Verbeamtung

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Kurz erklärt Verbeamtung ist die Berufung in ein Beamtenverhältnis durch Ernennung. Sie wird erst mit Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam (§ 8 Abs. 2 BeamtStG, § 10 Abs. 2 BBG). Meist beginnt sie auf Probe. Landes- und Kommunalbeamte werden nach einer Probezeit von sechs Monaten bis fünf Jahren auf Lebenszeit ernannt, Bundesbeamte nach mindestens drei Jahren.

Eine Person im Anzug mit einer Mappe in einem deutschen Amtshaus, die eine bevorstehende Verbeamtung andeutet
Inhalt 4 Abschnitte

Welche Voraussetzungen gelten für die Verbeamtung?

Zuerst zählt, wer Dein Dienstherr wird. Für Landes- und Kommunalbeamte gilt das Beamtenstatusgesetz, ergänzt durch das Beamtengesetz des jeweiligen Landes. In Hamburg ist das unter anderem das Hamburgische Beamtengesetz. Für Bundesbeamte gilt das Bundesbeamtengesetz.

Die Grundvoraussetzungen sind in beiden Gesetzen fast gleich (§ 7 BeamtStG, § 7 BBG). Du brauchst die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU- oder EWR-Staates, musst jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und die vorgeschriebene Befähigung für die Laufbahn mitbringen. Unveränderliche Merkmale des Erscheinungsbilds, die mit den Dienstpflichten unvereinbar sind, schließen eine Berufung aus.

Ausgewählt wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 BeamtStG, Art. 33 Abs. 2 GG). Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder Beziehungen dürfen keine Rolle bei der Entscheidung spielen.

Wie läuft die Verbeamtung ab?

Die Verbeamtung erfolgt durch Ernennung. Wirksam wird die Verbeamtung erst, wenn Dir die Urkunde ausgehändigt wird. Darin müssen die Worte „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ und die Art stehen, etwa „auf Probe“ (§ 8 Abs. 2 BeamtStG). Eine rückwirkende Ernennung ist unwirksam (§ 8 Abs. 4 BeamtStG). Einzelheiten zur Urkunde stehen unter Ernennung und Ernennungsurkunde.

Typisch ist ein Weg in Stufen (§ 4 BeamtStG). Im Vorbereitungsdienst, etwa im Referendariat, bist Du Beamter auf Widerruf. Danach folgt die Zeit als Beamter auf Probe. Landesrechtlich dauert die Probezeit mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre (§ 10 BeamtStG). Im Bund beträgt sie mindestens drei Jahre, und das Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren umzuwandeln, wenn die Voraussetzungen vorliegen (§ 11 BBG). Am Ende steht die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.

Woran kann die Verbeamtung scheitern?

Häufiger Streitpunkt ist die gesundheitliche Eignung. Der Dienstherr darf Dich nur ablehnen, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Das gilt auch für Bewerber mit chronischer Erkrankung (BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11). Mehr dazu bei Verbeamtung mit Vorerkrankung.

Dazu kommen Altersgrenzen. Im Bund ist eine Verbeamtung nach § 48 BHO in der Regel nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr möglich, mit Ausnahmen etwa bei Wechsel von einem anderen Dienstherrn. Die Länder regeln eigene Grenzen. Solche Grenzen brauchen eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage, sonst verletzen sie Art. 33 Abs. 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 21.04.2015, 2 BvR 1322/12). Details zur Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung hängen deshalb vom Bundesland ab.

Was ändert sich mit der Verbeamtung?

Als Beamter bist Du in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Statt Rente erhältst Du später Versorgung. Scheidest Du ohne Versorgungsanspruch aus, wirst Du nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Bei Krankheit trägt der Dienstherr einen Teil der Kosten über die Beihilfe, den Rest sicherst Du meist privat ab.

Mit dem Status kommen Pflichten. Beamte dürfen nicht streiken, das ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG (BVerfG, Urteil vom 12.06.2018, 2 BvR 1738/12 u. a.).

Wer aus einem Job in der Privatwirtschaft wechselt, muss das alte Arbeitsverhältnis selbst beenden. Dabei gilt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer aus Vertrag oder § 622 BGB. Plane den Ernennungstermin deshalb rechtzeitig mit dem Dienstherrn ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verbeamtung wird erst mit Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam (§ 8 Abs. 2 BeamtStG, § 10 Abs. 2 BBG).
  • Landesrecht: Probezeit 6 Monate bis 5 Jahre (§ 10 BeamtStG); Bund: mindestens 3 Jahre (§ 11 BBG).
  • Gesundheitlich ungeeignet ist nur, wer vor der Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich dienstunfähig wird (BVerwG, 25.07.2013, 2 C 12.11).
  • Im Bund gilt nach § 48 BHO in der Regel eine Altersgrenze von 50 Jahren für die Berufung; die Länder regeln eigene Grenzen.
  • Beamte sind rentenversicherungsfrei und werden nachversichert, wenn sie ohne Versorgung ausscheiden (§§ 5, 8 SGB VI).

Häufige Fragen (10)

Wie lange dauert es bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit?

