Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger

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Kurz erklärt Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger wird nach Tabelle 1a des Bußgeldkatalogs strenger geahndet als ohne Anhänger. Außerorts und auf Autobahnen gilt in der Regel Tempo 80 (§ 3 Abs. 3, § 18 Abs. 5 StVO), mit Tempo-100-Zulassung dort 100 km/h. Punkte gibt es ab 16 km/h zu viel, ein Fahrverbot innerorts ab 26 km/h.

Deutsches Auto mit Wohnwagenanhänger rast an einer Geschwindigkeitskontrolle vorbei, eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger
Inhalt 3 Abschnitte

Wie schnell darfst Du mit Anhänger fahren?

Innerorts gilt für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Außerorts sind es für Pkw mit Anhänger sowie für Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger 80 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a StVO); für schwerere Kraftfahrzeuge mit Anhänger gelten 60 km/h. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit getrennten Fahrbahnen bleibt es für Pkw mit Anhänger bei 80 km/h (§ 18 Abs. 5 Nr. 1 Buchst. b StVO). Eine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen geht stets vor.

Tempo 100 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen erlaubt erst die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Voraussetzungen sind unter anderem ABS am Zugfahrzeug, ein passendes Gewichtsverhältnis, ein Eintrag in den Fahrzeugpapieren und die gesiegelte Tempo-100-Plakette am Heck. Die Anhängerreifen müssen jünger als sechs Jahre sein und mindestens die Geschwindigkeitskategorie L haben (§ 3 der Verordnung). Fehlt eine Voraussetzung, gilt wieder die StVO, also 80 km/h (§ 6 der Verordnung).

Welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger?

Für Pkw mit Anhänger gilt Tabelle 1 Buchstabe a des Anhangs zur BKatV (Lfd. Nr. 11.1), nicht die mildere Tabelle für Pkw allein. Regelsätze laut Bußgeldkatalog (Stand: Oktober 2026), innerorts/außerorts:

ÜberschreitungBußgeldFahrverbotPunkte
bis 10 km/h40/30 Euronein0
11 bis 15 km/h60/50 Euronein0
16 bis 20 km/h160/140 Euronein1
21 bis 25 km/h175/150 Euronein1
26 bis 30 km/h235/175 Euro1 Monat/nein2/1
31 bis 40 km/h340/255 Euro1 Monat2
41 bis 50 km/h560/480 Euro2/1 Monate2
51 bis 60 km/h700/600 Euro3/2 Monate2
über 60 km/h800/700 Euro3 Monate2

Wer bis 15 km/h länger als fünf Minuten oder mehr als zweimal nach Fahrtantritt zu schnell fährt, zahlt schon 160/140 Euro und bekommt einen Punkt (Lfd. Nr. 11.1.3). Die Punkte folgen aus Anlage 13 FeV, Nr. 2.2.3 und 3.2.2; mehr unter Punkte in Flensburg. Hinzu kommen mindestens 25 Euro Gebühr und Zustellkosten (§ 107 OWiG). Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel auffällt, riskiert ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV), siehe Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wo setzt bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger die Prüfung des Bescheids an?

Zuerst lohnt der Blick auf die richtige Tabelle und das richtige Tempolimit. War der Anhänger wirklich angekuppelt? Galt für die Strecke 80 oder wegen Tempo-100-Plakette 100 km/h? Umgekehrt kann die Behörde einwenden, dass eine Bedingung der Ausnahmeverordnung fehlte, etwa zu alte Reifen.

Dann folgt bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger die Messung. Vom Messwert wird ein Toleranzabzug abgezogen, bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h in der Regel 3 km/h. Ob Gerät, Eichung und Auswertung stimmen, zeigt nur die Akte; typische Ansatzpunkte beschreibt der Eintrag Messfehler beim Blitzer. Gegen den Bescheid hast Du zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG). Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG), wird aber durch Maßnahmen wie den Anhörungsbogen unterbrochen.

Für Handwerker, Landwirte oder Pendler mit Gespann kann ein Fahrverbot den Job berühren. Ob dann eine Kündigung wegen Verlust des Führerscheins droht, ist eine eigene arbeitsrechtliche Frage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pkw mit Anhänger dürfen außerorts und auf Autobahnen in der Regel nur 80 km/h fahren (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, § 18 Abs. 5 Nr. 1 StVO).
  • Tempo 100 gibt es nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, mit Eintrag, Plakette und Reifen jünger als sechs Jahre (9. StVOAusnV).
  • Gespanne fallen unter die strengere Tabelle 1 Buchstabe a des Bußgeldkatalogs (Lfd. Nr. 11.1).
  • Ab 16 km/h zu viel gibt es einen Punkt, ab 26 km/h innerorts zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
  • Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden (§ 67 Abs. 1 OWiG).

Häufige Fragen (10)

Wie schnell darf man mit einem Anhänger auf der Landstraße fahren?

Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gelten für Pkw mit Anhänger 80 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a StVO). Eine Tempo-100-Plakette ändert daran nichts, denn die Ausnahmeverordnung erlaubt 100 km/h nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auch auf vierspurig ausgebauten Bundesstraßen bleibt es für Gespanne bei 80 km/h, sofern kein Schild etwas anderes anordnet; auf Kraftfahrstraßen mit getrennten Fahrbahnen folgt das aus § 18 Abs. 5 StVO.

