Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

  • Zuletzt aktualisiert:
  • 3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist in § 67 OWiG geregelt und muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Er ist der einzige Rechtsbehelf. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und Geldbuße, Punkte und Fahrverbot werden vollstreckbar.

Person legt in einem deutschen Amt einen verschlossenen Umschlag auf den Tresen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegend
Inhalt 4 Abschnitte

Was bewirkt ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Mit dem Einspruch verhinderst Du, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sind dann zunächst nicht vollstreckbar. Rechtsgrundlage ist § 67 OWiG: Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat.

Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verlangt das Gesetz keine Begründung. Eine Beschränkung des Einspruchs auf einzelne Punkte, etwa das Fahrverbot, erlaubt § 67 Abs. 2 OWiG. Sicher sind Brief mit Unterschrift, Fax oder Erklärung bei der Behörde; eine einfache E-Mail genügt § 110c OWiG in Verbindung mit § 32a StPO in der Regel nicht.

Wie berechnest Du die Frist beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und was hilft bei Versäumnis?

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Ein Beispiel: Zustellung am Dienstag, dann endet die Einspruchsfrist zwei Wochen später am Dienstag um 24 Uhr. Entscheidend ist der Eingang bei der Behörde, nicht das Absendedatum.

Wer die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Der Antrag muss nach § 52 OWiG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 StPO binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden. Den Einspruch holst Du in derselben Frist nach. Gegen die Verwerfung eines verspäteten Einspruchs hilft binnen zwei Wochen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 69 Abs. 1 Satz 2 OWiG).

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Zuerst prüft die Bußgeldstelle im Zwischenverfahren selbst. Nach § 69 Abs. 2 OWiG kann sie den Bescheid aufrechterhalten oder zurücknehmen. Jetzt ist ein Antrag auf Akteneinsicht im Bußgeldverfahren sinnvoll, denn über ihn wird nach § 69 Abs. 3 Satz 2 OWiG noch vor Abgabe der Akten entschieden.

Hält die Behörde nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid am Bescheid fest, gehen die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Das Gericht entscheidet nach einer Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren durch Urteil oder ohne Verhandlung durch Beschluss nach § 72 OWiG, wenn weder Du noch die Staatsanwaltschaft widersprechen. Im Beschlussverfahren darf das Gericht nach § 72 Abs. 3 Satz 2 OWiG nicht zu Deinem Nachteil abweichen. Nach einer Hauptverhandlung ist es an den Bescheid nicht gebunden (§ 71 Abs. 1 OWiG, § 411 Abs. 4 StPO). Eine Verböserung nach Einspruch ist dann möglich. Fehlst Du unentschuldigt und ohne Entbindung, verwirft das Gericht den Einspruch (§ 74 Abs. 2 OWiG).

Welche Kosten und Risiken solltest Du abwägen?

Die Rücknahme des Einspruchs ist bis zum Urteil im ersten Rechtszug möglich (§ 411 Abs. 3 StPO). Verlierst Du vor Gericht, trägst Du neben der Geldbuße die Gerichtskosten und Deine Anwaltskosten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann sie abdecken.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts gibt es nur die Rechtsbeschwerde. Ohne Zulassung ist sie nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG unter anderem statthaft, wenn eine Geldbuße von mehr als 250 Euro festgesetzt wurde, sowie bei Anordnung eines Fahrverbots als Nebenfolge (Nr. 2). Sonst braucht es eine Zulassung (§ 80 OWiG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einspruch muss nach § 67 Abs. 1 OWiG binnen zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat.
  • Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben; der Einspruch lässt sich nach § 67 Abs. 2 OWiG auf einzelne Punkte wie das Fahrverbot beschränken.
  • Bei unverschuldeter Fristversäumnis gilt für die Wiedereinsetzung eine Frist von einer Woche ab Wegfall des Hindernisses (§ 52 OWiG, § 45 StPO).
  • Entscheidet das Gericht per Beschluss nach § 72 OWiG, darf es Dich nicht schlechter stellen; nach einer Hauptverhandlung ist das möglich.
  • Bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug kannst Du den Einspruch zurücknehmen.

Häufige Fragen (11)

Wie lange hat man Zeit für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung. So steht es in § 67 Abs. 1 OWiG. Maßgeblich ist das Zustelldatum, das der Bote auf dem Umschlag vermerkt, nicht das Datum des Bescheids. Der Einspruch muss innerhalb der Frist bei der Behörde eingegangen sein. Endet die Frist an einem Wochenende oder Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag.

Muss ich den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen?

Nein, eine Begründung ist keine Voraussetzung. Ein Satz wie „Gegen den Bußgeldbescheid vom … lege ich Einspruch ein“ genügt, wenn Aktenzeichen und Name erkennbar sind. Viele Betroffene begründen erst nach der Akteneinsicht. Wer Entlastendes früh vorträgt, kann damit nach § 109a Abs. 2 OWiG sogar Kostennachteile vermeiden, wenn es später zu einem Freispruch kommt.

Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid per E-Mail einlegen?

Darauf solltest Du Dich nicht verlassen. Für elektronische Eingaben verweist § 110c OWiG auf § 32a StPO, der eine qualifizierte elektronische Signatur oder einen sicheren Übermittlungsweg verlangt. Eine einfache E-Mail erfüllt das in der Regel nicht. Sicher sind ein unterschriebener Brief, ein Fax oder die Erklärung zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle. Manche Behörden bieten zudem eigene Online-Formulare an.

Ist ein Einspruch per Fax wirksam?

Ja, ein unterschriebenes Fax gilt als schriftlich eingelegter Einspruch im Sinne des § 67 Abs. 1 OWiG. Es kommt auf den vollständigen Eingang bei der Behörde an, die den Bescheid erlassen hat. Hebe deshalb den Sendebericht mit Datum, Uhrzeit und Seitenzahl auf. Faxe kurz vor Mitternacht am letzten Tag sind riskant, weil ein technischer Fehler die Frist kosten kann.

Was kostet ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid selbst kostet nichts. Kosten entstehen erst, wenn das Verfahren vor Gericht geht und Du verlierst: Dann zahlst Du Gerichtsgebühren, Auslagen und Deinen Anwalt. Nimmt die Behörde den Bescheid im Zwischenverfahren zurück, fallen für Dich keine Verfahrenskosten an. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt das Risiko je nach Vertrag ab.

Wie geht es nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid weiter?

Erst prüft die Bußgeldstelle den Fall erneut und kann den Bescheid zurücknehmen (§ 69 Abs. 2 OWiG). Hält sie daran fest, schickt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Das Gericht lädt dann zur Hauptverhandlung oder entscheidet mit Deinem Einverständnis per Beschluss. Bis zur Ladung vergehen oft Monate; eine feste Frist dafür gibt es nicht.

Wie lange dauert ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Die Dauer hängt davon ab, wie schnell die Bußgeldstelle Akteneinsicht gewährt und ob sie den Fall an das Amtsgericht abgibt. Bis zu einem Gerichtstermin können mehrere Monate vergehen. Die Verfolgungsverjährung läuft in dieser Zeit nicht einfach ab, denn § 33 OWiG lässt sie durch viele Verfahrensschritte unterbrechen.

Kann ich den Einspruch wieder zurücknehmen?

Ja, bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug. Das folgt aus § 71 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 411 Abs. 3 StPO. Nach Beginn der Hauptverhandlung braucht die Rücknahme die Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 303 StPO), es sei denn, sie nimmt an der Verhandlung nicht teil (§ 75 Abs. 2 OWiG). Nach der Rücknahme wird der ursprüngliche Bescheid rechtskräftig, mit allen Folgen.

Kann die Strafe nach einem Einspruch höher werden?

Ja, nach einer Hauptverhandlung ist das möglich. Das Amtsgericht ist an den Bußgeldbescheid nicht gebunden (§ 71 Abs. 1 OWiG, § 411 Abs. 4 StPO) und kann etwa wegen Vorsatz oder Voreintragungen eine höhere Geldbuße oder ein Fahrverbot festsetzen. Entscheidet das Gericht dagegen ohne Verhandlung per Beschluss, verbietet § 72 Abs. 3 Satz 2 OWiG eine Verschlechterung.

Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist verpasst habe?

Dann wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Hast Du die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, hilft die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Den Antrag musst Du nach § 52 OWiG in Verbindung mit § 45 StPO binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses stellen, den Grund glaubhaft machen und den Einspruch gleichzeitig nachholen.

Muss ich nach dem Einspruch selbst vor Gericht erscheinen?

Grundsätzlich ja, § 73 Abs. 1 OWiG verpflichtet Dich zum Erscheinen. Auf Antrag entbindet Dich das Gericht, wenn Du Dich zur Sache geäußert oder erklärt hast, nichts sagen zu wollen, und Deine Anwesenheit zur Aufklärung nicht nötig ist. Fehlst Du ohne Entbindung und ohne genügende Entschuldigung, verwirft das Gericht den Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG.

Quellen

  1. § 67 OWiG Form und Frist des Einspruchs
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 69 OWiG Zwischenverfahren
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 72 OWiG Entscheidung durch Beschluss
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 74 OWiG Verfahren bei Abwesenheit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 110c OWiG Elektronische Dokumente
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 79 OWiG Rechtsbeschwerde
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

Redaktion

Redaktion Kanzlei CleverLaw

Redaktion Rechtslexikon

Zur Redaktionsrichtlinie

Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren

Kostenlose Fallprüfung

Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.