Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung
Kurz erklärt Die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung legt fest, bis zu welchem Lebensjahr Du in ein Beamtenverhältnis berufen werden kannst. Im Bund liegt sie nach § 48 BHO grundsätzlich beim 50. Lebensjahr, in Hamburg nach § 5 Abs. 1 HmbLVO in der Regel beim 45. Lebensjahr. Ausgleichszeiten für Kinderbetreuung, Pflege oder Schwerbehinderung können die Grenze verschieben.

Inhalt 4 Abschnitte
Warum gibt es eine Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung?
Beamte erhalten eine lebenslange Versorgung. Der Dienstherr will deshalb, dass Dienstzeit und Ruhestandszeit in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Höchstaltersgrenzen mit dem Lebenszeitprinzip und dem Alimentationsprinzip für grundsätzlich rechtfertigbar gehalten (Beschluss vom 21.04.2015, 2 BvR 1322/12).
Zugleich greifen sie in den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Art. 33 Abs. 2 GG ein. Die wesentlichen Entscheidungen muss deshalb der Gesetzgeber selbst treffen. Die damaligen Grenzen der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung erklärte das Gericht mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage für unvereinbar mit Art. 33 Abs. 2 GG.
Welche Grenze für Deine Verbeamtung gilt, hängt vom Dienstherrn ab. Bund und Länder regeln die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung jeweils selbst, Werte aus einem Land lassen sich nicht übertragen.
Welche Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung gilt im Bund?
Nach § 48 Abs. 1 BHO darfst Du in ein Beamtenverhältnis beim Bund nur berufen werden, wenn Du das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Ausnahmen:
- außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerbern und erheblicher Vorteil für den Bund,
- 55. Lebensjahr, wenn die künftigen Versorgungslasten mit dem abgebenden Dienstherrn geteilt werden,
- 62. Lebensjahr, wenn Du bereits Versorgungsansprüche gegen den Bund erworben hast und das neue Amt nicht höher eingestuft ist als das zuletzt bezahlte.
Für den Polizeivollzugsdienst des Bundes sind die Grenzen niedriger: 45 Jahre bei Verwendung im Bundesinnenministerium, im Bundeskriminalamt oder beim Bundestag, sonst 40 Jahre (§ 48 Abs. 2 BHO).
Welche Altersgrenze gilt in Hamburg?
Für Landes- und Kommunalbeamte in Hamburg gilt das Hamburgische Beamtengesetz mit der Laufbahnverordnung. Nach § 5 Abs. 1 HmbLVO sollst Du in der Regel nicht mehr in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wenn Du das 45. Lebensjahr vollendet hast.
Die Grenze verschiebt sich nach § 9 HmbLVO (Fassung gültig ab 01.01.2026):
- Wer wegen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege eines Angehörigen auf eine frühere Bewerbung verzichtet hat, bekommt je Kind oder Pflegefall drei Jahre hinzu, höchstens sechs. Andere Tätigkeiten in dieser Zeit können den Ausgleich mindern.
- Bei Schwerbehinderung werden fünf Jahre hinzugerechnet.
- Für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins nach dem Soldatenversorgungsgesetz gelten die Grenzen nicht.
Daneben sieht § 16 HmbLVO bei der Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung Ausnahmen der obersten Dienstbehörde vor, etwa wenn die Grenze bei Antragstellung noch nicht überschritten war.
Was kannst Du tun, wenn Du die Grenze überschritten hast?
Der öffentliche Dienst bleibt offen, nur nicht im Beamtenverhältnis: Eine Anstellung als Tarifbeschäftigter kennt diese Grenze nicht. Prüfe, ob Ausgleichszeiten oder eine Ausnahme in Betracht kommen, und beantrage sie ausdrücklich.
Lehnt der Dienstherr ab, kannst Du den Bescheid mit Widerspruch oder Klage beim Verwaltungsgericht überprüfen lassen; Weg und Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung. Ob die Grenze im Einzelfall richtig angewandt wurde, hängt vom konkreten Landesrecht und von Deinem Werdegang ab. Mehr dazu unter Wechsel vom Angestellten zum Beamten.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Bund liegt die Höchstaltersgrenze bei Vollendung des 50. Lebensjahres, mit Ausnahmen bis zum 55. oder 62. Lebensjahr (§ 48 BHO).
- Im Polizeivollzugsdienst des Bundes gelten 40 oder 45 Jahre (§ 48 Abs. 2 BHO).
- In Hamburg gilt für das Beamtenverhältnis auf Probe in der Regel das 45. Lebensjahr (§ 5 Abs. 1 HmbLVO).
- Hamburg rechnet je Kind oder Pflegefall drei Jahre, höchstens sechs, und bei Schwerbehinderung fünf Jahre hinzu (§ 9 HmbLVO).
- Höchstaltersgrenzen brauchen eine ausreichende gesetzliche Grundlage (BVerfG 2 BvR 1322/12).
Häufige Fragen (10)
Wie hoch ist die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung?
