Umdeutung einer Kündigung

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Kurz erklärt Umdeutung einer Kündigung bedeutet, dass eine unwirksame Kündigung als andere, wirksame Kündigung gilt, meist eine fristlose als ordentliche. Rechtsgrundlage ist § 140 BGB: Entscheidend ist der mutmaßliche Wille des Kündigenden. Angreifen musst Du beide Varianten mit der Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zugang (§ 4 KSchG).

Verunsicherte Person mit einem geschlossenen Umschlag vor einer Bürotür, die eine Umdeutung einer Kündigung in einem deutschen Arbeitsverhältnis andeutet
Inhalt 4 Abschnitte

Was regelt § 140 BGB bei der Umdeutung einer Kündigung?

Nach § 140 BGB gilt ein nichtiges Rechtsgeschäft als ein anderes, wenn es dessen Voraussetzungen erfüllt und anzunehmen ist, dass der Erklärende das andere bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt hätte. Im Arbeitsrecht betrifft das vor allem zwei Fälle.

Erstens die fristlose Kündigung, für die kein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt. Sie kann als ordentliche Kündigung zum nächsten zulässigen Termin weiterwirken. Zweitens die ordentliche Kündigung mit zu kurzer Frist. Hier prüft das Gericht zuerst die Auslegung: Lässt sich die Erklärung als Kündigung mit der richtigen Frist lesen, braucht es keine Umdeutung. Eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ hat das BAG als hinreichend bestimmt angesehen, weil das Schreiben zugleich auf § 622 BGB verwies und sich der Termin so unschwer ermitteln ließ (Urteil vom 20.06.2013, 6 AZR 805/11).

Wann scheitert die Umdeutung einer Kündigung?

Die Umdeutung einer Kündigung braucht einen erkennbaren Willen, das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall zu beenden. Außerdem müssen alle Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung erfüllt sein, auch die formalen.

Betriebsrat: Nach § 102 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören, sonst ist sie unwirksam. Hat der Arbeitgeber ihn nur zur fristlosen Kündigung angehört, fehlt in der Regel die Anhörung zur ordentlichen; mehr dazu unter Anhörung des Betriebsrats.

Sonderkündigungsschutz: Ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, gibt es nichts, wohin man umdeuten könnte. Bei einem Betriebsratsmitglied lehnte das BAG die Umdeutung einer fristlosen Verdachtskündigung ab, weil § 15 KSchG die ordentliche Kündigung sperrt (Urteil vom 21.06.2012, 2 AZR 343/11). Bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer reichte die Zustimmung des Integrationsamts nur zur außerordentlichen Kündigung nicht; die Umdeutung war ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 23.01.2014, 2 AZR 372/13).

Warum musst Du trotzdem innerhalb von drei Wochen klagen?

Die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kannst Du nur nach Maßgabe des § 4 Satz 1 KSchG geltend machen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG). Die Klagefrist von drei Wochen läuft ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Versäumst Du sie, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam, auch die fristlose.

Bei der zu kurzen Frist wird das besonders deutlich. Nach dem BAG setzt eine Umdeutung voraus, dass die Kündigung unwirksam ist. Greifst Du die falsche Frist nicht rechtzeitig an, wirkt die Kündigung zum „falschen Termin“, und für eine Umdeutung bleibt kein Raum (Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 700/09). Im Streitfall verlor der Arbeitnehmer damit den Lohn für die fehlenden zwei Monate. Wie man die richtige Frist ermittelt, zeigt Kündigungsfrist berechnen.

Wie gehen Arbeitgeber und Vermieter mit dem Risiko um?

Arbeitgeber können die fristlose und „hilfsweise“ die ordentliche Kündigung in einem Schreiben aussprechen. Dann gibt es zwei Erklärungen, und eine Umdeutung ist nicht mehr nötig. Für Dich heißt das: Der Klageantrag in der Kündigungsschutzklage muss beide Kündigungen erfassen.

Auch im Mietrecht lässt sich so kündigen, etwa bei Zahlungsverzug. Dort hängt viel daran, ob die Schonfristzahlung nur die fristlose oder auch die hilfsweise ordentliche Kündigung erledigt, siehe fristlose Kündigung des Mietvertrags.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 140 BGB kann eine unwirksame fristlose Kündigung als ordentliche Kündigung zum nächsten Termin gelten.
  • Ohne Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung scheitert die Umdeutung in der Regel (§ 102 Abs. 1 BetrVG).
  • Ist die ordentliche Kündigung gesperrt, etwa nach § 15 KSchG, scheidet eine Umdeutung aus (BAG 2 AZR 343/11).
  • Auch die fristlose Kündigung musst Du binnen drei Wochen angreifen (§ 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 KSchG).
  • Bei zu kurzer Frist ohne rechtzeitige Klage endet das Arbeitsverhältnis zum falschen Termin (BAG 5 AZR 700/09).

Häufige Fragen (10)

Ist die Umdeutung einer Kündigung von fristlos in ordentlich möglich?

