haben Oberlandesgerichte abgelehnt, wie der BGH in 4 StR 507/00 referiert. Ab 0,8 mg/l oder 1,6 Promille ordnet die Behörde eine MPU an (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV).

Wo setzt eine Prüfung des Messergebnisses an?

Der Bescheid nach einem Atemalkoholtest steht und fällt mit dem Messprotokoll. Geprüft wird, ob das Gerät geeicht war, ob die Wartezeit seit dem letzten Schluck eingehalten wurde und ob die beiden Einzelwerte innerhalb der zulässigen Abweichung liegen. Akteneinsicht gibt es nach § 49 OWiG. Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bleiben 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG).

Wer beruflich fährt, sollte die Folgen früh mitdenken: Ein Fahrverbot kann auch eine Kündigung wegen Verlust des Führerscheins nach sich ziehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzwert nach § 24a Abs. 1 StVG: 0,25 mg/l Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol.
  • Erstverstoß laut BKatV Lfd. Nr. 241 (Stand Oktober 2026): 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte.
  • Der Messwert gilt ohne Abschlag, wenn 20 Minuten Wartezeit, 10 Minuten Kontrollzeit und eine Doppelmessung eingehalten sind (BGH 4 StR 507/00).
  • Der Test ist freiwillig; bei Verweigerung kann die Polizei nach § 46 Abs. 4 OWiG oder § 81a Abs. 2 StPO ohne Richter eine Blutprobe anordnen.
  • Ab 0,8 mg/l oder 1,6 Promille wird eine MPU angeordnet (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV).

Häufige Fragen (10)

Ist der Atemalkoholtest freiwillig?

Ja, eine Pflicht zum Pusten gibt es nicht. Niemand muss am Atemalkoholtest aktiv mitwirken, um Beweise gegen sich selbst zu erzeugen. Das gilt für den Vortest an der Straße und für die beweissichere Messung auf der Wache. Die Polizei darf bei Verdacht aber eine Blutprobe anordnen, die Du dulden musst.

Was passiert, wenn man den Atemalkoholtest verweigert?

Die Verweigerung des Atemalkoholtests ist selbst weder Ordnungswidrigkeit noch Straftat. Hat die Polizei einen Verdacht, etwa wegen Alkoholgeruchs, ordnet sie meist eine Blutprobe an. Für Verfahren nach § 24a StVG braucht sie dafür nach § 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG keinen Richter, bei Verdacht auf § 316 StGB nach § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO ebenfalls nicht.

Zählt der Atemalkoholtest vor Gericht?

Im Bußgeldverfahren ja, wenn das Gerät bauartzugelassen und geeicht ist und die Verfahrensregeln eingehalten wurden. Dann ist der Wert nach BGH 4 StR 507/00 ohne Sicherheitsabschlag verwertbar. Für eine Strafe wegen absoluter Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB stellen die Gerichte auf die Blutalkoholkonzentration ab. Ein Vortestgerät ohne Bauartzulassung für die amtliche Überwachung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Wie rechnet man Atemalkohol in Promille um?

Eine exakte Umrechnung des Atemalkoholtests in Promille gibt es nicht. Der Gesetzgeber hat die Atemwerte in § 24a StVG zwar mit einem Faktor von 1:2000 aus den Promillewerten abgeleitet. Der BGH betont aber, dass beide Werte eigenständige Grenzwerte sind und sich nicht direkt ineinander umrechnen lassen. Für das Bußgeld zählt deshalb der gemessene Atemwert von 0,25 mg/l, nicht ein daraus geschätzter Promillewert.

Atemalkoholtest oder Bluttest: Welcher Wert zählt?

Das hängt vom Verfahren ab. Für das Bußgeld nach § 24a StVG genügt die beweissichere Atemmessung, weil der Gesetzgeber dafür eigene Grenzwerte festgelegt hat. Für eine Strafe wegen absoluter Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB stellen die Gerichte auf den Blutwert ab. Welcher Wert im Einzelfall günstiger wäre, lässt sich vorher nicht sagen, weil eine direkte Umrechnung nach dem BGH ausgeschlossen ist.

Warum muss man vor dem Atemtest warten?

Die Verfahrensregeln für den Atemalkoholtest sollen Messfehler durch verfälschende Störfaktoren ausschließen. Nach den Verfahrensregeln, die der BGH in 4 StR 507/00 zugrunde legt, müssen seit Trinkende mindestens 20 Minuten vergangen sein, dazu kommt eine Kontrollzeit von 10 Minuten vor der Messung. Ist das nicht eingehalten, lohnt sich ein genauer Blick ins Protokoll, weil der Wert dann angreifbar sein kann.

Was kostet ein Atemalkoholwert von 0,25 mg/l?

Beim ersten Verstoß laut BKatV Lfd. Nr. 241 (Stand Oktober 2026) 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen nach § 107 OWiG. Bei Vorsatz kann sich die Geldbuße nach § 3 Abs. 4a BKatV verdoppeln. Mit Voreintragungen steigt der Regelsatz auf 1.000 oder 1.500 Euro bei 3 Monaten Fahrverbot.

Was passiert beim positiven Atemtest in der Probezeit?

In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag gilt nach § 24c StVG die 0,0-Promille-Grenze. Schon ein geringer Wert kostet laut BKatV Lfd. Nr. 243b 250 Euro und 1 Punkt. In der Probezeit ist das ein schwerwiegender Verstoß nach Anlage 12 FeV; dann ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Ab 0,25 mg/l kommt zusätzlich § 24a StVG in Betracht.

Darf die Polizei ohne Richter Blut abnehmen?

Ja, in Verkehrsfällen schon. Bei Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder eine Gefährdung nach § 315c StGB erlaubt § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO die Anordnung ohne Richter. Für die Ordnungswidrigkeiten nach § 24a und § 24c StVG gilt das nach § 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG ebenso. Anders als beim Atemalkoholtest führt die Blutentnahme selbst ein Arzt durch.

Ab welchem Atemalkoholwert droht eine MPU?

Nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, wenn Du mit 0,8 mg/l Atemalkohol oder 1,6 Promille im Blut ein Fahrzeug geführt hast. Eine MPU ist außerdem möglich, wenn wiederholt Verstöße unter Alkohol vorliegen oder sonst Tatsachen auf Alkoholmissbrauch hindeuten. Verstöße nur gegen § 24c StVG zählen dabei nicht mit.

Quellen

  1. § 24a StVG 0,5-Promille-Grenze
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. Anlage BKatV (Bußgeldkatalog), Lfd. Nr. 241 und 243b
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 81a StPO Körperliche Untersuchung, Blutprobe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 46 OWiG Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 13 FeV Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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