Beihilfe
Kurz erklärt Die Beihilfe ist die finanzielle Unterstützung Deines Dienstherrn bei Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten für Dich und Deine Familie. Für Bundesbeamte regeln § 80 BBG und die Bundesbeihilfeverordnung die Beihilfe, für Landesbeamte das Landesrecht. Der Bund erstattet nach § 46 BBhV 50 bis 80 Prozent, den Rest deckt eine private Krankenversicherung.

Inhalt 4 Abschnitte
Wer bekommt Beihilfe und wie funktioniert sie?
Beihilfe ist Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Anspruch haben nach § 80 BBG aktive Beamte mit Anspruch auf Besoldung, Beamte in Elternzeit und Versorgungsempfänger. Mitversorgt werden Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes ausreichendes Einkommen sowie Kinder, die beim Familienzuschlag berücksichtigt werden. Einzelheiten dazu unter Beihilfe für Familienangehörige.
Das System beruht auf zwei Säulen. Du bezahlst die Rechnung, reichst sie bei der Beihilfestelle ein und erhältst den Beihilfeanteil erstattet. Den übrigen Teil übernimmt eine private Restkostenversicherung. Mehr zur Kombination unter Beamte und Krankenversicherung.
Beihilfefähig sind nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach dem TVöD erhalten keine Beihilfe, sie sind gesetzlich oder privat ohne Zuschuss dieser Art versichert. Polizeivollzugsbeamte erhalten in vielen Ländern statt Beihilfe freie Heilfürsorge.
Wie hoch ist der Beihilfebemessungssatz?
Der Anteil, den der Dienstherr trägt, heißt Beihilfebemessungssatz. Für Bundesbeamte legt ihn § 46 BBhV fest (Stand: Oktober 2026):
| Person | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beihilfeberechtigte | 50 Prozent |
| Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 Prozent |
| Beihilfeberechtigte in Elternzeit | 70 Prozent |
| Versorgungsempfänger | 70 Prozent |
| Ehe- und Lebenspartner | 70 Prozent |
| Kinder und Waisen | 80 Prozent |
Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen. Für Landes- und Kommunalbeamte in Hamburg gilt die Hamburgische Beihilfeverordnung. Hamburg bietet seit 2018 zudem die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe an, so das Zentrum für Personaldienste (ZPD): Statt der individuellen Erstattung zahlt der Dienstherr einen Zuschuss zu einer Krankenvollversicherung, auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie lange Dich diese Wahl bindet, solltest Du vorher beim ZPD klären.
Wie und bis wann reichst Du Deine Beihilfe ein?
Du stellst einen Antrag bei Deiner Beihilfestelle und fügst die Belege bei. Für Bundesbeamte ist das in vielen Fällen das Bundesverwaltungsamt, für Hamburger Landesbeamte das Zentrum für Personaldienste. Beide bieten Apps und Online-Verfahren an. In Hamburg werden Anträge seit dem 1. Februar 2025 nicht mehr per E-Mail angenommen.
Für die Frist kommt es auf Dein Beihilferecht an. Im Bund muss die Beihilfe nach § 54 BBhV innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum beantragt werden. Die Länder haben teils kürzere Fristen, die Hamburgische Beihilfeverordnung solltest Du deshalb selbst prüfen. Wer Rechnungen sammelt, um sie gebündelt einzureichen, verliert sonst schnell einzelne Belege.
Vor teuren Behandlungen lohnt sich ein Voranerkennungsantrag. Das gilt etwa für Zahnersatz, Psychotherapie oder Reha. So weißt Du vorher, mit welchem Anteil Du rechnen kannst.
Was kannst Du tun, wenn die Beihilfe Kosten nicht erstattet?
Gegen den Beihilfebescheid kannst Du Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt nach § 70 VwGO einen Monat ab Bekanntgabe. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist nach § 58 Abs. 2 VwGO auf ein Jahr.
Häufige Streitpunkte sind Steigerungsfaktoren in Arztrechnungen, Höchstbeträge für Hilfsmittel und die Frage, ob eine Behandlung medizinisch notwendig war. Eine kurze Stellungnahme des behandelnden Arztes hilft oft mehr als lange rechtliche Ausführungen. Wie Du dabei vorgehst, erklärt der Eintrag Widerspruch gegen den Beihilfebescheid.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Parallel lohnt ein Blick in den Tarif Deiner privaten Versicherung. Sie richtet sich nicht nach der Beihilfe und kann Kosten unabhängig davon übernehmen oder ablehnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Beihilfe deckt einen festen Anteil der beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten.
- Im Bund liegt der Bemessungssatz nach § 46 BBhV zwischen 50 und 80 Prozent, Stand Oktober 2026.
- Bundesbeamte müssen Beihilfe nach § 54 BBhV binnen drei Jahren nach Rechnungsdatum beantragen.
- Landesbeamte richten sich nach ihrer Landesbeihilfeverordnung, in Hamburg mit Option auf pauschale Beihilfe.
- Gegen einen Beihilfebescheid ist binnen eines Monats Widerspruch möglich (§ 70 VwGO).
