Wann kommt der Bußgeldbescheid?
Kurz erklärt Wann kommt der Bußgeldbescheid? Einen festen Termin, bis zu dem der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegen muss, gibt es nicht. Die zeitliche Grenze zieht die Verfolgungsverjährung: Für Verkehrsverstöße nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt sie seit dem 01.07.2026 sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Anhörung und Erlass des Bescheids unterbrechen diese Frist nach § 33 OWiG.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann kommt der Bußgeldbescheid spätestens?
Wann kommt der Bußgeldbescheid? Das Gesetz kennt dafür keine Bearbeitungsfrist für die Bußgeldstelle. Entscheidend ist allein, ob die Tat noch verfolgt werden darf. Für Verstöße nach § 24 Abs. 1 StVG, also etwa zu schnelles Fahren, Rotlicht oder Handy am Steuer, gilt nach § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG eine Verfolgungsverjährung von sechs Monaten ab der Tat.
Diese Frist gilt erst seit dem 01.07.2026. Vorher waren es drei Monate bis zum Bescheid, geändert hat das das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 142). Ältere Ratgeber, die noch die Faustregel Blitzer verjährt nach drei Monaten verbreiten, sind damit überholt. Eine Übergangsregel enthält das Änderungsgesetz nicht, bei Taten kurz vor dem Stichtag lohnt deshalb ein genauer Blick.
Ausnahmen nennt die Norm selbst: Zwei Jahre gelten bei bestimmten Verstößen gegen Bauartvorschriften für Fahrzeuge (Satz 2), fünf Jahre bei Taten nach § 24 Abs. 2 StVG (Satz 3). Verstöße nach § 24a StVG, also Alkohol am Steuer oder Drogen, fallen gar nicht unter § 26 Abs. 3 StVG. Dort richtet sich die Frist nach § 31 Abs. 2 OWiG und dem Höchstmaß der Geldbuße.
Wie läuft es vom Blitzen bis zum Bescheid ab?
Nach der Messung wertet die Behörde das Foto aus und ermittelt über das Kennzeichen den Halter. Ist der Halter erkennbar auch der Fahrer, erhält er einen Anhörungsbogen nach § 55 OWiG. Passt das Foto nicht zum Halter oder gehört das Auto einer Firma, kommt zuerst ein Zeugenfragebogen.
Die Unterscheidung ist wichtig. Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG unterbricht schon die Anordnung der Anhörung die Verjährung, danach laufen sechs Monate neu. Eine Unterbrechung wirkt aber nur gegen die Person, auf die sie sich bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG). Ein Zeugenfragebogen an den Halter hält die Frist für den unbekannten Fahrer deshalb nicht an. Gerade beim Bußgeldbescheid gegen ein Firmenfahrzeug wird es so manchmal knapp für die Behörde.
Am Ende steht der Bescheid nach § 65 OWiG. Er unterbricht die Verjährung mit seinem Erlass, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird, sonst erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG). Ganz ohne Grenze geht das nicht: Spätestens nach dem Doppelten der Frist, mindestens aber nach zwei Jahren seit der Tat, ist Schluss (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG).
Wann kommt der Bußgeldbescheid, wenn monatelang nichts kommt?
Wann kommt der Bußgeldbescheid, wenn lange nichts passiert? Funkstille heißt nicht automatisch, dass die Sache erledigt ist. Möglich ist auch, dass die Behörde das Verfahren nach § 47 OWiG eingestellt hat; eine Mitteilung darüber bekommst Du nicht in jedem Fall.
Ob die Tat verjährt ist, lässt sich nur mit den Daten aus der Akte sagen: Tattag, Datum der Anordnung der Anhörung, Erlass und Zustellung des Bescheids. Diese Daten liefert die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren. Bei kleineren Verstößen bis 55 Euro kommt oft gar kein Bescheid, sondern ein Verwarnungsgeldangebot nach § 56 OWiG. Zahlst Du es fristgerecht, ist die Sache damit erledigt und es fallen keine Gebühren an.
Was solltest Du tun, wenn der Bescheid da ist?
Notiere das Zustelldatum, es steht in der Regel auf dem Umschlag. Ab diesem Tag hast Du nach § 67 Abs. 1 OWiG zwei Wochen für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Verstreicht die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig, Punkte und ein Fahrverbot werden dann vollstreckt.
Ein Fahrverbot wird nach § 25 Abs. 2 StVG mit der Abgabe des Führerscheins nach Rechtskraft wirksam, spätestens einen Monat danach. Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot hatte, kann den Beginn nach § 25 Abs. 3 StVG innerhalb von vier Monaten selbst wählen (Viermonatsfrist beim Fahrverbot).
Das Wichtigste in Kürze
- Eine feste Frist, bis wann der Bußgeldbescheid kommen muss, gibt es nicht; maßgeblich ist die Verfolgungsverjährung.
- Für Verstöße nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt sie seit dem 01.07.2026 sechs Monate (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG), bei § 24a StVG gilt § 31 OWiG.
- Anordnung der Anhörung und Erlass des Bescheids unterbrechen die Frist (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 9 OWiG), ein Zeugenfragebogen an den Halter wirkt nicht gegen den Fahrer.
- Absolute Grenze ist das Doppelte der Frist, mindestens zwei Jahre ab der Tat (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG).
- Nach Zustellung bleiben zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Häufige Fragen (10)
Wann kommt der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen?
