Beamter auf Lebenszeit

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Kurz erklärt Ein Beamter auf Lebenszeit hat ein dauerhaftes Dienstverhältnis, das bis zum Ruhestand reicht. Dieses besondere Verhältnis zu Bund, Land oder Gemeinde regeln § 4 Abs. 1 BeamtStG und § 6 BBG. Um Beamter auf Lebenszeit zu werden, musst Du eine Probezeit von mindestens sechs Monaten (Bund: drei Jahre) erfolgreich bestehen.

Uniformierter Polizist vor Dienstfahrzeug und öffentlichem Gebäude, der die dauerhafte Position eines Beamter auf Lebenszeit verkörpert
Inhalt 3 Abschnitte

Was bedeutet Beamter auf Lebenszeit?

Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist der Regelfall. So steht es in § 4 Abs. 1 BeamtStG für Landes- und Kommunalbeamte und gleichlautend in § 6 Abs. 1 BBG für Bundesbeamte. Es dient der dauernden Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Daneben gibt es den Beamten auf Probe, den Beamten auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes und den Beamten auf Zeit.

Lebenszeit heißt nicht, dass Du bis zum Tod im Dienst bleibst. Gemeint ist ein Dienstverhältnis, das nicht befristet ist und nicht gekündigt werden kann. Das Dienstverhältnis als Beamter auf Lebenszeit endet nur aus den Gründen, die das Gesetz abschließend nennt. Bundesrecht und Landesrecht unterscheiden sich in Details: Für Landes- und Kommunalbeamte gelten neben dem BeamtStG die Gesetze des jeweiligen Landes, in Hamburg unter anderem das Hamburgische Beamtengesetz.

Wann wird man Beamter auf Lebenszeit?

Vor der Lebenszeit steht die Probezeit. Nach § 10 BeamtStG ist die Ernennung auf Lebenszeit nur zulässig, wenn Du Dich in einer Probezeit von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren bewährt hast. Wie lang sie genau ist, bestimmt das Landesrecht, abhängig von Laufbahn und Vorzeiten. Für Bundesbeamte dauert die Probezeit nach § 11 Abs. 1 BBG mindestens drei Jahre, bei Anrechnung gleichwertiger Tätigkeiten mindestens ein Jahr. Spätestens nach fünf Jahren ist das Beamtenverhältnis auf Probe im Bund umzuwandeln, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 11 Abs. 2 BBG).

Neben der Bewährung zählt die gesundheitliche Eignung. Das Bundesverwaltungsgericht verneint sie nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze erwarten lassen (Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11). Die Ernennung selbst erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde mit dem Zusatz „auf Lebenszeit“ (§ 8 Abs. 2 BeamtStG), siehe Ernennung und Ernennungsurkunde.

Kann ein Beamter auf Lebenszeit entlassen werden?

Gekündigt werden kann ein Beamter auf Lebenszeit nicht. Das Beamtenverhältnis endet aber nach § 21 BeamtStG durch Entlassung, Verlust der Beamtenrechte, Entfernung aus dem Dienst nach den Disziplinargesetzen oder den Eintritt in den Ruhestand.

Die wichtigsten Fälle: Du kannst schriftlich Deine eigene Entlassung verlangen (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG). Eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe beendet das Beamtenverhältnis mit Rechtskraft des Urteils, so § 24 Abs. 1 BeamtStG; bei bestimmten Staatsschutzdelikten und Bestechlichkeit im Hauptamt reichen sechs Monate. Schwere Dienstvergehen können zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen. Bei dauernder Dienstunfähigkeit folgt grundsätzlich der Ruhestand. Wer die versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt, wird dagegen entlassen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG); im Bund beträgt sie fünf Jahre Dienstzeit (§ 4 Abs. 1 BeamtVG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist der Regelfall (§ 4 Abs. 1 BeamtStG, § 6 Abs. 1 BBG).
  • Die Probezeit beträgt nach § 10 BeamtStG mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre; im Bund mindestens drei Jahre (§ 11 BBG).
  • Gesundheitlich ungeeignet ist nur, wer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor der Altersgrenze dienstunfähig wird (BVerwG 2 C 12.11).
  • Eine Kündigung gibt es nicht; das Verhältnis endet nur aus den Gründen des § 21 BeamtStG.
  • Bei vorsätzlicher Tat und mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe gehen die Beamtenrechte verloren (§ 24 Abs. 1 BeamtStG).

Häufige Fragen (10)

Nach wie vielen Jahren wird man Beamter auf Lebenszeit?

Das hängt von Bund oder Land ab. Das Beamtenstatusgesetz gibt für Landes- und Kommunalbeamte nur den Rahmen vor: mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre Probezeit (§ 10 BeamtStG). Die Länder legen die Dauer in ihren Beamten- und Laufbahngesetzen fest. Bundesbeamte haben nach § 11 Abs. 1 BBG mindestens drei Jahre Probezeit, verkürzbar durch Anrechnung auf bis zu ein Jahr.