Das hängt vom Dienstherrn ab. Beim Bund ist die Berufung nach § 48 BHO grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres möglich. In Hamburg sollst Du nach § 5 Abs. 1 HmbLVO in der Regel nicht mehr in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wenn Du 45 Jahre alt bist. Andere Länder haben eigene Werte, die Du im jeweiligen Landesrecht findest.
Welche Ausnahmen gibt es von der Altersgrenze beim Bund?
§ 48 Abs. 1 BHO kennt drei Wege. Eine Berufung nach dem 50. Geburtstag ist möglich, wenn ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerbern besteht und sie dem Bund einen erheblichen Vorteil bringt. Werden Versorgungslasten mit dem bisherigen Dienstherrn geteilt, gilt das 55. Lebensjahr. Bei bestehenden Versorgungsansprüchen gegen den Bund und gleichwertigem Amt gilt das 62. Lebensjahr.
Zählen Kindererziehungszeiten bei der Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung?
In Hamburg ja, unter Voraussetzungen. Nach § 9 Abs. 3 HmbLVO wird je Kind unter 18 Jahren oder Pflegefall ein Ausgleich von drei Jahren hinzugerechnet, höchstens sechs Jahre. Voraussetzung ist, dass Du wegen der Betreuung oder Pflege von einer Bewerbung vor Erreichen der Grenze abgesehen hast. Zeiten einer anderen Ausbildung oder Berufstätigkeit können den Ausgleich verringern.
Gilt für Schwerbehinderte eine höhere Altersgrenze?
In Hamburg ja. § 9 Abs. 5 HmbLVO rechnet einer vorgesehenen Höchstaltersgrenze für Vorbereitungsdienst oder Beamtenverhältnis auf Probe bei Schwerbehinderten fünf Jahre hinzu. Damit verschiebt sich die Regelgrenze von 45 auf 50 Jahre. Zudem darf von schwerbehinderten Bewerbern nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die Laufbahnaufgaben verlangt werden.
Was ist die Altersgrenze für Lehrer in Hamburg?
Für Lehrkräfte gilt in Hamburg die allgemeine Regel des § 5 Abs. 1 HmbLVO: In der Regel keine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Vollendung des 45. Lebensjahres. Ausgleichszeiten für Kinderbetreuung, Pflege oder Schwerbehinderung nach § 9 HmbLVO können die Grenze verschieben. Wer darüber liegt, kann als angestellte Lehrkraft arbeiten.
Wie alt darf man für die Bundespolizei sein?
Für den Polizeivollzugsdienst des Bundes gelten nach § 48 Abs. 2 BHO niedrigere Grenzen als die allgemeinen 50 Jahre. Bei einer Verwendung im Bundesinnenministerium, im Bundeskriminalamt oder im Polizeivollzugsdienst beim Bundestag ist es das 45. Lebensjahr, in anderen Bereichen das 40. Bei bestehenden Versorgungsansprüchen gegen den Bund tritt das 52. Lebensjahr an die Stelle des 62.
Gilt die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung auch bei der Verbeamtung auf Lebenszeit?
Die Grenzen knüpfen an den Eintritt in das Beamtenverhältnis an. In Hamburg betrifft § 5 Abs. 1 HmbLVO ausdrücklich die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Wer rechtzeitig auf Probe ernannt wurde, dem steht diese Grenze bei der späteren Ernennung auf Lebenszeit nach bestandener Probezeit nicht entgegen. Beim Bund gilt § 48 BHO für Berufungen in ein Beamtenverhältnis.
Ist die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung verfassungsgemäß?
Die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung kann grundsätzlich verfassungsgemäß sein. Das Bundesverfassungsgericht sieht im Lebenszeit- und Alimentationsprinzip legitime Gründe, verlangt aber, dass der parlamentarische Gesetzgeber die wesentlichen Fragen selbst regelt (2 BvR 1322/12). Die damaligen Grenzen in Nordrhein-Westfalen genügten dem nicht. Ob eine konkrete Landesregel trägt, hängt von ihrer gesetzlichen Grundlage ab.
Kann ich als Quereinsteiger über 50 noch Beamter werden?
Beim Bund nur über eine Ausnahme nach § 48 Abs. 1 BHO, etwa bei außerordentlichem Bewerbermangel mit erheblichem Vorteil für den Bund. In Hamburg liegt die Regelgrenze bei 45 Jahren; mit Ausgleichszeiten kann sie sich verschieben, für Schwerbehinderte um fünf Jahre. Sonst bleibt der Weg als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst, der keine Altersgrenze dieser Art kennt.
Was tun, wenn die Verbeamtung wegen des Alters abgelehnt wird?
Lass Dir die Ablehnung schriftlich begründen und prüfe, ob Ausgleichszeiten und Ausnahmen berücksichtigt wurden. Gegen den Bescheid stehen Widerspruch oder Klage beim Verwaltungsgericht offen. Welcher Weg und welche Frist gelten, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung; fehlt sie, verlängert sich die Frist in der Regel auf ein Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO). Ob das Aussicht hat, hängt von Deinem Werdegang und dem jeweiligen Landesrecht ab.
Quellen
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