Unfallruhegehalt
Kurz erklärt Unfallruhegehalt ist die erhöhte Versorgung für Beamte, die wegen eines Dienstunfalls dienstunfähig werden und deshalb in den Ruhestand gehen. Im Bund regelt das § 36 BeamtVG: Der Ruhegehaltssatz erhöht sich um 20 Prozent, das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 und höchstens 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Für Landesbeamte gilt das Versorgungsgesetz ihres Landes.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann steht Dir Unfallruhegehalt zu?
Im Bund setzt § 36 Abs. 1 BeamtVG zweierlei voraus: Du bist infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden und deshalb in den Ruhestand versetzt worden. Ein Dienstunfall ist nach § 31 Abs. 1 BeamtVG ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, das in Ausübung des Dienstes einen Körperschaden verursacht. Der Weg zur Dienststelle zählt nach Abs. 2 mit, bestimmte Berufskrankheiten nach Abs. 3 ebenfalls.
Für das Unfallruhegehalt gilt die sonst übliche Wartezeit von fünf Jahren nicht, wenn Du Dir die Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden im Dienst zugezogen hast (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG). Das Unfallruhegehalt gehört zur Unfallfürsorge, die § 30 Abs. 2 BeamtVG zusammen mit Heilverfahren und Unfallausgleich aufzählt. Ob überhaupt Dienstunfähigkeit vorliegt, stellt der Dienstherr fest, dazu kann er eine amtsärztliche Untersuchung anordnen.
Wie hoch ist das Unfallruhegehalt im Bund?
Nach § 36 Abs. 3 BeamtVG erhöht sich der erdiente Ruhegehaltssatz um 20 Prozent. Das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 und höchstens 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Es darf außerdem nicht unter 75 Prozent der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 liegen. Ein Rechenbeispiel: Bei ruhegehaltfähigen Dienstbezügen von 4.000 Euro beträgt das Unfallruhegehalt mindestens 2.666,80 Euro brutto im Monat. Gehst Du vor dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand, wird die Zurechnungszeit nach § 36 Abs. 2 BeamtVG nur zur Hälfte angerechnet.
Das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG setzt eine besondere Lebensgefahr bei einer Diensthandlung oder einen rechtswidrigen Angriff voraus, dazu eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent. Dann werden beim Unfallruhegehalt 80 Prozent der Bezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde gelegt.
Welche Frist gilt für die Meldung des Dienstunfalls?
Im Bund musst Du den Unfall nach § 45 Abs. 1 BeamtVG innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren schriftlich oder elektronisch beim Dienstvorgesetzten melden. Danach gibt es Unfallfürsorge nur noch innerhalb von zehn Jahren nach dem Unfall. Du musst dann glaubhaft machen, dass mit einer solchen Folge nicht zu rechnen war oder Du an der Meldung gehindert warst. Die Meldung muss dann binnen drei Monaten nachgeholt werden (§ 45 Abs. 2 BeamtVG). Lehnt der Dienstherr die Anerkennung ab, beginnt ein Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht.
Was gilt für Landesbeamte, etwa in Hamburg?
Das BeamtVG ist Bundesrecht. Die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten regeln die Länder selbst, denn Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG nimmt Besoldung und Versorgung von der Bundeskompetenz für Landesbeamte aus. Für Landesbeamte gelten die Regeln des jeweiligen Bundeslandes. In Hamburg ist das das Hamburgische Beamtenversorgungsgesetz, das etwa in § 16 HmbBeamtVG die Höhe des Ruhegehalts bestimmt und auch die Unfallfürsorge enthält. Prozentsätze und Fristen beim Unfallruhegehalt können dort abweichen, maßgeblich ist Dein Versorgungsbescheid. Einen Überblick bietet Beamte in Hamburg. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind dagegen gesetzlich unfallversichert, für sie gilt der Arbeitsunfall nach dem SGB VII.
Das Wichtigste in Kürze
- Unfallruhegehalt setzt im Bund nach § 36 Abs. 1 BeamtVG Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfall und Versetzung in den Ruhestand voraus.
- Im Bund beträgt es mindestens 66,67 und höchstens 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 36 Abs. 3 BeamtVG).
- Das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG verlangt besondere Lebensgefahr oder einen Angriff und mindestens 50 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit.
- Dienstunfälle sind im Bund binnen zwei Jahren zu melden, in Ausnahmefällen bis zehn Jahre nach dem Unfall (§ 45 BeamtVG).
- Für Landes- und Kommunalbeamte gilt das Versorgungsgesetz des Landes, in Hamburg das HmbBeamtVG.
Häufige Fragen (10)
Wie wird das Unfallruhegehalt berechnet?
Im Bund startet die Berechnung beim normalen Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 BeamtVG, der sich nach § 36 Abs. 3 BeamtVG um 20 Prozent erhöht. Das Ergebnis liegt immer zwischen 66,67 und 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei kurzer Dienstzeit greift deshalb die Untergrenze. Zusätzlich gilt eine Mindestgrenze von 75 Prozent der Endstufe A 4. Landesbeamte müssen die Regeln ihres Landes prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Ruhegehalt und Unfallruhegehalt?