Kann ein Beamter auf Lebenszeit gekündigt werden?

Nein, eine Kündigung wie im Arbeitsrecht gibt es nicht. Das Dienstverhältnis endet nur aus den gesetzlichen Gründen des § 21 BeamtStG: Entlassung, Verlust der Beamtenrechte, Entfernung im Disziplinarverfahren oder Ruhestand. Für Bundesbeamte gelten entsprechende Regeln im BBG. Gerade die Entfernung aus dem Dienst setzt ein schweres Dienstvergehen und ein Disziplinarverfahren voraus.

Kann ein Beamter auf Lebenszeit wegen Krankheit entlassen werden?

In der Regel nicht entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt. Wer dauernd dienstunfähig ist, kommt nach § 26 BeamtStG in den Ruhestand, wenn keine andere Verwendung möglich ist. Eine Entlassung droht nur, wenn die versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt ist (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BeamtStG). Im Bund sind das fünf Jahre Dienstzeit, außer bei Dienstunfall (§ 4 Abs. 1 BeamtVG).

Kann man als Beamter auf Lebenszeit selbst kündigen?

Kündigen nicht, aber Du kannst jederzeit Deine Entlassung verlangen. Das Verlangen muss schriftlich erklärt werden, so § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG für Landesbeamte; für Bundesbeamte gilt § 33 BBG. Bedenke die Folgen: Du verlierst Besoldung und Versorgungsansprüche und wirst in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Im Bund kannst Du unter den Voraussetzungen des § 1 AltGG stattdessen Altersgeld wählen; einige Länder haben eigene Regeln dazu.

Was ändert sich als Beamter auf Lebenszeit?

Vor allem die Sicherheit. Als Beamter auf Probe kannst Du nach § 23 Abs. 3 BeamtStG schon bei mangelnder Bewährung entlassen werden, auf Lebenszeit nicht mehr. Außerdem verleiht die Ernennung ein Amt auf Dauer. Die Besoldung ändert sich durch die Umwandlung allein nicht, sie richtet sich weiter nach Amt und Erfahrungsstufe.

Kann man direkt Beamter auf Lebenszeit werden?

In der Regel nicht. § 10 BeamtStG verlangt für Landesbeamte eine Probezeit von mindestens sechs Monaten. Ausnahmen von dieser Mindestprobezeit kann nur das Landesrecht vorsehen. Im Bund verlangt § 11 BBG eine Bewährung in der Probezeit mit strengem Maßstab. Wer aus einem anderen Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wechselt, etwa durch Versetzung, wird nicht erneut auf Probe ernannt.

Wann wird ein Beamter auf Probe nicht auf Lebenszeit übernommen?

Wenn er sich in der Probezeit nicht bewährt hat oder gesundheitlich nicht geeignet ist. Dann kann er nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG entlassen werden. Auch ein Dienstvergehen, das bei Lebenszeitbeamten mindestens zu einer Kürzung der Dienstbezüge führen würde, reicht (Nr. 1). Je nach Landesrecht kann die Probezeit stattdessen zunächst verlängert werden.

Welche Vorteile hat ein Beamter auf Lebenszeit?

Er ist praktisch unkündbar, erhält eine gesetzlich festgelegte Besoldung und später Versorgung statt Rente. Hinzu kommt die Beihilfe zu Krankheitskosten, die durch eine private Restkostenversicherung ergänzt wird. Dem stehen Pflichten gegenüber: kein Streikrecht, Treue- und Mäßigungspflicht und die Bindung an Weisungen. Wie viel davon im Einzelnen gilt, regeln Bund und Länder unterschiedlich.

Welche Straftat führt zum Verlust des Beamtenstatus?

Eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr beendet das Beamtenverhältnis automatisch mit Rechtskraft (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG). Bei Hochverrat, Landesverrat, Volksverhetzung oder Bestechlichkeit im Hauptamt genügen sechs Monate. Unterhalb dieser Schwellen kann ein Disziplinarverfahren folgen. Für Bundesbeamte enthält § 41 BBG eine entsprechende Regel.

Gilt für Hamburger Beamte das Bundesrecht?

Nur teilweise. Das Beamtenstatusgesetz ist Bundesrecht und gilt auch für Hamburger Landes- und Kommunalbeamte, etwa § 4 und § 10 BeamtStG. Alles Weitere, zum Beispiel Laufbahnen, Probezeitdauer im Detail, Besoldung und Versorgung, regelt Hamburg selbst, unter anderem im Hamburgischen Beamtengesetz. Das Bundesbeamtengesetz gilt nur für Beamte des Bundes, etwa bei Bundespolizei oder Zoll.

Quellen

  1. § 4 BeamtStG Arten des Beamtenverhältnisses
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 10 BeamtStG Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 23 BeamtStG Entlassung durch Verwaltungsakt
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 24 BeamtStG Verlust der Beamtenrechte
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 11 BBG Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11 (gesundheitliche Eignung)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 27.10.2026

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