Häufige Fragen (10)
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Anspruch haben Beamte, Richter und Versorgungsempfänger, solange sie Bezüge erhalten, außerdem Beamte in Elternzeit. Für Bundesbeamte regelt das § 80 BBG, für Landesbeamte das jeweilige Landesbeamtengesetz. Ehe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange sie beim Familienzuschlag zählen. Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen, etwa Lehramtsanwärter, sind ebenfalls beihilfeberechtigt. Rechtsreferendare stehen dagegen in vielen Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind keine Beamten.
Wann bekomme ich 70 Prozent Beihilfe?
Im Bund steigt Dein eigener Bemessungssatz auf 70 Prozent, wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind, während der Elternzeit und mit dem Eintritt in den Ruhestand. Ehe- und Lebenspartner erhalten nach § 46 BBhV ebenfalls 70 Prozent. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, bekommt den erhöhten Satz nur einer von ihnen, und zwar nach § 46 Abs. 3 BBhV grundsätzlich derjenige, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht. Die Länder haben eigene Regeln, die teils abweichen. Prüfe deshalb die Verordnung Deines Landes.
Wie lange kann man Rechnungen bei der Beihilfe einreichen?
Im Bund drei Jahre nach dem Rechnungsdatum, so regelt es § 54 BBhV. Maßgeblich ist das Datum auf der Rechnung, nicht das Datum der Behandlung. In den Ländern gelten eigene Fristen, die teils kürzer sind. Für Hamburger Landesbeamte steht die Frist in der Hamburgischen Beihilfeverordnung. Reichst Du zu spät ein, entfällt der Anspruch für diese Rechnung, auch wenn die Behandlung beihilfefähig war.
Muss Beihilfe versteuert werden?
Nein, Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen ist nach § 3 Nr. 11 EStG in Verbindung mit R 3.11 der Lohnsteuer-Richtlinien steuerfrei. Du gibst sie also nicht als Einkommen in der Steuererklärung an. Umgekehrt kannst Du Krankheitskosten, die die Beihilfe oder Deine Versicherung erstattet haben, nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen. Nur selbst getragene Restkosten kommen dafür in Betracht, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.
Kann die Beihilfe Geld zurückfordern?
Ja, wenn sie zu viel gezahlt hat. Das passiert etwa, wenn eine Rechnung doppelt eingereicht wurde, sich nachträglich eine Erstattung durch Dritte ergibt oder ein Bescheid fehlerhaft war. Die Behörde muss den Bescheid dann zurücknehmen oder widerrufen und dabei Vertrauensschutz beachten. Gegen einen Rückforderungsbescheid kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ob die Rückforderung der Beihilfe berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab.
Wie lange dauert die Auszahlung der Beihilfe?
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Die Dauer hängt von der Auslastung der Beihilfestelle ab und kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen liegen. Elektronisch eingereichte Anträge werden oft schneller bearbeitet. Bei hohen Rechnungen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, lohnt die Frage bei der Beihilfestelle, ob sie direkt an den Rechnungssteller zahlt. Dauert die Bearbeitung unangemessen lange, ist nach drei Monaten ohne sachlichen Grund eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Beihilfe und Heilfürsorge?
Bei der Beihilfe erstattet der Dienstherr einen Prozentsatz Deiner Kosten, den Rest musst Du privat versichern. Heilfürsorge bedeutet dagegen, dass der Dienstherr die Kosten der Behandlung grundsätzlich vollständig übernimmt, ähnlich einer Sachleistung. Heilfürsorge erhalten vor allem Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte und Soldaten, je nach Land unterschiedlich. Für Familienangehörige gilt meist trotzdem die Beihilfe.
Bekommen Pensionäre Beihilfe?
Ja, Versorgungsempfänger bleiben beihilfeberechtigt, solange sie Versorgungsbezüge erhalten. Im Bund steigt ihr Bemessungssatz nach § 46 BBhV auf 70 Prozent. Dadurch sinkt der Anteil, den die private Krankenversicherung abdecken muss, und der Beitrag lässt sich anpassen. Witwen und Witwer mit Hinterbliebenenversorgung sind ebenfalls beihilfeberechtigt, Waisen mit 80 Prozent. In den Ländern gelten vergleichbare, aber eigene Regeln.
Kann man Beihilfe nachträglich beantragen?
Ja, innerhalb der Antragsfrist. Du musst Rechnungen nicht sofort einreichen, sondern kannst sie sammeln. Im Bund bleibt dafür Zeit bis drei Jahre nach dem Rechnungsdatum. Danach erlischt der Anspruch für diese Rechnung. Nachträglich möglich ist auch die Korrektur eines Antrags, wenn Belege gefehlt haben. Reiche sie dann mit Bezug auf den ersten Bescheid nach und achte auf die Widerspruchsfrist.
Muss ich als Beamter eine private Krankenversicherung abschließen?
Eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht für alle in Deutschland, für Beamte ist das ergänzende Modell aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung aber nicht zwingend. Du kannst auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben, musst den Beitrag dann aber ohne Arbeitgeberzuschuss allein zahlen. In Hamburg und einigen anderen Ländern gleicht die pauschale Beihilfe diesen Nachteil aus. Die Entscheidung wirkt lange nach und sollte gut überlegt sein.
Quellen
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