Alkoholverbot für Fahranfänger

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Kurz erklärt Das Alkoholverbot für Fahranfänger untersagt Fahrern in der Probezeit und allen unter 21 Jahren, am Steuer Alkohol oder Cannabis (THC) zu konsumieren oder unter deren Wirkung loszufahren. Grundlage ist § 24c StVG. Ein Verstoß kostet laut Bußgeldkatalog 250 Euro und einen Punkt, in der Probezeit folgt ein Aufbauseminar.

Junger Fahrer in Deutschland, der nach einer Feier nüchtern bleibt, um das Alkoholverbot für Fahranfänger zu beachten und sicher nach Hause zu fahren
Inhalt 4 Abschnitte

Für wen gilt das Alkoholverbot für Fahranfänger?

§ 24c Abs. 1 StVG erfasst zwei Gruppen: Fahrer in der Probezeit nach § 2a StVG, gleich welchen Alters, und alle Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres, auch wenn die Probezeit schon vorbei ist. Die Probezeit dauert nach § 2a Abs. 1 StVG zwei Jahre ab Erteilung und verlängert sich nach Abs. 2a um zwei Jahre, wenn ein Aufbauseminar angeordnet wird. Auch beim begleiteten Fahren ab 17 gilt das Verbot.

Es betrifft das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Dazu gehören neben Auto und Motorrad auch E-Scooter, denn Elektrokleinstfahrzeuge sind nach § 1 Abs. 1 eKFV Kraftfahrzeuge (Alkohol auf dem E-Scooter). Auf dem Fahrrad gilt das Alkoholverbot für Fahranfänger nach § 24c StVG nicht.

Was genau verbietet das Alkoholverbot für Fahranfänger?

Verboten ist zweierlei: während der Fahrt ein alkoholisches Getränk oder THC zu sich zu nehmen (Nr. 1) und eine Fahrt anzutreten, obwohl man noch unter der Wirkung steht (Nr. 2). Einen Grenzwert nennt das Gesetz nicht, deshalb spricht man von der 0,0-Promille-Grenze. Schon ein Glas kurz vor Fahrtantritt kann reichen. Zu den übrigen Werten siehe Promillegrenzen.

Durch die Aufnahme von Tetrahydrocannabinol erfasst die Norm auch Cannabis am Steuer. Eine Ausnahme enthält § 24c Abs. 3 StVG: Das Verbot gilt nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Für Alkohol gibt es beim Alkoholverbot für Fahranfänger keine solche Ausnahme.

Welche Folgen hat ein Verstoß?

Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Lfd. Nr. 243b, Stand Oktober 2026) beträgt die Regelgeldbuße 250 Euro, ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Anlage 13 FeV bewertet den Verstoß in Nr. 3.1.1 mit einem Punkt.

In der Probezeit kommen die Maßnahmen nach § 2a StVG hinzu. Anlage 12 FeV stuft Verstöße gegen § 24c StVG als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) ein. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet deshalb ein Aufbauseminar an (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), und es kommt zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Wer das Seminar nicht fristgerecht besucht, verliert nach § 2a Abs. 3 StVG die Fahrerlaubnis. Für Fahrer unter 21 nach der Probezeit bleibt es bei Geldbuße und Punkt.

Was gilt ab 0,5 Promille oder bei Ausfallerscheinungen?

Ab 0,5 Promille Blutalkohol oder 0,25 mg/l Atemalkohol greift zusätzlich § 24a Abs. 1 StVG. Dafür sieht der Bußgeldkatalog in Lfd. Nr. 241 beim ersten Verstoß 500 Euro und einen Monat Fahrverbot vor. Erfüllt eine Fahrt mehrere Tatbestände, wird nach § 3 Abs. 5 BKatV nur der höchste Regelsatz angewendet, der angemessen erhöht werden kann.

Kommen Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen hinzu, kann schon bei niedrigeren Werten eine Straftat vorliegen, etwa Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Dann droht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Setzt der Job einen Führerschein voraus, kann das bis zur Kündigung wegen Verlust des Führerscheins reichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 24c StVG verbietet Alkohol und THC am Steuer in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren.
  • Ein Verstoß kostet 250 Euro und einen Punkt (BKatV Lfd. Nr. 243b, Anlage 13 FeV Nr. 3.1.1).
  • In der Probezeit ist er ein A-Verstoß: Aufbauseminar und zwei Jahre längere Probezeit (§ 2a Abs. 2 und 2a StVG).
  • Ärztlich verschriebenes Cannabis ist ausgenommen (§ 24c Abs. 3 StVG), Alkohol nie.
  • Ab 0,5 Promille greift zusätzlich § 24a StVG mit 500 Euro und einem Monat Fahrverbot (Lfd. Nr. 241).

Häufige Fragen (11)

Bis wann gilt das Alkoholverbot für Fahranfänger mit der 0,0-Promille-Grenze?

Bis beide Voraussetzungen weggefallen sind: Die Probezeit muss abgelaufen sein, und Du musst das 21. Lebensjahr vollendet haben. Wer mit 18 den Führerschein macht, ist bei regulärer Probezeit mit 20 aus der Probezeit, bleibt aber bis zum 21. Geburtstag an § 24c StVG gebunden. Wer erst mit 25 den Führerschein bekommt, unterliegt dem Verbot für die Dauer der Probezeit, also mindestens zwei Jahre.