Das ist unterschiedlich und hängt vor allem davon ab, wie schnell die Behörde den Fahrer ermittelt. Meist kommt zuerst ein Anhörungsbogen oder beim Halter ein Zeugenfragebogen, der Bescheid folgt danach. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Die Grenze bildet die Verfolgungsverjährung von sechs Monaten nach § 26 Abs. 3 StVG, die durch Anhörung und Bescheid jeweils neu beginnt.
Wann kommt der Bußgeldbescheid nach dem Anhörungsbogen?
Wann kommt der Bußgeldbescheid nach dem Anhörungsbogen? Auch dafür gibt es keinen festen Zeitraum. Mit der Anordnung der Anhörung beginnt die Verjährung von sechs Monaten neu (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG). Innerhalb dieser Zeit muss die Behörde den Bescheid erlassen und zeitnah zustellen. Bleibt danach alles still, kann das Verfahren eingestellt worden sein oder die Akte ist liegen geblieben. Klarheit bringt nur ein Blick in die Akte.
Wann kommt der Bußgeldbescheid, wenn die Bußgeldstelle den Fahrer erst ermitteln muss?
Grundsätzlich sechs Monate ab der Tat, wenn es um einen Verstoß nach § 24 Abs. 1 StVG geht. Ermittlungen gegen den Halter als Zeugen unterbrechen diese Frist für den tatsächlichen Fahrer nicht, das folgt aus § 33 Abs. 4 OWiG. Gelingt die Ermittlung nicht rechtzeitig, kann die Behörde dem Halter allerdings nach § 31a StVZO ein Fahrtenbuch auferlegen.
Wann kommt der Bußgeldbescheid, wenn schon drei Monate vergangen sind?
Ja, bei Taten ab dem 01.07.2026 ist das ohne Weiteres möglich. Seitdem verjähren Verstöße nach § 24 Abs. 1 StVG erst nach sechs Monaten, die frühere Dreimonatsfrist bis zum Bescheid ist gestrichen. Dazu kommt, dass jede Unterbrechung die Frist neu starten lässt. Ein Bescheid nach vier oder fünf Monaten ist deshalb kein Formfehler. Bei Taten vor dem Stichtag sollte die Frist im Einzelfall geprüft werden.
Kommt der Bußgeldbescheid per Einschreiben?
Er wird förmlich zugestellt, weil erst die Zustellung die Einspruchsfrist auslöst (§ 51 OWiG). Welches Verfahren die Behörde wählt, richtet sich nach dem Verwaltungszustellungsrecht des Bundes oder des Landes. Möglich sind etwa die Postzustellungsurkunde oder das Einschreiben mit Rückschein. Beim einfachen Einschreiben gilt der Bescheid nach § 4 Abs. 2 VwZG am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Was passiert, wenn der Bußgeldbescheid kommt, während ich im Urlaub bin?
Wann kommt der Bußgeldbescheid im Urlaub an? Die Frist läuft trotzdem. Wird der Bescheid in den Briefkasten eingelegt oder bei der Post niedergelegt, gilt er als zugestellt, auch wenn Du ihn erst Wochen später liest. Hast Du deshalb die zweiwöchige Einspruchsfrist verpasst, hilft die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 52 OWiG in Verbindung mit §§ 44, 45 StPO. Der Antrag muss binnen einer Woche nach Rückkehr gestellt und der Einspruch nachgeholt werden.
Kann ein Bußgeldbescheid verjähren, obwohl ich ihn schon bekommen habe?
In zwei Konstellationen ist das möglich. Läuft nach Deinem Einspruch das Verfahren zu lange ohne unterbrechende Handlung weiter, kann die Verfolgung trotzdem verjähren, spätestens greift die absolute Grenze des § 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG. Ist der Bescheid rechtskräftig, gilt die Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWiG: drei Jahre bei Geldbußen bis 1.000 Euro, fünf Jahre darüber, jeweils ab Rechtskraft.
Ab wann ist ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?
Sobald die Einspruchsfrist ungenutzt abgelaufen ist, also zwei Wochen nach der Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag. Ab Rechtskraft kann die Behörde die Geldbuße vollstrecken, ein Fahrverbot wird wirksam und die Entscheidung wird im Fahreignungsregister gespeichert, wenn die Geldbuße mindestens 60 Euro beträgt oder ein Fahrverbot verhängt wurde.
Ab wann zählen die Punkte nach einem Bußgeldbescheid?
Eingetragen werden sie erst, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Für die Berechnung des Punktestands kommt es aber auf den Tattag an: Nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG ergeben sich Punkte mit der Begehung der Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet wird. Ein Einspruch verschiebt also die Eintragung, nicht den maßgeblichen Zeitpunkt. Das ist wichtig, wenn Du nahe an einer Stufe des Fahreignungs-Bewertungssystems liegst.
Bekomme ich bei einer Verwarnung auch einen Bußgeldbescheid?
Nicht, wenn die Verwarnung wirksam wird. Bei geringfügigen Verstößen kann die Behörde ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro anbieten (§ 56 Abs. 1 OWiG). Bist Du einverstanden und zahlst innerhalb der gesetzten Frist, die eine Woche betragen soll, ist die Tat erledigt und Kosten entstehen nicht. Zahlst Du nicht, kann die Behörde stattdessen einen Bußgeldbescheid mit Gebühren und Auslagen erlassen.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.