Darf ich mit Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren?

Nur wenn alle Bedingungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erfüllt sind. Dazu gehören ein Zugfahrzeug mit ABS, ein zulässiges Massenverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug, der Eintrag der 100 km/h in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde und die gesiegelte Plakette am Heck. Außerdem müssen die Anhängerreifen jünger als sechs Jahre sein. Fällt eine Voraussetzung weg, gilt nach § 6 der Verordnung wieder Tempo 80.

Was kostet eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger um 20 km/h?

Laut Bußgeldkatalog (Lfd. Nr. 11.1.4, Stand Oktober 2026) kostet eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger um 16 bis 20 km/h mit einem Gespann innerorts 160 Euro und außerorts 140 Euro. Dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister. Ohne Anhänger wären es für denselben Wert nur 70 beziehungsweise 60 Euro ohne Punkt. Zum Bußgeld addieren sich mindestens 25 Euro Gebühr und die Zustellungskosten nach § 107 OWiG.

Warum ist das Bußgeld bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger höher?

Der Verordnungsgeber stuft Gespanne als gefährlicher ein, weil sie längere Bremswege haben, bei hohem Tempo leichter ins Schlingern geraten und bei einem Unfall mehr Masse bewegen. Deshalb gilt für Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a oder b StVO genannten Art eine eigene Tabelle mit höheren Sätzen. Sie greift schon bei geringeren Überschreitungen: Punkte gibt es ab 16 km/h statt ab 21 km/h.

Gibt es mit Anhänger einen Toleranzabzug?

Ja, der Toleranzabzug hängt vom Messverfahren ab, nicht davon, ob ein Anhänger angekuppelt ist. Bei stationären Geräten werden bis 100 km/h in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Bei anderen Verfahren, etwa dem Nachfahren mit dem Polizeifahrzeug, können andere Abzüge gelten. Entscheidend ist der Wert nach Abzug, denn nur er bestimmt die Zeile im Bußgeldkatalog.

Wie hoch ist die Strafe, wenn ich mit Wohnwagen zu schnell fahre?

Ein Wohnwagen ist rechtlich ein Anhänger. Für einen Pkw mit Wohnwagen gilt deshalb dieselbe Tabelle 1 Buchstabe a wie für jeden anderen Anhänger. Außerorts und auf der Autobahn liegt die Grenze bei 80 km/h, mit gültiger Tempo-100-Zulassung auf Autobahnen bei 100 km/h. Für Wohnanhänger setzt die Ausnahmeverordnung beim Gewichtsverhältnis eigene Werte an, die vom Ausstattungsstand abhängen, etwa von hydraulischen Schwingungsdämpfern.

Wo steht, wie schnell mein Anhänger fahren darf?

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers. Sie sagt aber nur, was der Anhänger technisch darf. Wie schnell Du im Verkehr fahren darfst, regelt die StVO, also in der Regel 80 km/h außerorts. Ist eine Tempo-100-Zulassung erteilt, wird sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen, und am Heck klebt die gesiegelte Plakette. Beides musst Du im Zweifel nachweisen können.

Droht bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger schneller ein Fahrverbot?

Ja. Innerorts droht mit Gespann schon ab 26 km/h zu viel ein Monat Fahrverbot (Lfd. Nr. 11.1.6), außerorts ab 31 km/h (Lfd. Nr. 11.1.7). Ohne Anhänger liegen die Schwellen bei 31 und 41 km/h. Zusätzlich gilt die Beharrlichkeitsregel des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV: Zwei Überschreitungen von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der ersten führen in der Regel zu einem Fahrverbot.

Gilt Tempo 80 auch für einen Fahrradträger auf der Anhängerkupplung?

Nein, ein Fahrradträger auf der Anhängerkupplung ist kein Anhänger, weil er keine eigenen Räder hat und fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Für den Pkw gelten daher die normalen Geschwindigkeitsgrenzen. Allerdings muss die Ladung sicher verstaut sein, und Kennzeichen sowie Beleuchtung müssen gut erkennbar bleiben (§ 23 Abs. 1 StVO). Verdeckt der Träger das Kennzeichen, kann das ein eigener Verstoß sein.

Wann verjährt eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger?

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung sechs Monate (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG). Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger beginnt die Frist mit der Tat. Sie wird aber durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen und beginnt dann neu, etwa durch die Anordnung der Anhörung oder den Erlass des Bußgeldbescheids (§ 33 Abs. 1 OWiG). Ob die Verjährung im Einzelfall eingetreten ist, lässt sich nur anhand der Daten in der Akte beurteilen.

Quellen

  1. § 3 StVO Geschwindigkeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. 9. StVO-Ausnahmeverordnung, § 1 (Tempo 100 für Gespanne)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. Anhang BKatV, Tabelle 1 Geschwindigkeitsüberschreitungen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. Anlage 13 FeV Punktebewertung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 4 BKatV Regelfahrverbot
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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