Das normale Ruhegehalt hängt von der erdienten Dienstzeit ab und setzt nach § 4 Abs. 1 BeamtVG im Regelfall fünf Dienstjahre voraus. Das Unfallruhegehalt nach § 36 BeamtVG ist eine Leistung der Unfallfürsorge. Es gibt einen Zuschlag von 20 Prozent auf den Ruhegehaltssatz und eine Untergrenze von 66,67 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Voraussetzung ist, dass gerade der Dienstunfall zur Dienstunfähigkeit geführt hat.
Was ist ein qualifizierter Dienstunfall?
So nennt man die Fälle des § 37 BeamtVG im Bund. Gemeint ist ein Dienstunfall, bei dem Du Dich bei einer Diensthandlung einer besonderen Lebensgefahr ausgesetzt hast, etwa im brennenden Gebäude. Erfasst ist auch ein rechtswidriger Angriff. Zusätzlich muss die Erwerbsfähigkeit beim Eintritt in den Ruhestand um mindestens 50 Prozent gemindert sein. Dann richtet sich die Versorgung nach 80 Prozent der Bezüge aus der übernächsten Besoldungsgruppe.
Bekomme ich Unfallruhegehalt auch nach kurzer Dienstzeit?
Ja, wenn der Dienstunfall die Ursache der Dienstunfähigkeit ist. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG entsteht ein Ruhegehaltsanspruch im Bund auch ohne die fünfjährige Wartezeit, wenn die Dienstunfähigkeit auf einer Beschädigung beruht, die Du Dir ohne grobes Verschulden im Dienst zugezogen hast. Durch die Untergrenze von 66,67 Prozent in § 36 Abs. 3 BeamtVG ist die Versorgung dann deutlich höher als ein erdientes Ruhegehalt nach wenigen Jahren.
Wie lange habe ich Zeit, einen Dienstunfall zu melden?
Im Bund zwei Jahre ab dem Unfall. § 45 Abs. 1 BeamtVG nennt das ausdrücklich eine Ausschlussfrist, die Meldung geht schriftlich oder elektronisch an den Dienstvorgesetzten oder die Dienstunfallfürsorgestelle. Nach Ablauf gibt es nur noch unter engen Voraussetzungen Leistungen, längstens bis zehn Jahre nach dem Unfall und mit Meldung binnen drei Monaten nach Kenntnis der Folge. Landesbeamte müssen die Frist in ihrem Landesgesetz prüfen.
Wird das Unfallruhegehalt mit einer Rente verrechnet?
Das kann passieren. Treffen Versorgungsbezüge mit Renten zusammen, sehen die Versorgungsgesetze Ruhens- und Anrechnungsregeln vor, im Bund für Renten etwa § 55 BeamtVG mit eigenen Höchstgrenzen. Wie viel am Ende ausgezahlt wird, hängt von Art und Höhe der Rente und vom Land ab, in dem Du Beamter warst. Lass Dir die Berechnung in Deinem Versorgungsbescheid erläutern und prüfe sie, bevor die Widerspruchsfrist abläuft.
Zählt ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Dienstunfall?
Ja, im Bund nach § 31 Abs. 2 BeamtVG. Als Dienst gilt auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges zur und von der Dienststelle. Kleine Umwege bleiben unschädlich, etwa um Dein Kind in die Kita zu bringen oder für eine Fahrgemeinschaft. Wer im Homeoffice arbeitet und das Kind in fremde Obhut bringt, ist auf diesem Weg ebenfalls geschützt. Private Abstecher, die den Zusammenhang unterbrechen, sind dagegen nicht erfasst.
Bekommen Landesbeamte das gleiche Unfallruhegehalt wie Bundesbeamte?
Nicht zwingend. Das BeamtVG gilt nur für Bundesbeamte. Seit Besoldung und Versorgung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG Ländersache sind, haben die Länder eigene Versorgungsgesetze erlassen, in Hamburg das Hamburgische Beamtenversorgungsgesetz. Viele Grundsätze ähneln dem Bundesrecht, Prozentsätze, Mindestbeträge und Fristen können aber abweichen. Verbindlich sind das Gesetz Deines Landes und Dein Versorgungsbescheid.
Kann ich gegen die Ablehnung des Dienstunfalls vorgehen?
Ja. Die Entscheidung über die Anerkennung ist ein Verwaltungsakt, gegen den Du Widerspruch einlegen und danach vor dem Verwaltungsgericht klagen kannst. Die Frist ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, für die Klage nach dem Widerspruchsbescheid sind es nach § 74 VwGO ein Monat. Wichtig sind ärztliche Unterlagen, die den Zusammenhang zwischen Unfall und Körperschaden belegen. Ob der Weg Erfolg verspricht, hängt vom medizinischen Befund im Einzelfall ab.
Gibt es neben dem Unfallruhegehalt noch weitere Leistungen?
Ja. Im Bund umfasst die Unfallfürsorge nach § 30 Abs. 2 BeamtVG unter anderem Erstattung von Sachschäden, Heilverfahren, Unfallausgleich und eine einmalige Unfallentschädigung. Der Unfallausgleich nach § 35 BeamtVG wird neben dem Ruhegehalt gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 30 Prozent gemindert ist. Er beträgt je nach Grad zwischen 400 und 2.000 Euro monatlich (Stand Oktober 2026).
Quellen
Weitere Begriffe in Beamtenrecht
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