Das hängt von der Probezeit ab. Für Landes- und Kommunalbeamte beträgt sie nach § 10 BeamtStG mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre, die genaue Dauer legt das Landesrecht fest. Im Bund beträgt die Probezeit mindestens drei Jahre, spätestens nach fünf Jahren ist umzuwandeln, wenn die Voraussetzungen vorliegen (§ 11 BBG). Elternzeit oder Beurlaubung ohne Besoldung können die Frist verlängern.

Bis zu welchem Alter ist eine Ernennung zum Beamten möglich?

Das regelt jeder Dienstherr selbst. Im Bund ist die Berufung nach § 48 Abs. 1 BHO in der Regel nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr zulässig, in bestimmten Fällen bis 55 oder 62, für Polizeivollzugsbeamte gelten niedrigere Grenzen. Die Länder haben eigene Regeln mit teils anderen Grenzen. Nach dem BVerfG müssen sie gesetzlich hinreichend bestimmt sein (Beschluss vom 21.04.2015, 2 BvR 1322/12).

Was wird bei der amtsärztlichen Untersuchung zur Verbeamtung geprüft?

Ob Du gesundheitlich für die Laufbahn geeignet bist. Der Amtsarzt erstellt eine Prognose, ob eine vorzeitige Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist (BVerwG, 25.07.2013, 2 C 12.11). Dazu gehören Anamnese, körperliche Untersuchung und je nach Laufbahn weitere Tests. Vorerkrankungen solltest Du wahrheitsgemäß angeben. Falsche Angaben können später zur Rücknahme der Ernennung führen.

Was bedeutet Verbeamtung auf Probe?

Es ist ein Beamtenverhältnis zur Bewährung vor der Ernennung auf Lebenszeit (§ 4 Abs. 3 BeamtStG). In dieser Zeit erhältst Du bereits Besoldung und hast die Pflichten eines Beamten. Der Dienstherr prüft Eignung, Befähigung und Leistung. Bewährst Du Dich nicht, kann er Dich entlassen (§ 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG). Gegen eine Entlassung steht Dir der Verwaltungsrechtsweg offen.

Was passiert mit den Rentenbeiträgen bei der Verbeamtung?

Die bereits gezahlten Beiträge bleiben in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Ab der Verbeamtung zahlst Du keine neuen Beiträge mehr, weil Beamte versicherungsfrei sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Erfüllst Du die Wartezeit, bekommst Du später neben der Pension eine Rente aus diesen Zeiten. Die Pension kann dann nach den Ruhensvorschriften gekürzt werden, im Bund nach § 55 BeamtVG.

Bekomme ich nach dem Referendariat automatisch einen Beamtenstatus?

Im Vorbereitungsdienst bist Du bereits Beamter auf Widerruf (§ 4 Abs. 4 BeamtStG). Nach bestandener Prüfung endet dieses Verhältnis, und eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe ist erst mit einer neuen Ernennung möglich. Ob und wann das geschieht, hängt von freien Stellen, dem Bewerbungsverfahren und den Voraussetzungen des jeweiligen Landes ab. Einen Anspruch auf Übernahme gibt es in der Regel nicht.

Kann man die Verbeamtung ablehnen?

Ja. Die Verbeamtung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, niemand wird gegen seinen Willen Beamter. Du kannst die Urkunde ablehnen oder auf eine Verbeamtung verzichten und angestellt bleiben, wenn der Dienstherr das anbietet. Einmal verbeamtet, kannst Du jederzeit Deine Entlassung verlangen (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG). Dann wirst Du für die Beamtenzeit in der Rentenversicherung nachversichert.

Kann eine Verbeamtung wegen Übergewicht abgelehnt werden?

Nicht allein wegen des Gewichts. Maßgeblich ist nach dem BVerwG, ob eine vorzeitige Dienstunfähigkeit vor der Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist (Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11). Ein hoher BMI kann in die Prognose einfließen, ersetzt sie aber nicht. Die Behörde muss auf Grundlage einer fundierten amtsärztlichen Einschätzung entscheiden. Eine Ablehnung kann im Widerspruchs- und Klageverfahren überprüft werden.

Was muss man bei der Verbeamtung beachten?

Vor allem Krankenversicherung, Fristen und das alte Arbeitsverhältnis. Mit der Verbeamtung wechselst Du in der Regel in die Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung. Prüfe Wartezeiten und Gesundheitsfragen der Versicherer frühzeitig. Außerdem solltest Du den Ernennungstermin mit Deiner Kündigungsfrist abstimmen. Für Landesbeamte gilt Landesrecht, in Hamburg unter anderem das Hamburgische Beamtengesetz.

Wie wehre ich mich gegen eine abgelehnte Verbeamtung?

Mit Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht. Für Beamtenstreitigkeiten ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (§ 54 BeamtStG). Vorher ist in der Regel ein Widerspruchsverfahren durchzuführen, sofern ein Landesgesetz es nicht ausschließt (§ 54 Abs. 2 BeamtStG). Die Klagefrist beträgt einen Monat nach Zustellung des Bescheids oder Widerspruchsbescheids (§ 74 VwGO). Bei einer konkreten Stellenbesetzung kann zusätzlich eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO in Betracht kommen.

Quellen

  1. § 7 BeamtStG Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 8 BeamtStG Ernennung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 10 BeamtStG Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 11 BBG Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12.11 (gesundheitliche Eignung)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 48 BHO Einstellung und Versetzung von Beamten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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