Was kostet Alkohol am Steuer in der Probezeit?

Bei einem Verstoß gegen § 24c StVG unterhalb von 0,5 Promille nennt der Bußgeldkatalog (Lfd. Nr. 243b, Stand Oktober 2026) 250 Euro und einen Punkt. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen nach § 107 OWiG, mindestens 25 Euro plus Zustellkosten. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet außerdem nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Gilt 0,0 Promille nach der Probezeit weiter, wenn ich unter 21 bin?

Ja. § 24c Abs. 1 StVG gilt alternativ für die Probezeit oder für Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Endet Deine Probezeit vor dem 21. Geburtstag, bleibt das Verbot bis dahin bestehen. Ein Verstoß nach der Probezeit kostet ebenfalls 250 Euro und einen Punkt. Probezeitmaßnahmen wie das Aufbauseminar nach § 2a StVG löst er aber nicht aus, weil diese an Taten in der Probezeit anknüpfen.

Wie lange nach dem Trinken darf ich als Fahranfänger fahren?

Einen sicheren Zeitraum nennt das Gesetz zum Alkoholverbot für Fahranfänger nicht. § 24c Abs. 1 Nr. 2 StVG verbietet, die Fahrt anzutreten, solange Du unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks stehst. Wie schnell Alkohol abgebaut wird, hängt von Menge, Körpergewicht und anderen Faktoren ab. Wer nach einem Abend mit Alkohol am nächsten Morgen fährt, kann deshalb noch erfasst sein. Sicher ist nur, nach Alkohol nicht selbst zu fahren.

Gilt das Alkoholverbot für Fahranfänger auch auf dem Fahrrad?

Nein, § 24c StVG gilt nur für Führer von Kraftfahrzeugen. Ein normales Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. Auf dem E-Scooter gilt das Verbot dagegen, weil Elektrokleinstfahrzeuge nach § 1 Abs. 1 eKFV Kraftfahrzeuge sind. Auch auf dem Fahrrad ist Alkohol aber nicht folgenlos: Wer nicht mehr sicher fahren kann, macht sich nach § 316 StGB strafbar, denn die Norm erfasst jedes Fahrzeug.

Gilt das Alkoholverbot für Fahranfänger auch für Cannabis?

§ 24c Abs. 1 StVG nennt neben alkoholischen Getränken ausdrücklich die Substanz Tetrahydrocannabinol. Fahranfänger und Fahrer unter 21 dürfen also weder während der Fahrt THC konsumieren noch unter dessen Wirkung losfahren. Der Bußgeldkatalog sieht dafür in Lfd. Nr. 243b dieselben 250 Euro vor. Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum greift zusätzlich § 24a StVG mit eigenen Regelsätzen.

Darf ich als Fahranfänger mit medizinischem Cannabis fahren?

§ 24c Abs. 3 StVG nimmt THC aus, das aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Ein Verstoß gegen das Fahranfängerverbot liegt dann nicht vor. Unberührt bleibt die Pflicht, nur fahrtüchtig zu fahren: Wer infolge berauschender Mittel nicht sicher fahren kann, macht sich nach § 316 StGB strafbar. Die ärztliche Verschreibung solltest Du bei Fahrten griffbereit haben.

Wird die Probezeit bei Alkohol am Steuer verlängert?

Ja, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde. Ein Verstoß gegen § 24c StVG gilt nach Anlage 12 FeV als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Die Behörde ordnet nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich nach § 2a Abs. 2a StVG um zwei Jahre. Das gilt auch, wenn die Probezeit zwischen Tat und Rechtskraft der Entscheidung abgelaufen ist.

Kann ich das Aufbauseminar noch verhindern?

Nur über die Entscheidung zur Tat. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gebunden. Einwände gegen Messung oder Vorwurf musst Du deshalb im Bußgeldverfahren vorbringen, etwa per Einspruch binnen zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG). Widerspruch und Klage gegen die Seminaranordnung haben nach § 2a Abs. 6 StVG keine aufschiebende Wirkung.

Darf mein Begleiter beim begleiteten Fahren Alkohol getrunken haben?

Nur in Grenzen. Nach § 48a Abs. 6 FeV scheidet die Begleitperson ab 0,25 mg/l Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol aus. Gleiches gilt ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum oder unter der Wirkung eines anderen berauschenden Mittels. Für Dich als Fahrer gilt dagegen die 0,0-Grenze des § 24c StVG ohne Ausnahme für Alkohol.

Wann verjährt ein Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger?

Nach sechs Monaten. § 26 Abs. 3 StVG gilt nur für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG, für § 24c StVG greift deshalb § 31 Abs. 2 OWiG. Weil § 24c StVG keinen eigenen Rahmen nennt, liegt das Höchstmaß nach § 17 Abs. 1 OWiG bei 1.000 Euro, und daraus folgen nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 OWiG sechs Monate. Die Frist kann nach § 33 OWiG unterbrochen werden.

Quellen

  1. § 24c StVG Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. Anlage BKatV (Bußgeldkatalog), Lfd. Nr. 241, 243b
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. Anlage 12 FeV Bewertung im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. Anlage 13 FeV Bewertung im Fahreignungs-Bewertungssystem
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 1 eKFV Elektrokleinstfahrzeuge
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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