Ja, über § 140 BGB, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis erkennbar auf jeden Fall beenden wollte und die Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung vorliegen. Dazu gehören die Anhörung des Betriebsrats auch zur ordentlichen Kündigung, die Einhaltung der Frist und gegebenenfalls die soziale Rechtfertigung nach § 1 KSchG. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der Unwirksamkeit.

Muss das Gericht die Umdeutung einer Kündigung von sich aus prüfen?

Ob umgedeutet wird, ist eine Rechtsfrage, die das Gericht anhand des vorgetragenen Sachverhalts beurteilt. Es braucht dafür Tatsachen, aus denen sich der Beendigungswille und die Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung ergeben. Rechne deshalb damit, dass der Arbeitgeber im Prozess vorträgt, die Kündigung gelte jedenfalls als ordentliche, und richte Deine Argumente auf beide Varianten aus.

Was passiert, wenn der Betriebsrat nur zur fristlosen Kündigung angehört wurde?

Dann fehlt für die ordentliche Kündigung meist die Anhörung, und sie wäre nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam. Die Umdeutung scheitert deshalb in der Regel. Für die außerordentliche Kündigung hat der Betriebsrat nur drei Tage Zeit, Bedenken zu äußern, für die ordentliche eine Woche (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Was ihm mitgeteilt wurde, lässt sich über die Anhörungsunterlagen prüfen.

Ist eine Kündigung mit falscher Kündigungsfrist unwirksam?

Nicht automatisch. Lässt sich die Erklärung als Kündigung zum richtigen Termin auslegen, wirkt sie zu diesem Termin. Ist das nicht möglich, ist sie unwirksam, und eine Umdeutung einer Kündigung kommt nur in Betracht, wenn Du sie fristgerecht angreifst. Ohne Klage binnen drei Wochen endet das Arbeitsverhältnis zum genannten, zu frühen Termin (BAG 5 AZR 700/09).

Was bedeutet hilfsweise ordentliche Kündigung?

Der Arbeitgeber erklärt zwei Kündigungen in einem Schreiben: zuerst die fristlose, für den Fall ihrer Unwirksamkeit zusätzlich die ordentliche. Eine Umdeutung ist dann überflüssig, weil die ordentliche Kündigung ausdrücklich vorliegt. Beide Kündigungen musst Du innerhalb von drei Wochen mit der Kündigungsschutzklage angreifen, sonst gilt die nicht angegriffene als wirksam (§ 7 KSchG).

Wann endet das Arbeitsverhältnis nach der Umdeutung einer Kündigung?

Mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, gerechnet ab Zugang der fristlosen Kündigung. Maßgeblich sind die gesetzliche Frist nach § 622 BGB, der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag. Nach der Umdeutung einer Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis bis dahin fort, sodass Ansprüche auf Vergütung aus Annahmeverzug nach § 615 BGB in Betracht kommen, wenn der Arbeitgeber Dich nicht weiter beschäftigt.

Gilt die Umdeutung einer Kündigung auch bei Schwangeren oder Schwerbehinderten?

Nur eingeschränkt. Während der Schwangerschaft ist jede Kündigung ohne behördliche Zulassung unzulässig (§ 17 MuSchG), es gibt also nichts umzudeuten. Bei schwerbehinderten Menschen braucht die ordentliche Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts. Hat das Amt nur der außerordentlichen Kündigung zugestimmt, ist die Umdeutung ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 23.01.2014, 2 AZR 372/13).

Kann eine Kündigung in einen Aufhebungsvertrag umgedeutet werden?

Das kommt kaum in Betracht. Ein Aufhebungsvertrag braucht zwei übereinstimmende Erklärungen und die Schriftform nach § 623 BGB, also die Unterschrift beider Seiten auf derselben Urkunde. Eine einseitige Kündigung erfüllt diese Anforderungen nicht. Unterschreibst Du nachträglich eine Vereinbarung, ist das ein eigener Vertrag mit eigenen Folgen, etwa beim Arbeitslosengeld.

Muss ich nach einer fristlosen Kündigung weiter zur Arbeit?

Der Arbeitgeber will Dich nach einer fristlosen Kündigung meist nicht mehr beschäftigen. Bietest Du Deine Arbeit an und lehnt er ab, kann er bei Unwirksamkeit in Annahmeverzug geraten (§ 615 BGB). Ein schriftliches Angebot der Arbeitsleistung dokumentiert das. Arbeitsuchend melden musst Du Dich bei der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 Satz 2 SGB III), auch wenn Du klagst.

Kann auch der Arbeitnehmer eine fristlose Eigenkündigung umdeuten lassen?

Ja, § 140 BGB gilt für beide Seiten. Fehlt Dir für eine fristlose Eigenkündigung der wichtige Grund, kann sie als ordentliche Kündigung zum nächsten zulässigen Termin wirken, wenn Du erkennbar jedenfalls gehen wolltest. Bis dahin schuldest Du die Arbeitsleistung. Für das Arbeitslosengeld droht bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit nach § 159 SGB III.

Quellen

  1. § 140 BGB Umdeutung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 13 KSchG Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 102 BetrVG Mitbestimmung bei Kündigungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 21.06.2012, 2 AZR 343/11 (keine Umdeutung bei Betriebsratsmitglied)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026

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